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- 19% MwSt. bei Bestellung ´06 und Lieferung ´07 wirklich akzeptabel??
19% MwSt. bei Bestellung ´06 und Lieferung ´07 wirklich akzeptabel??
Hallo ihr,
habe meinen Golf V "Tour" in er KW 43 bestellt.
Fertigung leut VW und meinem KW 51.
Eine Lieferung noch dieses Jahr ist da ja leider ausgeschlossen, da KW 52 Werksferien sind.
Hat jemand von euch auch um die KW 43 bestellt und einen anderen Fertigungs- bzw. Liefertermin genannt bekommen?
Sollte mein Golf nämlich wirklich erst in 2007 kommen, muss ich ca 800,- mehr an MwSt. bezahlen.
Habt ihr vllt. eine Lösung, wie ich in diesem Fall mit meinem verbleiben könnte?
800,- mehr sind in meinem Augen nämlich ein gewaltiger Aufpreis.
Danke schon einmal im Voraus für eure Antworten.
Gruß aus Saarbrücken
Manuel
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40 Antworten
Da kann Dein auch nichts für - es sind hier Steuergesetze zu beachten. Aber villeicht kann er Dir noch einen Rabatt geben?
Re: 19% MwSt. bei Bestellung ´06 und Lieferung ´07 wirklich akzeptabel??
Zitat:
Original geschrieben von Saarbruecker
Hallo ihr,
habe meinen Golf V "Tour" in er KW 43 bestellt.
Fertigung leut VW und meinem KW 51.
Eine Lieferung noch dieses Jahr ist da ja leider ausgeschlossen, da KW 52 Werksferien sind.
Hat jemand von euch auch um die KW 43 bestellt und einen anderen Fertigungs- bzw. Liefertermin genannt bekommen?
Sollte mein Golf nämlich wirklich erst in 2007 kommen, muss ich ca 800,- mehr an MwSt. bezahlen.
Habt ihr vllt. eine Lösung, wie ich in diesem Fall mit meinem verbleiben könnte?
800,- mehr sind in meinem Augen nämlich ein gewaltiger Aufpreis.
Danke schon einmal im Voraus für eure Antworten.
Gruß aus Saarbrücken
Manuel
von der MwSt hat der händler ja nix, er muss sie weiterleiten...
warum sollte er von seiner kohle was drauflegen?
hättest halt früher bestellen sollen...
hätte VW früher in die Wandlung eingewilligt, hätte der Manuel auch seinen neuen Golf früher bestellt....
aber könnte man jetzt bitte mal "back 2 Topic" gehen....
solche Antworten bringen mich nämlich wohl nicht weiter....
Was willst Du denn jetzt hier hören? Sollen wir Dich Bemitleiden? Du hast halt Pech gehabt, dass Dein Wagen nicht mehr 2006 zugelassen werden kann. Da kann VW nichts dafür und auch nicht Dein Händler.
Kannst Dich ja bei der Angie beschweren.
bestellt: KW 41 (13.10.06)
unverbindlicher Liefertermin: 28.12.2006
PS.: Ich denke Du hättest mit deinem Händler beim unterschreiben des Kaufvertrags vereinbaren müssen was denn passiert wenn das Auto erst nächstes Jahr kommt. Man hätte z.B. Mehrwertsteuer teilen können (Hälfte/Hälfte).
schön, dass es auch normale Antworten gibt. Danke!
Es wird ja niemand gezwungen was zu einem Thema zu schreiben, mit dem er nix am Hut hat.
Falls ein Mod diesen Mitleids-Fred liest, bitte "delete" oder "close".
Will die Allgemeinheit damit nit nerven...
Liefertermine sind immer unverbindlich. D.h. du hast keine rechtliche Handhabe auf das Bestehen einer Zulassung noch in 2006, wenn die Auslieferung in 2006 nicht mehr möglich sein sollte. Einzig was zählt ist das Datum der Rechnungslegung - und das wird i.d.R. immer erst nach Kundenzulassung erfolgen.
