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Mon Mar 08 19:19:33 CET 2021 | notting | Stichworte: E-Auto, GEIG, Ladeinfrastruktur
Wie findet ihr das gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die E-Mobilität Gesetz?
Hallo!
Der Bundesrat hat das GEIG (gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität Gesetz) gebilligt und wird nun Gesetz -> https://www.electrive.net/2021/03/05/bundesrat-billigt-geig/
https://www.bmwi.de/.../...ungsinfrastruktur-elektromobilitaet.pdf?...
Aber was steht drin und wie sinnvoll ist es für den Ausbau der Ladeinstrastruktur?
Da es schon einen Thread dazu gibt, bitte dort kommentieren: https://www.motor-talk.de/.../...adesaeulenpflicht-kommt-t6804215.html
Fangen wir gleich mit einer großen Ausnahme an: Es gilt nicht u.a. für alle Nichtwohngebäude von KMU, die überwiegend von ihnen selbst genutzt werden. Es gibt sehr viele insb. Rewe- und Edeka-Märkte, die als Franchise von einem KMU betrieben werden oder auch div. McDonalds. Es gibt auch genügend Kinos und vor allem Theater, die KMU sind.
Bin mir auch nicht sicher, ob die Gebäude von Konzernen bereits formal innerhalb des jeweiligen Konzerns einem oder mehreren KMU gehören, was der Vermieter ist.
Zudem gelten die Vorschriften dies oder jenes zutun aus dem Gesetz eben nur, wenn es um Parkplätze geht, die zu einem Gebäude gehören. D.h. es gilt nicht für öffentliche bzw. Anwohner-Parkplätze an der Straße, die eben der Gemeinde gehören. Gerade in Großstädten sind oft "legale Bestechungsgelder" vorgesehen, dass man auch bei Neubauten keine Stellplätze schaffen muss. Wenn man also so unter der jeweiligen Grenze bleibt, ist man auch nicht vom GEIG betroffen.
Daher denke ich, dass dieses Gesetz die Parkplatz-Probleme weiter verschärfen wird, entweder durch die Umwidmung zu einem Ladepunkt oder eben dadurch, dass eher die Variante mit dem "legalen Bestechungsgeld" genutzt werden wird, sodass weniger Parkplätze entstehen.
Nicht immer klappt das so wie bei meinen Nachbarn, wo’s 3 Eigentumswohnungen gibt mit jeweils einem Carport-Stellplatz, aber in der Praxis meist 2 Autos pro Stellplatz gut hinpassen (und ein Auto ggf. durch das andere blockiert ist).
Bei bestehenden Gebäuden kommt das Gesetz nur zur Anwendung, wenn ohnehin eine größere Renovierung der Parkplätze ansteht. Wobei max. 7% der Renovierungskosten für die Ladeinfrastruktur als zumutbar gelten. Wird die Ladeinfrastruktur warum auch immer teurer, gelten die Vorschriften wiederum nicht. Es müssen auch Datenleitungen verlegt werden, getrennt von den Stromleitungen.
Wobei mir nicht klar ist, ob man einfach eine 350kW-HPC-Ladesäule mit entsprechendem Stromanschluss veranschlagen kann um sagen zu können "ist zu teuer, brauchen lt. Gesetz keinen Ladepunkt zu errichten". Oder man stückelt die Renovierung so gut, dass die Grenze auch erreicht wird.
Ausnahme: Nichtwohngebäude mit >20 Stellplätzen brauchen ab dem 1.1.2025 auf jeden Fall einen Ladepunkt. So wie ich das verstehe ohne Kostenobergrenze. Hm, da muss man z. B. bei Aussichtstürmen oder Gebäuderuinen in der Pampa ohne Strom aufpassen, dass die Stellplätze für die Besucher rechtlich gut getrennt sind, sonst kann’s teuer werden?
Außerdem befürchte ich, dass durch das Gesetz in der Praxis eher sinnlose Ladepunkte aufgestellt werden.
- Diejenigen die ein Interesse daran haben, werden sicher in ein paar Jahren fertig sein den Bestand auszurüsten. Sieht man auch an deren regelmäßigen Pressemeldungen.
- Ladepunkte <=3,7kW sind von der LSV ausgenommen, macht die Sache noch billiger als von den anderen Kosten her.
- Es steht nirgends wie zuverlässig sie Strom liefern müssen bzw. wie schnell reagiert werden muss, wenn der Ladepunkt nicht funktioniert.
- Gerade die, die kein Interesse an Lademöglichkeiten haben, werden ihre Kosten reinholen wollen -> teure Tarife trotz geringer Leistung. Keiner will sowas. Bei HPC dagegen hat man eher die Wahl zwischen verschiedenen Anbietern an der Route -> mehr Preiskampf als da wo die Autos eh rumstehen.
https://www.electrive.net/.../
- Oder was ist, wenn man eine kleines Solarpanel nimmt und dort eine Wallbox anschließt? Strom gibt’s dann eben nur bei Sonnenschein und auch dann nur ein paar 100W. Da keine Stromkosten abhängig von der Nutzung anfallen, könnte man in diesem Fall am ehesten auf eine Abrechnung verzichten, was die Kosten wiederum senkt.
Fazit: Das Gesetz wird kaum für zusätzliche brauchbare Ladepunkte sorgen.
- Viele Ladepunkte wären sicher auch ohne das Gesetz erstellt worden, z. B. mit Hilfe der Vorschriften im WEG oder einfach weil der Eigentümer ein Interesse daran hat.
- In der Praxis dürfte es sehr viele Fälle geben, wo die Ausnahmen greifen, selbst dort wo eine größere Renovierung ansteht (von KMU selbstgenutztes Gebäude oder zu wenige Stellplätze an einem Ort).
- Die, die wirklich müssen, dürften Wege für sie billigstmögliche Lösung finden, die den Ladepunkt praktisch betrachtet unbrauchbar macht. Meine damit z. B. extrem wenig Ladeleistung und hohe Unzuverlässigkeit bzw. ewige Wartezeiten bis repariert wird. Das wird auch teure Ladetarife beinhalten.
Damit normale Laternenparker auf E-Autos umsteigen, brauchen sie aber HPC-Ladesäulen, siehe auch die Aussagen von EnBW. HPC-Ladesäulen mit entsprechenden Stromanschlüssen dürften aber oft die Kostenobergrenze im Gesetz überschreiten.
- Desweiteren sehe ich Fälle kommen, wo die Kosten unzumutbar hoch sind, aber die Kostengrenze nicht greift.
notting
Ergänzung von notting am Mon Nov 01 12:40:46 CET 2021
Der Vermieter kann immernoch recht div. Spielregeln aufstellen und andere Lösungen ggf. komplett verbieten:
https://www.electrive.net/.../
https://www.hausundgrund-verband.de/.../
notting
Ergänzung von notting am Wed Jan 25 16:34:57 CET 2023
https://www.heise.de/.../...-Pflicht-fuer-Einkaufszentren-7470625.html
Kein Satz zum GEIG. Wie gesagt steht dort u.a. drin, dass es ab 1.1.25 bei Nichtwohngebäuden mit >20 Stellplätzen eine Ladesäule geben muss. Ich tippe auf geballte Inkompetenz in Kombination mit Wichtigtuerei. Warum fordert denn die IG Metall sowas? Hoffen die auf mehr Arbeitsplätze wg. dem Aufstellen der Ladesäulen bzw. mehr potenzielle Mitglieder?
notting