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1,5m Abstand bei Tempo 217 auf der BAB
Ein Bekannter fährt an einem Samstag mit seinem Kfz auf der BAB und erleidet einen Defekt am Motor so das er nicht weiterfahren kann. Er ruft seinen Kumpel Bernd an und bittet Bernd um Hilfe.
Bernd läßt nicht lange auf sich warten, er taucht mit einem Pickup + Abschleppstange auf. Das defekte Auto aus bis zur nächsten Abfahrt zu fahren und anschließend eine Werkstadt zu suchen (ca 16 km bis zur nächsten Abfahrt).
Während der Fahrt gibt Bernd mit seinem Pickup vollgas. An einer Autobahnbrücke kommen die beiden unbemerkt in eine Abstandsmessung.
Zwei Wochen später bekommt mein Bekannter Post von der Polizei, in dieser befindet sich ein Anhörungsbogen mit den Vorwurf: "...weniger als 1/10 des halben Tachowertes bei Geschwindigkeit von über 150...", Messergebnis: 217 km/h, Abstand ca. 1,5m, Messstrecke 57m, Bild mit Auto + Kennzeichen von A hängt dem Anhörungsbogen an. Video liegt der Autobahn PI vor.
Die Abschleppstange ist durch die Höhe des Pickups und den Winkel der Aufnahme nicht erkennbar.
Frage:
1. Was soll mein Bekannter in den Anhörungsbogen schreiben?
2.Mit was kommt man günstiger weg? Also sollte mein Bekannter zugeben das er den Abstand nicht eingehalten hat oder ist es besser wenn Bernd zugibt das eine Abschleppstange zwischen den Fahrzeugen war?
3. Bewegt man sich hier schon im Straftatbreich?
4. Das Kfz von meinem Bekannten ist mit 167 km/h im Kfz-Schein eingetragen. Könnte mn über die Schiene "Dekra-Gutachten" komplett aus der Sache raus kommen?
(PS: bevor Fragen diesbezüglich auftauchen: Es wird "angenommen das mein Bekannter einen Seat Ibiza und Bernd einen Dodge SRT10 fährt)
Beste Antwort im Thema
Kommt ein Ossi in den Sommerferien mit seinem Trabi in die Schweiz.
Er hält an einer Autobahntankstelle um aufzutanken. Suchend irrt er nach 2-Takt-Most umher und sieht einen gelben Porsche.
Mit offenem Mund bleibt er davor stehen.
Kommt der Porsche-Besitzer (Jungmanager) mit locker über die Schulter gehängter Jacke und fragt:
"Toller Wagen nicht?"
Der Trabi-Fahrer:
"Oh ja! Die Kiste läuft sicher schneller wie 80. Wissen Sie, mir gehört der Trabi dort drüben, er läuft nur 80. Ich träume davon, mal mit 100 Stundenkilometern über die Schweizer Autobahn zu brausen."
Porsche-Fahrer:
"Kein Problem! Ich habe ein bisschen Zeit und ein Abschleppseil hinten im Wagen. Ich hänge Sie hinten an und dann fahren wir ein bisschen 100 oder gar mehr. Wenn's Ihnen zu schnell geht, müssen Sie einfach Signal mit der Lichthupe geben!"
Trabi-Fahrer:
"Das ist ja wie Geburtstag!"
Okay, die Zwei hängen den Trabi hinten an und fahren los.
Der Trabi-Fahrer geniesst's in vollen Zügen, hält sogar den Ellenbogen locker zum Fensterchen raus.
Plötzlich braust ein roter Ferrari daher und überholt die 2 mit über 200 Sachen.
In dem Moment kennt der Porsche-Fahrer nichts mehr und drückt voll auf's Pedal.
