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100 km/h-Zulassung -> Antischlingerkupplung?

Hallo,
ich war mit dem wohni beim TÜV.
Wo ich schonmal da war habe ich gefragt wie das ist
mit der 100er Zulassung.
Der Prüfer meinte, ich bräcuhte eine Antischlingerkupplung dafür.
Aber der Vorbesitzer hat den Wohni auch ohne diese
Kupplung mit 100-Zulassung gefahren. Der Aufkleber
hinten am Wohnwagen mit Plakette ist doch drauf.
Für so einen kleinen Wohnwagen braucht man doch keine
Antischlingerkupplung?
---
eriba Triton BSA Bj. 1994

Beste Antwort im Thema

Die 0,8er-Regel gilt immer noch, jetzt sogar ohne Fahrzeug-Wowa-Kombi!
Nur wer die 1,0er-Regel in Anspruch nehmen will/muss, braucht ne ASK!
Genau so steht das auch in dem o.a. TÜV-Link (man beachte das Sternchen, welches sich nur auf die 1,0 bezieht) und auch in der amtlichen Verordnung.
Aber es ist schon aus Umsatzgründen logisch, dass ALKO gerne diese Tatsache verschweigt. ;)
Und auch die Presse, die darüber berichtete, hat da einiges falsch wiedergegeben.
Gruß,
Holger

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Jeder Anhänger der mit 100 KM/H bewegt werden soll MUSS mit einer Antischlingerkupplung ausgestattet sein. Ganz egal wie groß der ist.
Ich vermute mal der Vorbesitzer hat die Antischlingerkupplung vor dem Verkauf gegen eine einfache ausgetauscht.
Hier steht alles nötige laut TÜV
und dann noch von AL-KO
Gruß Manfred

Hi
es muss nicht unbedingt der Anhänger mit einer Antischlingerkupplung ausgestattet sein für die Tempo 100 Zulassung ist aber wohl am meisten verbreitet.
Hier ein Zitat aus einem anderen Forum

Zitat:

- zusätzlich Anti-Schlingerkupplung (AKS, Winterhoff, Orismat, .... etc.) oder elektronische Bremshilfen wie LEAS (Lubs' elektronisches Antischlinger-System im WoWa) oder Anhänger ESP des Zugwagens (bietet bisher nur Opel und BMW)


Eines der genannten Systeme muss aber sein.

Gruß
Steve

Ich teile da Elchs Vermutung - würde ich genauso machen, wenn ich danach nen neuen Anhänger ohne Antischlingerkupplung kaufen würde...
Aber die Voraussetzung ABS im Zugfahrzeug wird beim TÜV nicht mehr, bei Alko dagegen schon noch genannt... naja...
MfG, HeRo

Zitat:

Original geschrieben von HeRo11k3


...Aber die Voraussetzung ABS im Zugfahrzeug wird beim TÜV nicht mehr, bei Alko dagegen schon noch genannt... naja...
MfG, HeRo

Hallo HeRo,

steht schon noch

beim TÜV

drin, aber wie das halt so ist, auf einer anderen Seite.

:confused:;)

Ist halt bald Ostern und wir sollen das Suchen schon mal üben.

:D

Gruß Manfred

also beim TÜV-dingsda steht nichts von antischlingerkupplung

@eric-bruno
Hier ein Zitat aus dem Link "TÜV" in meinem ersten Beitrag:
Ihr Anhänger mit:
einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird, ....

Gruß Manfred

Es gab vor der derzeitigen Regelung eine Regelung, dass Tempo 100 gefahren werden durfte, wenn (unter anderem) das Gewichtsverhältnis von Leergewicht des PKW zum zul GG des wohnwagens den Faktor 0,8 nicht überstieg. Im klartext:
Wenn der Triton 1000KG zul GG hat, musste der PKW leer mindestens 1250KG wiegen. Und die Zulassung galt für ein ganz bestimtme Zugfahrzeug-Wowa kombination. Ich gehe davon aus, dass der Vorbesitzer, so eine kombination hatte. (die neue regelung gilt ja auch och nicht so lange.)
Diese Regelung waurde dahingehend verändert, dass das Gewichtsverhältnis auf 1,0 geändert wurde dafür wurde aber die Anti-Schlingervorrichtung ein Muss.
Jürgen

Die 0,8er-Regel gilt immer noch, jetzt sogar ohne Fahrzeug-Wowa-Kombi!
Nur wer die 1,0er-Regel in Anspruch nehmen will/muss, braucht ne ASK!
Genau so steht das auch in dem o.a. TÜV-Link (man beachte das Sternchen, welches sich nur auf die 1,0 bezieht) und auch in der amtlichen Verordnung.
Aber es ist schon aus Umsatzgründen logisch, dass ALKO gerne diese Tatsache verschweigt. ;)
Und auch die Presse, die darüber berichtete, hat da einiges falsch wiedergegeben.
Gruß,
Holger

Da habe ich wohl zu schnell überflogen.
Holger hat Recht, laut dem ersten Link von TÜV scheint die ASK nur für Faktor 1,0 erforderlich zu sein. Ich such mal noch ein wenig weiter.
Aber mal so am Rande,
sollte man nicht immer eine ASK verwenden, schon wegen der eigenen Sicherheit und die der Anderen?
Gruß Manfred

aha.
Wenn ich also den Passat 3B habe (1350 kg leer)
und den Triton mit max. 1000 kg kann ich also 100
ohne Antischlingerkupplung fahren?

und der Triton läuft ja wie alleine hinter einem her
da gefährdet man doch keine anderen.

So wie es da steht mß der TÜV die Betriebsfähigkeit für 100 km/h bestätigen, sonst darfst Du nicht. Ich fürcht diese masse an wenn, aber, außer und dergleichen fürt auch beim TÜV zu Verwirrungen. Am besten direkt mit allen Unterlagen beim TÜV vorstellig werden und fragen ob der Caravan bei Anwendung von Faktor 0,8 mit 100km/h gezogen werden darf.
Aber auch der Triton wird ins wedeln kommen, wenn bei Gefälle größere Züge überholen, oder überholt werden. Besonders bei Seitenwind auf Brücken zu beobachten. Das kann die ASK zwar auch nicht verhindern, aber sie dämmt es zumindestens ein wenig ein. Ich wohne in der Nähe der A3, höhe Siebengebirge, unvorstellbar, wie oft hier Caravangespanne verunglücken.
Ein weiter Link und hier das darin verlinkte Gestzesblatt des Bundes.
Ließt sich klasse, sehr verständlich.:P :D
Gruß Manfred

war aber letzten freitag beim TÜV, und habe das gleich mit angefragt.
Wenn das so ist, dass diese Sache mit Faktor 0,8 stimmt
wäre es doch eine Sauerei, wenn ich, nur damit das nochmal geprüft
wird, nochmal TÜV-Gebühren zahlen darf.
Jetzt darf ich da nochmal hineiern mit dem Gespann oder wie

Wenn in Deinen Unterlage keine 100km/h Zulassung für den Caravan enthalten ist mußt Du da wohl noch einmal vorführen.
In dem Gestzesblatt des Bundes, wird unter "§1 Absatz 1. d)" darauf hingewiesen dass nur für die Faktoranhebung eine ASK benötigt wird.
Die Gebühren führ die 100km/h Zulassung fallen eh extra an, aber um die verschenkte Zeit ist es schade.
Gruß Manfred

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