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[OT] Neues von der Stadtverwaltung :-)

VW
Themenstarteram 22. Mai 2003 um 12:27

Tach!

Irgendwie scheinen die Gemeinden so wenig Geld in den Kassen zu haben, dass der Einfallsreichtum in Sachen Geldbeschaffung nahezu grenzenlos ist :-)

Zur Sache:

Ich bekam vor ein paar Monaten zwei (!) Anschreiben, ich hätte im Halteverbot gehalten. Die Schreiben haben verschiedene Aktenzeichen und unterschiedliche Ordnungskräfte werden als Zeugen genannt, aber es wurde derselbe Ort (Strasse + Hausnummer) als auch exakt diesselbe Uhrzeit genannt.

Ich rief also bei der zuständigen Dame vom Ordnungsamt an und fragte nach, warum ich die Sachen doppelt bekäme. Es sei ja eindeutig, dass beide Schreiben für dasselbe Vergehen sind.

Die Dame schaute anhand meines Kennzeichens nach und gab mir Recht, da wäre wohl der Übereifer der Ordnungskräfte im Spiel gewesen. Ich solle bitte für eines der Schreiben Widerspruch einlegen und in der Begründung schreiben, ich sei zwei mal für dasselbe Vergehen angeschrieben worden. Ich solle beide Aktenzeichen nennen, eines davon bezahlen (sofern ich gegen den Vorwurf selber keinen Einspruch habe) und im Widerspruch schreiben, dass ich einmal unter der Angabe des anderen Aktenzeichens bezahlt habe.

Gesagt getan - Formlosen Brief aufgesetzt, den Kram reingetippelt und ab damit in den Briefkasten. Am selben Tag via Online-Banking die Überweisung der 10 EUR getätigt und gedacht, es sei alles erledigt :-)

Aber nein, das wäre zu einfach *g*

Denn jetzt kommt der kreative Geldbeschaffer der Stadt ins Spiel *g*

Offensichtlich war wohl mein Widerspruch vor der Überweisung bei der Stadtverwaltung. In derem grenzenlosen Eifer haben sie wohl nachgeschaut, ob ich denn wirklich eines davon bezahlt habe. Hatte ich zwar, war aber auf deren Konto wohl noch nicht gutgeschrieben.

Also Mahnung raus, jetzt sollte ich 18,12 EUR bezahlen - und weil es so schön ist, gleich wieder zwei Mahnungen, also wieder DOPPELT zahlen?

Wieder angerufen, eine andere Dame gesprochen und alles nochmal erklärt. "Oh, da haben wir uns dann wohl vertan" war zu hören. Ich solle einfach die Mahnungen ignorieren und vernichten.

Hätte ich daran mal besser nicht geglaubt und mir das schriftlich bestätigen lassen, denn es kam wieder Post. Zweite Mahnung, dieses mal nur in einfacher Ausführung: "Bla bla... konnte dem Widerspruch nicht stattgegeben werden... Zahlung von 36 EUR und ein paar Tote bis zum..."

Mir platzte jetzt der Kragen. Ich bei meiner Rechtsschutzversicherung angerufen, den Sachverhalt erklärt und um Kostenübernahme für den Rechtsanwalt gebeten.

Bekam ich auch. RA angerufen, Sache erklärt, alle Unterlagen hingeschickt. Der hat wohl wieder einen Widerspruch eingelegt und erstmal passierte nichts. Dann gingen wohl einige Schreiben mit Zahlungsaufforderungen (die immer teurer wurden) und Widersprüchen meines RA hin und her.

Seit dem letzten Widerspruch meines RA sind zwei Wochen vergangen - und heute habe ich eine Vorladung vor Gericht wegen der Sache bei der Post abgeholt (war benachrichtigt worden), geil, was? :-)

Nuja, mein RA hat eine Kopie der Vorladung bekommen, der lacht sich über die Dummheit der Ämter tot.

Nochmal zur Wiederholung. Es geht um ein lächerliches Parkvergehen im ruhenden Verkehr. Es waren urspünglich 10 EUR als Geldbusse im Spiel und jetzt sind sicherlich etliche Hundert EUR vergeigt worden.

Da fragt man sich, woher bloss die leeren Kassen der Gemeinden kommen... :-)

Ich halte Euch auf dem laufenden, wie der Spass weiter geht.

Markus.

