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100km/h zu schnell
hallo.. ich hab ein riesiges problem.. ich hab seit november 2006 meinen führerschein und hab mich bisher noch kein einziges mal strafbar gemacht.. so nun hatte ich übers wochenende einen BMW 320i automatik als leihwagen, ich bin generell eigentlich ein sehr ruhiger fahrer, muss man dazu sagen.. nun ja , ich war montag morgens gegen 03uhr auf den weg zu meiner freundin. die straße war leer und ging auch nur grade aus.. dacht ich mir.. schau ich mal wie viel der wagen bringt.. zack bei 160km/h wurd ich geblitzt.. sprich : in einer 50iger zone.. ich bin so ein trottel =/..
hab im internet nach strafen geschaut . wurd da aber nich wirklich fündig, weil mehrere meinungen wegen der probezeit bestehen...
kann mir einer von euch vllt sagen was mich erwartet?.. ich bin noch für 1.5jahre in der probezeit...
danke
Beste Antwort im Thema
Moin,
100km/h kann man gar nicht eingeben
Zitat:
Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 99 km/h zu schnell gefahren.
Das wird Sie voraussichtlich 425 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
Außerdem 4 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !
Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.
Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.
Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar
absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.
Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden.
Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.
Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist
(also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis)
bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden.
Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische
Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.
Falls Sie in den letzten 2 Jahren noch
kein Fahrverbot bekommen haben, können Sie sich, nachden Sie
zur Abgabe des Führerscheins aufgefordert wurden,
damit 4 Monate Zeit lassen - und das Fahrverbot z.B.
in Ihre Urlaubszeit verlegen.
Achtung !
Die Geschwindigkeitsüberschreitung haben Sie geschätzt.
Vielleicht haben Sie Glück und sind doch nicht so schnell gefahren.
Bis 100 km/h (gefahrene Geschwindigkeit) werden bei den
meisten Mess-Systemen 3 km/h Toleranz abgezogen.
Ab 100 km/h sind es 3 %, auf den nächsten km/h aufgerundet.
Außerdem übertreiben Tachos deutlich, weil sie
(das ist gesetzlich geregelt) nicht zu wenig anzeigen dürfen.
Falls Sie zwischen 61 und 70 km/h zu schnell waren,
würde Sie das 300 Euro kosten.
Es kämen 4 Punkte hinzu.
Mit den gleichen Konsequenzen für die Probezeit.
Und zusätzlich 3 Monate Fahrverbot.
-----------
Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Seite ist Teil von www.bussgeldkataloge.de.
Einen Kommentar verkneif' ich mir...
Beste Grüße
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81 Antworten
Moin,
100km/h kann man gar nicht eingeben
Zitat:
Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 99 km/h zu schnell gefahren.
Das wird Sie voraussichtlich 425 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
Außerdem 4 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !
Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.
Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.
Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar
absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.
Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden.
Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.
Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist
(also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis)
bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden.
Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische
Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.
Falls Sie in den letzten 2 Jahren noch
kein Fahrverbot bekommen haben, können Sie sich, nachden Sie
zur Abgabe des Führerscheins aufgefordert wurden,
damit 4 Monate Zeit lassen - und das Fahrverbot z.B.
in Ihre Urlaubszeit verlegen.
Achtung !
Die Geschwindigkeitsüberschreitung haben Sie geschätzt.
Vielleicht haben Sie Glück und sind doch nicht so schnell gefahren.
Bis 100 km/h (gefahrene Geschwindigkeit) werden bei den
meisten Mess-Systemen 3 km/h Toleranz abgezogen.
Ab 100 km/h sind es 3 %, auf den nächsten km/h aufgerundet.
Außerdem übertreiben Tachos deutlich, weil sie
(das ist gesetzlich geregelt) nicht zu wenig anzeigen dürfen.
Falls Sie zwischen 61 und 70 km/h zu schnell waren,
würde Sie das 300 Euro kosten.
Es kämen 4 Punkte hinzu.
Mit den gleichen Konsequenzen für die Probezeit.
Und zusätzlich 3 Monate Fahrverbot.
-----------
Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Seite ist Teil von www.bussgeldkataloge.de.
Einen Kommentar verkneif' ich mir...
Beste Grüße
ok
ja einen kommentar musst ich mir schon von freunden anhören.. also meins du.. das führerschein "nur" 3monate weg ist.. und nicht ganz?
also, Lappen weg + Nachschulung und so auf jeden Fall. Evtl.<langes Fahrverbot.
