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"Fahrerflucht"
Folgende Sache hat sich vor ein paar Wochen zugetragen. Meine Freundin war mit einer anderen Freundin in einer Bar. Als sie selbige verlassen haben um etwa kurz vor 0 Uhr hat sie beim Ausparken ein Auto beschädigt. Leicht gestriffen und die aufgeklebte Werbefolie beschädigt. Sie hat anschließend am Auto etwa 45 Minuten gewartet und ist in die Bar gegangen und hat dort zusammen mit dem Kellner die Leute gefragt. Gemeldet hat sich keiner, also hat sie einen Zettel an die Scheibe geheftet. Nach 2 oder 3 Tagen hat sich dann der Besitzer gemeldet. Es schien alles normal zu laufen, die Sache wurde auch sofort unserer Versicherung gemeldet.
Anschließend sind wir in den Urlaub gefahren. Als wir zurückgekommen sind kam dann das böse Erwachen. Der anfangs so nette Herr hat meine Freundin wegen Fahrerfluct angezeigt. Ihr droht nun ein Bußgeld, sie ist nur knapp an einem Fahrverbot vorbeigeschrammt.
Nun stellt sich für uns die Frage, wie wir reagieren sollen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Brownyy
Nun stellt sich für uns die Frage, wie wir reagieren sollen.
Auf jeden Fall Anwalt nehmen. Leider hat sich deine Freundin nicht ganz korrekt verhalten, denn:
Wenn ein parkendes Fahrzeug beschädigt worden ist und der Halter dieses Fahrzeugs sich nicht am Unfallort befindet, müssen die übrigen Unfallbeteiligten allerdings nur für eine angemessene Wartezeit am Unfallort bleiben. In der Rechtsprechung hat sich eine Mindestwartezeit von fünfzehn Minuten festgesetzt. Nach Verlassen des Unfallortes ist man jedoch dazu verpflichtet, sich unverzüglich bei einer Polizeidienstelle zu melden und alle erforderlichen Angaben zu machen. Der Passus zur "angemessenen Wartezeit" findet auch dann Anwendung, wenn die Polizei auf Grund außergewöhnlicher Umstände nicht zum Unfallort kommen kann. Wer eine angemessene Wartezeit nicht einhält und damit Unfallflucht begeht, kann Strafmilderung erlangen, wenn er sich innerhalb von 24 Stunden zu erkennen gibt. Dies passiert insbesondere dann häufig, wenn ein Unfallbeteiligter in Panik vom Unfallort flieht, sich später aber eines Besseren besinnt. Die Regelung gilt allerdings nur für Unfälle außerhalb des fließenden Verkehrs und betrifft daher insbesondere nicht Unfälle mit Personenschäden. Zudem kann man nicht auf Strafminderung hoffen, wenn ein erheblicher Sachschaden von über ca. eintausend Euro entstanden ist. Die Meldung bei der Polizei ist in jedem Fall verpflichtend. Es reicht nicht aus, nur einen Zettel mit Kontaktdaten am Unfallort zu hinterlassen.
http://www.autogenau.de/artikel/auto-und-recht/fahrerflucht.html
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15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Brownyy
Nun stellt sich für uns die Frage, wie wir reagieren sollen.
Auf jeden Fall Anwalt nehmen. Leider hat sich deine Freundin nicht ganz korrekt verhalten, denn:
Wenn ein parkendes Fahrzeug beschädigt worden ist und der Halter dieses Fahrzeugs sich nicht am Unfallort befindet, müssen die übrigen Unfallbeteiligten allerdings nur für eine angemessene Wartezeit am Unfallort bleiben. In der Rechtsprechung hat sich eine Mindestwartezeit von fünfzehn Minuten festgesetzt. Nach Verlassen des Unfallortes ist man jedoch dazu verpflichtet, sich unverzüglich bei einer Polizeidienstelle zu melden und alle erforderlichen Angaben zu machen. Der Passus zur "angemessenen Wartezeit" findet auch dann Anwendung, wenn die Polizei auf Grund außergewöhnlicher Umstände nicht zum Unfallort kommen kann. Wer eine angemessene Wartezeit nicht einhält und damit Unfallflucht begeht, kann Strafmilderung erlangen, wenn er sich innerhalb von 24 Stunden zu erkennen gibt. Dies passiert insbesondere dann häufig, wenn ein Unfallbeteiligter in Panik vom Unfallort flieht, sich später aber eines Besseren besinnt. Die Regelung gilt allerdings nur für Unfälle außerhalb des fließenden Verkehrs und betrifft daher insbesondere nicht Unfälle mit Personenschäden. Zudem kann man nicht auf Strafminderung hoffen, wenn ein erheblicher Sachschaden von über ca. eintausend Euro entstanden ist. Die Meldung bei der Polizei ist in jedem Fall verpflichtend. Es reicht nicht aus, nur einen Zettel mit Kontaktdaten am Unfallort zu hinterlassen.
