- Startseite
- Forum
- Auto
- BMW
- 3er
- E90, E91, E92 & E93
- 19" Felgen Barracuda T6 bestellen... reicht TÜV-Gutachten oder muss ich die noch eintragen lassen
19" Felgen Barracuda T6 bestellen... reicht TÜV-Gutachten oder muss ich die noch eintragen lassen
Hi, will Barracuda T6 19" Felgen mit 225/235er bereifung übers Internet bestellen. Tüv-Gutachten habe ich, ein BMW-Verkäufer sagte mir ich bräuchte heutzutage nur noch das gutachten... also muss ich die nicht noch in den Fahrzeugschein eintragen lassen? im Schein steht 205er 16"
Grüße, Tobi
Ähnliche Themen
17 Antworten
Kommt mir in meinem Fall auch komisch vor. Hab 320d mit Sportpaket und den normalen M-17" Felgen (VA: 225/45 - HA: 255/40)... Wagen gekauft beim BMW-Händler. Aber im Fahrzeugschein steht nur : 205/55 R16 auf VA und HA
Hallo Tobi,
... meinst Du die Barracuda Voltec T6 in 8x19 ET38 auf 225/35 R19 ???
Schicke Felgen !
Möchte die Rennleitung sehen, wenn Du die Dinger ohne Abnahme durch die Gegend fährst !
Der meinte sicherlich die nicht mehr nötige Eintragung der Reifen aber nicht die FELGEN ...
... es müsste aber im Gutachten explizit was dazu stehen !
Regards Micha
In den heutigen neumodischen Fahrzeugscheinen steht doch eh immer nur noch eine Größe. Wo bekommt man eigentlich diesen anderen Teil, wo die an deren Größen eingetragen sind ? Habe ich bei der Auslieferung nicht bekommen.
Nur für den Fall, dass der Rennleiter mal ne Krise bekommt, wenn er meine Mischbereifung M194 nicht im Schein findet.
Also die genauen Angaben zur den erlaubten Felgengrößen und die dazugehörigen Reifengrößen kannst du beim TÜV erfragen. Die können in ihrer Datenbank nachschauen welche Felgen auf das jeweilige Auto ohne zusätliche Eintragung zugelassen sind.
Gruß Torte80
Zitat:
Original geschrieben von Torte80
Also die genauen Angaben zur den erlaubten Felgengrößen und die dazugehörigen Reifengrößen kannst du beim TÜV erfragen. Die können in ihrer Datenbank nachschauen welche Felgen auf das jeweilige Auto ohne zusätliche Eintragung zugelassen sind.
Gruß Torte80
Ja, das ist mir schon klar, aber gibt es neben dem Fahrzeugschein noch ein anderes Papier, das man mitführen sollte...? Ich meine, ja....., aber weiss nicht, wo....
Zitat:
Original geschrieben von TouringHB
Zitat:
Ja, das ist mir schon klar, aber gibt es neben dem Fahrzeugschein noch ein anderes Papier, das man mitführen sollte...? Ich meine, ja....., aber weiss nicht, wo....
Kannst du mir deine Frage bitte genauer erläutern. Was meinst du damit, z.B. eine ABE oder Gutachten?
Hallo Touring,
... meinst Du die EU-Übereinstimmungsbescheinigung ???
Habe meine im Handschuhfach ...
Regards Micha
Wenn eine EG-ABE vorhanden ist, dann muss sie mitgeführt werden und die Eintragung ist nicht notwendig. Ist ein (festigkeits) Gutachten vorhanden dann muss dieses Eingetragen werden.
Grüße
p.s. sinnvoll ist es immer das "die freundlichen" die Reifendaten auch im Fahrzeugschein bzw. ABE finden können. Erspart Ärger... (grad im Ausland).
Hallo Micha,
ja die EU-Übereinstimmungsbescheinigung.. wo findet man die ?
Zitat:
Original geschrieben von OHV_44
Hallo Tobi,
... meinst Du die Barracuda Voltec T6 in 8x19 ET38 auf 225/35 R19 ???
Schicke Felgen !
Möchte die Rennleitung sehen, wenn Du die Dinger ohne Abnahme durch die Gegend fährst !
Der meinte sicherlich die nicht mehr nötige Eintragung der Reifen aber nicht die FELGEN ...
... es müsste aber im Gutachten explizit was dazu stehen !
Regards Micha
Ja vorne 8x19 ET38 hinten 9x19 mit vorne 225/35 und hinten 235/35, das wird toll :-)
@ all
Danke
Ich denk mir mal wenn im Felgengutachten steht das diese Felgen am E90 fahrbar sind brauchen die ja nicht eingetragen werden...
