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2 Fahrerkarten

Themenstarteram 10. März 2009 um 14:12

Hallo zusammen ...

 

hatte gestern abend eingespräch mit nem Fahrer von einem 7.5 to.

 

Er fährt selbständig und hat zwei Fahrerkarten. Seine Aussage, früher konnte er die seine 1. und 2. Tour mit einer Scheibe fahren, heutzutage hat er zwei Karten.

 

Auf meine Frage, wie das gehen soll; das Gerät zeichnet doch alle KM auf etc. kam folgende Aussage:

Das Fahrzeug wird von der Spedition gestellt. Er bietet nur seine Mannes-Kraft an.

Für die 1. Tour kommt Karte Nr. 1 rein - nachmittag zum nachladen 1. Karte raus - 2. Karte rein.

 

Angeblich keine Probleme ???

 

Darf/Soll ich das glauben?

LG

Beste Antwort im Thema
am 10. März 2009 um 16:16

Wenn die zweite Karte von jemand anderem ist kannst du das machen auch wenn es net Sinn der sache ist aber wenn er behauptet das er zwei Karten mit seinem Namen hat ist das schwachsinn!!Die Rennleitung sieht bei einer Kontrolle sofort das er zwei Karten besitzt und die erste evtl. als gestohlen oder verloren gemeldet wurde!!Außerdem speichert der Massenspeicher im Tacho alles egal ob Fahrt ohne Karte oder mit!!Uns spätestens wenn der bei der Kontrolle ausgelesen wird ist man Reif!!

Aber solche oberschlaue die diese Gerüchte erzählen müssten alle mal angehalten werden!!

Gruß an alle!!

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Aha, und woher hat er die 2. Karte? Gedacht ist das so sicher nicht. Sonst hätte ja jeder 5 Karten und würde die Lenkzeiten addieren.

am 10. März 2009 um 16:16

Wenn die zweite Karte von jemand anderem ist kannst du das machen auch wenn es net Sinn der sache ist aber wenn er behauptet das er zwei Karten mit seinem Namen hat ist das schwachsinn!!Die Rennleitung sieht bei einer Kontrolle sofort das er zwei Karten besitzt und die erste evtl. als gestohlen oder verloren gemeldet wurde!!Außerdem speichert der Massenspeicher im Tacho alles egal ob Fahrt ohne Karte oder mit!!Uns spätestens wenn der bei der Kontrolle ausgelesen wird ist man Reif!!

Aber solche oberschlaue die diese Gerüchte erzählen müssten alle mal angehalten werden!!

Gruß an alle!!

am 10. März 2009 um 19:11

Mit stecken von 2 Karten eines Fahrers, dokumentiert und bestätigt er persönlich seine Urkundenfälschung, welche sofort nicht nur bei einer Kontrolle auffällt, sondern auch wenn beim Unternehmer die archivierten Daten der Massenspeicher unter die Lupe genommen werden. Viel blöder geht´s fast nicht mehr.

Ich bin der ,der dafür ist das er weitermacht ,er braucht ja das Geld für die bestrafung woher soll er das sonst herbekommen?

Also weitermachen und schnappen lassen.

Sowas nennt man dann LEHRGELD:;)

am 10. März 2009 um 21:19

Vorallem sieht man da das der gute Mann nie eine ordentliche Einweisung zum Digi-Tacho bekommen hat!!Von gesundem Menschenverstand fang ich jetzt garnicht erst an!Aber das is ja immer so das solche Stammtischparolen die Runde machen!!

Aber der opa111 hat schon recht lass diese Leute ruhig mal richtig Lehrgeld bezahlen!!

Hallo,

da kann ich nur eines Sagen.

LERNEN DURCH SCHMERZEN!!!

Das kann nicht teuer genug sein.

Gruß

Chris

Themenstarteram 11. März 2009 um 6:17

ist seine karte ... hat mich auch gewundert, da ich, korrigiert mich bitte - man als fahrer lediglich eine fahrerkarte haben darf.

ist karte 1 weg/verloren/ etc. so wird dies vermerkt, ähnlich wie beim personalausweis.

 

richtig erkannt und beide karten auf einen namen isst so dämlich denn der name wird ja angezeigt und damit auch gespeichert er ist wohl der klaren meinung wenn es zur kontrolle kommt hat er eine saubere karte nur den speicher im gerät bedenkt der oberschlaue nicht auch werden die gesamten daten der karte gespeichert und das sind nebenbei auch viele nummern die bei verlust anzeige von karte 1 bei einer super kontrolle sofort ins auge fallen naja sogenannte schlaumeier gibt es immer.

