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1987 Cadillac Allante Scheinwerfer für deutsche Zulassung
Hallo liebes Forum,
ich habe einen Cadillac Allante von 1987; derzeit aber noch ohne deutsche Zulassung.
Für die Vollabnahme brauche ich in Deutschland zugelassene Scheinwerfer, die es meines Wissens nach aber für den Allante nie gab / nirgendwo gibt. Mir wurde gesagt, dass die einzige Möglichkeit deswegen ein lichttechnisches Gutachten sei (Kosten vierstellig).
Gibt es keine andere Alternative? Hat jemand von euch eine Idee / Erfahrung mit dem Allante in dieser Hinsicht und kann mir dabei helfen?
Über eure Hilfe wäre ich euch sehr dankbar!
Marc
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18 Antworten
Hey,
warst Du damit schon beim TÜV? Vielleicht bekommst Du die auch so eingetragen, wenn Du das Datenblatt für den Wagen hast/durch den Prüfer anfordern lässt (ca. 330.-, glaube ich).
Das Datenblatt trägt nur die technischen Daten für einen Wagen zusammen, die zulassungsrelevant sind. Wenn die Scheinwerfer kein E-Zeichen tragen, sind sie nicht zulassungsfähig, Datenblatt hin oder her. Bei den Rückleuchten reicht eine in-etwa-Wirkung, rote Blinker gehen bei dem Baujahr aber auch nicht.
Beim TÜV anfragen, was das lichttechnische Gutachten wirklich kostet.
P.S.: Der Wagen wurde damals auch über Opel in Deutschland verkauft. Theoretisch haben die noch Ersatzteillisten und ganz theoretisch auch noch Ersatzteile, also auch für in D zugelassene Scheinwerfer. Sonst hätte der Wagen hier damals nicht in Verkehr gebracht werden können.
Ich habe keine Erfahrung mit dem Allanté, aber ich stand vor ein paar Wochen vor der gleichen Herausforderung.
Quart hat den Finger drauf. Du kannst auf europäische Scheinwerfer umrüsten, wenn es sie gab und wenn du sie bezahlen kannst. Kannst dir ja diejenigen Allantés, die angeboten werden, mal ansehen und prüfen, was dort verbaut ist.
Falls du keinen in der BRD zugelassenen Scheinwerfer findest, hast du zwei Möglichkeiten. 1. Du findest einen technischen Dienst, der Scheinwerfer mit deiner Kennzeichnung schon getestet hat. Dann kann dir mit Hilfe des schon vorhandenen lichttechnischen Gutachtens bescheinigt werden, dass deine Scheinwerfer unbedenklich sind. Manchmal kriegst du das Datenblatt dann gleich (nochmal) dazu. 2. Du lässt deine Jetzigen im Labor prüfen. Die Kosten dafür wurden mir vor wenigen Wochen mit einem mittleren dreistelligen Betrag angeboten. Der Ausgang ist ungewiss. Im schlimmsten Fall setzt du das Geld also in den Sand, wenn deine Scheinwerfer nicht bestehen. Das würde ich aber auch nur machen, wenn du wirklich alle technische Dienste abgefragt hast.
Danke an euch! Das bringt mich schon mal etwas weiter.
@ Phybight: Kannst du ein Labor empfehlen?
Bei mir war es der vierte technische Dienst, der ein Gutachten zu meinen Scheinwerfern in seiner Datenbank gefunden hat. Also blieb mir der Weg die Scheinwerfer einzuschicken erspart. Empfehlungen kann ich also dahingehend nicht geben.
In Deutschland werden diese Art von Gutachten aber soweit ich weiß nur vom TÜV Rheinland in Berlin und in Karlsruhe beim lichttechnischen Institut am KIT angefertigt. Die DEKRA lässt firmenintern in den Niederlanden prüfen.
Hat es schon mal jemand mit diesem Dienst versucht?
Zitat:
@Quart schrieb am 16. Apr. 2021 um 14:13:15 Uhr:
rote Blinker gehen bei dem Baujahr aber auch nicht.
