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18'' Felgen auf A6 4B

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 24. Januar 2005 um 20:20

Hallo Zusammen,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen: ich habe einen Audi A6 4B Bj. 98 und möchte gerne 8J x 18 H2 ET 45 und Reifen 235/40 ZR 18 eintragen lassen und habe wirklich keine Ahnung wie das geht und ob es überhaupt geht. Bei den Felgen habe ich zwei zur Auswahl, die aber die gleichen Maße haben. Die einen Felgen sind direkt von Audi (S4 bzw. S6) die anderen sind Imitate.

1.) Muß an der Karosserie was verändert werden? 2.) Muß ich den Fahrzeugbrief mit zum TÜV nehmen oder muß ich den Brief beim Strassenverkehrsamt vorzeigen?

Ich würde mich freuen, wenn Ihr mit weiterhelfen könntet.

Gruß Ingo

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19 Antworten

ich habe 8*18 mit 235/40/18 eingetragen ohne karosserie arbeiten du mußt aber bei tüv und zulassungsstelle vorbei fahren

Themenstarteram 24. Januar 2005 um 21:23

Hallo,

erstmal vielen Dank für Deine Hilfe. Welche Felgengrösse hast Du denn? Den Brief muß ich aber erst am Strassenverkehrsamt vorzeigen, oder? Sind das original Audi-Felgen?

Gruß Ingo

Felgengröße 8*18-H2 et45 ich habe rondell du mußt mit deinen unterlagen zum tüv und dann zur zulassungsstelle

Themenstarteram 24. Januar 2005 um 21:31

Hallo,

mit Unterlagen meinst Du TÜV Gutachten oder was genau? Muß ich eigentlich nochmal zum TÜV, wenn ich ein Gutachten für die Reifen und Felgenkombination für mein Auto habe?

mit deinem gutachten mußt du auf jedenfall zum tüv

und zur zulassungstelle

das würde nur bei einer abe entfallen

8X18 auf 4B

 

Hallo Ingo,

mit Deinem Felgenwunsch dürfte es keine Problem im Bezug auf die Karosse geben, ich habe 8,5x18 ET 35 mit 235/40 -18 auf meinem A6 quattro Avant ohne Karosseriearbeiten, trotz Audi -Sportfahrwerk + 40mm Tieferlegung. Aber bei der Reifengröße könnte es Probleme bei der Tachoanzeige geben weil bei der Größe 235/40 -18 der Abrollumfang ca. um 57 mm (fast 3%) größer ist als bei der Serien-Größe von den 205/60-15ern, somit der Tacho unter Umständen weniger als die tatsächlich gefahren Geschwindigkeit anzeigt. Die Auflage steht neben zig Anderen in meinem Gutachten von den Felgen (RIAL) und wurd vom Sachverständigen der die Rad-/Reifenkombination eigetragen hat auch genauestens überprüft. Mußt Du ggf. auf Prüstand testen und bestätigen lassen, da Toleranzen nach "oben" sehr eng, wenn nicht sogar gar nicht zulässig sind. Falls außer der Toleranz gibt es nur noch die Möglichkeit der Tachangleichung. Tachoangleichung gibts selten im Sonderangebot und se könnte dann wieder neue Problem mit der Winterbereifung geben, nur im umgekehrten Sinne. Zur Info, ich habe mal für meinen Golf GTI so um die 140,-DM für die Tachoangleichung bezahlt, ist aber auch schon zig Jahre her, und wurde da noch mechanisch mit Zwischestück in der Tachowelle gelöst.

Aber am besten wird Dir der Reifen/ Felgenhändler Deines Vertrauens helfen können - und zwar im Vorfeld, vor dem Felgen-/Reifenkauf.

Viel Glück beim Felgenkauf

Gruß Klaus

18 zöller

 

hallo zusammen,

ich habe auch 18 zöller auf meinem 98er a6.

zieh einfach 225/40 18 (habe ich) oder 235/35 18 drauf, dann benötigst du auch keinen tachoabgleich!

bei 235/40 18 brauchst du auch nicht unbedingt einen tachoabgleich.

und wenn eine abe bei den felgen mit dabei ist (ist meistens der fall!), dann brauchst du auch nicht zum tüv oder zur zulassungsstelle!!

über diese ganze geschichte findest du allerdings jede menge hier über die suche (würde ich immer vorher machen!

fotos von meinem a6 bekommst du auch auf wunsch, habe rs6 felgen von ronal drauf.

gruß, thomas aus wolfsburg

Themenstarteram 25. Januar 2005 um 13:03

Hallo,

und vielen Dank für Eure Hilfe.

@Thomas: es wäre super, wenn Du mir ein paar Fotos schicken könntst.

Gruß Ingo

kurz nochmal zur eintragung der felgen:die zulassungsstelle muss nicht aufgesucht werden,erst bei "nächster befassung",das heisst wenn du das auto ummeldest oder ähnliches!abnahme nach §§19 ist aber bei einem teilegutachten auf jeden fall pflicht!

8X18 auf 4B

 

Hallo und guten Abend,

noch mal kurz zum Thema ABE und „braucht man nicht eintragen lassen“.

Selbst wenn man für eine bestimmte Felge eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) für das entsprechende Fahrzeug hat, ist nur dann K E I N E Abnahme nach §19 StVZO erforderlich, wenn sowohl die Felgengröße, in diesem Fall 8x18, als auch die Reifengröße und, damit es nicht so simpel ist, auch noch die Kombination dieser Rad/ Reifenpaarung schon in den Fahrzeugpapiere eingetragen ist. Ist dieses nicht der Fall und davon gehe ich einmal aus, würde eine Montage der Räder an das Fahrzeug zum sofortigen erlischen der Betriebserlaubnis führen.

Im Klartext: rot Karte von den Grünen (Anzeige wegen fahren ohne Betriebserlaubnis) fettes Busgeld und Minimum 2 Punkte in berüchtigter Flensburger Datenbank, inklusive dem erloschenen Haftpflichtversicherungsschutzes mit allen Konsequenzen im Fall der Fälle.

Besser und auf Dauer billiger ist da wohl der Gang zum freundlichen TÜV-Mann in deiner Nähe.

Gruß Klaus

Themenstarteram 26. Januar 2005 um 6:20

Hallo Klaus,

das beudeutet also, dass ich so oder so zum TÜV gehen muß. Entweder mit ABE (für Reifen und Felgen) damit mir die in die Papiere eingetragen werden oder ohne ABE damit mir eine solche beim TÜV erstellt wird und ich die Reifen-Felgen-Kombination in die Papiere eintragen lassen kann?! Habe ich das so erstmal richtig verstanden?

Vielen Dank für die Hilfe.

Gruß Ingo

bei 235/40-18 braucht man def. keinen tachoabgleich!

das ist absolut richtig,was bezüglich der eintragung nach §19 stvzo gesagt wurde!...wer lesen kann ist klar im vorteil,denn all das steht auch in den entsprechenden gutachten von der felge bzw. rad/reifen-kombination,egal ob abe,teilegutachten,...

Themenstarteram 26. Januar 2005 um 17:00

@plop73: ich habe ja weder Felge noch Gutachten -> somit kann ich auch nirgendwo nachlesen!!!

Ich wollte mich nur bzgl. der Zulassung hier im Forum erkundigen.

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