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1.2 TSI Reifengröße

VW
Themenstarteram 20. September 2010 um 19:58

Hi,

Sorry...die Frage ist sicherlich eher dumm. Aber kenn ich mich halt 0 aus ;)

Welche Reifengrößen darf ich auf den 1.2 TSI alles draufziehen (ohne dass ich extra zum TÜV muss).

Ich hab die Standard Stahlfelge auf meinem und würde mich jetzt gerne nach einer neuen Felge umschauen.

Der Reifen, der auf der Stahlfelge ist, passt wohl nicht auf eine 17 Zoll Felge, right?

 

Danke =)

Beste Antwort im Thema

Alle Dimensionen, die in Deinen Fahrzeugpapieren dokumentiert sind.

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Alle Dimensionen, die in Deinen Fahrzeugpapieren dokumentiert sind.

OT, aber ist schonmal einem aufgefallen, dass die Winterreifen des Polos genauso groß sind wie die des Tourans 1.4 TSI..... ? :D

hätte ich jetzt eigentlich nich gedacht.

Zitat:

Original geschrieben von Buta

Hi,

Sorry...die Frage ist sicherlich eher dumm. Aber kenn ich mich halt 0 aus ;)

Welche Reifengrößen darf ich auf den 1.2 TSI alles draufziehen (ohne dass ich extra zum TÜV muss).

Ich hab die Standard Stahlfelge auf meinem und würde mich jetzt gerne nach einer neuen Felge umschauen.

Der Reifen, der auf der Stahlfelge ist, passt wohl nicht auf eine 17 Zoll Felge, right?

 

Danke =)

17" Stahl gibts ab Werk nicht also passen sie auch nicht, da die Radgröße aber auch Ausstattungsabhängig ist wären nähere Infos zum vorhandenen Reifen sehr sinnvoll...

...Breite/Querschnitt/Innendurchmesser (BSP: 185/60/15)

@Gummihoecker:

"Alle Dimensionen, die in Deinen Fahrzeugpapieren dokumentiert sind"

Ich glaube nicht, dass alle zugelassenen Dimensionen in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind.

Dafür gibt es doch heutzutage irgendeine Freigabeliste o.ä.

Allein im Prospekt sind schon einige Dimensionen aufgeführt, die ja auch beim 1,2TSI-Polo, ohne TÜV, möglich sein müssen:

Da wären:

175/70-14

185/60-15

195/55-15

215/45-16

215/40-17

ich glaube nicht, dass die alle z.B. in der Zulassungsbescheinigung stehen.

am 22. September 2010 um 7:27

Zitat:

Original geschrieben von navec

Da wären:

175/70-14

185/60-15

195/55-15

215/45-16

215/40-17

Und genau diese stehen bei meinem TSI auch im Tankdeckel am Aufkleber, wenn ich mich recht erinnere.

die ab Werk eingetragenen Größen stehen alle in der EU-Übereinstimmungserklärung

Die sollte jeder vom Händler bekommen haben

In der Zulassungsbescheinigung steht nur die kleinste zul.Größe

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

die ab Werk eingetragenen Größen stehen alle in der EU-Übereinstimmungserklärung

Die sollte jeder vom Händler bekommen haben

In der Zulassungsbescheinigung steht nur die kleinste zul.Größe

Genau;)

So "genau" ist das offensichtlich nicht!

In meiner EG-Übereinstimmungsbescheinigung von VW steht nur eine einzige Größe:

195/65R15 91 T

Genau, wie in der Zulassungsbescheinigung 1

Serienmässig habe ich aber die 205/55-16 drauf und laut Prospekten, kann ich auch eine ganze Reihe anderer Dimensionen fahren.

Die Übereinstimmungserklärungen sind bei den neueren Modellen aber verändert worden. So stehen z.B. auch keine Daten für die Übersetzungen mehr drin, wie es früher, so wie gehört habe, der Fall war.

In meinem Tankdeckel steht übrigens keine einzige Reifengröße!

Was in Prospekten, Tankklappen oder an B-Säulen zu lesen steht, ist nicht relevant.

Alleine die benannten Rad-/Reifenkombinationen in den Fahrzeugpapieren sind verbindlich. Ob nun EU-/EG-

Übereinstimmungsärklärung/-Bescheinigung, COC-Papier oder Zulassungsbescheiniging Teil I oder II, hier sind die benötigten Angaben zu finden.;) In old Germany hat doch (hoffentlich) noch alles seine Ordnung. :confused:

Liest du eigentlich nicht mal den unmittelbar vorhergehenden Beitrag?

Noch mal:

Die serienmässige Reifengröße (Ausführung Team), die an meinem Wagen montiert ist, steht in k e i n e m amtlichen Papier, dass ich als Halter besitze oder besitzen müsste!

Was nun?

Zitat:

Original geschrieben von navec

Liest du eigentlich nicht mal den unmittelbar vorhergehenden Beitrag?

Noch mal:

Die serienmässige Reifengröße (Ausführung Team), die an meinem Wagen montiert ist, steht in k e i n e m amtlichen Papier, dass ich als Halter besitze oder besitzen müsste!

Was nun?

Ist doch eindeutig ein Indiz dafür, daß es keine deutsche Gründlichkeit mehr gibt. :rolleyes:

was das mit deutscher Gründlichkeit zu tun hat, erschließt sich mir nicht ganz :confused:

Auf unserem Beetle sind 205/55R16 verbaut, in den Papieren eingetragen ist aber ebenfalls nur die Größe 195/65R15; und mit der ist unser Beetle aber nicht mal ausgeliefert worden... bei einer Kontrolle in 2005 oder 2006 habe ich den Beamten damals auch drauf hingewiesen, dass die Reifen so eigentlich nicht eingetragen sind, vom Werk aber so montiert waren.

Da meinte er nur, dass er das wüsste und über die entsprechende Quellen verfügen würde, in denen er die, für einen bestimmten Fahrzeugtyp zugelassenen Rad-/Reifenkombinationen herausbekommen könnte. Im übrigen haben die Kollegen in grün, entgegen der landläufigen Meinung, sehr wohl ein geschultes Auge für das, was zulässig ist oder einer genaueren Untersuchung bedarf ;)

Zitat:

Original geschrieben von navec

 

Was nun?

...ganz einfach, hin zum Fahrzeugverkäufer und eine vollständige COC-fordern, oder ist es möglich dass du das kleingedruckte am Ende der Bescheinigung noch nicht gefunden hast????

Ich hab aktuell 4VWs auf mich zugelassen, dafür die COCs plus eine COC-Kopie vom neuen bestellten Sharan, in allen stehen sämtliche werksseitig angebotenen Räder.

Zitat:

Original geschrieben von Castro67

Zitat:

Original geschrieben von navec

 

Was nun?

...ganz einfach, hin zum Fahrzeugverkäufer und eine vollständige COC-fordern, oder ist es möglich dass du das kleingedruckte am Ende der Bescheinigung noch nicht gefunden hast????

Ich hab aktuell 4VWs auf mich zugelassen, dafür die COCs plus eine COC-Kopie vom neuen bestellten Sharan, in allen stehen sämtliche werksseitig angebotenen Räder.

Genau das meinte ich mit "Deutscher Gründlichkeit", wer wirklich alle Fahrzeug-Papiere besitzt hat auch einen Zugriff auf die freigegebenen R-/R-Kombinationen.

Die montierte Reifendimension muß sich nicht zwangsläufig mit dem Eintrag aus der Zulassungbescheinigung Teil I decken.

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