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100 km/h Zulassung-Eintrag in Fahrzeugschein

Themenstarteram 28. August 2021 um 6:43

Hallo,

wir haben einen Wohnwagen (Baujahr 2004) gekauft, welcher eine 100er Plakette hat.

Ich habe gelesen, dass dies auch in Feld 22 im Fahrzeugschein eingetragen sein muss.

Nun hat unser Wohnwagen aber, auf Grund des Baujahres, noch einen sehr alten Fahrzeugschein (vom Vorbesitzer) wo das Feld 22 "Größenbezeichnung der Reifen od. vorn" heißt. Weiß jemand wo in einem alten Fahrzeugschein der Eintrag zu finden ist?

Viele Grüße

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80 Antworten

Das müsste ganz unten drin stehen.

Hat der 100 bappen denn ein Siegel in der Mitte?

Die anderen Auflagen kennst du?

Reifen nicht älter als 8 Jahre.

Stoßdämpfer am Wohnwagen.

Leergewicht vom Zugfahrzeug größer/gleich max. Gewicht vom Anhänger.

Themenstarteram 28. August 2021 um 6:59

Danke für die schnelle Antwort.

Der Wohnwagen hat erst diesen Monat neue Reifen bekommen, eine Anti-Schlinger-Kupplung hat er ebenfalls.

Ein Foto vom Fahrzeugschein füge ich bei. Da steht sehr viel Text - können Sie erkennen, ob es da dabei steht?

Img-20210828-085714
Themenstarteram 28. August 2021 um 7:03

Bzgl. des Leergewicht gerade Mal gegoogelt: Mein Zugfahrzeug soll 1.586 kg Leergewicht haben, der Wohnwagen 1.500 kg zul. Gesamtgewicht.

Müsste doch eigentlich passen, oder?

Themenstarteram 28. August 2021 um 7:04

Zitat:

@Der_Zochel schrieb am 28. August 2021 um 08:54:27 Uhr:

Das müsste ganz unten drin stehen.

Hat der 100 bappen denn ein Siegel in der Mitte?

Die anderen Auflagen kennst du?

Reifen nicht älter als 8 Jahre.

Stoßdämpfer am Wohnwagen.

Leergewicht vom Zugfahrzeug größer/gleich max. Gewicht vom Anhänger.

Danke für die schnelle Antwort.

 

Der Wohnwagen hat erst diesen Monat neue Reifen bekommen, eine Anti-Schlinger-Kupplung hat er ebenfalls.

 

Ein Foto vom Fahrzeugschein füge ich bei. Da steht sehr viel Text - können Sie erkennen, ob es da dabei steht

Fahrzeugschein
Themenstarteram 28. August 2021 um 7:05

Zitat:

@Der_Zochel schrieb am 28. August 2021 um 08:54:27 Uhr:

Das müsste ganz unten drin stehen.

Hat der 100 bappen denn ein Siegel in der Mitte?

Die anderen Auflagen kennst du?

Reifen nicht älter als 8 Jahre.

Stoßdämpfer am Wohnwagen.

Leergewicht vom Zugfahrzeug größer/gleich max. Gewicht vom Anhänger.

Bzgl. des Leergewicht gerade Mal gegoogelt: Mein Zugfahrzeug soll 1.586 kg Leergewicht haben, der Wohnwagen 1.500 kg zul. Gesamtgewicht.

 

Müsste doch eigentlich passen, oder?

Das zul. Reifenalter beträgt nicht acht sondern max. sechs Jahre.

Man googelt das Leergewicht nicht, sondern schaut in die Fahrzeugpapiere.

Hast du für die 100 km/h-Zulassung keine Dokumente?

Der Eintrag im KFZ-Schein (Zulassungsbescheinigung 1) erfolgt bei Dir im Feld 33. Die Reifen dürfen max. 6 Jahre alt sein (nicht wie Zochel schreibt 8 Jahre). Das Siegel auf dem 100ter Schild ist nicht mehr erforderlich. Mit dem Gewicht bis Du im grünen Bereich.

Hast du einen Link für deine Aussage, dass die Plakette nicht mehr gesiegelt sein muß?

Doch ein Siegel ist noch erforderlich. Hab’s gerade erst durch.

So kenne ich das auch.

Allerdings gibt es mittlerweile wohl 100er-Plaketten, die ein aufgedrucktes Siegel haben, weshalb kein separates Siegel aufgeklebt werden muss.

Auf dem Schein hab ich es nicht gefunden, sollte es einen TÜV Bericht dazu geben solltest du den einfordern

Lt. Aussage der Kfz-Zulassungsstelle in Rheinland-Pfalz (Koblenz) ist das Siegel seit 2017 nicht mehr erforderlich und auch auf bitten hier nicht erhältlich. Das sehen offenbar andere Bezirke anders. Von der Logig ist das Siegel sowie überhaupt das 100 Schild im Hinblick auf die erlaubte Geschwindigkeit für's Gespann Unsinn. Es hängt doch immer davon ab, welches Gewichtsverhältnis PKW/Wohnwagen jeweils besteht. Wechselt man zum Zugfahrzeug mit weniger Lerrgewicht als das ZGG des WWG müsste eigentlich das Schild abgemacht und im anderen Fall wieder angebracht werden. Endscheidend ist doch allein der Eintrag in den Zulassungsbescheinigungen 1.von PKW und WWG. Ich werde aber die Zulassungsstelle auffordern mir zu bescheinigen, dass ich "ingesiegelt" fahren darf.

 

Zitat:

@Nestroi schrieb am 28. August 2021 um 11:44:48 Uhr:

..Ich werde aber die Zulassungsstelle auffordern mir zu bescheinigen, dass ich "ungesiegelt" fahren darf.

Sonst geht es noch, oder?

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