§ 29 Umsatzsteuergesetz
Hallo zusammen,
wer kann weiterhelfen.
Hab das Problem beim Thema E 500 Getriebe beschrieben,
bitte nachschauen und melden. Gruss Holzmichel1
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23 Antworten
Wenn Du vorsteuerabzugsberechtigt bist, dann hast Du doch von den 3 % auch nix, da für Dich doch nur das Netto zählt, oder täusche ich mich ??
Bei unseren Firmenwagen zählt alles, auch die Leasingrate und evtl. Rückgeld bei z.B. Minderkilometer etc. nur netto.
Zitat:
Original geschrieben von Blutswende
Wenn Du vorsteuerabzugsberechtigt bist, dann hast Du doch von den 3 % auch nix, da für Dich doch nur das Netto zählt, oder täusche ich mich ??
Bei unseren Firmenwagen zählt alles, auch die Leasingrate und evtl. Rückgeld bei z.B. Minderkilometer etc. nur netto.
Du täuscht Dich - zumindest wenn es, wie Holzmichel1 beschreibt, einen festgelegten Brutto(rück-)kaufpreis gibt.
Beispiel:
festgelegter Bruttokaufpreis von 29.000 Euro in 2005, d.h. 25.000 Euro zzgl. 4000 Euro MwSt.
Nun haben wir 2007, der Bruttokaufpreis ist immernoch festgelegt auf 29.000 Euro (ob das so wirklich im Vertrag steht bezweifle ich zwar, aber so wurde es ja beschrieben), da wir aber eine USt von 19% haben teilen sich diese wie folgt auf:
24369,75 Euro zzgl. 4630,25 Euro MwSt.
Da nur das Netto zählt als vorsteuerabzugsberechtigter und (in diesem Falle eher gültig) umsatzsteuerpflichtiger, bleiben einige Euros weniger übrig.
Dem Privatmann wäre es egal, denn die USt spielt da keine Rolle mehr da ein Umsatzsteuerausweis mit Kauf durch Privat verfällt.
Nun die einzig relevante Frage:
Was steht im Vertrag?
Mit Leasingzahlungen und Mehr/Minderkilometer kannst Du das nicht vergleichen, da Du ja nie Eigentümer des Fahrzeugs wirst bei diesen Varianten sondern nur "Nutzer" bist.
Bei der Variante "Kauf durch Finanzierung" und "Rückgabe zum Restwert" findet ja 2x ein Kauf statt (1x durch Käufer, 1x durch Niederlassung bei Rückgabe) - das ist steuerlich völlig anders zu bewerten.
Aber er ist doch vorsteuerabzugsberechtigt, da ist es doch egal ob Kauf oder Leasing, oder nicht ? Die Mwst. wird doch durch beide abgeführt...
Hallo, im Rückkaufvertrag steht : Der Basis-Rückkaufpreis beträgt EUR 32.066,40.
Mein Steuerberater sagt, das ich den Bruttopreis auf 16 % zurückrechne, damit ich den alten Nettopreis habe. Schlage dann die 19 % wieder drauf.
Erstmal hat der Händler mehr zu bezahlen, bekommt das aber zurück vom Finazamt.
Das will er aber nicht.
Er will aus der Bruttosumme 32.066,40 € die 19 % abziehen, somit hat er einen geringeren Netto Einkauf.
Ich muss auf jedem Fall die 19 % abdrücken.
Ich gehe dann mal von Brutto aus, dann muss sich der Verkäufer doch an die seinerzeitigen Konditionen bzw. festgelegte Summe halten und das wäre dann mit 16 % Mwst.
Ich denke das müsste so sein.
Ja das führt zur Zeit zum Streit und geht wohl vors Geriocht.
Und der Händler hat zwei Kunden verloren, mich und den Steuerberater.
Zitat:
Original geschrieben von Blutswende
Ich gehe dann mal von Brutto aus, dann muss sich der Verkäufer doch an die seinerzeitigen Konditionen bzw. festgelegte Summe halten und das wäre dann mit 16 % Mwst.
Ich denke das müsste so sein.
Nein, denn der Kollege Holzmichel1 darf (von Gesetz wegen) heute kein Fahrzeug verkaufen mit einem Umsatzsteuersatz von 16% !
Ich kann meine Waren und Dienstleistungen ja auch nicht einfach zu einem Steuersatz von 16% verkaufen, weil mit 19% nicht gefällt...
