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!!!HILFE!!! Mein Verkäufer will mir meine MWST. nicht auszahlen!!!!

Themenstarteram 26. April 2011 um 15:21

Hallo,

Ich brauche hilfe bezüglich eines Problems. Mein Kumpel hat sich ein Auto im Raum Frankfurt gekauft. Da er nicht aus Deutschland kommt, wurde is vereinbart das die mwst. ausweisbar ist, und er hat alle Papiere die das bezeugen. Nun aber will der Verkäufer nichts davon wissen. Was tun?? Kennt irgendjemand eine art Agentur die mit solchen problemen zu tun hat.

MfG!

Beste Antwort im Thema

um hier irgendwas sinnvolles zu schreiben bräuchte man erstmal INFORMATIONEN.

"auto gekauft" ist ja nicht gerade erschlagend :rolleyes:

es gibt auch beim händler sehr wohl fälle, in denen §25a ausgeschlossen ist und somit keine umsatzsteuer ausgewiesen werden kann.

ein schlauer (denkender) mensch hätte sich in so einem fall VOR dem kauf informiert was es zu beachten gibt.

beim privatverkauf fällt im übrigen keine umsatzsteuer an!

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Klar..... der Zoll !

Wenn es ein Privatverkäufer war wird ihm das nix nutzen, der kann keine MWST ausweisen.

um hier irgendwas sinnvolles zu schreiben bräuchte man erstmal INFORMATIONEN.

"auto gekauft" ist ja nicht gerade erschlagend :rolleyes:

es gibt auch beim händler sehr wohl fälle, in denen §25a ausgeschlossen ist und somit keine umsatzsteuer ausgewiesen werden kann.

ein schlauer (denkender) mensch hätte sich in so einem fall VOR dem kauf informiert was es zu beachten gibt.

beim privatverkauf fällt im übrigen keine umsatzsteuer an!

So einfach geht das nicht. Erstmal müssen noch ein paar Informationen her.

1) von wem wurde das Auto verkauft? Händler oder Privat

2) Wohnt dein Kumpel hier?

3) Soll das Fahrzeug hier angemeldet werden?

3) Ausführung des Fahrzeuges? Zolldokumente !! Nur Pass des Käufers reicht nicht.

Im Zweifelsfall kannste auch bei einem Steuerberater nachfragen. Wird aber mal paar Euronen kosten.

Themenstarteram 27. April 2011 um 15:10

Zitat:

Original geschrieben von ingefranz

So einfach geht das nicht. Erstmal müssen noch ein paar Informationen her.

1) von wem wurde das Auto verkauft? Händler oder Privat

2) Wohnt dein Kumpel hier?

3) Soll das Fahrzeug hier angemeldet werden?

3) Ausführung des Fahrzeuges? Zolldokumente !! Nur Pass des Käufers reicht nicht.

Im Zweifelsfall kannste auch bei einem Steuerberater nachfragen. Wird aber mal paar Euronen kosten.

1) Händler

2)Nein in Bosnien

3)Nein, in Bosnien

4)Beim verlassen der EU ( Slowenisch-Kroatische Grenze) hat er alle papier bezüglich des Autokaufs ( mwst usw.) erhalten.

Mit welcher Begründung lehnt der Händler jetzt die Erstattung ab?

Themenstarteram 27. April 2011 um 16:46

Er will nicht einmal darüber reden. Na ja was heisst rede... er will nichts davon wissen.

Dann nutzt dir ein Steuerberater nichts.D

er Zoll ist sowieso außen vor, da es eine privatrechtliche Angelegenheit i

st.

Du bzw. dein Kumpel muss(t) dann wohl oder übel zum Anwalt.

Themenstarteram 27. April 2011 um 19:42

Yo Leute danke für die Infos und die Hilfe:))) ich werd meinem Kumpel sagen.

MfG!

am 28. April 2011 um 8:06

Die MwSt zahlt doch nicht der Händler aus. Die muss man sich vom deutschen Staat wiederholen.

Dein Kumpel hat doch eine Rechnung bekommen. Steht auf dieser die Umsatzsteuer drauf?

Wenn ja und er hat alle Zollpapiere muß der Händler eine neue Rechnung schreiben ohne Umsatzsteuer und die Zollpapiere zu diesem Vorgang dazu legen. (voraussetzung natürlich bei Einfuhr des Fahrzeuges Versteuerung in Bosnien) Die alte muß er stornieren. Damit ist eigentlich der Vorgang abgeschlossen. Der Händler bekommt die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück. Die Unterlagen müßen aber dem Finanzamt vorgelegt werden. Dann ist das alles kein Problem

Zitat:

Original geschrieben von DerDaIst

Er will nicht einmal darüber reden. Na ja was heisst rede... er will nichts davon wissen.

1) Die Versteuerung im Einfuhrland interessiert den deutschen Fiskus nicht. Das hat keine AUswirkung auf die Erstattung der USt.

2) Die Belege werden nicht generell vorgelegt sondern nur bei einer Betriebsprüfung oder im Einzelfall auf gesonderte Aufforderung durch das FA.

3) Laut Aussage des Themenstartes ist der Handler nicht unfähig sondern unwillig. Da hilft dann nur der Rechtsweg.

Der Händler ist unwillig, weil bei Ausweisung der Steuer der Käufer die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis ausrechnen kann.

Welcher Händler lässt sich schon in seine Preiskalkulation schauen?

 

O.

Bei Differenzbesteuerung lohnt sich der ganze Aufwand doch gar nicht. Ich befürchte schon fast das es an diesem Passus liegt: es wurde vereinbart, daß die USt ausweisbar ist. Das sagt doch schon alles, hier gibt's nichts zu vereinbaren.

Zitat:

Original geschrieben von timovic

Die MwSt zahlt doch nicht der Händler aus. Die muss man sich vom deutschen Staat wiederholen.

Ganz sicher nicht bei Ausfuhr.

OT:

was ist das eigentlich für ein Forum, in dem 200mal die gleiche Frage kommt? Ich bin jetzt kein SuFu-Freak, aber langsam fällt es auf.

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