Ich weis jetzt aber nicht, ob dein Händler (dort kaufst du ja das Auto auch) die Rechnung nicht vielleicht doch schon im Jahr 2006 stellen kann - und du bezahlst den Wagen vor Auslieferung!!! (Ich habe meine Leasingsonderzahlung auch 2 Wochen vor Auslieferung an den Händler überwiesen und der hat die Rechnung über diese Anzahlung vor der Zulassung fakturiert)
@gttom Is zwar jetzt OT aber: Ist das beim Leasing nicht eh egal, da musst Du doch sowieso die höhere Mehrwertsteuer zahlen ab nächstes Jahr.
@gttom:
darüber hab ich mit meinem auch schon gesprochen.
er wolte sich mal schlau machen, wie wir das regeln.
das mit der Fakturierung in 2006 wäre eine Möglichkeit...
mal eine ganz andere Frage:
Eigentlich steht doch der Kaufpreis (inkl. MwSt) im Kaufvertrag. Somit ist die Endsumme doch inkl. der MwSt festgehalten. Das Auto wird doch zum Bruttobetrag gekauft, da sind die MwSt doch enthalten, ob der Händler, VW oder wer weiß ich nun davon 16 oder 19% abführen muss, kann dem Kunden doch eigentlich egal sein. Wenn Im Kaufvertrag 20.000€ stehen, kann VW nachträglich nicht 3 % mehr verlangen, oder stehe ich aufm schlauch ?!?
@dosen-pfand:
dachte ich auch, doch auf meinem Kaufvertrag steht:
"Bei Lieferung in 2006 zu 16% MWSt." Klasse....
Leute, es zählt das Datum der Übergabe der Fahrzeugpapiere und nicht das Zulassungsdatum.
Bei meinem A3 z. B. war die Rechnung eine Woche vor Abholung da, und der Wagen wurde erst eine Woche nach Werksabholung zugelassen.
Es soll schließlich auch Leute geben die Wert darauf legen später einen guten Wiederverkaufswert zu erreichen und eine Zulassung am 31.12. eines Jahres wird später den Preis garantiert drücken, denn viele achten beim Kauf eines Gebrauchtwagen einfach nur auf das Zulassungsjahr. Den Fehler habe ich einmal gemacht (Zulassung 20.12.) und obwohl der Wagen bei Verkauf nur 1 1/2 Jahre alt war wurde er immer nur als 2-Jahres-Wagen von Kaufinteressenten bewertet.
Sorgt also dafür, dass ihr die Fahrzeugpapiere noch in 2006 bekommt und rechtlich gehört der Wagen schon im Jahre 2006 euch und damit sind auch nur 16% MwSt. fällig!
Ich habe das gleiche Problem.
Der Streit zwischen mir und meine Händler ist schon am eskalieren.
Auf dem Kaufvertrag habe ich Ihn draufschreiben lassen "Verbindlicher Liefertermin Dezember".
Auf der Auftragsbestätigung stand jetzt unverbindlich.
Hab Ihn sofort aufgefordet das nachzubessern. Die freche Antwort: Ich schau mir das nochmal an.
Habe schon Kontakt mit dem Kundenservice in Wolfsburg aufgenommen um den Typ zu melden.
Hab einen Bekannten bei der Gewerbeaufsicht angeschrieben um eine behördliche Meinung einzuholen.
Werde keine einzige Wartung bei dem Händler durchführen lassen.
Bin auf keinen Fall bereit 19 % zu zahlen !!
Zitat:
Original geschrieben von Saarbruecker
habe meinen Golf V "Tour" in er KW 43 bestellt.
Fertigung leut VW und meinem KW 51.
Eine Lieferung noch dieses Jahr ist da ja leider ausgeschlossen, da KW 52 Werksferien sind.
Wenn der Wagen in KW 51 fertig gebaut ist wird er auch zum gleichen Zeitpunkt dem Händler in Rechnung gestellt und die Fahrzeugpapiere vom Werk an den Händler versandt.
Der Händler muss dann nur sofort Deine Rechnung schreiben, Du bezahlst, und er übergibt Dir dann die Fahrzeugpapiere. Wenn das alles noch in 2006 passiert musst Du nur 16% MwSt. bezahlen.
Es könnte ja z. B. auch sein, dass Du den Wagen erst nach dem Winter zulassen willst um ihn zu schonen.
PS: Bei wem hast Du denn bestellt - doch nicht etwa Grossklos???