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... und schon wieder das leidige Rost-Thema

Mercedes E-Klasse W210
Themenstarteram 14. Januar 2011 um 10:28

Hallo Forum,

als erstes muß ich einmal meine Begeisterung über den Wortschatz, Satzbau und die Grammatik der verfassten Artikel / Antworten in diesem Forum ausdrücken, das ist ja leider heutzutage nicht mehr so oft üblich ist.

So, jetzt zum Thema: Wie ich gelesen habe, gibt Mercedes 30 Jahre Garantie auf Durchrostung (vorausgesetzt man läßt alle Inspektion beim Freundlichen durchführen). Hier im Forum ist oft die Rede von 8 Jahren. Betrifft die 30-Jährige Garantie nur den Unterboden oder nur spezielle Teile? Habe ich etwas falsches gelesen? Gibt es weitere Ausführungen im Forum, die ich ggfs. überlesen habe?

Danke!

Gruß,

Frongioifi

Beste Antwort im Thema

Den arg rostigen 9-jährigen VA-Träger hat mein Freundlicher nur mit einem Kopfschütteln kommentiert.

Wie schon geschrieben gilt 8 Jahre erfahrungsgemäß als Richtwert für großzügige Kulanz, wobei alle Wartungen von einem MB-Fachbetrieb gemacht sein müssen. Darüber oder bei "fremden" Wartungsnachweisen gibt es "Eigenanteil" oder eben nix.

Da die Lack- und Blecharbeiten bei MB derart teuer sind und die Qualität der eigentlichen Sanierung (also Beseitigung der Ursachen!) teilweise recht phantasielos ist, kann man in diesem Fall nur mehr von einer Akzeptanz abraten und einen freien Lackierer aufsuchen.

Bei sicherheitsrelevanten Teilen reagiert MB teilweise kulanter, teilweise auch nicht. In Österreich wurden zB bei allen 210ern die vorderen Federaufnahmen sogar vorbeugend gegen eingenietete Exemplare getauscht. Dafür habe ich hier noch von keiner Kulanzleistung nach dem 8. Jahr gehört.

MB-Händler haben übrigens offensichtlich ein gewisses Budget zur Abfederung "ungerechter Kulanzfälle", wo die standardisierten Mechanismen und Regeln ungerecht wären. Uns wurde auf dieser Basis einmal der Lichtmaschinenfreilauf einer 4-jährigen A-Klasse (170 CDI lang MOPF) mit nur 32.000 km kostenlos gewechselt (Kostenvoranschlag wegen der bescheidenen Zugänglichkeit knapp 1.000 Euro).

 

Damit die 30-jährige Garantie gegen Durchrostung greift ist noch einiges mehr zu beachten. Neben dem vollständigen Wartungsheft ist auch die Kontrolle auf Korrosion durch einen MB-Kundenbetreuer alle 2 Jahre ab dem 5. Zulassungsjahr erforderlich. Die Garantie bezieht sich explizit nur auf Rost "von innen nach außen", worunter MB nur den Rost aus Hohlräumen kommend versteht. Diese "Rostkontrolle" ist nicht als Einzelleistung erwerbbar und nur im Rahmen des ASSYST möglich (das erfüllt den Tatbestand der Nötigung in meinen Augen).

Hohle Anbauteile wie VA-Träger, Türen und Heckklappen sind aber grundsätzlich von der Garantie ausgenommen.

Weiters ist die Höhe der Summe (!) aller Kulanz- und Garantieleistungen auf den Restwert des Wagens beschränkt. So kann man sich ausrechnen, was nach 20 Jahren überhaupt noch gemacht würde ...

Alle diese Regeln sind für Endkunden nirgendwo in schriftlicher Form einsehbar und habe ich mir wie ein Eichhörnchen zusammengesammelt. Möglicherweise stimmt das Eine oder Andere davon auch nicht, weil es mir falsch entgegengehalten wurde, zumindest klingt die Argumentation schlüssig.