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16 Antworten

hm, na mal sehen. von mir wollense 15€ wegen angeblichen parkens auf'm gehweg haben. war aber da wo das sein sollte seit monaten nicht mehr, hab nicht falsch geparkt und "ausnahmsweise" auch nix verbotenes gemacht. zeuge ist ein pom (polizei obermeister?), entweder war der total bekifft und zugedröhnt, dassa dit kennzeichen nich richtig aufschreiben konnte oder aber die sind so dreist und versuchen's einfach mal. find ich nämlich komisch, dass der bussgeldbescheid vom "rasen" aufa autobahn (9km/h zuviel -> 10€) 'n knappen monat gebraucht hat, um bei mir einzutreffen, die parkscheisse (15€) aber nur zwei wochen, drei tage nach dem ersten bescheid.

hab erstmal widerspruch eingelegt, mal sehen, wie die reagieren ...

am 22. Mai 2003 um 18:49

Wenn das wahr ist! Ich selbst arbeite in einer Amtsverwaltung. Aber sowas habe ich noch nicht erlebt.

Die Auskunft der Dame, dass du Widerspruch einlegen solltest wg. Doppelschreiben war eigentlich überflüssig. Die Behörde kann ihren doppelten Verwaltungsakt (Bußgeldbescheid) selbst zurücknehmen bzw. widerrufen.

Dies wäre für den Bürger weitaus einfacher und die Sache erledigt (jedenfalls in unserem Bundesland)

So hat sie sich halt Arbeit gespart. Zurückzuführen ist dies (auch wenn die Volksmeinung anders lautet) auf Überlastung zurückzuführen. Solche Vorgänge werden massenhaft bearbeitet und dabei werden natürlich schon mal Fehler gemacht.

Dass die Angelegenheit sich nun schon so weite Wege geht, ist allerdings wirklich lächerlich und absolut unverhältnismäßig.

Handelt es sich zufällig um eine Behörde in Schleswig-Holstein??

Gruß Michirud

am 22. Mai 2003 um 21:34

Echt ne coole geschichte da siehste mal wie die ämter ein abziehen wollen tztztz

Themenstarteram 23. Mai 2003 um 7:03

Moin z'sammen :-)

Zitat:

Original geschrieben von michirud

...Aber sowas habe ich noch nicht erlebt.

Ich auch nicht. Hat aber doch einen ganz guten Unterhaltungswert, oder? :-)

Zitat:

Handelt es sich zufällig um eine Behörde in Schleswig-Holstein??

Nöö, NRW.

Aber mein Anwalt hat offenbar gestern noch mit dem Leiter der Behörde telefoniert und der war angeblich sehr überrascht, welche Kuriositäten in "seinem Laden" so passieren.

Der wollte sich persönlich der Sache annehmen und vor dem Gerichtstermin alles erledigt haben.

Jetzt bin ich mal gespannt :-)

Vielleicht komme ich dann gleich in Beugehaft, werde erschossen oder des Landes verwiesen *g*

Markus.

Zitat:

Original geschrieben von Hulper

Vielleicht komme ich dann gleich in Beugehaft, werde erschossen oder des Landes verwiesen *g*

Aber nur wenn Du kein Erstgeborenes vorweisen kannst. :D

Ich glaub' in NRW wirst Du unabhängig davon, ob Du ein erstgeborenes hast oder nicht, geteert, gefedert und aus dem Ort gejagt.

Klaus

Themenstarteram 27. Mai 2003 um 11:40

Tach *.* ;-)

Eben ging das Telebim.

Rechtsanwalt war dran. Der Leiter der Stadtverwaltung hat sich wohl der Sache angenommen und hat meinem RA vorgeschlagen, alles sei erledigt wenn ich die ursprünglichen Verwarnungen bezahlen würde. Mein RA hat gefragt, ob das so für mich okay sei?

Die schnallen offenbar alle immer noch nicht, dass ich die EINE Verwarnung schon lange bezahlt habe - nur die zweite Verwarnung für diesselbe Ordnungswidrigkeit ist streitig und die werde ich im Leben nicht bezahlen.

RA hat den Rückruf noch heute nachmittag angekündigt, ich warte gespannt :-)

Markus.

Themenstarteram 27. Mai 2003 um 13:16

Juhu!

Also, der Rückruf kam eben...

Der Leiter der Behörde wurde jetzt mal richtig informiert und sachte dazu erstmal nix - muss er prüfen.

Sicher sagen konnte er aber schon, dass es keinen Gerichtstermin geben wird. Das Schreiben dazu an das Amtsgericht und mich würde er heute noch schreiben lassen.

Schade, hatte mich schon drauf gefreut :-)

Markus.