http://www.autogenau.de/artikel/auto-und-recht/fahrerflucht.html
Zahlen und glücklich sein. Sie hätte nämlich die Trachtentruppe informieren müssen, welche eine netten Zettel am beschädigten Fahrzeug hinterlassen hätte.
Ups, da war einer schneller.
Gibt es eigentlich eine Möglichkeit seinerseits die ANzeige zurückzuziehen?
Eine Anzeige an sich kann man nicht zurückziehen (beachte den Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafantrag: http://www.th-h.de/infos/jura/strafanzeige-strafantrag.php).
Aber: Solange kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht, kann der Anzeigende den Strafantrag zurückziehen. Das geht solange, wie es zu der Sache keine Gerichtsverhandlung gab.
Zitat:
Original geschrieben von Brownyy
Folgende Sache hat sich vor ein paar Wochen zugetragen. Meine Freundin war mit einer anderen Freundin in einer Bar. Als sie selbige verlassen haben um etwa kurz vor 0 Uhr hat sie beim Ausparken ein Auto beschädigt. Leicht gestriffen und die aufgeklebte Werbefolie beschädigt. Sie hat anschließend am Auto etwa 45 Minuten gewartet und ist in die Bar gegangen und hat dort zusammen mit dem Kellner die Leute gefragt. Gemeldet hat sich keiner, also hat sie einen Zettel an die Scheibe geheftet. Nach 2 oder 3 Tagen hat sich dann der Besitzer gemeldet. Es schien alles normal zu laufen, die Sache wurde auch sofort unserer Versicherung gemeldet.
Anschließend sind wir in den Urlaub gefahren. Als wir zurückgekommen sind kam dann das böse Erwachen. Der anfangs so nette Herr hat meine Freundin wegen Fahrerfluct angezeigt. Ihr droht nun ein Bußgeld, sie ist nur knapp an einem Fahrverbot vorbeigeschrammt.
Nun stellt sich für uns die Frage, wie wir reagieren sollen.
Gegen frustrierte Herren mit Selbstgeltungsdrang könnt ihr leider nicht viel unternehmen! Vermutlich bekommt der immer von seiner Frau den hintern Versohlt, und will jetzt auch mal was zu sagen haben.
Allerdings war es schon ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, was du hättest machen können in der Situation, ist die Polizei anrufen und den Unfall aufnehmen lassen!
Wenn aber nur die Folie kaputt ist, ist es ein geringer Schaden, weiss nicht genau ob es da eine Wartepflicht gibt. Schau mal was ich hier gefunden habe, vielleicht hilft es dir weiter
Unteres Zitat aus: http://www.123recht.net/article.asp?a=6520&ccheck=1 (Empfehle ich dir zur Lektüre)
Zitat:
Ausgehend vom wohl häufigsten Fall, dass beim Ein- oder Ausparken ein fremdes Fahrzeug angefahren wird, stellt sich die Frage, wie sich der Unfallbeteiligte richtig verhält.
Sofern kein völlig belangloser Schaden (bis etwa 20 €) vorliegt und sich keine feststellungsbereiten Personen am Unfallort befinden, ist zunächst der Wartepflicht nachzukommen. Das Gesetz verlangt eine "den Umständen angemessene Zeit". Was darunter zu verstehen ist, hängt u.a. von den Umständen, wie Schwere des Unfalls und Höhe des materiellen Schadens, Tageszeit, Witterung, Verkehrsdichte ab. 30 Minuten Wartezeit dürften in den alltäglichen Fällen ausreichen. Als durchaus hilfreich kann sich erweisen, zwecks Beweissicherung Fotos vom eigenen und fremden Schaden zu machen.
[...]
Ich war bei der Sache nicht dabei.