 

andy

am 11. März 2009 um 11:08

Das einzigste was ginge wäre 2 Karten auf 2 LKW´s, Breiti hatte doch gesagt, das die Firma die LKW´s stellt und er nur seine Arbeitskraft stellt. Fällt aber spätestens bei ner Betriebsprüfung auf.

Was auch schon gehört habe, das 2 befreundete Fahrer ihre Karten als Verloren melden und sich dann gegenseitig die "Verlorenen" Karten geben und somit alleine als "Zweimann besetzung" fahren.

Lass dich mal mit einer Karte eines anderen Fahrers im Tacho anhalten :D

Wenn er selbständig ist kann es sein das er eine Unternehmer und eine Fahrerkarte hat.

Nur beim Auslesen des Tachos fällt es halt doch auf.

am 11. März 2009 um 12:09

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

Lass dich mal mit einer Karte eines anderen Fahrers im Tacho anhalten :D

Ich würde sagen, das gibt ein bisschen mehr als nur ein dududu.

Dat gibt ne fette Strafanzeige für Fahrer und Unternehmen.

Vermutlich hat er in dem Schlitzchen ne American Express und tauscht die dann in Visa um. Ist natürlich auch besser, dann können die Grünen auch gleich die Karte zum abziehen der Strafe benützen. Den Strafbefehl wg. Urkundenfälschung bekommt er dann nach Haus geschickt. Und zur Krönung wird dann zur nächsten Füherscheinverlängerung (5/50)festgestellt, dass er nicht fähig ist ein NFZ zu führen. Autsch!

am 12. März 2009 um 8:18

Ganz so blöd waren die Gesetzgeber des Digitalen Tachografen nun doch nicht. Sie haben schon damit gerechnet, dass versucht wird, sich zwei Fahrerkarten zu besorgen. Entspricht der doppelten Lenkzeit und einer mindestens doppelten Chance sein eigenes Leben und das von unschuldig Beteiligten stark zu verkürzen.

Europa-weit gibt es ein Netzwerk (TACHOnet), das alle Ausgabestellen von Karten für das digitale Kontrollgerät verbindet. Beantragt ein Fahrer die Ausstellung einer Fahrerkarte wird an alle anderen beteiligten Länder eine Anfrage mit den relevanten Personalien gesendet. Kommt eine positive Antwort (Fahrer hat bereits eine Karte), muss ihm die Ausgabestelle die rote Karte zeigen - Ausstellung verweigert.

Vermehrt fischen die Polizei und das BAG Fahrer heraus, die mit der eigenen und der Karte des Chefs oder Kollegen unterwegs sind. Hierbei handelt es sich um eine Straftat nach §§ 269 und 270 StGB (Fälschung beweiserheblicher Daten). Kostet im Schnitt den Fahrer und den Verleiher so um die 1.300 €, den Unternehmer 1.500 - 1.700 € und hat den Vorteil, dass man dann vorbestraft ist.

Also lieber die zweite Karte einsparen und die Lenk- und Ruhezeiten einhalten als für die zu erwartende Strafe zu sparen. Und immer daran denken: das ist keine OWI sondern eine Straftat!

am 12. März 2009 um 10:08

Zitat:

Original geschrieben von TruckerFlo

Vorallem sieht man da das der gute Mann nie eine ordentliche Einweisung zum Digi-Tacho bekommen hat!!Von gesundem Menschenverstand fang ich jetzt garnicht erst an!Aber das is ja immer so das solche Stammtischparolen die Runde machen!!

Aber der opa111 hat schon recht lass diese Leute ruhig mal richtig Lehrgeld bezahlen!!

Von wem bitteschön soll der gute Mann auch eine ordentliche Einweisung in den Digitacho bekommen haben ???

Von der Bag Mach dich nicht lächerlich die kennen die Strafen mehr nicht

Ich habe über ein Jahr gebraucht um zu erfahren ob ich in meinem Transporter (abgelastet auf 2,79 To) immer eine Karte stecken muss oder nur wenn ich einen Anhänger dahinter habe (30 Bag Mitarbeiter 20 versch. Meinungen 0 Wissen)

Meine Einweisung in den Digitacho war beim Neukauf des Fahrzeugs die Antwort Geräte mit Tachoscheibe gibt es nicht mehr wie das Ding funktioniert weiß ich auch nicht

Seit Ihr alles nur Saubermänner die im Kleingarten Wohnen wo Selbst die Rasenhöhe vorgeschrieben ist

Gruß

Peter

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