Tja

In Deutschland hat man es gut!

- Einmal im Halteverbot anhalten: 10 EUR *lol* in CH bezahlt man für den Spass mehr als das Vierfache (40 EUR)

- Eimal auf dem Gehwegparken für 15? - Gerne, nehme gleich ein 10er abo in CH kostet der Spass 80 EUR.

Ganz zu schweigen von Geschwindikeitsübertretungen. das fängt bei 1-3 an für ca. 25 EUR und steigt dann überproportional bis Lappe weg, Knast, usw.

Grüsse

Markus

Zitat:

Original geschrieben von Happy Driver

Tja

In Deutschland hat man es gut!

- Einmal im Halteverbot anhalten: 10 EUR *lol* in CH bezahlt man für den Spass mehr als das Vierfache (40 EUR)

- Eimal auf dem Gehwegparken für 15? - Gerne, nehme gleich ein 10er abo in CH kostet der Spass 80 EUR.

Ganz zu schweigen von Geschwindikeitsübertretungen. das fängt bei 1-3 an für ca. 25 EUR und steigt dann überproportional bis Lappe weg, Knast, usw.

Grüsse

Markus

ja und?

niemand wird gezwungen die gesetze zu brechen. aber 1-3 kmh 25 euro finde ich bischen dolle. bis 10 kmh ist doch in brd noch halbwegs tolleranz :D

am 30. Mai 2003 um 23:40

ich finds in deutschland schon zu teuer. Musste zur Schule und dann war kein P mehr frei und ich hab halb auffem gehweg geparkt. Wollte das inner 3. Stunde wegstellen weil wir da ne freistunde hatten. Naja ich komm zum auto und soll wegen parken auffem gehweg mit behinderung 25€ blechen. So "behindert" kann ich gar nicht geparkt haben, da die Bullen mir den Strafzettel an der gehwegseite annen Scheibenwischer geklemmt haben. Also muss dort noch platz gewesen sein. War es auch ... ich schätze sogar das hätte noch für nen kleinen Kinderwagen gereicht wenn die Büsche gestreift worden wären. Naja hab den Zettel weggeschmissen und heute erste mahnung bekommen. Allerdings weiß ich nicht obs sich lohnt einspruch einzulegen.

Weil

1. Ist das ein grund weil ich zur Schule musste und ich musste schon 5min Fußweg wegparken.

und 2. Ist das ein Grund wenn ich kein geld auffem Konto habe so wie ich. Habe nur noch 11,28 oder so auffe Konto. Was soll ich nur machen ... Bezahlen kann ichs nicht.

am 31. Mai 2003 um 17:26

Hi Nightdriver,

mit deinen Begründungen kommst du auf keinen Fall durch.

Die Verspätung und Parkplatznot werden nicht akzeptiert. Kannst es ja auch schlecht belegen. Außerdem wird erwartet, dass man sich einen anderen Parkplatz sucht (der weiter weg ist) und die Verspätung zur Schule in Kauf nimmt.

Die Geldnot zieht auch nicht. Du könntest Stundung (Zahlungsaufschub) beantragen. Ist kein Problem. Aber wegen Geldnot werden dir die 25 € nicht erlassen.

Also leg lieber keinen Einspruch ein.

@ Hulper,

ein anderer Ausgang (Gerichtsverfahren) wäre auch echt die Härte gewesen. Amüsant ist die Geschichte allerdings auch so schon.

am 31. Mai 2003 um 23:59

Hab ich mir schon gedacht, dass ich nicht durchkommen werde. Hab heute hier beim edeka bei der Inventur mitgeholfen und mir 27€ verdient. Toll nur für son scheiß muss ich die jetzt ausgeben. Möchte dafür lieber Benzin kaufen....

tja hättest vernüftig geparkt könntest du dein geld in den benzinschlund kippen, aber so wirste wohl zahlen müssen. dann es ist eine behinderung, wenn man mit nen kleinen kinderwagen durchs gebüsch muss, wie ist das denn erst, wenn eine frau mit einen großen teil kommt oder ein radfahrer?! sollen die alle absteigen, nur weil du zu faul bist nen richtigen platz zu suchen ? oder die frau mit den breiten ding, die soll dann auf die straße? frag mich wo manche leute ihr hirn gelassen haben. und kein parkplatz gefunden vorher? dann komm doch früher zur schule, war auch jahrelang berufsschüler, hatte immer nen platz abbekommen, muss man halt 25min vorher da sein, ja und...

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