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1.8T Jubi mit 280 PS eingetragen, 344 PS tatsächlich, Eintragung möglich ohne weitere Veränderungen
Hallo,
ich habe heute einen 1.8T zum Verkauf gesehen.
Es handelt sich um einen mit ursprünglich 180 PS und original Bremsanlage.
Eingetragen ist er mit 280 PS, doch laut Messstand hat er 344.
Weiß jemand ob eine Eintragung mit 344 PS ohne veränderung der Bremsanlage möglich wäre?
Danke und Gruß
Beste Antwort im Thema
Ich hatte mal meinen 2er 16V getunt und bei der Eintragung sagte der TÜV Prüfer es kommt eigentlich gar nicht auf die Leistung an, sondern die Endgeschwindigkeit. Die Bremsanlagen sind alle jeweils bis zu einer bestimmten Vmax zugelassen und solange die nicht überschritten wird gibt's kein Problem.
Und ich schätze mal mit 344 PS bräuchte Dein Gölfchen einen 7. Gang um die Leistung ganz in Geschwindigkeit umzusetzen ;-)
Aber wie Tomy 69 schon gesagt hat, einfach mal beim TÜV nachfragen.
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16 Antworten
Hier in Bayern wäre mein Ansprechpartner die nächste TÜV Prüfstelle.
Von 180 PS auf 344 PS da muss ja einiges am Motor gemacht sein.
die 312er in verbindung mit hinten der 256er innenbelüftet, also so wie am jubi verbaut, soll bis 350ps eintragbar sein.
Ich hatte mal meinen 2er 16V getunt und bei der Eintragung sagte der TÜV Prüfer es kommt eigentlich gar nicht auf die Leistung an, sondern die Endgeschwindigkeit. Die Bremsanlagen sind alle jeweils bis zu einer bestimmten Vmax zugelassen und solange die nicht überschritten wird gibt's kein Problem.
Und ich schätze mal mit 344 PS bräuchte Dein Gölfchen einen 7. Gang um die Leistung ganz in Geschwindigkeit umzusetzen ;-)
Aber wie Tomy 69 schon gesagt hat, einfach mal beim TÜV nachfragen.
Der TÜV Prüfer hat bei meiner letzten HU den Schalter für die Leuchtweitenregulierung gesucht.
Als ich ihn nach fünf Minuten in irgendwelchen Unterlagen blättern sah fragte ich nach, was er denn sucht.
Ich konnte ihn danach überzeugen, dass der Xenon Golf keinen solchen Schalter hat.
Dann hieß es, dass die Scheinwerferreinigungsanlage nicht ging.
Als ich ihm sagte, dass er das Licht einschalten müsse ging sie dann.
Soviel zu unserem TÜV...
Danke für eure Antworten.
Das mit der Endgeschwindigkeit klingt logisch.
Ganz so einfach ist das nicht mit der Bremsanlage.
Sie muss nämlich auch zur Höchstleistung passen, da das Fahrzeug auch anhalten muss, wenn gleichzeitig jemand Vollgas gibt.
(Oder wegen eines Fehlers der Gaszug klemmt.)
Allerdings sind schon die Serienbremsen üppig dimensioniert. Hat mein Golf wahrscheinlich bloss 120 nm Höchstdrehmoment, verzögert allein die Vorderachse mit +200 nm pro Rad; die Hinterachse nocheinmal mit +/- 150 nm pro Rad. Hier mal auf den letzten HU Bericht schauen.
Einbeziehen muss man nun noch das zulässige Gesamtgewicht und (wie erwähnt) die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs. Erst dann weiss man, wieviel nm die Bremsanlage stemmen muss.
Macht auch sinn...
Doch ich glaube wenn ich Vollgas geben würde und gleichzeitig bremse* würde mein Auto auch nicht stehen bleiben.
* wenn man davon ausgeht, dass das Auto das Gas nicht alleine wegnimmt, wenn der Bremslichtschalter schaltet.
Zitat:
@Deloman schrieb am 11. August 2015 um 13:24:06 Uhr:
Ganz so einfach ist das nicht mit der Bremsanlage.
Sie muss nämlich auch zur Höchstleistung passen, da das Fahrzeug auch anhalten muss, wenn gleichzeitig jemand Vollgas gibt.
(Oder wegen eines Fehlers der Gaszug klemmt.)
Allerdings sind schon die Serienbremsen üppig dimensioniert. Hat mein Golf wahrscheinlich bloss 120 nm Höchstdrehmoment, verzögert allein die Vorderachse mit +200 nm pro Rad; die Hinterachse nocheinmal mit +/- 150 nm pro Rad. Hier mal auf den letzten HU Bericht schauen.
