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"Eingriff in die öffentliche Sicherheit" und Abschleppen
Ahoi,
vor einigen Wochen habe ich mein Auto in einer fremden Stadt auf einen freien Parkplatz gestellt (2 Stunden mit Parkscheibe), alles gut, alles fein, gefreut nach der Suche einen Platz gefunden zu haben, dann meine Einkäufe erledigt und beim Zurückkommen dann die Knolle am Auto gehabt und erst dann die Situation vollends analysiert: Zu den beiden Parkplätzen, von denen ich einen benutzte, gehört auch eine Ladesäule für E-Fahrzeuge. Ich habe erst dann gepeilt, daß das Auto auf dem Schild ein Spiralkabelschwänzchen* hat und ich meine Karre also auf einen exklusiven Parkplatz für E-Autos gestellt habe. Soweit sehe ich ein, daß ich da Mist gebaut habe. Die 10 Euro Verwarngeld zahlte ich umgehend, als der Brief kam, und wunderte mich über den Zusatz, daß noch ein gesonderter Bescheid zu den Abschleppkosten kommen würde, da mein Parken die Bestellung eines Abschleppers nötig gemacht habe. Gut, ich kam ca. 10-15 Minuten nach Knollensetzung und weit vor Ablauf der von mir angenommenen zwei Stunden Parkzeit zum Auto zurück. Heute kam nun der Bescheid über 100,70 Euro für den Abschleppdienst. Grummel, aber gut, wenn es berechtigt ist, zahle ich, hätte ja besser gucken können. Aber: Ist die Begründung korrekt? Lag wirklich ein "Eingriff die öffentliche Sicherheit" vor oder ist das doch eine recht willkürliche Auffassung des Büttels, die unter Berücksichtigung der klammen Kassen über das Ziel hinausschießt? Es handelt sich um keine Feuerwehreinfahrt, keinen Parkplatz für Menschen mit Gehbehinderung, keine Einfahrt oder Busspur. Zudem war die Säule mit einigen Streifen Tape abgeklebt (nur leider habe ich Depp davon kein Foto gemacht), kann daher durchaus sein, daß die Säule gar nicht im Betrieb war. Kennt jemand die genauere Definition, wann ein solcher Eingriff vorliegt und dementsprechend das Abschleppen juristisch legitimiert?
* Im übrigen stand an dem Schild auch keine schriftliche Zusatzinformation im Sinne von "Parken nur während des Ladevorgangs", würde mich also nicht wundern, wenn die auch knollen und abschleppen, wenn nicht geladen wird...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Foghorn schrieb am 21. Juni 2017 um 22:03:27 Uhr:
Er kann nicht laden, kann am nächsten Tag nicht auf die Arbeit und muss Taxi nehmen.
Und was macht der E-Auto-Fahrer mit leerem Akku, wenn der Stellplatz durch ein anderes E-Auto blockiert ist?
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25 Antworten
Über das in Rechnung stellen eines Abschleppdienstes würde ich Einspruch erheben. Oder wurde dein Fahrzeug tatsächlich per Abschlepper von der E - Station weg gezogen?
Mfg kheinz
Ist es verhältnismäßig ein Auto vom E-Parkplatz abzuschleppen?
Meiner Ansicht nach nicht, wie sieht das der Rest?
Gruß Metalhead
Soweit ich informiert bin, wird das Entgeld für den Abschlepper erst fällig, wenn er direkt am abzuschleppenden Fahrzeug tätig geworden ist. Ich weiß aber nicht, ob auch nur die Anfahrt berechnet werden kann.
Wenn ich nach "Abschlepper Anfahrt" googele, kommt auf Anhieb ein Link zu "frag einen A...".
Dort steht dann schon so manches und wie man ggf. dagegen vorgehen kann...
Sollte doch schon grundsätzlich weiterhelfen diese Info, nicht?
Und hier Gründe zum Abschleppen:
http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/abschleppen.php
Frag ein Forum... oder doch mal selbst googeln?
Ist eine öffentliche Ladesäule besetzt und es kommt jemand der laden will, dann kann er die Polizei rufen und es wird abgeschleppt.
Ist auch OK so.
Du fährst weg und fertig, 10€ stören eh kaum einen.
Er kann nicht laden, kann am nächsten Tag nicht auf die Arbeit und muss Taxi nehmen.
Würde mich als E-Auto-Fahrer auch massiv ärgern.
Wurde der Abschlepper gerufen und findet nichts mehr zum abschleppen, dann nehmen die eine Anfahrt.
