ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. "Angeblicher" Unfall mit Fahrerflucht

"Angeblicher" Unfall mit Fahrerflucht

Themenstarteram 1. April 2008 um 8:37

Hallo.

 

Meine Frau soll angeblich in einen Unfall mit Fahrerflucht verwickelt sein, dummerweise hatte Sie an diesem Tag tatsächlich einen Unfall dieser ist jedoch schon ornungsgemäß mit der Versicherung geklärt! Den anzen Hergang habe ich mal eingefügt!

 

Stand heute ist: auf unsere Initiative hin konnte meine Frau mittlerweile die Zeugenaussage bei der Polizei machen, wer weiß wie lang das sonst noch gedauert hätte!! Die Unfallgegener haben den Schaden schon meiner Versicherung gemeldet, ganz zum erstaunen der Polizei! Meine Versicherung hat den Schadensanspruch abgelehnt! Es handelt sich um einen Schaden von 2800 Euro, da sollte an unserem PKW auch ein Schaden vorhanden sein. Nun warten wir erstmal die Reaktion der Staatsanwaltschaft bezüglich der Fahrerflucht ab bevor ich einen Anwalt einschalte! Der aufnehmende Polizist darf ja dazu nichts sagen, gab uns aber zu verstehen das meine Frau da garnicht dran beteiligt sein kann! Die Zeugenaussagen stimmen auch nicht ganz überein!

So nun zu meiner Frage: wenn die Stattsanwaltschaft das Verfahren einstellt wie kann ich dann weiter vorgehen? Ich sehe nicht ein das uns hier was unterstellt wird und wir die ganzen laufereien und kosten haben!

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 10. Juli 2008 um 10:13

Hallo.

 

Heute rief mich unser Anwalt an, Verfahren gegen meine Frau wegen Unfallflucht ist eingestellt!! Das Gutachten das die Staatsanwaltschaft in Auftrag gab hatte ergeben das unser PKW diesen schaden nicht verursacht haben kann! Keinen verursachter Schaden = keine Unfallflucht! Desweitern wurde meine Frau durch dritte Beschuldigt. Die was den Unfall gesehen hat sagte zu einem Passanten (hat den Unfall nicht gesehen) er solle mal das Kennzeichen von einem dunklen PKW notieren, meine Frau parkte einige Parkplätze weiter vorn und fuhr gerade los--> bingo so schnell wird man dann verdächtigt!

Zum Glück haben wir nun Gewissheit...

16 weitere Antworten
Ähnliche Themen
16 Antworten
am 1. April 2008 um 8:53

Zitat:

Original geschrieben von LeDriver

Ich sehe nicht ein das uns hier was unterstellt wird und wir die ganzen laufereien und kosten haben!

dem wirst du dich schwer entziehen koennen.

fuer die moegliche anwesendheit bei gericht erhaelst du ja eine kl . aufwendungspauschale?

ansonsten erstmal locker bleiben !

Harry

PS

noch sind doch keine "laufereinen" und kosten entstanden?

oder habe ich dieses ueberlesen?

Themenstarteram 1. April 2008 um 9:13

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

Zitat:

Original geschrieben von LeDriver

Ich sehe nicht ein das uns hier was unterstellt wird und wir die ganzen laufereien und kosten haben!

dem wirst du dich schwer entziehen koennen.

fuer die moegliche anwesendheit bei gericht erhaelst du ja eine kl . aufwendungspauschale?

ansonsten erstmal locker bleiben !

Harry

PS

noch sind doch keine "laufereinen" und kosten entstanden?

oder habe ich dieses ueberlesen?

Hallo.