Da die Regeln nicht offengelegt sind ist aber deren Gültigkeit gegenüber Endverbrauchern stark anzuzweifeln und ich bin mir sicher, dass man diese Ausschlüsse juristisch bekämpfen könnte. Ich habe das versucht, bin aber als Österreicher mit einem selbst importierten Fahrzeug in einer schlechten Augangslage, ich müsste in Stuttgart klagen; österr. Gerichte haben sich bis in die 2. Instanz als nicht zuständig erklärt ...

 

Fazit: Kann man knicken. Der Aufwand lohnt nicht. Also muss logischer Weise auch ab dem 7. Jahr kein MB-Stempel mehr ins Serviceheft.

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17 Antworten
Themenstarteram 14. Januar 2011 um 10:30

... und dann mache ich auch noch den ersten Fehler :-)

30 Jahre ist von innen nach außen. Sowas hat man seltenst ;)

Das mit den 8 Jahren konnte noch niemand belegen und ist auch nur freiwillig, wenn Mercedes Lust hat, salopp ausgedrückt. Mir und einigen anderen wurde auch nach mehr als 8 Jahren Kulanz zugesagt.

30 Jahre => Verarschegarantie

Der Rost muss von innen nach außen sich durcharbeiten. Dann noch die Einschränkung mit der Inspektion nur bei MB. Mir ist kein Fall bekannt, wo das jemals gegriffen hat. Das ist ein Versprechen, was sich gut anhört, aber nie eingelöst werden muss

8 Jahre => Kulanz

MB hat Fahrzeuge bis zu 8 Jahre nach EZ bzw. Baujahr auf Kulanz entrostet. Der W210 fällt damit fast gar nicht mehr in diese Regelung. Über die 8 Jahre hinaus wurden teils noch Vorderachsträger und Federteller erneuert. Aber das ist alles eine Frage der Verhandlung.

Wenn du also Rost an deinem Wagen hast, musst du dir selber in die Tasche fassen.

Frucht, 2 Kisten gutes Rothaus Bier wenn Du mir eine schriftliche Quelle nennst!

Zitat:

Original geschrieben von hotw

Frucht, 2 Kisten gutes Rothaus Bier wenn Du mir eine schriftliche Quelle nennst!

Ich trinke kein Bier. ;)

(auch kein Wein *gg*)

Hier im Forum waren doch schon mehrfach Threads, wo jemand z.B. den Vorderachsträger auch nach den 8 Jahren getauscht bekam. Mit den Federtellern bin ich mir auch sicher, dass hier schon jemand war, wo MB kulant auch nach den 8 Jahren gehandelt hat.

Ich meinte nicht daß jemand was bekommen hat sondern die 8 Jahre Grenze ;)

Bei mir waren es Radläufe und Türen nach über 8 Jahren und keine Träger ;)

Du bekommst aber auch gerne was Anderes. Mir ist das wurscht, es gibt seit Jahren niemand, der das nämlich belegen kann :D

Zitat:

Original geschrieben von hotw

Ich meinte nicht daß jemand was bekommen hat sondern die 8 Jahre Grenze

Bei meinem jetzigen W210 habe ich kein Problem. Beim ersten W210 (E420) hatte ich Probleme mit dem Vorderachsträger. Bei der Sichtung des Rostschadens durch den Leiter für Karosserie bei unserer NL bekam ich 2008 zu hören, dass die Kulanz bis 8 Jahre möglich ist. Beim Vorderachsträger sieht er aber trotz der Überschreitung von 8 Jahren die Möglichkeit auf Kulanz. Ich bin nicht mehr in den Genuss gekommen, da mir ein Vectra die Vorfahrt nahm und der E420 damit Geschichte war.

Schriftlich wirst du so was nie bekommen. Es ist halt eine Kulanz und keine Verpflichtung. Da wird nach Gutdünken intern entschieden.