Einbeziehen muss man nun noch das zulässige Gesamtgewicht und (wie erwähnt) die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs. Erst dann weiss man, wieviel nm die Bremsanlage stemmen muss.
Das ist etwas Augenwischerei, dann wäre deine Bremswirkung fatal schlecht.
Bei der HU wird die Bremskraft in daN gemessen.
Bspw. wie bei mir 290daN VR+VL und 150daN HL+HR
Diese Kräfte kann man nun addieren, da ja alle Kräfte am Auto in die gleiche Richtung wirken.
= 880daN Bremskraft = 8800N
Nimmt man nun einen Rad-Radius von ca. 0,3m, kommt man bereits auf ein gesamtes Bremsdrehmoment von 2640Nm.
Und schaut man sich jetzt das Raddrehmoment mit einem 344PS starken Motor, von ca. 300Nm und nun das ganze im 1. Gang an, liegt vielleicht ein Drehmoment von ca. 1000Nm an der Vorderachse an. Mehr nicht. (je nach Untersetzungsverhältnis)
Im 4. Gang sind es nur noch 300Nm. Im 6. Gang dann vielleicht noch 200Nm. (je nach Übersetzungsverhältnis)
D.h. das Argument der Bremsleistung an der Motorleistung fest zu machen, halte ich für nicht sinnvoll.
Plausibler ist für mich die Begründung mit der Höchstgeschwindigkeit wie sycotec es geschildert hat.
Das war nur mal ein kleines Rechenbeispiel was eine Bremse leisten muss. Sie muss weit mehr Bremskraft leisten als das Auto Schubkraft leisten kann.
Dennoch würde mich auch mal interessieren wie das ein Tüv-Prüfer bewertet.
Zitat:
@JulHa schrieb am 11. August 2015 um 14:48:08 Uhr:
Doch ich glaube wenn ich Vollgas geben würde und gleichzeitig bremse* würde mein Auto auch nicht stehen bleiben.
Doch würde er.
Wenn ein Turbolader durchgeht, also unkontrolliert Öl verbrennt kann man das Fzg mit der Bremse stoppen bis der Motor abwürgt.
Das ist bei meinem schon passiert und ich hatte kein Problem den Motor zu absterben zu bringen.
Allerdings sollte man das in dem Gang machen in dem man gerade ist, schalten könnte der Kupplung nicht bekommen.
Mit einem Automatik Fzg habe ich es noch nicht versucht.
Zitat:
@Tomy 69 schrieb am 11. August 2015 um 19:13:52 Uhr:
Mit einem Automatik Fzg habe ich es noch nicht versucht.
<= Automatikfahrer
Will es aber nicht probieren. Gefällt dem Wandler sicherlich auch nicht.
Auch da ist die Bremse stärker als der Motor. Abwürgen geht logischerweise nicht.
Man versenkt halt die gesamte Motorleistung im Wandler, sobald beim Runterschalten die Wandlerüberbrückungskupplung auf macht.
Das wird der sehr schnell sehr warm.
Bremse treten und gleichzeitig Vollgas waren beim ASZ ungefähr 2300upm. Fuß von der Bremse und ab gehts.
Ich sollte mich heute nochmal bezüglich einer Probefahrt melden.
Der Verkäufer meinte, dass das mit rotem Kenzeichen nicht möglich ist.
Kein Versicherungsschutz da Leistungsgesteigert.
Blöde Sache, nicht nur für mich.
Wer kauft denn ohne Probefahrt die Katze im Sack?
kurze frage. ist das zufällig ein roter jubi?
Zitat:
@Golf2_1.6 schrieb am 12. August 2015 um 14:54:05 Uhr:
kurze frage. ist das zufällig ein roter jubi?
http://suchen.mobile.de/fahrzeuge/details.html?id=212463318
Sorry JulHa, ich hoffe dir macht Niemand Konkurrenz , aber ich denke der geht so schnell nicht weg.
ne, konkurrenz nicht, bin ja froh wenn ich meinen originalen jubi los habe. mich hatte die tage aber einer angeschrieben mit nen roten jubi und auch mit 280ps eingetragen ob ich tauschen wolle gegen meinen originalen. ich meine, wer steckt kohle in ein auto und will es dann tauschen gegen einen originalen. das macht man ja nur wenn was mega faul ist.
der händler dort belästigt mich aber auch andauernd durch SMS, da findet man ja nicht viel gutes drüber in internet. habe erst heute wieder eine sms bekommen von den. wäre da sehr vorsichtig.