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"Garantie-direkt"

Audi TT 8N
Themenstarteram 2. Juli 2007 um 20:16

Hallo,

ich habe gerade in einem der vorigen Beiträge von der "Garantie-direkt" erfahren. Wußte nicht das es auch für Fahrzeuge die älter sind als 6 Jahre noch so etwas gibt. Meiner ist 9/99.

Hat von euch schon jemand Erfahrung mit der Versicherung "machen müssen" und falls ja wie sind die ausgefallen.

Wenn man sich den Leistungsumfang ansieht gäbe es eigentlich nichts zu überlegen - wenn dem wirklich so ist !!

Danke für Antworten

Grüße

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25 Antworten

Ich habe sie auch vor kurzem abgeschlossen. Ich bin eigentlich sehr froh das ich sie noch nicht gebraucht habe :D

Vom Bedingungswerk gibt es nichts zu beanstanden, gibt nichts vergleichbares.

Was die Wartungsvorschriften angeht ist das allerdings nicht so schön :(

Muss umbedingt eine Audi Werkstatt sein, die akzeptieren leider keine anderen günstigeren Werkstätten.....Musst halt alle Wartungen penibel durchführen.

Girks

Der Turbolader ist leider nicht dabei :(

Leistungsumfang MOTOR:

"Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtung, Ölkühler, Riemenscheibe in Verbindung mit der elektronischen Zündanlage, Lüfterkupplung, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren sowie alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden beweglichen Innenteile."

Zitat:

Original geschrieben von ÜberholTT

Der Turbolader ist leider nicht dabei :(

Leistungsumfang MOTOR:

"Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtung, Ölkühler, Riemenscheibe in Verbindung mit der elektronischen Zündanlage, Lüfterkupplung, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren sowie alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden beweglichen Innenteile."

Seltsam bei mir ist der Turbolader dabei steht unter Abgasanlage glaub ich hab sie selbst vor 1. Monat abgeschlossen.

Falsch! Ich habe dort angerufen, und der Turbo ist ein ganz normales Bauteil des Motors. In fast allen anderen Garantie Versicherungen ist der aus diesem Grund extra ausgeschlossen.

Rufe aber gerne selber auch dort nochmal an, und lass dir das auch nochmal bestätigen.

Ich werde mir das mal schriftliche geben lassen, sicher ist sicher ;)

Girks

Zitat:

Original geschrieben von Girks

Falsch! Ich habe dort angerufen, und der Turbo ist ein ganz normales Bauteil des Motors. In fast allen anderen Garantie Versicherungen ist der aus diesem Grund extra ausgeschlossen.

Rufe aber gerne selber auch dort nochmal an, und lass dir das auch nochmal bestätigen.

Ich werde mir das mal schriftliche geben lassen, sicher ist sicher ;)

Girks

ich schau gleich mal in meinem Vertrag

OK steht bei mir unter Kraftstoffanlagen

http://www.garantie-direkt.de/pkw/leistungsumfang/

Jau steht unter Kraftstoffanlage! Wie passend..... *loool*

Dort wird es jeder direkt vermuten.....

Dann brauche ich ja nichts mehr schriftlich....habe ich ja schon :D

Girks

Habe die Versicherung auch vor einem Monat abgeschlossen und Turbo ist dabei. Ist übrigens die einzige Internetversicherung, die ich gefunden habe, die keinen Turbo-Zuschlag von 200€ verlangt. Bei allen anderen muss man für den Turbo deftig drauflegen.

Deckt zwar etliches nicht ab, aber typische TT-Schocker schon:

- Turbo

- Klimakompressor

- Motor

- Lichtmaschine

 

Habe sie noch nicht in Anspruch nehmen müssen, aber im Vorfeld habe ich mich ziemlich lang schlau gemacht und das war die einzig akzeptable Versicherung, die ich finden konnte. CarLifePlus wollte 800€.

Zitat:

Original geschrieben von Girks

 

Muss umbedingt eine Audi Werkstatt sein, die akzeptieren leider keine anderen günstigeren Werkstätten.....Musst halt alle Wartungen penibel durchführen.

Girks

Hm, wo steht das? Mit Wartung ist nur das 2-jährige Service-Intervall gemeint, oder? War bisher immer bei VW oder Audi. Hoffe, die legen VW-Werkstattbesuche nicht als Verstoß gegen die Wartungsvorschrift aus. Bezieht sich das nur auf den Vertragszeitraum, oder auch davor? Weiß nicht, was der Vorbesitzer mit dem Wagen angestellt hat.

