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0,5% Versteuerung gebrauchter Plugin Hybrid
Hallo zusammen,
ich überlege aktuell einen neuen Dienstwagen anzuschaffen, aus steuerlichen Gründen gerne einen Plugin Hybrid. Mit der aktuellen Regelung (über 60km oder unter 50g Co2) fallen ja leider viele raus. Bei Mobile.de werben allerdings doch einige Autohäuser, dass z.B. der Q7 55 oder der Touareq eHybrid noch für die 0,5% Versteuerung genutzt werden können.
Diese PKWs sind allesamt in 2021 zugelassen und haben damals daher die Bedingungen auch erfüllt. Heute aber ja nicht mehr. Ich habe bei mehreren Autohäusern nachgefragt und diese sagten mir, dass ich beispielsweise den Touareq kaufen kann und ihn für die 0,5% Versteuerung nutzen kann.
Die Argumentation bei denen ist, der Wagen wurde ja bereits 2021 auf den Hersteller zugelassen. In meiner Wahrnehmung geht es doch aber eigentlich um das Zulassungsdatum der eigenen Firma oder irre ich mich da? Also es wäre ja schön, wenn es so wäre, dann könnte ich einfach einen Wagen aus 2021 holen.
Vielleicht hat von euch ja jemand dazu ein genaueres Wissen
Vielen Dank und viele Grüße
Daniel
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38 Antworten
Ich denke, das Datum der Erstzulassung gilt.
Das ist bei Kfz Steuern so, bei Subventionen, z. B. PV Anlagen, und vielen anderen Steuern.
Man könnte aber auch in das Gesetz schauen. Da wird man sich auf das Datum oder den ersten Halter beziehen.
Hallo, ich habe das Gesetz jetzt mal geprüft. Im Anhang seht ihr den Auszug. Es wird von der Anschaffung gesprochen. Daher muss ein Plugin Hybrid aus 2021 trotzdem die Werte von 2022 einhalten.
Vermutlich ist mit Anschaffung die Erstanschaffung gemeint. Sonst würden ja bei jedem Eigentümerwechsel eines Unternehmens solche Privilegien entfallen.
"Die nachfolgende Übersicht kann hierbei als Hilfestellung dienen, den Überblick zu bewahren. Dabei bestimmen sich der jeweilige pauschale Abschlag sowie die maßgebende Obergrenze für die Jahre 2013-2022 nach dem Jahr der Anschaffung bzw. bei Gebrauchtfahrzeugen nach dem Jahr der Erstzulassung des Firmenwagens. Für die prozentuale Kürzung um 50 bzw. 75 % für die Jahre 2019-2030 ist dagegen unabhängig davon, ob als Firmenwagen ein Neu- oder Gebrauchtwagen überlassen wird, immer auf das Jahr der Anschaffung abzustellen."
https://www.haufe.de/.../...bersichtform_idesk_PI20354_HI13878341.html
@Xentres Danke für den Link. Und was genau heißt das jetzt? So richtig werde ich daraus nicht schlau. Kann man nun doch einen Hybriden aus 2021, der nur 45km elektrisch schafft, gebraucht kaufen und mit der 0,5% Regel versteuern?
In dem Text wird ja klar unterschieden, dass für den pauschalen Abschlag das Jahr der Erstzulassung maßgeblich ist, für den geldwerten Vorteil aber das Jahr der Anschaffung.
Auch das EStG kennt nur den Begriff der Anschaffung, nicht den der Erstzulassung.
Ich nehme für mich daher mit, dass beim Gebrauchtwagen für die PHEV-Privilegien das Jahr der Anschaffung bzw. Überlassung an AN maßgeblich ist, nicht wann der PHEV erstmalig zugelassen wurde.
Denklogisch macht das auch Sinn für mich:
Würde man auf EZ abstellen, könnte man mit einem gebrauchten PHEV-Firmenwagen die gleichen Privilegien nach veralteten Kriterien ergattern, für die neue PHEV hingegen deutlich schärfere Vorgaben einhalten müssen.
Sicherlich gibt es immer wieder solche Schlupflöcher auch in anderen Bereichen, erwünscht sind sie aber in der Regel nie.
Die Informationslage ist aber denkbar dünn, da PHEV-Gebrauchtwagen als Firmenwagen ja eher untypisch sind.
Für eine wirklich zuverlässige Aussage, würde ich den Steuerberater bemühen.
Wie Xentres sagt: Es ist die Anschaffung in die Firma, also der Tag, wenn es als Asset in den Büchern auftaucht.
