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07 Nummer Mindestalter Fahrer

Themenstarteram 14. Juli 2011 um 14:06

Moin moin,

ich würde gerne meinen Oldie mit roter 07 Nummer fahren. Jedoch bin ich erst 21 und ich habe bis jetzt nur Versicherungen, welche als Mindestalter für die Fahrer 23 Jahre verlangen.

Kennt jemand eine Versicherung, die auch jüngere Fahrer akzeptiert?

Danke

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20 Antworten

Meine Versicherung ist über den AvD abgeschlossen.

Dort gibt es keine Angaben über das Mindestalter des Fahrers.

Kannst ja mal anfragen da.

Themenstarteram 14. Juli 2011 um 14:22

Bei AvD ist das Mindestalter 25 Jahre. Habe gerade angerufen...

Nanu?

Gilt das für Fahrer oder lediglich für Halter?

Das ist ja noch ein Unterschied an den ich nicht gedacht habe.

Oder es ist neu hinzugekommen. :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von deville73

Oder es ist neu hinzugekommen. :rolleyes:

....kommt drauf an, wann Du Dich beim AvD versichert hast.....

Mir sind aktuell lediglich zwei Versicherer bekannt, die keine Einschränkung beim Fahreralter machen, die Mannheimer und die Alte Leipziger..... Leider gilt es bei beiden, andere Voraussetzungen zu erfüllen!

Ich hab noch eine Übersicht aus 2006, da gab es noch sechs Versicherer, die keine Einschränkung hatten :)!

Themenstarteram 14. Juli 2011 um 14:57

Zitat:

Ich hab noch eine Übersicht aus 2006, da gab es noch sechs Versicherer, die keine Einschränkung hatten !

 

Her damit! ;)

Meine Police ist aus 2007...:rolleyes:

Und ich meine hier vor Kurzem noch in einem Thread gelesen zu haben, dass es noch so sei.

Diese Diskussion wird ja laufend geführt.

Themenstarteram 14. Juli 2011 um 15:19

Die Mannheimer will 410€ im Jahr. Auf Kasko kann man nicht verzichten. Auch ein Wertgutachten muss vorliegen.

Die Alte Leipziger versichert nur, wenn das Alltagsfahrzeug dort auch versichert ist.

Frage am Rande, im falle eines Unfalls und der Fahrer hat das Mindestalter noch nicht erreicht. Mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen?

 

Danke

Dann hast Du keinen Versicherungsschutz, ganz einfach.

Die Versicherung wird wohl Fremdschäden bezahlen, sich das Geld aber bei Dir wiederholen.

Ausserdem gibts ne Menge Ärger wegen Fahrens ohne Versicherung usw. usf.

Denk nicht mal drüber nach...

am 14. Juli 2011 um 17:55

Zitat:

Original geschrieben von gbater

...

Frage am Rande, im falle eines Unfalls und der Fahrer hat das Mindestalter noch nicht erreicht. Mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen?

Danke

Und das kann dann ohne Versicherungsschutz seeeeehr teuer werden, im Falle des Falles bis zum völligen Ruin des Betroffenen.

Nach der Privatinsolvenz kann man dann in D ja wieder neu starten....nach Jahren. Daß es sowas wie Privatinsolvenz hier überhaupt gibt, ist ein Unding. Die Gläubiger schauen nachher in die Röhre. Bei einer Versicherung wäre mein Mitleid noch relativ gering.

Gruß

Martin

Zitat:

Original geschrieben von mercedes - martin

Zitat:

Original geschrieben von gbater

...

Frage am Rande, im falle eines Unfalls und der Fahrer hat das Mindestalter noch nicht erreicht. Mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen?

Danke

Und das kann dann ohne Versicherungsschutz seeeeehr teuer werden, im Falle des Falles bis zum völligen Ruin des Betroffenen.

Nach der Privatinsolvenz kann man dann in D ja wieder neu starten....nach Jahren. Daß es sowas wie Privatinsolvenz hier überhaupt gibt, ist ein Unding. Die Gläubiger schauen nachher in die Röhre. Bei einer Versicherung wäre mein Mitleid noch relativ gering.

Gruß

Martin

Was ein Unquallifizierter Blödsinn.

Lese mal das KfzPflvV, insbesondere die Paragraphen 5, 6 und 7.

Ich meine mich da an die Grenze von 2500 bzw. 5000 Euro Regressforderung zu entsinnen.

Bis zu dem Betrag können die Versicherungen wohl an den Versicherungsnehmer herantreten.

Allerdings wird ein Versicherungsnehmer wohl Schwierigkeiten mit der Weiterversicherung bekommen...

Es gibt offenbar nur eine Verpflichtung zur Haftpflichtversicherung seitens der Versicherungen.

Alles andere können sie ablehnen.

Und bei der Haftpflicht über den Preis die Sache unattraktiv machen.

Im Versicherungsforum findest Du sicher ganz viele Antworten zu dem Thema.

Zitat:

Original geschrieben von gbater

Frage am Rande, im falle eines Unfalls und der Fahrer hat das Mindestalter noch nicht erreicht. Mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen?

Zitat:

 

Du hast selbstverständlich sowohl in der Haftpflicht, als auch in einer eventuell vereinbarten Kaskoversicherung Versicherungsschutz, auch kann der Versicherer keinen Regress nehmen.....

Der Versicherer kann jedoch bei Verstoss gegen die vereinbarten sog. "weichen" Tarifmerkmale eine Vertragsstrafe verhängen (je nach Gesellschaft bis zum dreifachen des Jahresbeitrages) und Dir den Vertrag kündigen, was zumindest im Rahmen der Kaskoversicherung Probleme aufwerfen wird, wenn Du Dir einen neuen Versicherer suchst......

Meine Übersicht aus 2006 kann ich leider nicht einstellen, da ist noch das Logo meines alten Arbeitgeber drauf :D!

am 15. Juli 2011 um 10:24

Versuche mal mit einem Versicherungs-Vertreter Deines Vertauens zu reden.

Wenn Dein Oldtimer z. B. eine 16 PS Ente oder ein Goggomobil ist, werden die vielleicht mal eine Ausnahme machen. Ist es ein Mercedes W123 230 E, wahrscheinlich eher nicht.

Grund: Die Ente oder ein Goggo wird auch ein junger Fahrer kaum "sportlich und risikofreudig" bewegen können. Beim W123 sieht das viel mehr nach Alltagsfahrzeug aus. Da vermutet die

Versicherung (zu recht) eher eine kostengünstige Möglichkeit einen alten Wagen zu bewegen.

25er

am 15. Juli 2011 um 10:32

Ist Dein Fahrzeug ein Mercedes 190 (W201)?

 

Da dürftest Du Pech haben.

Die Versicherung geht bei so "jungen" Autos davon aus das hier nur aus Kostengründen ein altes

Fahrzeug gefahren wird. Da hilft es auch nix wenn der 190 wie neu ist. Abgesehen davon sind beim

07er Kennzeichen inzwischen 30 Jahre Fahrzeugalter Voraussetzung.

25er

 

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