Der Schaden beläuft sich auf etwa 700 €. Verwunderlich ist eigentlich nur, dass alles schon geregelt war, er auch keinen Groll hatte und dann kam sowas. Er hat wohl im Urlaub mehrere male bei uns angerufen, und da keiner abnahm ging ihm wohl die Düse.
Ich werd wohl bei ihm anrufen und ihn bitten die Sache zurückzuziehen.
Zitat:
Original geschrieben von Brownyy
Ich war bei der Sache nicht dabei.
Der Schaden beläuft sich auf etwa 700 €. Verwunderlich ist eigentlich nur, dass alles schon geregelt war, er auch keinen Groll hatte und dann kam sowas. Er hat wohl im Urlaub mehrere male bei uns angerufen, und da keiner abnahm ging ihm wohl die Düse.
Ich werd wohl bei ihm anrufen und ihn bitten die Sache zurückzuziehen.
Zurückziehen wird vermutlich nicht mehr gehen!
Ist ein Offizialdelikt!
Zitat:
Original geschrieben von Brownyy
Der Schaden beläuft sich auf etwa 700 €. Verwunderlich ist eigentlich nur, dass alles schon geregelt war, er auch keinen Groll hatte und dann kam sowas. Er hat wohl im Urlaub mehrere male bei uns angerufen, und da keiner abnahm ging ihm wohl die Düse.
für mich total verständlich: es gibt nichts nervigeres als benachteiligter zu sein und seinem recht hinterherzulaufen. egal ob, ich jemandem 5 euro leihe oder jemand mir das auto demoliert und sich dann ohne nachricht in den urlaub macht.
ob man das hierauf anwenden kann, weiß ich nicht. also ob der herr das alleine mit eurer versicherung regeln kann.
wenn die nämlich sagt, dass der verursacher sich bei denen nicht (nochmals)gemeldet hat und deshalb nicht reguliert wird, muss man sauer werden.
das hat dann auch nichts irgendwie mit altem kerl und seine dominante frau zu tun. son spruch ist einfach nur peinlich.
Zitat:
Original geschrieben von la merde
Zitat:
Original geschrieben von Brownyy
Der Schaden beläuft sich auf etwa 700 €. Verwunderlich ist eigentlich nur, dass alles schon geregelt war, er auch keinen Groll hatte und dann kam sowas. Er hat wohl im Urlaub mehrere male bei uns angerufen, und da keiner abnahm ging ihm wohl die Düse.
für mich total verständlich: es gibt nichts nervigeres als benachteiligter zu sein und seinem recht hinterherzulaufen. egal ob, ich jemandem 5 euro leihe oder jemand mir das auto demoliert und sich dann ohne nachricht in den urlaub macht.
ob man das hierauf anwenden kann, weiß ich nicht. also ob der herr das alleine mit eurer versicherung regeln kann.
wenn die nämlich sagt, dass der verursacher sich bei denen nicht (nochmals)gemeldet hat und deshalb nicht reguliert wird, muss man sauer werden.
das hat dann auch nichts irgendwie mit altem kerl und seine dominante frau zu tun. son spruch ist einfach nur peinlich.
War mit der Versicherung geklärt, der Sachbearbeiter meinte alles kein Thema er kümmert sich um alles, wir haben damit nichts zu tun. Was will er denn auch noch von uns? Alle Formalitäten waren geklärt. Heute abend haben wir noch einen Termin bei der Trachtengruppe, da werde ich auch noch einige Worte verlieren.
Zitat:
Original geschrieben von Brownyy
War mit der Versicherung geklärt, der Sachbearbeiter meinte alles kein Thema er kümmert sich um alles, wir haben damit nichts zu tun. Was will er denn auch noch von uns? Alle Formalitäten waren geklärt. Heute abend haben wir noch einen Termin bei der Trachtengruppe, da werde ich auch noch einige Worte verlieren.
Richtig, es waren aus eurer Sicht alle Formalitäten geklärt! Aber eventuell hatte ja der Geschädigte der Unfallflucht noch ein / zwei offene Fragen und ihr wart nicht erreichbar!
Und er kann doch zu jedem Zeitpunkt die Polizei einschalten!
Aber am besten finde ich:
Du bist in dieser Sache total unbeteiligt und machst hier den Schacht megaweit auf!
Lass es doch einfach laufen und bleib ruhig!