In der selben Zeit, an der nächsten Autobahntankstelle bedient gerade Giovanni, der italienische Tankwart einen Kunden. Er schaut auf die Autobahn raus und erstarrt, lässt alles liegen und eilt zu seinem Chef rein:
"Scheffe, scheffe, igge Welt nigge mehr versten. Igge saffe draussen an Tanggestelle, da gumme di rote Ferrari, fahre über ssweihunddred, daintten gelbe Porssse und ganze dahinnten graue Trabi, Lichthupe, Hupe wie wilde!
Un die Saukerle lasse Fahrer von Trabbi nix übberholen..."
Sorry, konnts mir net verkneiffen ^^
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106 Antworten
Reichlich wirre Story. Was willst Du denn mit der Höchstgeschwindigkeit im KFZ-Schein Deines "Bekannten" beweisen? Das war doch wohl der, der abgeschleppt wurde.
Wenn die beiden wirklich mit Abschleppstange und 217 km/h unterwegs waren ist das unverantwortlich und gehört hart bestraft.
Abschleppen mit 217 km/h???????
Dein Bekannter kann den Bogen gar nicht bekommen haben.
Wenn die Schleppstange nicht sichtbar war, dann auch nicht das Nummernschild.
Ne neue Story bitte.
Hä?
Pepperduster hat nicht geschrieben, daß zum Abschleppen das hintere Nummernschild vom abgeschleppten Fahrzeug abgeschraubt wurde...
Ich kenne nur Abstandsmessungen von vorne. Ebenso die entsprechenden Beweisfotos und Videos.
Viel Erfahrung habe ich aber zum Glück nicht damit.
Mit so einer komplizierten Geschichte, würde ich mich an den Anwalt meines Vertrauens wenden.
Aber wenn durch die Höhe des Pickups die Abschleppstange nicht sichtbar war, dann wahrscheinlich auch nicht das Kennzeichen.
Das mit der Höchstgeschwindigkeit ist ein Argument, ich würde mich da aber wohl von einem Anwalt beraten lassen.
welcher PickUp fährt 217km/h?
Hat wohl 'nen entsprechend aufgeladenen Motor unter der Haube gehabt...
Dodge SRT 10
506PS
711NM
Vmax ~250km/h
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Während der Fahrt gibt Bernd mit seinem Pickup vollgas. An einer Autobahnbrücke kommen die beiden unbemerkt in eine Abstandsmessung.
Messergebnis: 217 km/h, Abstand ca. 1,5m...
1. Was soll mein Bekannter in den Anhörungsbogen schreiben?
Ich hätte in einer solchen Situation nicht auf den Anhörungsbogen gewartet, sondern direkt Anzeige gegen den Fahrer erstattet. Eine solche Aktion entbehrt jeden Sinns und läßt starke Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen eines KFZs aufkommen. Hier wurden bewußt Menschenleben in Gefahr gebracht. Das abgeschleppte Fahrzeug verfügte mit Sicherheit nicht über Reifen, die für eine solche Geschwindigkeit ausgelegt sind.
Hallöchen!
MWn gibt es beim Abschleppen keine gesetzliche Höchstgeschwindigkeit, von daher sind die 217 km/h vielleicht verantwortungslos, aber (glaube ich) nicht ungesetzlich.
Ein Anwalt wird Euch dazu näher beraten können.
Liebe Grüße
Meehster
Das man die BAB mit dem Schleppverband an der nächsten Ausfahrt verlassen muß, hat schon seine Gründe...
Hallo,
als juristischer Laie würde ich mal behaupten, daß man die Abstandsunterschreitung vom Tisch bekommen sollte, weil der Seat nicht annähernd in der Lage ist eine solche Geschwindigkeit zu erreichen. Für das sonnige Gemüt von Bernd als Lenker des Zugwagens dürfte es bestimmt schwerer werden. Zumal der Dodge dieses Tempo ja gehen kann. Wie schnell darf man beim Abschleppen mit Stange überhaupt maximal fahren? 80 oder 100? Ab zum Rechtsanwalt.
Mit freundlichen Grüßen
Schwatzmaul
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Ein Bekannter fährt an einem Samstag ...
ah, der berühmte Bekannte mal wieder