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2.0 TFSI optischer Umbau auf 4 Rohr
Hallo zusammen,
Wollte einen REIN optischen Umbau auf die 4 Rohr Optik machen + neuen Diffusor.
Jetzt habe ich entdeckt, als ich die verchromten Endblenden abgezogen habe, dass darunter ein fast genauso dickes Endstück ist (80mm).
Hab im Internet aber bloß doppelflutige Endrohre mit 25cm Gesamtlänge gefunden die auf einem 60er Rohr befestigt werden können. Die würden dann extrem rausstehen hinten.
Hat jemand schonmal so einen Umbau gemacht bzw. ist das überhaupt möglich, ohne eine bestimmte (neue) AGA, sprich auf der Serien Anlage mit Rohr links/rechts? Oder wäre evtl. ein Umbau auf RS Optik möglich, also ein dickes Rohr links und rechts?
VG
Beste Antwort im Thema
@2LiveLu gemacht nicht. Aber habe erst was ähnliches gelesen...
https://m.facebook.com/story.php?...
Mfg
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20 Antworten
@2LiveLu gemacht nicht. Aber habe erst was ähnliches gelesen...
https://m.facebook.com/story.php?...
Mfg
Die bestehenden Endrohre werden abgeschnitten. Dann bleibt das dünnere 60er Rohr über. Dann kannst mit einer Schelle die Blenden montieren.
Aber Achtung. Damit verlierst die Betriebserlaubnis
Zitat:
@RedBanana schrieb am 30. März 2020 um 18:57:22 Uhr:
Die bestehenden Endrohre werden abgeschnitten. Dann bleibt das dünnere 60er Rohr über. Dann kannst mit einer Schelle die Blenden montieren.
Aber Achtung. Damit verlierst die Betriebserlaubnis
Echt Betriebserlaubnis erlischt? Ist doch bloß optisch aber danke für deine Hilfe
Die Betriebserlaubnis erlischt NICHT!
Das ist Unfug.
An der Abgasanlage wird ja nichts, außer der Endrohroptik geändert.
Das wirkt sich weder auf das Abgasverhalten, noch auf die Geräuschentwicklung aus.
So ist der Stand in Österreich, also eintragungspflichtig...
Da steht nur was von Anschweißendrohren!
Welche mit Schellenbefestigung sind somit ausgenommen.
„Geänderte Endrohre sind Eintragungspflichtig“
Ich denke wenn so ein Endrohr eine E-Prüfnummer hat fällt die Eintragung weg
Hatte noch nie Probleme mit sowas. Endrohre dran und fertig.
Man kann aber auch Pech haben und an den falschen geraten.
Zitat:
@RedBanana schrieb am 31. März 2020 um 09:53:14 Uhr:
„Geänderte Endrohre sind Eintragungspflichtig“
Ich denke wenn so ein Endrohr eine E-Prüfnummer hat fällt die Eintragung weg
Ließ doch einfach mal die Überschrift in deinem eigenen Link...das kann so schwer nicht sein.
Da ist nur die Rede von Anschweißendrohren.
Diese sind auch in D - sofern sie keine ABE haben - eintragungspflichtig. Mit Schellen verschraubte Blenden sind dagegen eintragungsfrei.
Wie gesagt, wenn man den falschen erwischt wirds auch nicht lustig
Zitat:
@RedBanana schrieb am 31. März 2020 um 20:50:43 Uhr:
Wie gesagt, wenn man den falschen erwischt wirds auch nicht lustig
Sorry, aber das sind ganz klare Regeln.
Da hat auch der Falsche nichts entgegenzusetzen.
Hab beim tüv gefragt, ohne Papiere oder Gutachten zu den Rohren ist ne Einzelabnahme erforderlich mit Geräusch und Leistungsmessung (und Eintragung) für ca 250-300 Euro. Wenn nicht erlischt die Betriebserlaubnis, wenn ich mein Endrohr abschneide, was für die Montage zwingend erforderlich ist. Unabhängig davon ob ich das jetzt hinschweiße oder hinschraube
Sag ich ja
TüV D oder TüV AT?
Das würde mich hier mal interessieren.
Ich habe meine Endrohre nämlich, vor geraumer Zeit auch abgetrennt und durch andere (mit Schellen) ersetzt. Damit war ich bei der HU und es hat überhaupt keinen interessiert.
Dabei haben die neuen Rohre nicht einmal irgendwelche Papiere, da sie selbstgefertigt sind.