 

Kosten sind schon entstanden, Telefonate etc. Es ist nicht so das wir auf das Geld angewiesen wären, mir geht es in erster Linie ums Prinzip! Ich gehe davon aus das der Schaden schon vorher war und Sie nun einen Gesucht haben der diesen bezahlt!! Also wird einem gleich mal Unfallflucht vorgeworfen, und das ist nunmal eine Straftat!! Solchen Leuten müsste man mal einen Deckzettel geben das u.u. einem anderen das erspart bleibt! Meine Frau hat will jetzt erstmal kein Auto zu fahren, aus Angst das die Polizei wieder vor der Tür steht und Ihr wieder was vorgewurfen wird!

am 1. April 2008 um 10:35

du kannst 2 verfahren nicht direkt mischen !

ich bin jetzt die zeugin:

son mist dann muss ich mich veguggt/verlesen haben, aber ich wollte nicht das der schaden (den ja ein anderen verursacht haben kann) unangezeigt bleibt; ich tat nur das was ich als meine buergerpflicht ansah.

ich seh da wenig sinn auf erfolg sondern noch mehr rennerei!

Harry

Themenstarteram 2. April 2008 um 9:20

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

du kannst 2 verfahren nicht direkt mischen !

 

ich bin jetzt die zeugin:

son mist dann muss ich mich veguggt/verlesen haben, aber ich wollte nicht das der schaden (den ja ein anderen verursacht haben kann) unangezeigt bleibt; ich tat nur das was ich als meine buergerpflicht ansah.

Harry

Hallo.

 

Das sehe ich auch so!! ABER, wenn sich alle Zeugen untereinander Kennen und zudem sich die Zeugenaussagen unterscheiden setzte ich mal einen Vorsatz vorraus! Darum geht es mir....

am 2. April 2008 um 10:29

Zitat:

Original geschrieben von LeDriver

Das sehe ich auch so!! ABER, wenn sich alle Zeugen untereinander Kennen und zudem sich die Zeugenaussagen unterscheiden setzte ich mal einen Vorsatz vorraus! Darum geht es mir....

das kannst DU zwar fuer dich denken!

aber du musst es im zweifelsfall dann beweisen, was schwer werden kann/wird.

die gewichtung der zeugenaussagen obliegt immer dem gericht...ob verwand/bekannt oder nicht.

mein rat:

erspar dir den scheiss wenns um <50eur geht

letztendlich musst du es wissen...

Harry

Moin,

Also ... Ihr habt ja ganz offenbar einen Unfallpartner, mit dem bereits der Unfall geregelt wurde. Dazu habt Ihr, denke Ich, auch ein entsprechendes Schadensgutachten und vermutlich auch für die Reparatur an eurem Auto eine Rechnung oder ein Gutachten.

Sowohl der Unfallpartner als auch die Gutachten sind EURE Zeugen, die belegen, das an eurem Fahrzeug lediglich ein Schaden vorlag, welcher geklärt wurde und eben nicht eine Unfallflucht vorlag. Euer Unfallpartner ist hier wichtig, da er hoffentlich bestätigen kann ... das euer Fahrzeug keine (weiteren) unfalltypischen Schäden aufwies.

Ansonsten bitte VORSICHTIG sein, bzgl. der Behauptung Ihr solltet abgezockt werden. Die Unfallzeugin hat ggf. das austeigen und "auffällige" Verhalten deiner Frau beobachtet und ggf. anschließend den Unfallschaden an einem benachbarten Fahrzeug. Ggf. erfolgte an dieser Stelle schlicht und einfach ein FALSCHER (!!!) Schluss in gutem Gewissen.

Wichtig wäre aber in Anbetracht der möglichen Tragweite sehr wohl, das Ihr euch unbedingt ANWALTLICHE (!!!) Beratung besorgt. Ansonsten kann es passieren, dass Ihr zu unrecht da reingezogen werdet, weil Ihr euch schlicht FALSCH verhaltet.

MFG Kester

Themenstarteram 4. April 2008 um 20:04

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

 

Also ... Ihr habt ja ganz offenbar einen Unfallpartner, mit dem bereits der Unfall geregelt wurde. Dazu habt Ihr, denke Ich, auch ein entsprechendes Schadensgutachten und vermutlich auch für die Reparatur an eurem Auto eine Rechnung oder ein Gutachten.

