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....Unter Verwendung vn Gebrauchtteilen neu aufgebaut, Bedeutung

Themenstarteram 9. August 2009 um 15:25

Moin, habe mir eine Gebrauchte R1 gekauft, bei der Durchsicht der Papiere viel mir, natürlich Leider erst zu Hause ;( dieser Passus in der Zulassungsbescheinigung auf....

Wenn ich das Richtig Interpretiere heißt das, dass die Maschine einen Totalschaden hatte, abgemeldet wurde und dann wieder Instand gesetzt wurde um sie neu Anzumelden? Kann es sich hier auch um eine von der Polizei stillgelegte Maschine handeln, wo evtl. Illegale Teile durch gebrauchte ersetzt wurden? Wie ist es mit Ersatzmotor, könnte damit auch sowas gemeint sein?

Schade, dachte echt, dass ich an alles gedacht habe.............. habe mir aber nur die Zulassungsbescheiigung Teil II also den Brief ganz genau angeschaut ich Depp!!

MfG

Beste Antwort im Thema
am 11. August 2009 um 17:30

Zitat:

Original geschrieben von =-[Pray81]-=

Wünscht mir Glück, dass der Verkäufer einsieht das es so nicht gehen kann und das DIng aussergerichtlich wieder zurücknimmt!!

Ich drück die Daumen - aber wie ich meine Landsleute so kenne, wird das kaum ohne Richter abgehen...

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hmm klingt nicht ganz koscher...

am 9. August 2009 um 16:17

Was steht denn im Kaufvertrag? Was hat der Verkäufer erzählt?

Themenstarteram 9. August 2009 um 17:24

Leider das übliche Unfallfrei, soweit bekannt ...Naja und natürlich unter Ausschluss der Gewährleistung, technisch ist sie Ok, aber Ärgern tue ich mich schon etwas...

am 9. August 2009 um 17:29

Geh mal zu einem unuabhängigen Gutachter. Der kann dir da sicherlich weiterhelfen, oder du fragst beim TÜV genau nach, ob deine Vermutungen bzgl. des Geschriebenen stimmen.

Ich glaube, dass man ein Motorrad bis zu 2 Wochen zurück geben kann.

Gruß Patrick

am 9. August 2009 um 17:32

Zitat:

Original geschrieben von Patrick08

Ich glaube, dass man ein Motorrad bis zu 2 Wochen zurück geben kann.

Bei Privatkauf keine Chance. Da muss man dem Verkäufer schon nachweisen, dass er wissentlich falsche Angaben gemacht hat.

//Edit

Zitat:

Original geschrieben von =-[Pray81]-=

Schade, dachte echt, dass ich an alles gedacht habe.............. habe mir aber nur die Zulassungsbescheiigung Teil II also den Brief ganz genau angeschaut ich Depp!!

Hmm. Ist die Maschine nicht okay? Oder war der Preis zu hoch? Weil an sich bedeutet korrekt instand gesetzt, dass alles in Ordnung ist. Und wenns ein Schnapperl war... Passt doch!

am 9. August 2009 um 17:36

Achso....dann nehme ich alles zurück. Frei nach dem Motto: "Ich weiß es nicht, ich munkle nur" :D

Themenstarteram 9. August 2009 um 17:38

Das denke ich auch.... Eigentlich ist es ja auch nicht so tragisch das Moped ist technisch Einwandfrei und fährt sich sehr gut. Ich rege mich eigentlich nur über mich selbst etwas auf, da ich das nicht beim Kauf schon bemerkt habe und möchte halt gerne Wissen was genau das für mich bedeutet, naja werde mal bei der Zulassung gleich Fragen ob die Wissen was damit gemeint ist, ansonsten hilft wohl doch nur der Gang zum TÜV....

MfG

Seit wann steht den sowas im Fahrzeugschein? oO Das ist das einzige was mir dabei komisch vorkommt, in meinem Fahrzeugschein steht nicht drin was ich alles für Gebrauchtteile eingebaut hab^^

Ansonsten wenn das Mopped ok ist ist ja alles in Ordnung, wenn du meinst zu viel bezahlt zu haben oder was nicht io ist lass das Ding durchchecken, wenn im Kaufvertrag "Unfallfrei" steht und der Gutachter einen Unfallschaden feststellt kannst du die Kiste immernoch zurückgeben oder nochmal über den Preis reden.

wenn sie nur aus gebrauchtteilen besteht,würd ich mal versuchen herstellungsdaten heraus zu finden (oft auf der rückseite oder so eingestanzt). wirst ja sehen,wenn die linke seitenverkleidung aus x/xxxx ist und der rechte spiegel aus y/yyyy,kannst du dir hundert pro sicher sein,dass sie zusammen geschustert wurde.

Wenn ihr einen von diesen Standardverträgen (gibts bei mobile.de oder beim adac) ausgefüllt und benutzt habt gibts da einen extra Abschnitt, in welchem sowas erwähnt werden muss (Anbauten, Umbauten, Vorgeschichte etc.). Wurde dieses nicht erwähnt ist der Kaufvertrag ungültig, da er auf falschen Tatsachen beruht. Mündliche Absprachen zählen nicht, wenn ein solcher schriftlicher Vetrag angefertigt wurde. Zumindest hat man mir das so erklärt ;)

Sorry, aber wenn ich hier lese, Maschine läuft und wenns ein Schnäppchen war ... Mit Gebrauchtteilen aufgebaut??? Was für Gebrauchtteile??? Und in welchem Umfang? Ich könnte Nachts nicht mehr ruhig schlafen. Und vor allem könnte ich nicht mehr ruhigen Gewissens mit diesem Motorrad fahren!

Ruf den Verkäufer an. Frag ihn was das bedeuten soll. Und geh auch zu nem Gutachter oder TÜVer und frag dort nach was das heißt.

Ich kann mir vorstellen, wenn das schon im Schein vermerkt wird, gibt es bestimmt ein Gutachten und eine Liste was gemacht wurde. Wo ist die?

Zitat:

Original geschrieben von 1,9lgurke

Ich könnte Nachts nicht mehr ruhig schlafen. Und vor allem könnte ich nicht mehr ruhigen Gewissens mit diesem Motorrad fahren!

das stimmt... ich würde auch bestimmt keine 300 mehr fahren,wenn ich weiß,ich fahr nen wieder aufgebauten totalschaden :confused:

wer 300 fährt hat eh kein gewissen... ;)

am 10. August 2009 um 10:03

also ich würde an deiner stelle auf jeden fall den rahmen, schwinge, gabel und halt alles was fahrsicherheits technisch in ordnung sein muss überprüfen lassen...

hatte ich als ich meine 6er gekauft hatte auch machen lassen (beim kawa händler)

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