Geht schon, wenn Oldtimer in Verbindung mit Ausnahmegenehmigung.
Heute heißt es in der StVZO §54 (3) ganz lapidar: "Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig."
In älteren Fassungen war es ausführlicher: "Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig, ausgenommen sind Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1970 zugelassen waren; diese dürfen hintere Blinkleuchten mit rotem Licht führen." Die haben die Ausnahmeregelung irgendwo anders hin gepackt, sie hat aber nach wie vor Gültigkeit.
Das Thema ist hier aber nun wirklich schon x-mal behandelt worden.
Das ist nicht mehr aktuell.
Es gab im März 2018 ein VkBl. (Merkblatt für die Begutachtung eines Importfahrzeuges...)
Dort ist jeder § konkretisiert, wie diese ausgelegt werden.
Dort ist eben die Anweisung, für historische Fahrzeuge gem. §23 StVZO mit Erstzulassung ab 01.01.1970 bis 31.12.1989 ist eine Ausnahme von der Farbe für Fahrtrichtungsanzeiger möglich.
Das Thema scheint hier wirklich noch nicht x-mal behandelt worden.
Um nochmals auf die Eingangsfrage zurückzukommen: Ich würde diese Scheinwerfer einfach umrüsten. Rechteckige SW findet man in der passenden Optik und Größe.
Obgleich sich ja der TE hier scheinbar nicht mehr meldet, und das Thema durch ist.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 28. September 2021 um 17:33:20 Uhr:
Das ist nicht mehr aktuell.
Es gab im März 2018 ein VkBl. (Merkblatt für die Begutachtung eines Importfahrzeuges...)
Dort ist jeder § konkretisiert, wie diese ausgelegt werden.
Dort ist eben die Anweisung, für historische Fahrzeuge gem. §23 StVZO mit Erstzulassung ab 01.01.1970 bis 31.12.1989 ist eine Ausnahme von der Farbe für Fahrtrichtungsanzeiger möglich.
Das Thema scheint hier wirklich noch nicht x-mal behandelt worden.
Danke, das kannte ich gar nicht, obwohl ich mich im Vorfeld zur Zulassung meines 69er Imperial genau darüber meinte schlau gemacht zu haben. Jetzt verstehe ich auch, warum es beim TÜV keinen Ärger mit dem serienmäßigen Lauflicht der Blinker gab, den ich laut meines Kfz-Meisters sicher zu erwarten gehabt hätte.
Wir habe in AT dieses Problem permanent, da bei uns das asymetrische Abblendlicht zwingend gefordert wird, und das haben die US Schweinewerfer allesamt nicht.
Meist bauen wir irgendwelche Leuchten vorne dran, die so ungefähr reinpassen und eben ein e Zeichen besitzen. So wird das dann genehmigt ........ was dann später gemacht wird, interessiert vielleicht die Rennleitung, aber die Ingenieure sind damit zufrieden.
In diesem Fall wären wohl die kleinen 4x6 Lichter passend, z.B. auf einem Lampenträger wie sie im Caddy Seville verbaut sind oder auch die EU-Umrüstung vom Pontiac TransSport. Da gibts Scheinwerfer von Bosch und Hella dazu.
https://www.ebay.de/itm/114943950673?...
Praktisch solch einen Scheinwerfer einsetzen. Das ist natürlich unschön in Bezug auf die Stecker etc.
Guten Abend in die Runde,
ich hatte fast Glück und europäische Scheinwerfer für den Allante in den USA ergattert. Allerdings ist einer beim Transport beschädigt worden, weshalb ich jetzt wieder am Anfang stehe…
Ich habe aber eine Fahrzeugscheinkopie von einem 90er Modell bekommen, in dem die In-Etwa-Wirkung der US-Scheinwerfer eingetragen ist. Meint ihr, das bringt was?
Kommt wohl auf den Prüfer an, und wie gut er drauf ist. Eventuell bei verschiedenen Prüfstellen anfragen?