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"Einfahrt verboten" Schild nur auf linker Seite?

Themenstarteram 1. August 2023 um 18:27

Hallo leute, bin extrem angepisst weil ich in eine einbahnstraße gefahren bin, obwohl ich kein Schild dazu gesehen hatte. Es hat sich mir dann eine ältere "Dame" in den Weg gestellt und mir lautstark mitgeteilt dass es eine Einbahnstraße sei. Bin dann nochmal zu der Einfahrt gefahren und habe festgestellt, dass das Einfahrt verboten Schild nur auf der linken Seite steht und erst relativ weit hinter dem Fahrradweg der die Straßeneinfahrt kreuzt. Einerseits denke ich dass ich es trotzdem hätte bemerken können, andererseits frage ich mich was es für einen Sinn macht, das Schild auf der rechten Seite wegzulassen, da ich es nur auf beiden Seiten oder rechts kenne und ob das überhaupt stvo-konform ist? Habe in der Anlage 2 Abschnitt 6 zum Zeichen Einfahrt verboten gefunden: "Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht in die Fahrbahn einfahren, für die das Zeichen angeordnet ist. Erläuterung: Das Zeichen steht auf der rechten Seite der Fahrbahn, für die es gilt, oder auf beiden Seiten dieser Fahrbahn.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/BJNR036710013.html

Das würde heißen, dass es einzeln nur rechts stehen darf, aber gibt immer tausend andere paragrafen die evtl. was anderes sagen, weiß da jemand was drüber?

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46 Antworten

Und, was ist nun passiert?

Du hast das Schild doch gesehen und bist das nächste Mal schlauer.

Hier wird mal wieder ein Schuldiger für den eigenen Fehler gesucht.

 

Edith: hatte das Einfahren überhaupt irgendeine Konsequenz, außer, dass die ältere Dame rumgefuchtelt hat?

Nix ist passiert, viel Geschreibsel um nichts.

Ist wohl immer noch Sommerloch.

am 1. August 2023 um 19:15

Unabhängig davon, ob etwas passiert ist, oder ob der TE "schuldig" ist, ist die Frage doch legitim.

Ist das Schild überhaupt gültig, wenn es nur auf der linken Straßenseite angebracht ist?

Zitat:

@790830 schrieb am 1. August 2023 um 21:15:09 Uhr:

Unabhängig davon, ob etwas passiert ist, oder ob der TE "schuldig" ist, ist die Frage doch legitim.

Ist das Schild überhaupt gültig, wenn es nur auf der linken Straßenseite angebracht ist?

Vielleicht war auf der rechten Seite kein Platz oder was auch immer. Er schrieb doch selbst, daß man das Schild hätte sehen können.

 

Es könnte auch sein, dass das rechte Schild im Zuge von Bauarbeiten entfernt wurde und dann vergessen wurde, es wieder aufzustellen.

Oder irgendein Witzbold konnte es für seinen Partykeller gebrauchen, oder, oder, oder......

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