Einzige Sache da rauszukommen: Es kann sich niemand erinnern, wer gefahren ist. Nochwas: wie alt bist du? 18? 19? WO bekommt man da einen BMW Leihwagen her? Oder liefs vll auf papa! ;-)
mfg
röwe
=)
hey in erster linie gehts mir darum wie lange der lappen weg ist.. 3monate..? wie auf seiten erklärt und der herr hier eben auch.. oder lappen weg für immer?
ja den wagen hatte ich von sixt, wobei ich den eig nicht hätte bkommen dürfen. weil erst ab 21.. aber da arbeitete sone junge frau.. die mir den einfach gegeben hatte..vllt hatte die keine ahnung . und da dacht ich mir.. bei sonem geilen wagen sag ich mal nichts :P
Sorry, aber eine Geschwindigkeitsübertretung um 100 km/h (!) ist schon grob fahrlässig und fällt eindeutig in den Bereich "Verkehrs-Rowdy". Insofern hält sich mein Mitleid in engen Grenzen, zumal es einen Grund hat, wenn ein Streckenabschnitt auf nur 50 km/h begrenzt ist.
Der Lappen ist bei sowas, innerhalb der Probezeit erst recht, vermutlich komplett weg - und das zurecht.
Ich würde mich an Deiner Stelle ernsthaft fragen, ob ich tatsächlich bereits über die geistige Reife verfüge, die notwendig ist, um ein Fahrzeug zu führen. Die Bußgeldbehörde wird mit genau dieser Frage sicherlich auch auf Dich zukommen.
Vielleicht ist es besser, wenn Du zum Schutz Deiner selbst und vor allem anderer Verkehrsteilnehmer noch ein paar Jahre wartest, bevor Du mit motorisierten Fahrzeugen am Straßenverkehr teilnimmst. Jeder entwickelt sich ja anders und verschieden schnell, daher kann man z.B. Kinder für die Einschulung ja auch zurückstufen lassen (Eintrittsalter sieben statt sechs Jahre). Vielleicht würden Dir zwei, drei weitere Jahre auf dem Fahrrad oder auf einem 50er-Roller gut tun, um Dich ganz langsam an alles zu gewöhnen. Ein geregelter, für alle Beteiligten sicherer Straßenverkehr ist eine ziemlich komplexe Angelegenheit, von der mancher schnell überfordert ist.
Als Bußgeld kommen, incl. Bearbeitungsgebühren, rund 400 Euro auf Dich zu. Aber die hast Du ja sicherlich übrig, wenn Du Geld zum Anmieten von leistungsstarken Fahrzeugen hast.
Re: 100km/h zu schnell
Zitat:
Original geschrieben von paymon82
kann mir einer von euch vllt sagen was mich erwartet?.. ich bin noch für 1.5jahre in der probezeit...
Irrtum,jetzt noch 3,5 Jahre
Wenn es dumm läuft unterstellt dir die Bußgeldbehörde Vorsatz was in der Regel zu einem verdoppelten Bußgeld führt und wenn es selten Dumm kommt zu einem Führerscheinetzug.Der ist aber bei einer bisher weißen Weste unwahrscheinlich.
Ansonsten bekommst du die schon erwähnten Punkte,Bußgeld mindestens das schon genannte aber Ratenzahlung ist meistens möglich.Dazu noch die Nachschulung.Viel Spass beim sparen.
Das du da rauskommst ist unwahrscheinlich,die Mietwagenfirma gibt deine Daten sicher raus.Die Junge Frau wird sich wegen dir sicher nicht noch mehr Ärger einhandeln wollen und bei +100 sind die Ermittler auch etwas eifriger als bei +20 über Limit.Wenn das Foto auch nur halbwegs brauchbar ist werden sie es mit deinem Passfoto beim Einwohnermeldeamt vergleichen.
Viel Spass beim warten und spar mal fleissig,die nächste Nagt der Staat fleissig an deinem Konto.
Ganz offensichtlich haben die Einschränkungen der Mietwagenfirmen ihre Berechtigung.
Du schreibst bisher nichts passiert etc... HALLO? Du hast den Lappen erst 3 Monate...
Naja, mehr als Glückwunsch kann man nicht sagen. Ich bin dermaßen gegen Abzocke und Radarfallen, aber bei 160km/h wo 50 erlaubt sind fällt mir nichts mehr ein. Da könnte man überlegen ob du nicht den Führerschein komplett abgeben solltest..
