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"Kleiner" Unfallschaden wurde mir verschwiegen
Hallo,
habe letzte Woche einen Kaufvertrag für ein Fahrzeug (Leasingrückläufer) abgeschlossen und wollte den Wagen nächste Woche abholen (ca. 300km entfernt). Laut Kaufvertrag ist der Wagen unfallfrei, lediglich die hintere rechte Tür wurde "nachlackiert". Weswegen genau konnte oder wollte mir das Autohaus nicht sagen. Inzwischen habe ich den Vorbesitzer angerufen, der mir sagte, dass ein anderer Wagen auf einem Parkplatz gegen die Tür gefahren ist. Anscheinend gab es auch eine kleine Beule. Hierzu habe ich folgendes gefunden: "Ein mitteilungspflichtiger Unfallschaden nach BGH-Definition liegt bereits dann vor, wenn ein Auto bei einem Unfall Blechschäden davongetragen hat, auch wenn diese noch so gering sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Schäden fachgerecht repariert wurden oder nicht. Sie gelten in jedem Fall als ein Sachmangel nach § 434 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der möglichen Käufern bekannt gemacht werden muss und zur Wertminderung führen kann. (https://www.bussgeldkatalog.org/wann-ist-auto-unfallwagen/)."
Generell stört mich diese Ausbesserung nicht besonders, nur der Wiederverkaufswert wird dadurch natürlich gedrückt. Ich bin mir nun unsicher wie ich mich verhalten soll. Den Wagen habe ich, glaube ich, für einen guten Preis erstanden und ich möchte ihn eigentlich auch nehmen. Ich habe dazu nun folgende Fragen:
1. Kann ich trotz abgeschlossenem Vertrag noch nachverhandeln? Wann mache ich das am besten? Jetzt, vor Ort oder nach der Abholung (weil Rückabwicklung für den Händler aufwendig)?
2. Lässt sich das Ausbeulen durch einen Gebrauchtwagencheck nachweisen?
3. Musste das Autohaus den Schaden kennen und wurde er mir somit absichtlich verschwiegen oder kennen sie ihn einfach auch nicht?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Ja gut, dann solltest du auch keine Erbsen zählen. Wenn man dir mitgeteilt hat, dass der Wagen mal nachlackiert wurde, dann halte ich das für fair. Ob der eine Beule mehr hatte, tut nichts zur Sache bei.
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58 Antworten
Ich antworte mal zu 3... Es soll Leasingnehmer geben die vor Leasingende still und heimlich kostengüntiger Schäden fixen lassen und hoffen das es nie einer mitbekommt ...wär in deinem Fall natürlich blöd vom Vorbesitzer das dir zu sagen .. Wer war der Leasinggeber, dein Händler selber, oder haben die einfach ein Paket Rückläufer gekauft ...
Je nach dem kann man deine Frage mit Ja oder Nein beantworten..
Der Vorbesitzer war meines Erachtens nach eine seriöse Firma. Glaub nicht, dass die was verheimlicht haben. Das Autohaus hat ihn vom Leasinggeber (BMW) gekauft. Ich ging eigentlich davon aus, dass so Schäden/Reparaturen beim Verkauf an das Autohaus mitgeteilt wurden oder nicht?!
Es spielt keinen Rolle, ob der Verkäufer den Schaden kennen musste.
Er hat schriftlich Unfallfreiheit zugesichert und damit zu erkennen gegeben, dass er für diese Fahrzeugeigenschaft einstehen will.
Er hatte von der Nachlakierung gewusst und hätte sich schlau machen müssen, warum nachlackiert wurde.
Er hat also gerade heraus "ins Blaue" Unfallfreiheit bestätigt und dies ist wissentlichem Verschweigen gleichzusetzen.
Käufer kann rückabwickeln oder Kaufpreis herabsetzen. Er ist Herr des Verfahrens.
O.
Ok, danke schon mal. Ich würde gerne den Kaufpreis mindern. Aber wie mache ich das am besten? Und nach welchen Kriterien bzw. um wie viel Prozent? Mach ich das vor Ort oder erst nach der Abholung? Soll ich einen Gerbrauchwagencheck machen um den Schaden nachzuweisen?
Zitat:
@Hannes_87 schrieb am 3. August 2019 um 17:56:20 Uhr:
Ok, danke schon mal. Ich würde gerne den Kaufpreis mindern. Aber wie mache ich das am besten? Und nach welchen Kriterien bzw. um wie viel Prozent? Mach ich das vor Ort oder erst nach der Abholung? Soll ich einen Gerbrauchwagencheck machen um den Schaden nachzuweisen?
Also ich würde die Sache vor dem Kauf abklären. Grundsätzlich ist die Sache ja nicht so schlimm. Jedoch kann das Autohaus die Nachlackierung anhand eines Messgerätes nachvollziehen. Die hätten das vorher checken können. Ich würde einfach lieb fragen =)
Der Kaufvertrag wurde ja schon geschlossen und mir die Nachlackierung auch mitgeteilt. Aber nicht, dass die Tür auch eine Delle hatte und nach meiner Auffassung demnach nicht mehr als "unfallfrei" verkauft werden darf.