 

Sowohl der Unfallpartner als auch die Gutachten sind EURE Zeugen, die belegen, das an eurem Fahrzeug lediglich ein Schaden vorlag, welcher geklärt wurde und eben nicht eine Unfallflucht vorlag. Euer Unfallpartner ist hier wichtig, da er hoffentlich bestätigen kann ... das euer Fahrzeug keine (weiteren) unfalltypischen Schäden aufwies.

 

Ansonsten bitte VORSICHTIG sein, bzgl. der Behauptung Ihr solltet abgezockt werden. Die Unfallzeugin hat ggf. das austeigen und "auffällige" Verhalten deiner Frau beobachtet und ggf. anschließend den Unfallschaden an einem benachbarten Fahrzeug. Ggf. erfolgte an dieser Stelle schlicht und einfach ein FALSCHER (!!!) Schluss in gutem Gewissen.

 

Wichtig wäre aber in Anbetracht der möglichen Tragweite sehr wohl, das Ihr euch unbedingt ANWALTLICHE (!!!) Beratung besorgt. Ansonsten kann es passieren, dass Ihr zu unrecht da reingezogen werdet, weil Ihr euch schlicht FALSCH verhaltet.

 

MFG Kester

Hallo.

 

Ganz recht, wir haben einen Unfallpartner wo der Schaden schon gereglelt ist! Schadensgutachten vom Unfallpartner liegt uns vor! An unserem Auto wurde nichts verändert, da man nur einen kleinen Abdruck vom Kennzeichen im Lack der Heckstoßstange bei uns sieht (siehe Bild).

 

Meine Versicherung hat die Regulierung erstmal abgelehnt, sollte Einspruch erhoben werden macht sie eine Fahrzeuggegenüberstellung mit Gutachter!!

 

Habe schon mit unserem Anwalt gesprochen, wir sollen abwarten bis wir Post von der Staatsanwaltschaft erhalten! Nach Vortrag der Sachlage geht er davon aus das das Verfahren eingestellt wird! Durch die Blume sagte uns das auch der polizeiliche Unfallbearbeiter (er darf ja keine offizielle Stellung nehmen).

 

 

Themenstarteram 10. Juli 2008 um 10:13

Hallo.

 

Heute rief mich unser Anwalt an, Verfahren gegen meine Frau wegen Unfallflucht ist eingestellt!! Das Gutachten das die Staatsanwaltschaft in Auftrag gab hatte ergeben das unser PKW diesen schaden nicht verursacht haben kann! Keinen verursachter Schaden = keine Unfallflucht! Desweitern wurde meine Frau durch dritte Beschuldigt. Die was den Unfall gesehen hat sagte zu einem Passanten (hat den Unfall nicht gesehen) er solle mal das Kennzeichen von einem dunklen PKW notieren, meine Frau parkte einige Parkplätze weiter vorn und fuhr gerade los--> bingo so schnell wird man dann verdächtigt!

Zum Glück haben wir nun Gewissheit...

am 10. Juli 2008 um 10:17

Zitat:

Original geschrieben von LeDriver

Hallo.

Heute rief mich unser Anwalt an, Verfahren gegen meine Frau wegen Unfallflucht ist eingestellt!.....

Zum Glück haben wir nun Gewissheit...

schoen und danke fuers feedback !

LEIDER nicht immer gegeben

Harry

am 10. Juli 2008 um 16:19

Blöd natürlich nur, dass die Anwaltskosten bei einer Einstellung des Verfahrens selbst zu tragen sind bzw. der Rechtsschutzvertrag schadenbelastet ist.

 

Ggf. wäre zu prüfen, ob der Staatsanwalt hier nicht wegen falscher Verdächtigung weiter zu ermitteln hätte.

Themenstarteram 10. Juli 2008 um 19:46

Hallo.

 

@Harry: um anderen Usern zu helfen sollte immer ein Feedback geschrieben werden wie die Sache ausging!

 

@xAKBx: Das der Rechtschutzvertrag schadenbelastet ist ist mir eigentlich egal, Haupsache meine Frau ist aus der Anschuldigung raus! Hab scho mit der RS telefoniert, man wird mir deswegen nicht kündigen!

