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17 Zoll Räder nur mit Sportfahrwerk. Warum? Suche den Hintergrund.

Mercedes A-Klasse W169
Themenstarteram 15. März 2017 um 20:27

Hallo zusammen. Wie der Titel verrät bin ich nen bißchen Ratlos warum MB die 17 und 18 Zoll Original Räder nur in Verbindung mit einem Sportfahrwerk zulässt. Warum ist das so?

Wir haben das Normalfahrwerk drin. Es sind aber 7.5 x 17 Zoll von Ronal mir 225 45 17 eingetragen. Total hässlich die Kombination. Sind aber größer als Original. Hier 7x 17 mit 215 45 17.

Die darf ich aber laut MB nicht fahren. Aber wie konnten dann die Größeren Zubehör Felgen eingetragen werden. Kann mir da mal jemand helfen. Ist für mich völlig unlogisch.

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17 Antworten

Vielleicht solltest du bei deiner Bemerkung "eingetragen" besser dazu schreiben das sie "nachgetragen" sind. Und das vermutlich auch noch vom Vorbesitzer.

(denn sonst würdest du dich über die Kombi nicht so äußern :D)

Was könnte ich mir als logische Begründung denken ...

- Normalfahrwerk hat keine festeren Dämpfer und Federn, somit längere Wege der Einfederung.

Folglich Freigängigkeit nicht gegeben.

- größere, ungefederte Massen und dadurch die o.e. Freigängigkeit bzw. Verkehrssicherheit nicht gegeben.

Wer weiß wie es zu der in deinen Papieren vorhandenen Eintragung gekommen ist ?

(spekulativ ... Kumpel bei Prüforganisation ... wer weiß :confused:)

Nur ... wenn du auf andere Felgen stehst, kann normalerweise der Prüfer dir nicht mehr die Eintragung verweigern. Er hat durch deine vorhandene Eintragung im Grunde kaum noch eine argumentative Handhabe.

Es bedingt dann für dich aber eben die Kosten der Einzelabnahme.

Themenstarteram 16. März 2017 um 6:27

Zitat:

Vielleicht solltest du bei deiner Bemerkung "eingetragen" besser dazu schreiben das sie "nachgetragen" sind. Und das vermutlich auch noch vom Vorbesitzer.

(denn sonst würdest du dich über die Kombi nicht so äußern :D)

Ja das ist so richtig. Das ist noch vom Vorbesitzer.

Zitat:

- Normalfahrwerk hat keine festeren Dämpfer und Federn, somit längere Wege der Einfederung.

Folglich Freigängigkeit nicht gegeben.

Ne das passt alles

 

Zitat:

- größere, ungefederte Massen und dadurch die o.e. Freigängigkeit bzw. Verkehrssicherheit nicht gegeben.

 

Wer weiß wie es zu der in deinen Papieren vorhandenen Eintragung gekommen ist ?

(spekulativ ... Kumpel bei Prüforganisation ... wer weiß :confused:)

Tja, stellt sich nur immer noch die Frage, warum die Räder "Nachgetragen" wurden.

Gefälligkeitsabnahme.... könnte natürlich sein.

Aber ich habe ja auch das Gutachten der Zubehörfelgen hier liegen. Hier stehen ja die die Auflagen drin. Aber es besteht keine Auflage bezüglich des Fahrwerks. Man kann die Räder auf dem Normalfahrwerk und Sportfahrwerk fahren.

Vielleicht die Angst des Herstellers vor "ELCHTEST 2.0"?

Breitere Reifen mit niedrigerem Querschnitt, breitere Spur durch geringere ET usw ermöglichen höhere Kurvengeschwindigkeiten und somit auch größeres Gieren der Karosserie um die Längsachse.

Bei dem hohen Aufbau des 169ers kann das durchaus aus Sicherheitsgründen / Sicherheitspolster so sein, dass nur Sportfedern diese Rad/Reifenkombi ermöglichen.

Zitat:

@kappa9 schrieb am 16. März 2017 um 10:08:28 Uhr:

 

Bei dem hohen Aufbau des 169ers kann das durchaus aus Sicherheitsgründen / Sicherheitspolster so sein, dass nur Sportfedern diese Rad/Reifenkombi ermöglichen.

Möglicherweise ...

... nur dann dürfte auch ich mit Sportpaket und Komfortfahrwerk keine 7x17 Sport-Paket-Felge fahren

(tatsächlich sogar Felge 8x17 ET50 mit 225/45/17 per Einzelabnahme).

Es sei denn es gibt 3 Abstufungen bei den Fahrwerken ...

  • Normalfahrwerk (wie bei TE, siehe Eingangskommenatr)
  • Komfortfahrwerk
  • Sportfahrwerk

Who know's ... (wer weiß) :confused::confused::confused:

Nur dann hätte die jetzige Sommer Rad-Reifen-Kombi des TE, verursacht vom Vorbesitzer seines W169, keine Zulassung/Eintragung bekommen dürfen.

Das ist die Krux an dieser verwirrenden Story.

Wenn TE Vaterx25xe allerdings was neues draufmachen möchte/will, dann ist die Voreintragung nur von Vorteil.

Zitat:

@Vaterx25xe schrieb am 15. März 2017 um 21:27:14 Uhr:

...

