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"Tachoscheibe" Name vergessen einzutragen

Themenstarteram 27. Dezember 2008 um 13:05

Hallo Kollegen,

bin letzte Woche in die Polizeikontrolle geraten.Habe leider vergessen in meine Tachoscheibe meinen Namen einzutragen.

Jetzt warte ich bis sich der Statsanwalt gemeldet hat.Hat jemand Erfahrung damit,was kommt auf mich zu und womit muss ich rechnen?

Vielen Dank im Voraus für euere Antworten ! ! !

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17 Antworten

was wirklich kommt wirst du wohl abwarten müssen

von nachlässigkeit die mit dudu abgestraft wird

bis vorsätzlicher Urkundenfälschung ist ziemlich alles drin inklusive potentiellen Lenkzeitverstößen, Geschwindigkeitsdelikten und Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz, was aber, sollte der rest sauber sein, schwer durchsetzbar ist.

ist es die einzige Scheibe die so ausschaut? das macht den Unterschied wohl aus

warum hast du vergessen den Namen einzutragen aber anscheinend die restlichen Daten schon?

Fahren ohne Namen ist wie Fahren ohne Scheibe - ist halt ein Dokument

meines Wissens wird aber von Vorsatz ausgegangen da es seit Scheibenzeit eben gängig ist Scheiben zu schönen, für andere zu fahren oder eben dupplet zu fahren um nach feierabend die Daten zu schönen.

 

 

ich muss leider noch was nachtragen, kanns mir nicht verkneifen: Alter mach deinen Job richtig wenns schon am simplen ausfüllen der Scheibe scheitert will ich garnicht wissen was du sonst noch im Alltag vergisst oder einfach vernachlässigst oder gar eben vorsätzlich machst.

am 27. Dezember 2008 um 13:51

wird doch in vielen firmen so gemacht und am wochenenede die tachoscheiben so hingelegt so alle lenkzeiten passen ....

 

ne war spaß, aber so könnte es durchaus sein wenn kein name draufsteht

Themenstarteram 27. Dezember 2008 um 13:54

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

was wirklich kommt wirst du wohl abwarten müssen

von nachlässigkeit die mit dudu abgestraft wird

bis vorsätzlicher Urkundenfälschung ist ziemlich alles drin inklusive potentiellen Lenkzeitverstößen, Geschwindigkeitsdelikten und Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz, was aber, sollte der rest sauber sein, schwer durchsetzbar ist.

ist es die einzige Scheibe die so ausschaut? das macht den Unterschied wohl aus

warum hast du vergessen den Namen einzutragen aber anscheinend die restlichen Daten schon?

Fahren ohne Namen ist wie Fahren ohne Scheibe - ist halt ein Dokument

meines Wissens wird aber von Vorsatz ausgegangen da es seit Scheibenzeit eben gängig ist Scheiben zu schönen, für andere zu fahren oder eben dupplet zu fahren um nach feierabend die Daten zu schönen.

 

 

ich muss leider noch was nachtragen, kanns mir nicht verkneifen: Alter mach deinen Job richtig wenns schon am simplen ausfüllen der Scheibe scheitert will ich garnicht wissen was du sonst noch im Alltag vergisst oder einfach vernachlässigst oder gar eben vorsätzlich machst.

Vielen Dank für die Antwort.

Ja das ist die einziege Scheibe die so ausieht.Habe nur den Name vergessen,weil ich zu Hause meine fertigen Scheiben hatte,wo Name und Kennzeichen schon drin stehen,habe aber dies mal in das andere Fach gegriefen,da wo die Leerenscheiben waren.

am 27. Dezember 2008 um 16:57

ich denke mal, daß in deinem fall ein vorsatz schwer nachzuweisen sein wird! allerdings könnten natürlich auch schon tachoscheiben geschönt worden sein! da fehlt der rennleitung allerdings auch ein nachweis! anhörungsbogen wird dir zugeschickt! dort NUR pflichtangaben machen! dazu gehören lediglich deine persönlichen daten! auf keinen fall angaben zum verstoß machen! sonst reitest du dich nur rein! du bekommst dann ein verwarnungs/bußgeld! dann kannst du im zweifelsfall zum anwalt gehen und einspruch einlegen!

yepp es währe schon zu viel zu schreiben "ich hab mich vergriffen"

denn mal ehrlich auch nen Amtsschimmel weis dass die Felder nur mm voneinander entfernt liegen, wenn man die Km und den Ort schreibt sollte einem schon irgendwann dämmern dass da das Namensfeld noch offen steht

es ist schon für mich als fahrer schwer zu verstehen wie ich den anfangsort das datum und den kmstand raufschreibe aber meinen namen vergesse

von daher wird dem amt die aussage hab ich vergessen sehr zweifelhaft vorkommen ganz ohne werden sie es nicht belassen und ich denke mir wenn in dem zusammenhang schonmal irgendwelche ungereimtheiten waren könnte dies auch zu einer betriebsprüfung kommen.

denn das nichtausfüllen des schaublatts stellt schon mitunter vorsatz da weil es zu oft praktiziert wurde um irgendwie weiter zu kommen als es die reguläre fahrzeit zulässt und allzu sehr mussten kollegen herhalten die gerade im urlaub oder bekannten kreis vorzufinden sind

am 27. Dezember 2008 um 17:11

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

yepp es währe schon zu viel zu schreiben "ich hab mich vergriffen"

denn mal ehrlich auch nen Amtsschimmel weis dass die Felder nur mm voneinander entfernt liegen, wenn man die Km und den Ort schreibt sollte einem schon irgendwann dämmern dass da das Namensfeld noch offen steht

wie du machst keine angaben :eek:

matze du flitzpiepe was willst du von mir? wirds zeit mal wieder ein Matzethema aufzumachen? lesen, lernen, handeln, ich dachte echt du hättest was dazu gelernt

ich habs nicht nötig angaben zu machen weil mir so was nicht ins haus steht und selbst wenn bin ich ebenfalls nicht verpflichtet mich mehr als über die Personalien zu äußern also was willst du?

lies dir mal deine Signatur durch und schau das Video noch mal genau an und dann fang mal an über dich und deinen Job nachzudenken

am 27. Dezember 2008 um 17:25

was matze1390 nun mit deiner zitierten antwort meinte weiß ich zwar auch nicht, aber du solltest da trotzdem etwas diplomatischer nachfragen! sorry!

am 27. Dezember 2008 um 17:26

der name den man einträgt auf der tachoscheibe steht ganz oben und trägt man als erstes ein und dann gehts weiter ....

 

du bist doch herr gesetz persönlich un machst keine äußerrung ich kanns nicht glauben sry geht nicht

Matze, du mußt in D als beschuldigter bei keiner Stelle mehr als deinen Namen und Pers. Angaben machen. Das meint wohl AndyRe.

Grüße

Steini

am 27. Dezember 2008 um 17:31

steini so doof bin ich auch nicht das weis ich doch auch

Themenstarteram 27. Dezember 2008 um 17:35

Hat jemand schon mal so was gehabt oder gehört,das es falsch war und das mann es eignetlich nicht vergessen kann weiß ich es,aber weißt einer was passieren wird.

(Geldstrafe,Punkte,Führescheinenzug)

Mfg Dejan

Zitat:

Original geschrieben von Matze1390

steini so doof bin ich auch nicht das weis ich doch auch

Eigentlich wollte ich dir helfen :rolleyes:

Und halt meinen Realnamen aus dem Forum! Beiträge wurden von mir Editiert!

Grüße

Steini

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