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*Hilfe* Haftpflichtschaden verursacht durch ein Kind

Themenstarteram 26. Juli 2010 um 20:32

Hallo zusammen,

 

ich habe eine kleine Frage bzw. Problem. Letztes Wochenende ist der Sohn unserer Nachbarin an meinen 3,5 Jahre alten Focus mit seinem Fahrrad hängen geblieben. Er wollte es an diesem vorbei heben, was leider nicht ganz geklappt hat.

Die Familie ist regulär Haftpflicht versichert. Bilder dazu findet ihr anbei.

Die Werkstatt hat einen Kostenvoranschlag von 965,55 Euro an die Versicherung gegeben. Ein Bild der Rechnung ist ebenfalls anbei.

Ist das real? mir kommt das sehr gering vor.

Letztes Jahr ist mir jemand in den Kotflügel gefahren und der kostete alleine fast 1200 Euro mit allem drum und dran.

Der Kostenvoranschlag stammt von einer Ford-Werkstatt. Diese hat sich eigenständig mit dem Versicherungsvertreter abgestimmt.

Meine Skepsis gegenüber des Kostenvoranschlages rührt daher, das ich auch einen Leihwagen angefordert hatte. Zudem war die Aussage des Meisters, der den Kostenvoranschlag erstellt hat, das man die Frontschürze austauschen müsse (ich möchte hier nicht Sinn oder Unsinn dieser Aktion diskutieren). Meiner Anfrage warum der nun eingereichte Vorschlag so abweicht wurde ausgewichen.

Der neue Kostenvoranschlag kam aber erst zustande, nachdem Versicherung und Werkstatt sich ausgetauscht haben. Ich möchte hier nichts unterstellen, jedoch traue ich Versicherungen aus Prinzip nicht (Ich bin, bevor ich Rechtsschutzversichert war, schon einmal auf einem Haftpflichtschaden sitzen geblieben, da mir damals die Mittel gefehlt haben, meinen Schaden einzuklagen. Die Gegnerische Versicherung hat damals selbst die Aussagen von Sicherheitsbeamten, die den Vorfall beobachtet haben, als falsch abgetan. Und ich stand mit über 700 Euro Schaden an meiner verbeulten Heckschürze im Regen. Eine junge Frau war nicht in der Lage korrekt aus zu parken...).

Ich habe angefragt, welchen Betrag ich noch bei Auszahlung erhalte, hier wurde mir gesagt, das neben 19% MwSt auch noch von der Versicherung eigenmächtig 30% abgezogen werden, da diese davon ausgeht, das ich es irgendwo anders günstiger machen lasse. Das finde ich ziemlich dreist. Es würden als ca. 550 Euro ausgezahlt...ich halte es für utopisch das ordentlich für diesen Betrag beheben zu lassen. Zumindest wenn alles rechtens sein soll (Rechnung etc.).

Den verbeulten Kotflügel habe ich mir auch auszahlen lassen, hier habe ich jedoch noch 850 Euro von 1200 erhalten (-19% MwSt; -11% Versicherungs"spanne"). Daher kommt mir das alles ziemlich komisch vor. Das Versicherungen neben der MwSt noch einen intern kalkulierten Betrag abziehen ist mir bekannt. Das dieser so hoch sein soll, jedoch nicht.

Für den Fall der Fälle bin ich Rechtsschutzversichert. Zudem habe ich gelesen, das bis zu einer Höhe von 750 EUR von Bagatellschäden gesprochen wird und hier ein Werkstattgutachten reicht. Ab diesem Betrag (und diesen überschreite ich laut Werkstattrechnung deutlich) ist man als Geschädigter jedoch berechtigt einen Gutachten einzufordern. Wäre das in diesem Fall sinnvoll?

 

Ich möchte hier beim besten Willen nicht jeden Cent raus schinden, aber nach meinen Erfahrungen als Geschädigter traue ich keiner regulierenden Versicherung über den Weg. Ich lasse mich auch gerne durch korrekt präsentiertes Fachwissen auf den richtigen Weg leiten ;-)

 

Danke für sinnvolles Feedback!

 

Radkastenrost

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Themenstarteram 28. Juli 2010 um 14:38

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Wir müssen uns alle nicht wundern und aufregen wenn die Versicherungsprämien so hoch sind weil alle immer das max rausholen wollen um aus einem Schaden einen Vorteil zu erziehlen.

Da wird natürlich auch noch jeder Steinschlag mit angekreidet, und sich dann über die hohen Versicherungsprämien wundern.

Es hätte vollkommen ausgereicht das Teil neu lackieren zu lassen.

Sorry, aber ich schinde hier gar nichts raus. Die Versicherungen drücken auf der Gegenseite was geht. Ich habe nun mal diese negative Erfahrung in der ich auf meinem Schaden Sitzen geblieben bin. Zudem kann man dem KVA, wie oben bereits erwähnt, entnehmen das hier nicht alles was geht raus geholt wird.

Der Beinahme "Mr.Weisheit" sollte hier eindeutig überdacht werden ;-)

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Hi.

 

Wenn Du nicht darauf aus bist, den letzten Cent herauszuholen, hast Du doch gar kein Problem. Lass die Werkstatt reparieren und freu Dich, dass es günstig war. Du hast den KVA einer Markenwerkstatt. Warum sollte die nicht wissen, was sie für ihre Arbeit verlangt?

