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§25a StVG: Halterhaftung - Unbilligkeit

Mein Auto war in diesem Jahr öfters in einer Bosch-Werkstatt. Mangels eigener Parkplätze stellt die Firma die Kundenautos zwischendurch oder nach Fertigstellung in einer Zone ab, in der tagsüber 2h mit Parkscheibe geparkt werden darf. Im Laufe des Jahres habe ich bestimmt ein Dutzend Verwarnungsgeldangebote mit Anhörungsbogen erhalten. Ich bin meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen und habe die Firma beim OA genannt, einen Fahrer kann ich natürlich nicht nennen, zumal man keinen Zettel auf der Frontscheibe bekommt, sondern lediglich Wochen später Post mit Foto von der falsch eingestellten Parkscheibe. Von der Firma wurde mir gesagt: "Einspruch einlegen, da passiert nichts." Anfang der Woche wurde mir nun vom OA mitgeteilt, dass Gebührenbescheide an die Halter verschickt werden. Die ersten 3 sind heute angekommen; jeweils 20€ + 3,50€. Formal o.k. und ich würde die auch zahlen, aber es werden ja wohl noch einige mehr und in der Zukunft ebenso. Das OA hat wohl jetzt hunderte dieser Gebührenbescheide verschickt. Nette Einnahme. Nur finde ich in §25a auch den Begriff der Unbilligkeit. Trifft das nicht zu, wenn ich gar keine Verfügungsgewalt über mein Auto habe? Wie will ich den wahren Fahrer nennen; die Firma kann oder will es nach Wochen auch nicht. Ich habe RS. Sollte ich mal einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht konsultieren und die Sache gerichtlich prüfen lassen?

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6 Antworten

Zitat:

@FTCK schrieb am 21. November 2024 um 21:28:57 Uhr:

Mangels eigener Parkplätze stellt die Firma die Kundenautos zwischendurch oder nach Fertigstellung in einer Zone ab, in der tagsüber 2h mit Parkscheibe geparkt werden darf.

Hat die Firma für diese Praxis eine Einwilligung von dir?

Warum sprichst du nicht mit dem Geschäftsführer der Bosch-Werkstatt, der soll das aus der Welt schaffen.

Anhängig davon teilst du dem Ordnungsamt mit, dass die sich an die Bosch-Werkstatt wenden sollen und dass du mit denen gesprochen hast.

Wenn die das nicht wollen, dann zahle das und fordere es von der Werkstatt zurück.

Zitat:

@FTCK schrieb am 21. Nov. 2024 um 21:28:57 Uhr:

Im Laufe des Jahres habe ich bestimmt ein Dutzend Verwarnungsgeldangebote mit Anhörungsbogen erhalten.

Ist klar, alle wegen des Werkstattaufenthalts?

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 21. November 2024 um 23:26:26 Uhr:

Zitat:

@FTCK schrieb am 21. Nov. 2024 um 21:28:57 Uhr:

Im Laufe des Jahres habe ich bestimmt ein Dutzend Verwarnungsgeldangebote mit Anhörungsbogen erhalten.

Ist klar, alle wegen des Werkstattaufenthalts?

Ja, das Auto stand manchmal mehrere Tage hintereinander dort und jedes Mal gab es eine Knolle.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 21. November 2024 um 21:37:42 Uhr:

Zitat:

@FTCK schrieb am 21. November 2024 um 21:28:57 Uhr:

Mangels eigener Parkplätze stellt die Firma die Kundenautos zwischendurch oder nach Fertigstellung in einer Zone ab, in der tagsüber 2h mit Parkscheibe geparkt werden darf.

Hat die Firma für diese Praxis eine Einwilligung von dir?

Ich kann mit der Frage nichts anfangen.

Das heißt ob du damit einverstanden warst, dass deine Karre dort abgestellt war. Eigentlich leicht zu verso.

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