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VW Passat B6/3C
Themenstarteram 7. März 2008 um 11:25

hallo MT´ler

vor meinem jetzigen Golf V den ich fahre, hatte ich einen VW PASSAT 2.0 TDI VARIANT.

Der hatte eine Rückrufaktion gehabt... termin hatte ich nicht bekommen der :) wollte mich anrufen.

Es müssten die Parksensoren und der Fahrer Sitzbezug ausgetauscht werden (den grund weis ich nicht!!!)

nach ca. über 2 Monaten hatte ich einen Interessenten für den Wagen und habe es ihm dann verkauft.

ca. nach einem Monat bekamm ich vom :) einen Anruf. Herr XXXXX bitte bringen sie ihren Passat zu uns wir haben die Teile, darauf hin sagte ich zu ihm dass ich den Wagen nicht mehr habe. Danach hat er mir gesagt dass ich die Teile jetz Kaufen MUSS.

also bin ich dort hin und hae die Teile abgeholt bzw. gekauft und wieder nach hause.

jetz meine frage...

-Habe 8 parksensoren für den Passat ( 2 in Chrom und 6 in Mokka Antrahzit)

-Habe dann noch einen Leder ALCANTARA Sitzbezug fürn Fahrersitz.(Sportsitzbezug)

hat vllt jemand interesse an den Teilen??? Rechnung ist auch vorhanden.

Vielen Dank im Vorraus

NICE WEEKEND

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18 Antworten

Warum mußt Du Teile kaufen die im Rahmen einer Rückrufaktion bestellt worden sind??

(Rückruf heißt für mich das es vom Hersteller veranlasst wird..)

Norbert

Themenstarteram 7. März 2008 um 11:42

ja.. habe ich dem :) auch gesagt aber er meinte wir können die Teile nicht verwenden und sie müssen es kaufen:(

am 7. März 2008 um 11:46

Du hast doch die Teile nicht wirklich gekauft, oder ? Für solche Sachen habe ich immer 10 Visitenkarten von mienem Anwalt im Portmonaie. Die gebe ich dann ab und sage, dass sie alles weitere mit ihm klären können. :D

Aber ehrlich, die Sachen hättest Du nicht kaufen müssen....:)

Themenstarteram 7. März 2008 um 11:55

hmmmm....:confused:

naja kann man nichts mehr machen...

die Teile habe ich leider schon.

Zitat:

Original geschrieben von GOLF67

... Danach hat er mir gesagt dass ich die Teile jetz Kaufen MUSS.

also bin ich dort hin und hae die Teile abgeholt bzw. gekauft und wieder nach hause.

So ein Unsinn. Wenn der Kauf erst ein paar Tage her ist und die Sachen noch original verpackt sind, beschwere Dich mal beim Geschäftsführer und gebe die Teile zurück. Ich hätte die erst gar nicht genommen. Es gibt bei Ersatzteilbestellungen aber meine ich einen Passus, daß man gewisse Wiedereinlagerungsgebühren (oder so) zahlen muß, wenn man Teile nicht annimmt (aber nur, falls man die ausdrücklich selbst bestellt hat. Ein Rückruf ist normalerweise keine eigene Bestellung).

Mal so nebenbei;

was hat dich der "Spaß" jetzt gekostet.

Die Teile waren doch bestimmt nicht günstig....

Micha

Themenstarteram 7. März 2008 um 12:23

das hat mich ganze 533,55€ gekostet :mad:

Mit dem Händler würde ich, wenn es sich um eine durch VW veranlasste Rückrufaktion handelt, mal ganz deutlich meine Meinung sagen, inkl. entsprechendem Schriftverkehr mit WOB. Ich mußte bisher Teilebestellungen für Rückrufaktionen als Kunde nicht unterschreiben, da würde ich ebenfalls drauf pochen, Dein Händler hat bestimmt definitiv keine Unterschrift unter einer entsprechenden Bestellung Deinerseits.

Ansonsten muß ich gestehen, daß meine erste Idee war: Selbst Schuld! Ich lasse mich von einem Händler doch nicht derart unter Druck setzen und kaufe ihm einfach so die Teile ab. Wenn er sich bemüht hätte, die Teile zeitnah zu besorgen, dann hätte er auch kein Problem gehabt! Eine Lieferzeit für Ersatzteile von zwei Monaten würde ich einfach nicht akzeptieren.

Also zurück zum Händler, inkl. der Teile und Rechnung und so lange Rabatz machen, bis Du Dein Geld wieder hast. Und zur Not gilt wie immer: Die Drohung mit Öffentlichkeit und Anwalt ...

...ich kann mich nur meinen Vorrednern anschließen,

so was habe ich ja noch nie gehört!!

Also.....Sachen zurück bringen und Werkstatt wechseln,

ein Witz ist das ja ts ts ts....

am 7. März 2008 um 14:07

Zitat:

Original geschrieben von GOLF67

das hat mich ganze 533,55€ gekostet :mad:

Sry, aber wie naiv muss Man(n) sein, um 533.-€ auf den Tisch zulegen ?!

Dazu sage ich nur, schaut euch mal die anderen Beiträge von Golf67 an... :D

 

Gruß

skaven

am 7. März 2008 um 15:15

Zudem betrifft ein Werks-Rückruf ja nicht den Halter sondern das Fahrzeug.

 

Hätten ja über den neuen Besitzer (üblich über Anfrage Kraftfahrtbundesamt) die Rückrufaktion abwickeln Können. Notfalls Adresse aus dem Kaufvertrag. :confused:

 

Rückrufaktion für Alcantara und PDC??? Nie im Leben! 

 

 

 

@skaven

Zitat:

schaut euch mal die anderen Beiträge von Golf67 an

wo denn ?

Themenstarteram 7. März 2008 um 16:18

wollt ihr mich aufn Arm nehmen?:D

was ist den mit meinen beiträgen?? was passt dir nicht an meinen Beiträgen??

Zitat:

wo denn ?

Bei GOLF67 mal auf "Suchen" klicken und bilde dir ein eigenes Bild...

 

skaven

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