Deine Freundin baut nen Bock und du greifst als völlig Unbeteiligte(r) ins Geschehen ein, tolle Sache. Du bist wirklich ein toller Hecht.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Aber am besten finde ich:
Du bist in dieser Sache total unbeteiligt und machst hier den Schacht megaweit auf!
Lass es doch einfach laufen und bleib ruhig!
Deine Freundin baut nen Bock und du greifst als völlig Unbeteiligte(r) ins Geschehen ein, tolle Sache. Du bist wirklich ein toller Hecht.
Hackts dir?
Was bist denn du für ein Vogel?
Ist doch wohl selbstverständlich, dass er versucht seiner Freundin zu helfen.
Wenn meine Süße in dieser Situation wäre, würde auch Himmel und Hölle in Bewegung setzen um sie da wieder rauszuboxen.
Du würdest die alleine dastehen lassen und sagen:" Mach dir keine Sorgen, im Gefängnis gibts getrennte Zimmer für Besuch vom Partner?"
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Zitat:
Original geschrieben von Brownyy
War mit der Versicherung geklärt, der Sachbearbeiter meinte alles kein Thema er kümmert sich um alles, wir haben damit nichts zu tun. Was will er denn auch noch von uns? Alle Formalitäten waren geklärt. Heute abend haben wir noch einen Termin bei der Trachtengruppe, da werde ich auch noch einige Worte verlieren.
Richtig, es waren aus eurer Sicht alle Formalitäten geklärt! Aber eventuell hatte ja der Geschädigte der Unfallflucht noch ein / zwei offene Fragen und ihr wart nicht erreichbar!
Und er kann doch zu jedem Zeitpunkt die Polizei einschalten!
Aber am besten finde ich:
Du bist in dieser Sache total unbeteiligt und machst hier den Schacht megaweit auf!
Lass es doch einfach laufen und bleib ruhig!
Deine Freundin baut nen Bock und du greifst als völlig Unbeteiligte(r) ins Geschehen ein, tolle Sache. Du bist wirklich ein toller Hecht.
Applaus für den Gutmenschen und Weisen in Personalunion! Wer bei so einer Angelegenheit keine Hilfe sucht muss ein bärenstarkes Gemüt haben.
Gestern war Termin bei der Polizei. Letztendlich wird es wahrscheinlich darauf herauslaufen, dass sie ein Ordnungsgeld erhält. Der Polizist wird sich dafür einsetzen, dass die Strafverfolgung in Sachen Fahrerfucht eingestellt wird.
Problematisch an der Sache war, dass der Werte Herr in einem anderen Landkreis wohnt als die Sache passiert ist, er aber in seiner eigenen Gemeinde zu der Polizei gegangen ist und dort nur die Hälfte Erzählt hat.
Zitat:
Original geschrieben von Brownyy
Folgende Sache hat sich vor ein paar Wochen zugetragen. Meine Freundin war mit einer anderen Freundin in einer Bar. Als sie selbige verlassen haben um etwa kurz vor 0 Uhr hat sie beim Ausparken ein Auto beschädigt. Leicht gestriffen und die aufgeklebte Werbefolie beschädigt. Sie hat anschließend am Auto etwa 45 Minuten gewartet und ist in die Bar gegangen und hat dort zusammen mit dem Kellner die Leute gefragt. Gemeldet hat sich keiner, also hat sie einen Zettel an die Scheibe geheftet. Nach 2 oder 3 Tagen hat sich dann der Besitzer gemeldet. Es schien alles normal zu laufen, die Sache wurde auch sofort unserer Versicherung gemeldet.
Anschließend sind wir in den Urlaub gefahren. Als wir zurückgekommen sind kam dann das böse Erwachen. Der anfangs so nette Herr hat meine Freundin wegen Fahrerfluct angezeigt. Ihr droht nun ein Bußgeld, sie ist nur knapp an einem Fahrverbot vorbeigeschrammt.
Nun stellt sich für uns die Frage, wie wir reagieren sollen.
Was lehrt uns das immer wieder?
Männlein und Weiblein, die sich in Abwesenheit Ihrer Lebensgefährten
noch um Mitternacht in Bars amüsieren, sagen sich in den seltensten Fällen die reine Wahrheit, bzw. stehen nachhaltig zu Ihrem Wort.
Inwieweit Du das glaubst, bleibt Deiner Lebenserfahrung überlassen.