Also da ich gerade letzte Woche ein sehr ausführliches Gespräch hatte kann ich dir sehr ausführlich bereichten ;)

Also was vorher war ist scheinbar egal. Entscheident ist was ab dem Vertragsabschluß passiert ist.

Es reicht keine Meisterwerkstatt, das ist Fakt! Es wurde mir gesagt das es eine Audi Vertragswerkstatt sein muss! Weder Mercedes noch Sang Yong oder sonstwas, AUDI mus es sein. Was ich nicht gefragt habe ist ob eine VW Werkstatt lizensiert ist.... Sollte ja eigentlich so sein.... Aber das solltest du lieber telefonisch erfragen. Kann ja sein das eine VW Werkstatt die Lizens für Audi hat, was weiss ich was seit der Markentrennung da gilt.

Und es geht um die normalen Intervalle die Audi vorsieht.

Wo das steht?

Obliegenheit §8 1,a Hersteller anerkannt etc, das sollte VW ja sein...

Girks

Zitat:

Original geschrieben von Girks

Also da ich gerade letzte Woche ein sehr ausführliches Gespräch hatte kann ich dir sehr ausführlich bereichten ;)

Also was vorher war ist scheinbar egal. Entscheident ist was ab dem Vertragsabschluß passiert ist.

Es reicht keine Meisterwerkstatt, das ist Fakt! Es wurde mir gesagt das es eine Audi Vertragswerkstatt sein muss! Weder Mercedes noch Sang Yong oder sonstwas, AUDI mus es sein. Was ich nicht gefragt habe ist ob eine VW Werkstatt lizensiert ist.... Sollte ja eigentlich so sein.... Aber das solltest du lieber telefonisch erfragen. Kann ja sein das eine VW Werkstatt die Lizens für Audi hat, was weiss ich was seit der Markentrennung da gilt.

Und es geht um die normalen Intervalle die Audi vorsieht.

Wo das steht?

Obliegenheit §8 1,a Hersteller anerkannt etc, das sollte VW ja sein...

Girks

Danke dir! Edit

Habe hier den §8 Absatz 1a, da steht es geregelt, so wie du es beschriebst:

"§ 8 Obliegenheiten des Käufers/Versicherungsnehmers

1. Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall:

Der Käufer/Versicherungsnehmer hat

a) sich über die Betriebs- und Wartungsvorschriften des Fahrzeughersteller anhand der Betriebs- und Wartungsanleitung zu unterrichten und die aktuelle Wartungssituation des Fahrzeuges zu prüfen. Darüber hinaus hat der Käufer/Versicherungsnehmer an dem Personenkraftwagen die Wartungsarbeiten gemäß den Empfehlungen und Vorschriften des Fahrzeughersteller bei einer durch den Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt rechtzeitig durchführen zu lassen. Bei Wartung in anderen als den vorgenannten Vertragswerkstätten ist eine vorherige Abstimmung mit dem Versicherer erforderlich. Über die durchgeführte Wartung hat sich der Käufer/Versicherungsnehmer eine Bestätigung ausstellen zu lassen und diese im Schadenfall oder sonst auf Verlangen vorzulegen." (Quelle: www.garantie-direkt.de - Vertragliches)

Man kann es also mit dem Versicherer klären, sicherlich geht auch VW mit ehemaliger Audi-Vertretung.

Danke für den Hinweis, hätte ich nicht explizit drauf geachtet.

Kein Thema. Bedingungen und Obliegenheiten sind mein Alltag...

Lass es dir schriftlich geben! Meinen Händler haben sie nicht akzeptiert :( Obwohl angesehener Händler einer anderen Marke ( nicht VW ) .

Was solls so sind die Spielregeln. Für mich während der Wartung teuer, aber im Schadensfall für die ebenso. Was solls ;)

Girks

Themenstarteram 3. Juli 2007 um 18:48

Hallo,

Danke für die vielen Beiträge.

Die Baugruppen sind ja gestaffelt je nach KM-Stand wird %mäßig abgezogen - ist klar. Wie ist es mit der Arbeitszeit bei einer Reparatur (Arbeitsaufwand) ? Tritt da ebenfalls die Verisichrung in Kraft oder gilt diese nur für die Teile ? Das konnte ich aus den Bedingungen nicht herauslesen ?

Danke

Grüße

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