Ja gut, dann solltest du auch keine Erbsen zählen. Wenn man dir mitgeteilt hat, dass der Wagen mal nachlackiert wurde, dann halte ich das für fair. Ob der eine Beule mehr hatte, tut nichts zur Sache bei.
Also laut https://www.bussgeldkatalog.org/wann-ist-auto-unfallwagen/ eben doch. Dort steht: "Ein mitteilungspflichtiger Unfallschaden nach BGH-Definition liegt bereits dann vor, wenn ein Auto bei einem Unfall Blechschäden davongetragen hat, auch wenn diese noch so gering sind.".
Durch den Verlust der Unfallfreiheit ist er eben weniger wert. Ich finde deshalb, dass mir diese Differenz erstattet werden müsste. Oder sehe ich das falsch?
Ich denke man könnte diese Frage auch anders stellen: Was ist dir wichtiger - dein Recht oder die Fairness? Rein rechtlich evtl. Ja, aber rein praktisch empfinde ich das als nicht fair, zumal dein Auto dadurch nicht viel schlechter wird und man dir gesagt hat, dass er nachlackiert wurde.
Fair wäre es auch, mir einen Schaden nicht zu verschweigen. Und das Auto mag dadurch nicht schlechter werden, aber weniger wert. Und spätestens wenn ich es wieder verkaufen möchte, merke ich das...
Eine "kleine" Beule aus einem Parkrempler gilt meist als Bagetellschaden und ist damit
nicht zwingend als Unfallschaden anzugeben, das gilt ähnlich einem reparierten Stein-
schlag oder einer ausgetauschten Windschutzscheibe. Wäre die gesamte Tür massiv
beschädigt gewesen, sieht es anders aus. Dazu bräuchtest Du aber mehr Infos vom
Vorbesitzer (Bilder?) oder einen Gutachter, was dann vermutlich teurer wird, als die
200-300€ die bei einer größeren Beule noch drin wären.
Worin liegt jetzt die behauptete Wertminderung und wie hoch sollte diese sein? Wenn der Wagen wie geschrieben schon "zu einem guten Preis" gekauft wurde. Die nachlackierte Tür (wahrscheinlich nur Bagetellschaden) wurde sicher schon in den Verkaufspreis mit eingerechnet und auch im Kaufvertrag angeführt. Somit wurde nichts (absichtlich) "verschwiegen".
Ich jedenfalls würde bei Abholung akribisch weitersuchen. Vielleicht gibt es ja noch andere versteckte Mängel um den Preis erfolgreich zu drücken. .
Man kann alles übertreiben...
Wenn man mit der nachlackierten Tür nicht wirklich zufrieden ist, am besten gleich vom Kaufvertrag zurücktreten und weitersuchen. So wie es aussieht, wird es wahrscheinlich kein Unfallwagen sein, lediglich die Behauptung "unfallfrei" ist mangelhaft. Diese hätte nicht gegeben werden dürfen und ermöglicht in diesem Fall den sofortigen Rücktritt vom Kaufvertrag.
Moin,
Entscheidend ist in dieser Sache - also ob Anspruch oder nicht - ob ein Unfallschaden oder nur eine Beschädigung vorliegt. Hier gibt es regelmäßig auch unterschiedliche Ansichten von Gerichten - weil eben nicht jede Beschädigung auch automatisch ein Unfall ist. Klingt seltsam - ist aber oft so. Da man diesen Umstand aber schwer per Ferndiagnose entscheiden kann - kommst du ganz offensichtlich nicht um einen Gutachter herum, wenn du da was feststellen willst. Ein Gebrauchtwagencheck wird da wenig bewirken können. Und ob sich das dann noch rechnet lass ich einfach als Frage im Raum stehen.
LG Kester
Zitat:
@wanheimer schrieb am 4. August 2019 um 01:30:44 Uhr:
Wenn man dir mitgeteilt hat, dass der Wagen mal nachlackiert wurde, dann halte ich das für fair. Ob der eine Beule mehr hatte, tut nichts zur Sache bei.
Es ist natürlich ein Unterschied ob nur nachlackiert wurde oder eine Beule beseitigt wurde.
Eine Nachlackierung muss nicht angegeben werden,die Beseitigung eines Blechschadens schon
Wenn der Wagen immer in der gleichen Werkstatt gewartet wurde besteht die Möglichkeit das der Schaden auch dort repariert wurde.Ich würde mir die Rechnung zeigen lassen oder vielleicht ist in der Historie hinterlegt was dort genau repariert wurde.Wertminderung wäre um die 10% der Schadenssumme.
Was steht genau im Kaufvertrag ?
Ich würde darüber mit dem Verkäufer sprechen