Wenn wirklich ein "Bruttopreis inkl. der jeweils gültigen MwSt" im Vertrag genannt ist, dann hat Holzmichel1 wohl Pech gehabt (es sei denn irgendein Richter interpretiert dies als unzulässig/überraschende Klausel o.ä.).
In meinem Vertrag ist eine Netto-Summe genannt "zzgl. der jeweils gültigen MwSt." als Rückkaufbasis. So sollte es eigentlich immer sein. War allerdings auch ein Neuwagen, da gibt es andere Verträge und eine Rückdeckung des Händlers durch die DC-Bank.
Kannst Du nicht mal zum Vergleich nen anderen Händler fragen wie der das handhabt ??
Ist der mit dem Du streitest eine DC Niederlassung ? Wenn nict, frag doch mal nach den Konditionen bei denen, wie die das im Vertrag stehen haben bei Mwst.-Erhöhung.
@ boo
ich glaube jetzt hab ichs kapiert, war auf dem falschen Dampfer
Nein, das war ein BMW Händler. Und im Vertrag steht nur der Basisrückkaufpreis beträgt 32.066,40 €.
Und es war eine Finazierung.
Ich weiss ja das ich nun 19% Steuer bezahlen muss.
Aber ich habe gem. § 29 UmSt. den Vertrag vor dem 01.09.2006 unterzeichnet.
Der Basisrückkaufpreis ist also Brutto.
Der Händler hat wohl versäumt zu schreiben: Nettopreis plus die zum Zeitpunkt der Rückgabe anfälligen UmSt.
Dann gäbe es keine Diskusion.
Hallo boborola,
du wirst wohl mit deinem Vertrag dann nicht die diff. von 3 % verlangen können. Dein Händler hat sich so richtig abgesichert.
Bei neinen alten Händler sieht das ja wohl anders aus, oder ?
Warum ändert sich mein Kennzeichen nicht ?
Das ist noch von dem alten Schinken, mal höflich ausgedrückt.
Habe es im Profil geändert aber da tut sich nichts.
Zitat:
Original geschrieben von Holzmichel1
du wirst wohl mit deinem Vertrag dann nicht die diff. von 3 % verlangen können. Dein Händler hat sich so richtig abgesichert.
Unsinn - genau umgekehrt.
Ich verkaufe den Wagen für den Vertrag genannten Nettopreis zzgl. der jeweils gültigen (in diesem Falle 19%) MwSt. Ich habe kein Problem mit der Rückgabe.
Selbst wenn die MwSt 25% wäre bei Rückkauf durch den Händler - ich bin durch meine Vertragsform abgesichert und bekomme in jedem Fall die vertraglich vereinbarte Nettosumme (MwSt ist irrelevant).
§29 gilt meiner Ansicht nach nicht in Deinem Fall, da der Vertrag (Kaufvertrag) erst bei Rückgabe des Fahrzeugs wirksam wird.
Die Rückgabe (der Rückkauf) ist ja nicht für beide Parteien bindend. Du kannst den Wagen ja auch weiter behalten.
Der Rückkauf hat meiner Ansicht nach ursächlich nichts mit dem damaligen Kauf-/Finanzierungsvertrag zu tun.
Man gibt Dir nur eine Zusicherung für den Zeitpunkt "in 2 Jahren". Ob man dies schon als Vertrag werten kann bezweifle ich recht stark.
Entscheidend ist, was im Vertrag steht - das hast Du aber leider noch nicht geschrieben deutlich geng.
Was ist denn ein "BASISRÜCKKAUFPREIS"?
Inkl. MwSt ohne zzgl. MwSt.?
Und zwar "laut Vertrag" - nicht was Du interpretierst.
Das ist das einzige interessante Detail - den Rest kannst Du vergessen.
Zitat:
Der Händler hat wohl versäumt zu schreiben: Nettopreis plus die zum Zeitpunkt der Rückgabe anfälligen UmSt.
Dann gäbe es keine Diskusion.
Ja, dann gäbe es keine Diskussion.
Aber durch sein "Versäumnis" spart der Händler vermutlich 600 Euro - ist ja auch nicht schlecht.
Ich denke natürlich, das ich im Recht bin. Der Vertrag kann nur die Bruttosumme sein. Sonst könnte ich ja noch 19% draufschlagen!
Und der Rückkaufvertrag wurde ja im 04/2005 abgeschlossen für zwei Jahre.