Wir haben das Normalfahrwerk drin. Es sind aber 7.5 x 17 Zoll von Ronal mir 225 45 17 eingetragen. Total hässlich die Kombination. Sind aber größer als Original. Hier 7x 17 mit 215 45 17.

Die darf ich aber laut MB nicht fahren. ...

Deine Kombination hat einen +2.2% höheren Abrollumfang als die Standardbereifung. Damit wäre dann sogar eine Tachoangleichung erforderlich. Wurde das auch tatsächlich durchgeführt, oder war es vielleicht doch eine "Gefälligkeitsabnahme"?

Themenstarteram 16. März 2017 um 19:16

Das ist gar nicht erforderlich. Wenn eine Tachoangleichung erforderlich gewesen wäre, hätte dies im Gutachten stehen müssen. Tut es aber nicht. Ergo.... Keine Erforderlich.

Zitat:

@Vaterx25xe schrieb am 16. März 2017 um 20:16:03 Uhr:

Das ist gar nicht erforderlich. Wenn eine Tachoangleichung erforderlich gewesen wäre, hätte dies im Gutachten stehen müssen. Tut es aber nicht. Ergo.... Keine Erforderlich.

Gut, ich nu wieder ... mit meiner Erfahrung der "Einzelabnahme"

Prüfer sagte wegen Abrollumfang is knapp ... paßt aber noch !

(8Jx17 ET 50 Felge mit 225/45/17 als Sommer-R)

Somit keine Tachoangleichung nötig was Abrollumfang betrifft.

 

Was jetzt MICH vielmehr interessiert ist ...

a) will Vaterx25xe die "alten Socken" loswerden ?

b) will Vater ... NEUE Felgen und Reifen haben ?

c) oder war es nur eine Nachfrage der Ergründung ... warum eine Eintragung stattgefunden hat, OHNE das es nooormalerwiese NICHT hätte passieren dürfen ?

Man möge sich außern ... ich lese gern ...

Themenstarteram 16. März 2017 um 19:37

A. Ja dis sollen weg bzw sind weg

Warte nur noch auf den Zahlungseingang.

B. Ja sollen her. Aber es sollen Original sein weil ich die am liebsten leiden mag.

C. Die alten waren eingetragen. 7.5 x 17 mit 225 45 17.

Gutachten habe ich auch. Alles passt. Und ist für den 169 er zugelassen.

Ich wollte hier eigentlich nur Hintergrund wissen warum die Zubehör ( Ronal Felgen ) problemlos auf dem Nichtsportwerk eingetragen werden können aber es bei den Original Felgen Offiziell zunächst nicht geht. Das widerspricht jeder Logik

Zitat:

@Vaterx25xe schrieb am 16. März 2017 um 20:37:31 Uhr:

 

B. Ja sollen her. Aber es sollen Original sein weil ich die am liebsten leiden mag.

Zu deiner Antwort "B"

Welche sind denn gemeint ? Foto oder sonstwie ! hier einstellen bitte.

Meinst du die alten 10-Speichen-Sport-Paket-Felgen die ich von meinem T245-B kenne ?

Bin da jetzt überfragt, weil ich diese auch noch nie auf einem W-169-A gesehen habe.

Somit ... welche meinst du ... und gern in kompletter Klassifizierung !

(Bsp. 7x17 Felge mit Reifen 215/45/17)

Themenstarteram 16. März 2017 um 20:01

Also wenn dann die 17 Zoll. Teile Nummer kann ich dir leider nicht sagen. Aber soweit ich weiß sind die 17er vom Maß her alle gleich. Zumindest die ich gesehen habe. Sind 7 x 17 ET 49.

Reifen wäre 215 45 17.

Zitat:

@Vaterx25xe schrieb am 16. März 2017 um 21:01:21 Uhr:

Also wenn dann die 17 Zoll. Teile Nummer kann ich dir leider nicht sagen. Aber soweit ich weiß sind die 17er vom Maß her alle gleich. Zumindest die ich gesehen habe. Sind 7 x 17 ET 49.

Reifen wäre 215 45 17.

Ich meine doch nur die Felge (Optik).

Du gehörst doch schon zu den Blickigen hier, dann solltest du doch auch was finden welches das ORIGINAL für dich darstellt, oder ?

Es gibt doch Goggel ... oder ...

Themenstarteram 16. März 2017 um 20:19

Achso.... Jetzt habe ich dich verstanden.

Img-20170316-wa0003
Themenstarteram 16. März 2017 um 20:20

Die habe ich auch schon. Nur noch nicht drauf. Sind noch winterreifen montiert.

Zitat:

@ottocar2013 schrieb am 16. März 2017 um 20:30:39 Uhr:

...

Gut, ich nu wieder ... mit meiner Erfahrung der "Einzelabnahme"

Prüfer sagte wegen Abrollumfang is knapp ... paßt aber noch !

(8Jx17 ET 50 Felge mit 225/45/17 als Sommer-R)

Somit keine Tachoangleichung nötig was Abrollumfang betrifft.

...

Bei der B-Klasse sind im Gegensatz zur A-Klasse auch 205/55 R16 zugelassen und damit ist bei deinen Sommerreifen der Umfang nur um +0.4% größer - also völlig OK. Bei der A-Klasse ist 195/55 R16 Standard und der Sprung dann +2.2%.

Damit ist entweder eine Tachoangleichung erforderlich, oder ein Besuch auf dem Rollenprüfstand um sicher zu stellen, dass der Tacho immer noch voreilt.

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