Eben, Gutdünken! Und nicht mit ner Pauschal-Grenze von 8 Jahren die irgendwelche Träger ausschließt. Damit will ich sagen, nicht einfach abspeisen lassen. Und ich glaub schon, daß ich da was schriftlich bekomm. Der Meister entscheidet das ja nicht, also muß das eine Anweisung sein. Vielleicht gibts ja jemand der dort arbeitet und das mal endlich ohne "Hörensagen" belegen kann... ;)

Hallo Gemeinde,

@frucht hat völlig recht ! Da es sich sich bei Kulanzfragen sowieso nicht um schriftlich formulierte,ein-

klagbare Rechte handelt,darf auch niemand erwarten ,von seiner NL eine schriftliche Verpflichtungserklärung in die Hand gedrückt zu bekommen.

Bis zum Fahrzeugalter von 8 Jahren ist

Mercedes sehr kulant ( kann keine andere Firma mithalten !) bei Rostschäden an sicherheitsrelevanten

Teilen (Vorderachsträger,Federbeinaufnahmen) geht die Kulanz sogar bis zum 12. Jahr ! Darüberhinaus

gibt es Kulanzleistungen der Niederlassungen auch nach Ablehnung der eigentlichen Werkskulanz : So

geschah die Reparatur meines angerosteten Vorderachsträgers nach fast 13 Jahren (!!)und Ablehnung

der Werkskulanz auf der Basis eines kulant kalkulierten Sonderpreises durch die NL.

Gruß

DSD

Den arg rostigen 9-jährigen VA-Träger hat mein Freundlicher nur mit einem Kopfschütteln kommentiert.

Wie schon geschrieben gilt 8 Jahre erfahrungsgemäß als Richtwert für großzügige Kulanz, wobei alle Wartungen von einem MB-Fachbetrieb gemacht sein müssen. Darüber oder bei "fremden" Wartungsnachweisen gibt es "Eigenanteil" oder eben nix.

Da die Lack- und Blecharbeiten bei MB derart teuer sind und die Qualität der eigentlichen Sanierung (also Beseitigung der Ursachen!) teilweise recht phantasielos ist, kann man in diesem Fall nur mehr von einer Akzeptanz abraten und einen freien Lackierer aufsuchen.

Bei sicherheitsrelevanten Teilen reagiert MB teilweise kulanter, teilweise auch nicht. In Österreich wurden zB bei allen 210ern die vorderen Federaufnahmen sogar vorbeugend gegen eingenietete Exemplare getauscht. Dafür habe ich hier noch von keiner Kulanzleistung nach dem 8. Jahr gehört.

MB-Händler haben übrigens offensichtlich ein gewisses Budget zur Abfederung "ungerechter Kulanzfälle", wo die standardisierten Mechanismen und Regeln ungerecht wären. Uns wurde auf dieser Basis einmal der Lichtmaschinenfreilauf einer 4-jährigen A-Klasse (170 CDI lang MOPF) mit nur 32.000 km kostenlos gewechselt (Kostenvoranschlag wegen der bescheidenen Zugänglichkeit knapp 1.000 Euro).

 

Damit die 30-jährige Garantie gegen Durchrostung greift ist noch einiges mehr zu beachten. Neben dem vollständigen Wartungsheft ist auch die Kontrolle auf Korrosion durch einen MB-Kundenbetreuer alle 2 Jahre ab dem 5. Zulassungsjahr erforderlich. Die Garantie bezieht sich explizit nur auf Rost "von innen nach außen", worunter MB nur den Rost aus Hohlräumen kommend versteht. Diese "Rostkontrolle" ist nicht als Einzelleistung erwerbbar und nur im Rahmen des ASSYST möglich (das erfüllt den Tatbestand der Nötigung in meinen Augen).

Hohle Anbauteile wie VA-Träger, Türen und Heckklappen sind aber grundsätzlich von der Garantie ausgenommen.

Weiters ist die Höhe der Summe (!) aller Kulanz- und Garantieleistungen auf den Restwert des Wagens beschränkt. So kann man sich ausrechnen, was nach 20 Jahren überhaupt noch gemacht würde ...

Alle diese Regeln sind für Endkunden nirgendwo in schriftlicher Form einsehbar und habe ich mir wie ein Eichhörnchen zusammengesammelt. Möglicherweise stimmt das Eine oder Andere davon auch nicht, weil es mir falsch entgegengehalten wurde, zumindest klingt die Argumentation schlüssig.

