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12 Tonnen LKW für privaten Umzug
Hallo Community,
Muss mit meinem Kollegen seinen Umzug machen.
Er braucht definitiv einen 12 Tonner würden dann einen mieten. Der Umzug ist Privat und muss vom Ruhrgebiet nach Berlin vollzogen werden. Den LKW würden wir dann in Berlin wieder abgeben und mit der Bahn zurück.
Ich bin Berufskraftfahrer und fahre die ganze Woche.
Was muss ich alles beachten. Hab mir schon einige Sachen durchgelesen, blicke da aber irgendwie nicht durch.
Danke für eure Hilfe
Beste Antwort im Thema
Fahrerkarte benutzen, lenkzeiten insbesondere auch gesammte Wochenlenkzeiten einhalten.. ggf Nichtfahrbescheinigungen mitführen die dein Chef ausstellen muß oder besser sollte. Jol.
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27 Antworten
Fahrerkarte benutzen, lenkzeiten insbesondere auch gesammte Wochenlenkzeiten einhalten.. ggf Nichtfahrbescheinigungen mitführen die dein Chef ausstellen muß oder besser sollte. Jol.
Hallo. Da das Gesetz keine Privatfahrten über 7,5t vorsieht mußt du die selben Vorschriften einhalten, die auch sonst für dich im Güterverkehr gelten.
Danke für die antworten.
Das heißt also, dass ich auf meine Lenkzeit in der Doppelwoche, tägliche Lenk - und Arbeitszeit etc. achten muss.
Dann sollte ich das auch mal mit meinem Arbeitgeber absprechen
Erkundige dich mal, ob du überhaupt einen LKW >7,5 t als Privatmann mieten kannst!
Ich habe die Erfahrung geacht, dass ich immer eine Gewerbeerlaubnis vorlegen musste!
Und wenn du in der Woche auch unterwegs bist, zerschießt du dir deine Wochenendruhezeit, weil du die Karte stecken musst.
Danke für die Info. Werde mich mal schlau machen wegen der Erlaubnis.
Man kann doch ohne Probleme die Wochenendruhezeit verkürzen.
Und wenn man z.B. Samstag um 18 Uhr die Karte zieht und ich erst Montag um 3 Uhr starte, habe ich meine Mindestpause locker drin.
das ist zwar richtig, aber du hättest dann nur 33 Std und die 12 die dir zur 45er fehlen musst du vor ablauf der 3. Woche noch nachholen. Das wäre dann auch eine Sache die du mit deinem Chef besprechen müstest. Denn die 12 Std müssen in einem Stück entweder an eine mindesten 9 Std TRZ oder an eine WRZ (45) angehängt werden.
Es hat sich jetzt einiges geändert.
Es kommt jetzt doch ein 7.5 to.
Wie sieht es jetzt aus mit den ganzen Regelungen?
Zitat:
@kaazoo schrieb am 15. Mai 2015 um 12:11:41 Uhr:
Es hat sich jetzt einiges geändert.
Es kommt jetzt doch ein 7.5 to.
Wie sieht es jetzt aus mit den ganzen Regelungen?
Alles gut, keine Karte stecken (weil private Nutzung).
Mein Arbeitgeber sagt aber was anderes. Es meint, wenn ich eine Fahrerkarte habe, muss die auch gesteckt werden.
Zitat:
@kaazoo schrieb am 15. Mai 2015 um 14:50:43 Uhr:
Mein Arbeitgeber sagt aber was anderes. Es meint, wenn ich eine Fahrerkarte habe, muss die auch gesteckt werden.
mich irritiert immer noch die aussage im anfangsfred
bin berufskraftfahrer!!
Zitat:
@transe79 schrieb am 15. Mai 2015 um 15:07:40 Uhr:
Zitat:
@kaazoo schrieb am 15. Mai 2015 um 14:50:43 Uhr:
Mein Arbeitgeber sagt aber was anderes. Es meint, wenn ich eine Fahrerkarte habe, muss die auch gesteckt werden.
mich irritiert immer noch die aussage im anfangsfred
bin berufskraftfahrer!!
Was irritiert dich daran?
Wo kann man denn die genaue Regelung nachlesen? Ich finde nur Foreneinträge darüber
http://www.sixt.de/umzugsservice/gesetzliche-bestimmungen/
http://www.ihk-lueneburg.de/.../...senverkehr_-IHK_Stuttgart--data.pdf auf Seite 40
Zitat:
@kaazoo schrieb am 15. Mai 2015 um 15:27:19 Uhr:
Wo kann man denn die genaue Regelung nachlesen? Ich finde nur Foreneinträge darüber
Wenn du es amtlich in der EG-VO 561/06 nachlesen willst:
Hier Seite 8 - Artikel 3, Ziffer h) (Privater Umzug ist ein nichtgewerblicher Transport)
Vielen dank. Ihr seit die besten