Nur ein Denkanstoß, oder auch eine klärende Frage:
Willst und kannst du denn den PHEV überhaupt regelmäßig elektrisch nutzen, oder geht es dir nur drum, nen dicken Karren für möglichst wenig Steuern zu schießen, und dann trotzdem nur mit flüssigen Treibstoffen fahren?
Wenn dir auch die 45 km der "alten" PHEV ausreichen, um einen Großteil deiner Fahrten elektrisch zu absolvieren, dann "lohnt" der sich auch, wenn du nicht die 0,5% Regel bekommst, aber ich schätze mal, dass das eher irrelevant ist, weil du auch eine Tankkarte vom Arbeitgeber dazu bekommst?
Zitat:
@Xentres schrieb am 1. Juni 2022 um 08:36:26 Uhr:
... da PHEV-Gebrauchtwagen als Firmenwagen ja eher untypisch sind.
Gibt immer wieder solche Fälle. Mein Schwiegersohn hatte im April eine neue Stelle angetreten mit einem E 300de als Dienstwagen. Da wurde ein Vorführer angeschafft, weil bei einem Neuwagen die Lieferzeit zu lange gewesen wäre.
Zitat:
@BaldAuchPrius schrieb am 1. Juni 2022 um 09:36:43 Uhr:
Wenn dir auch die 45 km der "alten" PHEV ausreichen, um einen Großteil deiner Fahrten elektrisch zu absolvieren, dann "lohnt" der sich auch, wenn du nicht die 0,5% Regel bekommst, aber ich schätze mal, dass das eher irrelevant ist, weil du auch eine Tankkarte vom Arbeitgeber dazu bekommst?
Nicht nur dann, auch auf Strecke verbraucht ein PHEV bei gemäßigter Fahrweise deutlich weniger als ein entsprechender Verbrenner.
Zitat:
@XF-Coupe schrieb am 1. Juni 2022 um 13:55:42 Uhr:
Zitat:
Nicht nur dann, auch auf Strecke verbraucht ein PHEV bei gemäßigter Fahrweise deutlich weniger als ein entsprechender Verbrenner.
Das gilt aber nur, wenn man den Akku mit leerfährt auf der langen Strecke. Wenn man den Akkustand halten will, dann lohnt die Ersparnis nicht den Mehrpreis.
Zitat:
@Henson2 schrieb am 2. Juni 2022 um 10:10:18 Uhr:
Das gilt aber nur, wenn man den Akku mit leerfährt auf der langen Strecke. Wenn man den Akkustand halten will, dann lohnt die Ersparnis nicht den Mehrpreis.
Es lohnt sich in Zeiten der Klimakrise immer elektrische Energie (aus dem deutschen Grid) zu verwenden anstatt Erdöl zu verbrennen um daraus Mobilität zu erhalten!
Ob ein PHEV auf der Langstrecke, also Autobahn, allerdings die erste Wahl dafür ist, sei mal dahin gestellt. Nach meinem Wissen fährt ein PHEV bei den Geschwindigkeiten dann doch eh mit Benzin/Diesel und nicht elektrisch. Plus Rekuperation auf der Autobahn wird auch eher gering sein. Es sei denn, es geht in die Berge.
Zitat:
@Henson2 schrieb am 2. Juni 2022 um 10:10:18 Uhr:
Das gilt aber nur, wenn man den Akku mit leerfährt auf der langen Strecke. Wenn man den Akkustand halten will, dann lohnt die Ersparnis nicht den Mehrpreis.
Nein, das gilt selbst dann, wenn man mit leerem Akku losfährt. Denn auch auf Strecke muß man mal bremsen oder vom Gas gehen und abschüssige Streckenabschnitte sind auch dabei. Alles Fahrsituationen bei denen der PHEV rekuperiert.
Mein Tucson hatte bei leerem Akku in den HEV-Modus gewechselt durch die Rekuperation kamen mit der Zeit auch wieder ein paar km Reichweite zusammen. Wenn das dann wieder ein paar mehr waren, hab ich wieder in den EV-Modus gewechselt und diese beim Fahren rekuperierte Energie zum Vortrieb genutzt.
Und bevor man zu Hause ist, versucht man natürlich den Akku leer zu fahren, wenn man eine Lademöglichkeit hat.
Eigentlich möchte ich ja auch ein E Auto, wir haben auch bereits ein, aber ein Fiat500e ist dann für die Familie doch zu klein In der Tiefgarage haben wir unsere eigene Wallbox, daher würden wir auch mit dem Hybriden in der Stadt immer elektrisch fahren. Nur wenn man doch mal weiter fährt (was auch öfter passiert), dann möchte ich schon flexibel sein und schnell voran kommen.
Ich schätze mal, in 3 Jahren wird es dann auch beim großen Wagen ein E-Auto.