Zitat:
Original geschrieben von the_tobi
Ich denk mir mal wenn im Felgengutachten steht das diese Felgen am E90 fahrbar sind brauchen die ja nicht eingetragen werden...
Hallo tobi,
... ich denke mal, Du solltest im hoffentlich vollständigen Gutachten nicht nur einen E90 mit einer bestimmten kW Zahl und Reifengröße finden, sondern auch ggf. nach vorhandenen Auflagen und Hinweisen schauen !
Wie z.B. so was hier :
Auflagen und Hinweise :
A01) Auflage entfällt für dieses Gutachten.
A02) Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich
einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr, bzw. einem Kraftfahrsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Überwachungsorganisation
(Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ordnungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster durch die abnehmende Stelle bestätigt. Die Bestätigung ist im Fahrzeug mitzuführen.
Regards Micha
Um das hier nochmals zu bestätigen:
Sind Reifen und Felgen in der EG-Typengenehmigung DES FAHRZEUGS (nicht des Teils) eingetragen und vermerkt, brauche ich keine Abnahme oder ähnliches.
Heutzutage steht im Brief bzw. im Schein nix mehr drin, dafür aber in dieser EG-Typengenehmigung des Fahrzeuges die jeder von euch irgendwo in den Unterlagen zu hause haben sollte. Wenn nicht --> BESORGEN.
Diese Genehmigung ersetzt quasi international gesehen den Brief was die Ausstattung und das orginal zugelassene Zubehör angeht. Im Brief steht ja nix mehr. Sie ist auch keine Eigentumsbestätigung wie der Brief oder sowas. Es ist nur eine Bestätigung wie und wo das Fahrzeug für welchen Zweck zugelassen ist.
Meine Felgen standen dort alle drin. Im Brief ist nur die 16er Felge mit den 205ern eingetragen. In der Typengenehmigung sind nahezu sämtliche Sonderräder von BMW (bzw. BBS) aufgeführt jenseits der 225er bzw. 18 Zollern. Der Zusatzsatz "nur wenn werksseitig montiert" soll da heißen "nur wenn es sich um die original von BMW bei der Erstausrüstung lieferbaren Felgen und Reifenkombinationen handelt". Auf gut Deutsch.
Wie hier richtig erwähnt wurde müssen alle Sonderräder (die eben dort nicht aufgeführt sind) von einem Gutachter abgenommen werden. Hierzu benötige ich ein Gutachten des Felgenherstellers, in dem steht für welche Fahrzeugarten mit welchen Reifen die Felgen zugelassen sind. Auflagen sind natürlich auch immer viele enthalten, die der Prüfer nochmals abcheckt. Eine ABE gibt es eigentlich nicht meines Wissens. Wenn überhaupt nur, wenn z.B. die Stahlfelge 6Jx16 der Fa. Müller per ABE gleichzusetzten ist wie die original Stahlfelge der Fa. Meyer in selbiger bereits eingetragener Größe (wie beim ATU-Auspuff der per ABE wie der Originale anzusehen ist, da gleichlaut und keine Leistungssteigerung gem. ABE).
Habe ich KEIN Gutachten mit dem ich zum Gutachter dackeln kann, brauche ich zumindest ein Festigkeitsgutachten. Dort wird aber nur bestätigt wieviel Gewicht die Felge aushält und was für eine Prüfnummer drauf ist und dass sie (in dem Fall) eben auf ihre Festigkeit geprüft wurde. Bei einem normalen Gutachten sind ja die Fahrzeuge aufgeführt bei denen das Rad verwendet werden darf. Hier nicht. Deshalb muss man hier eine teure Einzelabnahme machen bei der der Prüfer quasi alles auseinander nimmt und prüft. Beim Gutachten prüft er quasi nur ob die darin enthaltenen Auflagen eingehalten worden sind.
Nun gibt es noch die Meinung des TÜVs das seit ein oder zwei Jahren genau diese Einzelabnahme in manchen Fällen nicht mehr gemacht werden darf. Die Aussage meines Prüfers war, dass die HErsteller verpflichtet wären ein Gutachten zu erstellen. Die pissen sich aber machmal mit der Begründung (nur für Rennsport) raus und erstellen keins, da sehr teuer für die. So wie beim einen OZ Antarres in 5/120. Es gibt nur Gutachten in 5/112. Nun meint der TÜV, dass in solchen Fällen bei neuen Autos (bei mir ja der E90) keine Einzelabnahme gemacht werden darf. Diese sei nur machbar, wenn ein Gutachten vorhanden und das Fahrzeug aufgrund seines Alters (altes seltenes Fahrzeug) oder seiner Herkunft (US-Import) in dem bereits vorhandenen Gutachten einfach nicht aufgeführt ist. Wenn aber erst gar kein Gutachten gemacht wurde, weil die zu faul oder die Felge für Rennzwecke dürften sie es eigentlich nicht mehr. Wenn sies aber trotzdem machen ists nur nen Problem für den Prüfer (Verwaltungstechnisch). Die Eintragung hat auch wenn ers nicht dürfte seine Richtigkeit. Ich hab einen gefunden der meine aufgrund des Festigkeitsgutachtens und eines Vergleichsgutachtens einer nahezu identischen Felge (wegen der Auflagen usw.) eingetragen hat.