Da die Regeln nicht offengelegt sind ist aber deren Gültigkeit gegenüber Endverbrauchern stark anzuzweifeln und ich bin mir sicher, dass man diese Ausschlüsse juristisch bekämpfen könnte. Ich habe das versucht, bin aber als Österreicher mit einem selbst importierten Fahrzeug in einer schlechten Augangslage, ich müsste in Stuttgart klagen; österr. Gerichte haben sich bis in die 2. Instanz als nicht zuständig erklärt ...

 

Fazit: Kann man knicken. Der Aufwand lohnt nicht. Also muss logischer Weise auch ab dem 7. Jahr kein MB-Stempel mehr ins Serviceheft.

Beim W210 über "Rostgarantie" zu reden ist doch mittlerweile müßig.

Hier bedeutet der Begriff sowieso, daß er garantiert Rost bekommt. Die W210, welche 30 Jahre alt werden, dürfte man an einer Hand abzählen können. Ein Klassiker wird dieses Modell sicher nicht

Treffender Kommentar! :cool:

 

Stimmt aber nicht ganz: Zumindest Dirks Kiste müsste zumindest als "Untoter" in die Geschichte eingehen, so ihn nicht ein anderer Verkehrsteinehmer vorzeitig "erlöst". :D

Zitat:

Original geschrieben von Pit 32

Beim W210 über "Rostgarantie" zu reden ist doch mittlerweile müßig.

Hier bedeutet der Begriff sowieso, daß er garantiert Rost bekommt. Die W210, welche 30 Jahre alt werden, dürfte man an einer Hand abzählen können. Ein Klassiker wird dieses Modell sicher nicht

Hallo Gemeinde,

hallo @Pit,

glaube ich nicht ! In 4 Jahren sind die ersten 124er zu Oldtimern gereift Ich weiß noch,wie hämisch

auf den kläglichen Anblick der nach 1-2 Jahren abblätternden Klarlackschicht der Radkappen reagiert

wurde ! Ich kann mich auch noch gut an die Demonstration der Taxi-Fahrer erinnern ! Damals galt der 124er als Inbegriff des Qualtätsverfalls.Und heute ? Das genaue Gegenteil !Der "letzte echte Mercedes",

"beispielhafte Qualität","wie aus dem Vollen gefräst"usw.usf.Das nur zum Allgemeinen.Im Besonderen,der Rostfrage,sieht es zumindest bei den Mopf 2 124ern auch nicht viel anders aus als bei den Vormopf-210ern.Ob der Rost z.B.beim T-Modell beim 124er an den hinteren Scheibenrahmen oder

beim 210er am Schloß sitzt oder statt unter dem SW-Behälter beim 124er, lieber am Batterie-Kasten beim

210er-meine Güte,was soll's ! Wer von den begeisterten 124er-Fahrern (bin ich heute noch !) aber glaubt,wegen der Rostfrage abschätzig auf den 210er herabsehen zu können,dem empfehle ich die

Lektüre des eigenen Rostproblems im 124er-Forum selbst.Wer im Glashaus sitzt...

So,wie es bald viele schöne 124er-Oldtimer geben wird,wird es hoffentlich in 14 Jahren auch noch genug

210er-Oldtimer geben.Die Schnell-und Vielroster sind in spätestens 2-3 Jahren alle schon in der Presse

verschwunden oder mit großem Aufwand erhalten worden.Alle anderen "Durchschnittsroster"haben

dann keineswegs eine geringere Aussicht als ihre Vorgänger,auch zum "Klassiker"werden zu können.

Mehr als die Mechanik,fürchte ich,könnte auf diesem Weg die Elektronik Probleme machen.Ohne entsprechende Ersatzteile wird auch der rostfreieste 210er nur als "Trailer Queen"enden können !

(Für Unkundige der Oldtimer-Szene : Fahruntaugliches Fahrzeug,das nur per Anhänger von einem

Oldtimer-Schöheitswettbewerb zum nächsten geschleppt wird )

Gruß

DSD

Das dürfte wohl allgemein gelten. Die (fahrbaren) Klassiker von Morgen dürften Heute schon Klassiker sein

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