Wenn Du erst fiktiv abrechnest und später sollten sich Deine Befürchtungen bestätigen, dass der Betrag nicht ausgereicht hat, kannst Du immer noch die Rechnung an die Versicherung schicken (musst Du für Nutzungsausfall und MwSt sowieso).

 

Ansonsten entsteht schon der "darf´s ein bisschen mehr sein"-Eindruck.

 

Allerdings sehe ich hier ein ganz anderes Problem auf Dich zukommen:

Ich will fast wetten, dass das Wort "Altschaden" in Deinem Wortschatz in Zukunft öfter auftauchen wird...

 

Ob ich recht habe, weißt Du, wenn die Versicherung sich gemeldet hat.

 

Hafi

 

 

am 26. Juli 2010 um 22:11

In der Tat sind die Reperatur sowie Bauteilkosten für Ford Focus sehr günstig.

ich finde den preis korrekt. immerhin muss nur die lippe unten getauscht werden. der rest sind (so wie es auf den fotos aussieht) nur oberflächliche kratzer, die man höchstwahrscheinlich sogar auspolieren könnte. die werkstatt wird es aber wahrscheinlich lackieren lassen, kommt da aber meiner meinung nach dicke mit dem preis hin.

Themenstarteram 27. Juli 2010 um 15:12

Ok danke euch, mir war wichtig, das hier nicht am Auto rumgepfuscht wird, damits für die Versicherung möglich günstig wird. Ist ja gut zu wissen, das Ford nicht so abzockt, wenn man mal selbst was kaputt macht.

am 27. Juli 2010 um 16:58

Schadenverursacher ist ein deliktunfähiges Kind – grundsätzlich kann dieses für den angerichteten Schaden nicht haftbar gemacht werden.

 

Neue Versicherungsverträge sehen durchaus vor, dass auch bei deliktsunfähigen Kindern Schadenersatz geleistet wird. Aber auch hier gibt es z. T. erhebliche Einschränkungen. So wird z.B. bei einigen Gesellschaften kein Schadenersatz geleistet, sofern eine andere Versicherung (z.B. die Kaskoversicherung) den Schaden ebenfalls ersetzen würde.

 

Hier ist ein Gespräch mit dem Versicherer erforderlich, ob überhaupt Schadenersatz geleistet wird.

 

Und wenn ich mir deine Fotos anschaue, dann stellt sich auch für mich die Frage, welche der vielen von dir markierten Schäden von einem/dem Kinderfahrrad stammen.

 

Der Begriff „Altschaden“ ist hier ja auch bereits erwähnt worden.

ausser späsen nichts gewesen! kinder unter 8 jahren und sogar bis 14 nicht haftbar ! also dum gelaufen.mfg

Ahhhh, der Leuchtturm. Heute wieder in Höchstform.

Lässt Du uns wissen, warum "kinder unter 8 jahren und sogar bis 14 nicht haftbar"?

Und was das Unterscheidungskriterium ist?

 

Komm schon, soviel Nachhilfe muss sein...

 

mfg

 

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86

ausser späsen nichts gewesen! kinder unter 8 jahren und sogar bis 14 nicht haftbar ! also dum gelaufen.mfg

Meine PHV zahlt für meine "Brut".

Einzige Vorraussetzung: Verletzung der Aufsichtspflicht meinerseits.

Mädels, wenn ihr hier schon grob fahrlässig mit Rechstbegriffen wie Deliktunfähigkeit jongliert soltet ihr deren Bedeutung auch kennen. Deliktunfähigkeit im Straßenverkehr (d.h. Kind <10 Jahre alt) hat nämlich gleichzeitig die Übertragung der Haftung auf eine aufsichtspflichtige Person zur Folge (i.d.R. die Eltern, Lehrer, Kindergärtner) sofern diese die Aufsichtspflicht verletzt. So geschehen.

Und wem kann diese Aufsichtspflichtverletzung vorgeworfen werden, wenn das 9-jährige Kind auf dem regelmäßig benutzten Schulweg einen Schaden verursacht?

am 27. Juli 2010 um 18:42

Und warum müssen einige immer vom Thema abweichen und irgendwelche Szenarien kreieren die mit der eigentlichen Fragestellung des TE nichts bis garnichts zu tun haben?

@TE:

Ich bin auch kein Freund von Versicherungen und mit Sicherheit einer der ersten der die Meinung vertritt, dass im Schadensfall noch der letzte Kniff genutzt wird um möglichst wenig zahlen zu müssen.

Aber: Wenn ich mir deine Kraterlandschaft von Stoßstange so ansehe, würde ich dir als Sachbearbeiter nen schwarzen Lackstift und nen Lolly zusenden. Bei den Vorschäden wirst du niemals deinen Kostenvoranschlag ohne Abzüge erstattet bekommen.

Mfg Zille

Um die Sache nicht weiter in Richtung Rechtsauskunft laufen zu lassen: BGB lesen, da ist das auch mit dem Schulweg geklärt.

Hat der TE überhaupt genau beschrieben, wie es zu dem Schaden kam, wie alt das Kind war, ob ein Elternteil in der Nähe war usw.?

am 27. Juli 2010 um 19:46

Zitat:

Original geschrieben von rolf39

Hat der TE überhaupt genau beschrieben, wie es zu dem Schaden kam, wie alt das Kind war, ob ein Elternteil in der Nähe war usw.?

Sorry, da hab ich wohl aus einem 3,5 Jahren alten Auto ein 3,5 Jahre altes Kind "produziert" :(

 

 

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