Zitat:
Original geschrieben von neo49
...Wie hier richtig erwähnt wurde müssen alle Sonderräder (die eben dort nicht aufgeführt sind) von einem Gutachter abgenommen werden. Hierzu benötige ich ein Gutachten des Felgenherstellers, in dem steht für welche Fahrzeugarten mit welchen Reifen die Felgen zugelassen sind...
Warum muss ich bei vorhandenem Teilegutachten (ABE) noch zu einem Gutachter? Das Teilegutachten ist doch ein TÜV-Gutachten, in dem der TÜV bestätigt, dass eine bestimmte Felge auf einem bestimmten Fahrzeug gefahren werden darf. Warum sollte man das zweimal abnehmen
MfG
roughneck
Mal abgesehen das man manche Teile einfach wegen DER GEFÄHRDUNG die entstehen könnte abgenommen werden müssen, steht es ja in jedem Gutachten drin ob eine Abnahme erforderlich ist oder nicht. Im Prinzip muss man aber sog. Teilgutachten vom TÜV abnehmen lassen. Aber auch ABEs können von einer TÜV-Abnahme abhängig gemacht werden - manche Sportpedale zum Beispiel, wenn bei einem falschen Einbau eine Gefährung ausgehen könne, was weiß ich wieso. Ist halt so. Man verwechselt diese Dinge auch häufig.
Bei der Tönungsfolie spricht man auch von einer ABE die dabei ist, obwohl es sich bei der Nummer die auf der Folie ist um eine Bauartgenehmigung wie auf den Scheiben oder den Blinkern handelt, da dies in der StVZO für Gläser, glasähnliche Teile und Folien auf diesen Teilen vorgeschrieben ist. Der Schrieb der dabei ist ist nur nochmal eine Bestätigung, dass es sich um Folie nach dieser Bauart handelt.
ABEs bestätigen quasi immer, dass dieses Teil das ich vor mir habe den Vorschriften der StVZO entsprechen, die den Einbau genau dieses Teils bereits regeln. Das geht aber nur, wenn das Teil und dessen genaue Auflagen bereits in der StVZO genannt sind. So auch die Auspuffanlage vom ATU, die zumindest gem. ABE nur rein Optisch ein "Sportauspuff" darstellt. In der ABE wird nur nochmals bestätigt, dass der Auspuff wie original anzusehen (dB angabe wie original usw) ist und wie jeder andere Ersatzauspuff einzubauen ist. Bei der oben genannten Folie ebenso. In § 22a StVZO ist bereits geregelt, dass diese Teile eine Bauartgenehmigung haben müssen und das diese sichtbar aufgedruckt sein muss. Deshalb ist auf jeder Scheibe und jedem Blinker diese Nummer und das E-Zeichen angebracht. Die ABE ist nochmals zusätzlich eine Bestätigung das sie im Rahmen dieser Bauartgenehmigung erlabt ist.
Ich könnt noch stundenlang schreiben. Es gibt so viele Besonderheiten. Auch der Kfz-Meister weiß da nicht immer weiter. Die Polizisten schon gar nicht.
Bei Felgen ist es nunmal so, dass dort eine ganz besondere Gefährung ausgehen kann. Wie oben erwähnt sind Sonderräder nunmal immer abzunehmen. Im Teilgutachten steht nur drin, dass die Felgen im Rahmen des vom TÜV sowieso vorgeschriebenen blablabla auf folgende Fahrzeuge passt. Es handelt sich im Prinzip um eine Vorprüfung deren Einhaltung aber der TÜV nochmals bestätigen muss. Es gibt ja viele kleinigkeiten die bei jedem anders sein können. Sportlenkrad, Tieferlegung, Spurverbreiterung usw. Je nach Ausführung, Art und Maßen können diese Dinge maßgebend auf die Räder auswirken. So darf ich bestimmte Sportlenkräder nicht auf gewisse Felgengrößen einsetzen. Der TÜV will dies halt nochmal prüfen und bestätigt dies.