Zitat:
@Foghorn schrieb am 21. Juni 2017 um 22:03:27 Uhr:
Er kann nicht laden, kann am nächsten Tag nicht auf die Arbeit und muss Taxi nehmen.
Und was macht der E-Auto-Fahrer mit leerem Akku, wenn der Stellplatz durch ein anderes E-Auto blockiert ist?
Schonmal vielen Dank für die Antworten. Zur Verdeutlichung: ich habe mein Auto selbst weggefahren, die Knolle war ganz frisch, aber ein blaues Männchen konnte ich nicht entdecken, um zu diskutieren (warum auch, ich sah meinen Fehler ja ein), aber es bleib dennoch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. An der Stelle sind zwei Parkplätze parallel zur Straße, jedoch nur eine Säule in der Mitte, so dass im Prinzip auch nur ein Auto zur Zeit geladen werden kann, selbst dann, wenn ein Depp (wie ich) einen der Plätze belegt.
Ich sehe halt keinen gefährlichen Eingriff in den Verkehr. Btw. wurde mir in derselben Stadt vor einigen Jahren mal mein Auto beim Parken angeditscht, da rief mich dann die Polizei an, weil sich die Verursacherin "gestellt hatte", es wäre also möglich gewesen, mich ausfindig zu machen und auf diese Weise den Parkplatz sogar schneller wieder frei zu kriegen als auf den ADAC zu warten. Mich wunderte eben auch, dass kein Parkwächter am Auto wartete. Sofern sich eine Grundlage findet, bin ich gewillt, Widerspruch einzulegen, aber will das auch nicht auf die Spitze treiben, denn letztlich habe ich mich ja falsch verhalten, das kann man auch nicht wegdiskutieren.
Hallo, Vovocrasher,
im Grunde genommen ist es mit dem Behindertenparkplatz vergleichbar:
Hier brauchst Du auch niemanden konkret behindern, damit ein Abschleppen rechtmäßig ist und auch hier werden Dir die Anfahrtskosten in Rechnung gestellt, wenn der Abschlepper unverrichteterdinge wieder abdrehen kann, weil die Störung mittlerweile beseitigt wurde.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. Juni 2017 um 21:26:58 Uhr:
Ist es verhältnismäßig ein Auto vom E-Parkplatz abzuschleppen?
Meiner Ansicht nach nicht, wie sieht das der Rest?
Doch, ist es. Er hatte dort nichts zu suchen und alleine dies rechtfertig ein Abschleppen.
Was ich nicht verstehe, wieso war da kein "Überwacher" mehr an Ort und Stelle? Leerfahrten müssen zwar auch bezahlt werden, keine Frage, aber wer hat denn hier den Schlepper beauftragt ? Bis auf abgemeldete Kisten muß bei uns der "Überwacher" solange an Ort und Stelle bleiben, bis der Schlepper da ist. Irgendwie merkwürdig, die ganze Sache.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 22. Juni 2017 um 06:54:30 Uhr:
Was ich nicht verstehe, wieso war da kein "Überwacher" mehr an Ort und Stelle? Leerfahrten müssen zwar auch bezahlt werden, keine Frage, aber wer hat denn hier den Schlepper beauftragt ? Bis auf abgemeldete Kisten muß bei uns der "Überwacher" solange an Ort und Stelle bleiben, bis der Schlepper da ist. Irgendwie merkwürdig, die ganze Sache.
So kenne ich das auch.
Wenn der Abschlepper gerufen wird, dann bleibt der/die Angestellte des Ordnungsamtes in der Nähe. Schließlich muss dem Abschlepper ja gesagt werden, welchen PKW er abschleppen oder versetzen soll.
Zitat:
@Unkrautvernichter schrieb am 22. Juni 2017 um 06:37:06 Uhr:
Doch, ist es. Er hatte dort nichts zu suchen und alleine dies rechtfertig ein Abschleppen.
So einfach ist das nicht, da muß auch die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 22. Juni 2017 um 08:05:57 Uhr:
So einfach ist das nicht, da muß auch die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden. Metalhead
Da parkt ein E-Auto eine Tankstellenzufahrt zu, was passiert?
Zitat:
@Moers75 schrieb am 22. Juni 2017 um 08:56:39 Uhr:
Da parkt ein E-Auto eine Tankstellenzufahrt zu, was passiert?
Auf Privatgrund oder öffentlicher Straße?
Gruß Metalhead