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100er Zulassung Hobby 440 SFE 1998

Themenstarteram 20. November 2016 um 21:00

Hallo Community ,

 

Und zwar habe ich mal eine Frage zwecks der 100 er Zulassung meines Wohnwagens. Ich will nächstes Jahr TÜV machen und mir ein 100er Gutachten erteilen lassen nur welche Auflagen brauche ich dafür!? Ich weis bisher nur das meine Reifen nicht älter als 6 Jahre sein dürfen das sind sie auch nicht. Aber was brauche ich noch !? Stoßdämpfer !? Hat das mein wohnwagen !? Und was noch !? Wisst ihr das zufällig bzw habt ihr eine Idee wo ich eine Liste bekomme was ich noch zu erledigen habe!?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Kompressor

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23 Antworten

Schau mal hier

http://www.dekra.de/de/tempo-100-fuer-gespanne

 

Besonderheiten (z. B. Stoßdämpfer) zu deinem Wohnwagen musst du ggf. googlen.

Schau mal auf die Achse, die älteren haben keine Befestigung für Stoßdämpfer, der Rahmen muß auch Aufnahmelöcher haben, wenn das nicht ist, vergesse es ganz schnell, das wird zuteuer.

am 21. November 2016 um 9:11

Da habe ich außer Werbung für die Firma nichts gefunden und vermute, dem TE wird es nicht besser gehen.

Der Dekra-Link erklärt das etwas umständlich (da kann man gleich die Original-Verordnung hernehmen).

Mit gefällt das hier https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnwagen besser (unter "Rechtliches" - "Fahren").

Du weißt nich, ob dein Wohnwagen mit Stoßdämpfern ausgerüstet ist - dann weißt du vermutlich auch nicht (sonst wüsstest du es ja), wie so etwas aussieht: http://camperjournal.com/sites/default/files/alko11_web.jpg (Farbe egal).

Hallo,

wichtig sind Reifen (nicht älter als 6 Jahre), Stoßdämpfer (Bj 98 hat auf jeden Fall welche), Antischlingerkupplung (min. Alko SSK3 und neuer), Wohnwagen soll leichter sein, als das Zugfahrzeug.

Gruß

Artur

Es steht doch alles in der Wikipedia. Mit einem ganz wesentlichen und entscheidenden Vorteil: Korrekt und mit allen Kriterien (sogar auch korrekt die möglichen Massenverhältnisse und die Anforderungen an die Optionen der Antischlingervorrichtungen).

Moin,

wichtig ist auch, das der Anhänger vom Hersteller dafür zugelassen ist/wird.

Heutzutage besteht bereits ein Eintrag in der Zul.-Bescheinigung bzw. zumindest in der CoC

Alle anderen technischen Vorraussetzungen am Anhänger und Zugfahrzeug wird in den bisher genannten Links erklärt

Zitat:

@MX510th schrieb am 21. Nov. 2016 um 15:45:34 Uhr:

Antischlingerkupplung (min. Alko SSK3 und neuer)

Das kann ich nicht unterschreiben, jedenfalls nicht aus rechtlicher Sicht. Mein 82er Knaus Passat hat die 100er-Zulassung ohne ASK bekommen. Ein Fehler des Prüfers?

 

Edit:

Kein Fehler des Prüfers.

Es kommt, wie immer, darauf an. Ob eine ASK notwendig ist oder nicht, entscheidet das Massenverhältnis Zugfahrzeug zu Wohnwagen. Führt man den Wohnwagen mit einem Zugfahrzeug vor, das min. 20% schwerer als der Wohnwagen ist, ist keine ASK von Nöten.

Themenstarteram 21. November 2016 um 15:52

Er ist Baujahr 1997 und Erstzulassung 1998 denke der hat keine Stoßdämpfer bzw. die wären mir aufgefallen naja muss ich beim nächsten mal auf dem Platz nachschauen.

@MX510th schrieb am 21. November 2016 um 15:45:34 Uhr:

Hallo,

wichtig sind Reifen (nicht älter als 6 Jahre), Stoßdämpfer (Bj 98 hat auf jeden Fall welche), Antischlingerkupplung (min. Alko SSK3 und neuer), Wohnwagen soll leichter sein, als das Zugfahrzeug.

Gruß

Artur

Zitat:

@Oldwood64 schrieb am 21. November 2016 um 16:34:43 Uhr:

Zitat:

@MX510th schrieb am 21. Nov. 2016 um 15:45:34 Uhr:

Antischlingerkupplung (min. Alko SSK3 und neuer)

Das kann ich nicht unterschreiben, jedenfalls nicht aus rechtlicher Sicht. Mein 82er Knaus Passat hat die 100er-Zulassung ohne ASK bekommen. Ein Fehler des Prüfers?

Nicht unbedingt. Wenn du die angebotenen Links lesen würdest, wüsstest du, warum.

Es ist nicht erforderlich, dass der Anhänger vom Hersteller zugelassen ist. Aber hilftreich(@ camperfriend). Ansonsten: TÜV bzw. ansonsten zugelassene Organisation.

Zitat:

@campingfriend schrieb am 21. November 2016 um 16:28:35 Uhr:

Moin,

wichtig ist auch, das der Anhänger vom Hersteller dafür zugelassen ist/wird.

Heutzutage besteht bereits ein Eintrag in der Zul.-Bescheinigung bzw. zumindest in der CoC

Alle anderen technischen Vorraussetzungen am Anhänger und Zugfahrzeug wird in den bisher genannten Links erklärt

Fahrzeuge vor 1990 benötigen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller,sagt der hiesiege GTÜ.

Die habe ich für meinen 88er Eriba kostenlos bekommen.

Jetzt ist der Prüfer zufrieden.

Zitat:

@tabbertklaus schrieb am 21. Nov. 2016 um 18:33:10 Uhr:

Fahrzeuge vor 1990 benötigen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller,sagt der hiesiege GTÜ.

Womit mal wieder bewiesen wäre, wie uneinheitlich die Prüfstellen mit der Thematik umgehen.

 

Die DEKRA in Kiel hat "lediglich" die technischen Voraussetzungen geprüft und für erfüllt angesehen.

 

Ich bin nicht sicher, ob die GTÜ richtig davor ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvoausnv_9/BJNR317100998.html

Dort Paragraph 1, Ziff. 2.

 

Ich lese nichts von einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers, der Prüfer entscheidet.

Ich schrieb ja bereits, dass diese Bescheinigung generell nicht notwendig ist (dann Gutachten TÜV/GTÜ etc.), sondern lediglich die Zulassung erleichtert.

Wohnwagen müssen erst ab einem bestimmten Datum (1990?) generell nach Bauart für 100 km/h zugelassen sein (davor nur mind. 80 km/h).

Für ältere Wohnwagen, für die das eben nicht selbstverständlich ist, muss dass ggf. der Hersteller bescheinigen. Sonst kann der Prüfer eben nicht bestätigen, das die Voraussetzungen erfüllt sind. Auch für so manche völlig andersartige Gutachten verlangen Prüfer die Bestätigungen und Freigaben der Hersteller. Kein Widerspruch.

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