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195/45 R15

VW Golf 1 (17, 155)
Themenstarteram 11. Mai 2004 um 18:41

Hey Leute ich habe folgendes Problem! Ich habe Rh cup felgen 7 J X 15 H2 ET 37 mit 205/50 R 15 berreifung, war beim TÜV und habe die Reifen nicht eingetragen bekommen, da sie nicht im Gutachten stehen! im Gutachten sind nur die Reifen 195/50/ R15 und 215/45 R15 eingetragen. Meine frage ist kann ich auch 195/45 R15 Fahren, weil 215/45 darf ich drauf machen. Es wäre net wenn ihr mir weiter helfen könntet.

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21 Antworten
am 11. Mai 2004 um 18:52

natürlich darfst du sie nicht fahren.... sonst würden sie ja im Gutachten drinne stehen....

fahre Borbet E Felgen..... und darf nur 5 verschiedene markenreifen fahren... stehen im Gutachten drinne....

am 11. Mai 2004 um 18:52

stehen die im gutachten? NEIN! wird sie dir der TÜV dann eintragen? NEIN!

hat auch was mit der höhe des reifens zu tun, sind bei 45ern mit 195er breite 45% von 19,5 cm und bei 45/215 eben 45% von 21,5 cm

rest kannst du dir ja selbst ausdenken ;)

Kriegste ohne Probleme mit einer Einzelabnahme und eventueller Tachoprüfung vorher eingetragen...

am 11. Mai 2004 um 19:28

Zitat: " Kriegste ohne Probleme mit einer Einzelabnahme und eventueller Tachoprüfung vorher eingetragen..."

Wie soll das gehen?

Nachdem der Abrollumfang des Reifens kleiner wird, ändert sich somit auch das Abgasverhalten!

Jedenfalls ist bei uns in Mü. eine derartige Eintragung nicht sooooo einfach!

Die 195/50er sind doch sowieso billier als die mit 45%. Also hau dir doch die rein!

Themenstarteram 11. Mai 2004 um 19:57

Ich denk halt das die 45 er besser ausehen werden! mir bleibt halt nichts anderes übrig und werde mir dann 195/50 drauf schmeisen. Aber am meisten ärgert mich, dass ich jetzt meine 205 verkaufen muss die fast noch ganz neu sin die haben noch so zwischen 6 und 7 mm profil.

Zitat:

Original geschrieben von carat16v

Zitat: " Kriegste ohne Probleme mit einer Einzelabnahme und eventueller Tachoprüfung vorher eingetragen..."

Wie soll das gehen?

Nachdem der Abrollumfang des Reifens kleiner wird, ändert sich somit auch das Abgasverhalten!

Jedenfalls ist bei uns in Mü. eine derartige Eintragung nicht sooooo einfach!

Eine derartige Eintragung ist bei uns, wenn ein Tachogutachten vorliegt, gar kein Problem. Mag vielleicht bei euch anders sein, aber er könnte sich ja mal bei SEINER TÜV Station schlau machen. Solche Eintragungen werden sowieso verschieden gehand habt.

Jup würde auchmal beim örtlichen TÜV anfragen, wenn Du Glück hast dann tragen die Dir das auch ein. Zu den Reifen nochmal, man ist keineswegs beschränkt auf Reifen welche im Gutachten stehen, wenn man sich entsprechende Freigabe vom Reifenhersteller holt sind auch andere Firmen zulässig auf Alufelgen

am 11. Mai 2004 um 20:55

bei uns auch kein problem .. fahre 3tlg 15ner mit 195/45/15 weils besser aussieht als die 50er

edit ... kosten aber auch ne stange mehr

es ist sowieso quatsch von vorn herein zu sagen das es nicht geht, 45er querschnitt liegt ganz locker im ermessensspielraum des prüfers. das was im gutachten aufgeführt ist ist nur DIE VOM HERSTELLER geprüfte und somit 100% freigegebene bereifung

am 12. Mai 2004 um 8:59

Also ich fahre 205/50 R15 OHNE Tachokorrektur.

Natürlich legal !

Welche Toleranzen sind da erlaubt ? ( beim Tacho )

kommt wohl aufs baujahr an. desweiteren findet sich auf seite 2 oder 3 nen ellenlanger thread mit GENAU DEM SELBEN THEMA UND MANCHE LEUTE SIND EINFACH ZU FA** ZU GUCKEN!!!! *kotz* :mad:

man wie ich es hasse

Ganz nebenbei gibt es dank EU-Recht seit längerem keine Reifenherstellerbindung bei PKW mehr. Diesbezügliche Vorgaben in Gutachten sind hinfällig.

 

Bollo

Zitat:

Original geschrieben von Leinad78

kommt wohl aufs baujahr an. desweiteren findet sich auf seite 2 oder 3 nen ellenlanger thread mit GENAU DEM SELBEN THEMA UND MANCHE LEUTE SIND EINFACH ZU FA** ZU GUCKEN!!!! *kotz* :mad:

man wie ich es hasse

Cool bleiben. Musst du doch langsam wissen, daß man das nicht ändern kann. :(

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