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1. Mai Randalierer, was ist erlaubt

Themenstarteram 2. Mai 2012 um 5:41

Fahre ich gestern Mittag durch eine schwäbische Kleinstadt. Kommt mir ein Truppe Mai-Umzügler - ca. 10 - 15 Mann - auf dem Bürgersteig entgegen. Einer fühlt sich besonders cool und stellt sich einfach auf die Fahrbahn, eine Hand ausgestreckt als Anhaltesignal, andere Hand 'ne Flasche Bier, kann kaum noch gerade stehen.

Ich habe angehalten und den angehupt, damit der den Weg frei macht. Daraufhin haben die anderen auf mein Auto eingeprügelt, wohl nur die Scheiben, aber immerhin. Dann 'durfte' ich weiterfahren. Glücklicherweise waren die Türen verriegelt.

Was wäre hier maximal erlaubt gewesen? Hätte ich den Deppen über den Haufen fahren dürfen? Angesichts von 10 volltrunkenen Typen, die dabei waren die Scheiben einzuschlagen, habe ich mich echt bedroht gefühlt. Es droht ja 'Vater'tag, da könnte sowas wieder passieren.

Beste Antwort im Thema

Unter dem Motto "Unter Wölfen muss man heulen" hättest denen zugewunken und mitgejohlt, sie hätten dich einen Schluck aus der Pulle nehmen lassen und die Sache wäre geritzt gewesen. Eigentlich weiss man doch, dass ein Alkoholiker zur Aggression neigt und gerade die hast du mit deiner Huperei angefacht.

Wenn ich so etwas lese: In Notwehr überfahren - Pfefferspray ins Gesicht - warum nicht gleich erschießen:rolleyes:

 

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am 2. Mai 2012 um 5:46

schwierig zusagen kommt immer auf den Richter an, beim einen darfste nicht mal hupen beim anderen darfste als Notwehr den vor dir überfahren. Ich hätte den vor dir über die Haube gelegt, oder wenn vorhanden Dose Pfefferspray ins Gesicht.

Unter dem Motto "Unter Wölfen muss man heulen" hättest denen zugewunken und mitgejohlt, sie hätten dich einen Schluck aus der Pulle nehmen lassen und die Sache wäre geritzt gewesen. Eigentlich weiss man doch, dass ein Alkoholiker zur Aggression neigt und gerade die hast du mit deiner Huperei angefacht.

Wenn ich so etwas lese: In Notwehr überfahren - Pfefferspray ins Gesicht - warum nicht gleich erschießen:rolleyes:

 

am 2. Mai 2012 um 6:04

Der TE ist der deutlich schwächere, wie gesagt muss man selbst verantworten können und kommt noch auf den Richter an wenn was passiert.

Das riecht nach einem Popcorn-Thread. Alleine schon die Fragestellung im Thementitel- quasi prädestiniert :D

cheerio

also -ich bin für erschießen

Zitat:

Original geschrieben von ChrisCRI

Was wäre hier maximal erlaubt gewesen? Hätte ich den Deppen über den Haufen fahren dürfen?

Mit Sicherheit : NEIN.

am 2. Mai 2012 um 6:16

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Zitat:

Original geschrieben von ChrisCRI

Was wäre hier maximal erlaubt gewesen? Hätte ich den Deppen über den Haufen fahren dürfen?

Mit Sicherheit : NEIN.

Zur Gefahrenabwehr, wieso nicht? Kann ja nicht sein daß man einen Schaden an seinem Fahrzeug riskiert oder gar seine Gesundheit.

Im Zweifel hat man den "übersehen", der besoffen auf der Straße lag. War eh schon dunkel.

Sowas nennt man dann "sozialverträgliches Frühableben".

Soll ja thematisch am 1. Mai nicht soo unpassend sein ;)

Ganz wichtig ist:

1) sich die Karre richtig schön zerdellen lassen

2) bedrohen und beklauen lassen

3) den Täter nicht am Weglaufen hindern, sondern ihm noch einen Mietwagen für die Nachhausefahrt organisieren.

Sonst hast du die dt. Justiz am Hals mit ihrem Gefasel von wegen Deeskalation usw.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von Incoming

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

 

Mit Sicherheit : NEIN.

Zur Gefahrenabwehr, wieso nicht? Kann ja nicht sein daß man einen Schaden an seinem Fahrzeug riskiert oder gar seine Gesundheit.

Im Zweifel hat man den "übersehen", der besoffen auf der Straße lag. War eh schon dunkel.

Ein Auto bietet schon relativ guten Schutz gegen ein paar wild gewordene Betrunkene. Ein Schaden am Fahrzeug kann beglichen werden, Gesundheit oder leben sind unter Umständen dauerhaft im Arsch.

am 2. Mai 2012 um 6:35

Viel spaß bei der regulierung.... Dann läufst deinem Geld aber lang nach

am 2. Mai 2012 um 6:44

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Zitat:

Original geschrieben von Incoming

 

Zur Gefahrenabwehr, wieso nicht? Kann ja nicht sein daß man einen Schaden an seinem Fahrzeug riskiert oder gar seine Gesundheit.

Im Zweifel hat man den "übersehen", der besoffen auf der Straße lag. War eh schon dunkel.

Ein Auto bietet schon relativ guten Schutz gegen ein paar wild gewordene Betrunkene. Ein Schaden am Fahrzeug kann beglichen werden, Gesundheit oder leben sind unter Umständen dauerhaft im Arsch.

Ah stimmt weil die Idioten dann alle stehen bleiben wenn man sie darum bittet weil man die Polizei rufen möchte damit der Schaden beglichen wird,falls jetzt einer entstanden wäre...

Traumwelt?

am 2. Mai 2012 um 6:47

scheinbar gibts an "solchen Tagen " nur eine richtige Lösung: nicht Auto fahren, sondern mit Bollerwagen und ausreichend Bier ... :rolleyes:

am 2. Mai 2012 um 6:49

Zitat:

Original geschrieben von Han_Omag F45

scheinbar gibts an "solchen Tagen " nur eine richtige Lösung: nicht Auto fahren, sondern mit Bollerwagen und ausreichend Bier ... :rolleyes:

Und sogar damit gibts Unfälle xDDD

Die sind dann aber im Slowmotion-Geschwindigkeitsbereich :)

Oder da aufhalten, wo es solches Fußvolk nicht gibt. Ist eine blöde Lösung, aber alles Andere ist aufwendig.

Alkohol ist keine Lösung, sondern ein Destillat.

cheerio

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