 

 

 

Zitat:

Ggf. wäre zu prüfen, ob der Staatsanwalt hier nicht wegen falscher Verdächtigung weiter zu ermitteln hätte.

So dachte ich auch zuerst, aber lies Dir mal durch was mir Harry dazu geschrieben hat

Zitat:

ich bin jetzt die zeugin:son mist dann muss ich mich veguggt/verlesen haben, aber ich wollte nicht das der schaden (den ja ein anderen verursacht haben kann) unangezeigt bleibt; ich tat nur das was ich als meine buergerpflicht ansah.

ich seh da wenig sinn auf erfolg sondern noch mehr rennerei!

Harry

Nach dem ich mich ein wenig beruhigt hatte dachte ich auch so;)

 

Was mir zum Thema RS nicht aus dem Kopf geht, manche kündigen ja schon nach dem ersten Schaden! Klingt für mich sinnfrei, schließe eine Schutzversicherung ab und darf sie dann nicht nutzen da mir sonst gekündigt wird:confused:

 

*ironie an*Was wäre denn wenn das auch bei der Krankenversicherung so wäre???*ironie aus*

 

Was mir nun aber noch zu denken gibt, die Polizei hat ja nicht weiter ermittelt (keine Lackspuren gesichert etc., bei nem Schaden von 2800 Euro sollten ja welche vorhanden sein) da ja unser Kennzeichen genannt wurde! Tolle Polizei kann ich da nur sagen...die Geschädigte wird wohl nun auf Ihrem Schaden sitzen bleiben!

Zur Geschädigten muss ich sagen, Sie hat das Auto vorzeitig reparieren lassen ohne die Altteile aufzuheben. Jetzt sind keine Beweismittel mehr vorhanden wo eventuelle Lackrückstände vorhanden wären!

am 12. Juli 2008 um 18:33

Im Auto-Magazin heute um 17.00 Uhr auf SAT 1 war ein Bericht, wie mit angeblich verursachten Parkremplern die Leute reingelegt werden nach dem Motto "Gib mir x € und ich vergesse die Anzeige wegen Fahrerflucht". Konsequenz, Anzeige erstatten und einen Gutachter beiziehen!

Themenstarteram 12. Juli 2008 um 23:37

Zitat:

Original geschrieben von 911westie

Im Auto-Magazin heute um 17.00 Uhr auf SAT 1 war ein Bericht, wie mit angeblich verursachten Parkremplern die Leute reingelegt werden nach dem Motto "Gib mir x € und ich vergesse die Anzeige wegen Fahrerflucht". Konsequenz, Anzeige erstatten und einen Gutachter beiziehen!

Hallo.

 

Es war ja ein Unfall (Schaden 2800 Euro) vorhanden, nur wurde dieser nicht von meiner Frau (zur falschen Zeit am falschen Ort) verursacht sondern von einem anderen!

Themenstarteram 6. November 2008 um 19:35

Hallo.

Nun gibt es doch noch Neuigkeiten! Meine Versicherung muss einen Teil des Schadens zahlen obwohl das Gutachten der Staatsanwaltschaft zu unseren gunsten Ausging! Ich glaube dies zählt aber nicht im Zivilrecht!

Mein Versicherungmann rief mich deswegen heute an! Meine Schadenfreiheit wird jedoch nicht belastet! Er sagte nur noch das wir einen sehr guten Anwalt hatten, sonst hätte es für uns noch anders ausgehen können! Er will mich nächste Woche mal aufklären, danach werde ich noch mal mit unserem Anwalt sprechen!

So recht mag ich das net verstehen, das Gutachten der Staatsanwaltschaft ergibt das meine Frau den Unfall nicht verursacht haben kann, zivilrechtlich muss jedoch meine Versicherung einen Teil des Schadens zahlen!

Könnte mich mal jemand im vorhinein etwas aufklären:confused:

 

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. "Angeblicher" Unfall mit Fahrerflucht