Und deine Probezeit wird verlängert wie bei mir. Rate mal was ich gemacht habe? 2 Jahre Unfallfrei (kein Rempler nichts etc.), kein einziges Mal geblitzt. 1 Monate vor Probezeitende:
2spurig Bundesstraße geht in einspurige Fahrbahn über. Komplett frei bis auf ein LKW vor mir, ich überhole noch weit vor der Einfädelstelle mit den erlaubten 100km/h, dann auf die erlaubte 80km/h heruntergebremst. Blöderweise war vor der Verengung auf eine Spur Überholverbot. Das Schild stand 200 Meter vor der Verengung.
Fahre die Stelle 8mal pro Tag, bisher ist mir das Schild nie aufgefallen. Nun gut, da ich immer Glück habe war direkt hinter mir ein Videoüberwachungswagen, 1 Punkt, mit Verwaltungskosten 65€ und dann noch Nachschulung (ca. 350€). Exakt das gleiche was auf dich zukommt, nur dass bei dir noch 3 Monate Fahrverbot dazukommt.
Sei froh dass nichts passiert ist und du so glimpflich davonkommst!
MFG
biketunE, der in seiner Zivizeit 40000km fuhr und kurz vor Ende Probezeitverlängerung erhielt
PS: Die Frau wird auch ein sehr dickes Problem kriegen...Hoffentlich nicht ein zu dickes.
ja
also ihr meint. das mein führerschein für 3monate weg ist.. ja geld ist soweit kein problem.. ich will eigentlich nur gewissheit haben, wie lange der lappen weg ist.. jetzt sind hier wieder unterschiedliche meinungen. von 3 bis immer...
mhh als rowdy würd ich mich selber nicht bezeichnen.. ich mein, es war 1. nagelneuer 3er BMW mit 150ps.. 2tens das erste mal das ich gas durchgedrückt hatte und es war 3uhr morgens und straße war frei und nur grade aus.. naja
also 3monate oder ganz weg?
lol, weißt du was auf fahrtipps.de gekommen ist als ich es dort im bußgeldrechner eingegeben habe?
Fehler bei der Eingabe
* Der Bußgeldrechner kann nur Überschreitungen um bis zu 99 km/h berechnen. Waren Sie wirklich um 100 km/h schneller als erlaubt?
Dann halt mit 99km/h:
Ihre Schilderung:
* Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 99 km/h
* innerhalb geschlossener Ortschaften
* mit einem PKW oder sonstigen Kraftfahrzeug bis 3,5 t
neue Berechnung...
Ergebnis der Berechnung:
Wie hoch ist das Bußgeld? 425,- Euro
Gibt es dafür Punkte in Flensburg? ja, 4 Punkte
Ist mit einem Fahrverbot zu rechnen? ja, 3 Monate
Was ist mit der Fahrerlaubnis auf Probe? Sie müssen mit weiteren Konsequenzen aufgrund der Probezeit rechnen, da dieser Verstoß im Verkehrszentralregister eingetragen wird:
Die Behörde wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar anordnen und Ihnen hierfür eine Frist setzen.
§ 2a Abs. 2 Nr. 1 StVG
Die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre.
§ 2a Abs. 2a StVG
Wenn Sie bis zur gesetzten Frist am Aufbauseminar nicht teilnehmen, oder wenn Ihre Teilnahme-Bescheinigung der Behörde nicht rechtzeitig vorliegt, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.
§ 2a Abs. 3 StVG
mhh
hey danke für deine berechnung
ja.. also wenns so ist.. bzw bleibt wäre , wäre ja besser als lappen ganz weg..
ja wieviel stand denn auf dem tacho? da kommt noch toleranz und tachoabweichung dazu..also bei 160km/h tacho denke ich mal warst du so 95km/h zu schnell.
mensch was hast denn dir dabei gedacht? selbst auf ner landstraße fahre ich nachts ungern mit 160km/h, wenn dann nur 120 mit fernlicht. aber innerorts? mensch mensch... und 150PS sind jetzt auch nicht die Welt, was machst wenn du mal 300PS unterm Arsch hast?
mhh
ich bin sons soo ein ruhiger fahrer.. ich weiss das selber nicht.. hatte da kein gefühl mehr wie schnell ich schon war, vllt durch die automatik.. mhh keine ahnung.. bin wirklich sons son totaler langweiler wenns ums auto fahren geht..naja war ja auch aufm weg zu meiner freundin... was aber alles keine entschuldigung sein soll.. und ich weiss wie bescheuert das ist/war.. =( aber
naja, wichtig is.. das der lappen nicht ganz weg kommt..3monate wären noch zu verkraften .. eigentlich =)
h
ich mein. das ich da grade im moment die 150überschritten hatte und ich muss dazu sagen.. auch wenns wenig hilft, dass es eine 60iger zone war