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2 Fragen: LKW Führerschein: Neuregelung ab 1.1.2008 sicher? LKW-FS Abschreiben?

Themenstarteram 13. Oktober 2007 um 22:41

Hallo,

ich spiele mit dem Gedanken einen LKW-Führerschein (also glaub Klasse 2) zu machen, weil "angeblich" die Regeln für den Führerschein ab 2008 verändert werden.

Ich brauche zwar den Führerschein momentan nicht, aber würde ihn dennoch möglicherweise machen, falls es stimmt, was ich so vom Fahrlehrer gesagt bekommen habe: und zwar hieß es, dass für die, die ab 1.1.2008 den LKW-FS machen, eine Pflicht besteht, alle 2 Jahre nachzuweisen, dass man Berufskraftfahrer ist, ansonsten ist man den Führerschein los.

Stimmt das? Und wo kann man genaue Bedingungen nachlesen? Stimmt es, dass ich noch bis 2008 davon nicht betroffen wäre und ich dann alles bis 40t fahren darf? Und werden die Führerscheine, die bis 2008 ausgestellt wurden, nicht mehr unter die neuen Regelungen fallen?

 

Und zweite Frage: kann ich den FS von der Steuer abschreiben? Bin Freiberufler in einer Branche, die rein gar nichts mit LKW Fahren zu tun hat, dennoch wäre es möglich z.B. als Weiterbildung geltend zu machen? Oder wären dafür einpaar Tagestouren ausreichend, falls es ganz ohne nicht geht?

Danke!

Gruß

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31 Antworten

moin moin !

alles zu dem thema findest du hier: Schulungspflicht

2008 kommt das für busfahrer und 2009 für lkw fahrer.

gruss

Themenstarteram 14. Oktober 2007 um 9:15

Danke!

Nur eine kurze Zwischenfrage dazu: kommt die Schulungspflicht für alle, oder nur für die, die ab 2008 oder 2009 den Führerschein gemacht haben?

Gruß

das kommt für alle die den schein beruflich nutzen ..

Themenstarteram 14. Oktober 2007 um 10:56

OK. Dann folgende Frage: angenommen ich will ab und zu mal (sagen wir mal 2x Monat) eine Tagestour fahren...

Muss ich dann auch auf die Schulung?

am 14. Oktober 2007 um 11:06

wenn du gewerblich unterwegsbist mit einem fahrzeug über eine bestimmte gewichtsklasse dann ja ....

 

gruß matze

Themenstarteram 14. Oktober 2007 um 12:00

Zitat:

Original geschrieben von Matze1390

wenn du gewerblich unterwegsbist mit einem fahrzeug über eine bestimmte gewichtsklasse dann ja ....

 

gruß matze

na dann lass ich es wohl mit dem FS :D Schade eigentlich!

Und wie ist es mit dem Abschreiben?

am 14. Oktober 2007 um 12:06

also zu diesem thema hier, (nicht zum abschreiben) gab es schon mal ein thread musst mal weiter nach unten schauen ... bzw ne seite oder zwei zurück ....

aber scaniachris wenn kommt, der kann dich da voll und ganz aufklären ....

am 14. Oktober 2007 um 12:08

http://www.motor-talk.de/.../...-alle-lkw-fahrer-ab-2009-t1574459.html

ich hab ihn dir mal gesucht da ich je ein freundlicher mensch bin :D

Themenstarteram 14. Oktober 2007 um 12:24

danke! :)

am 14. Oktober 2007 um 12:27

ich hoffe du hast diese petition auch unterschrieben:

http://itc.napier.ac.uk/.../view_petition.asp?PetitionID=527

Aufklären?!? Matze, da verlangst du glaube ich zuviel des Guten. Bin mir sicher, dass automatik schon aufgeklärt ist! *fg*

Aber ich versuche mal, das Ganze irgendwie aufzuzwirbeln, denn da sind ja mehrere Sachen gefragt.

1. Der Führerschein verliert alle fünf Jahre seine Gültigkeit, sofern Du Deinen Gesundheitsstatus nicht nachweist und ihn verlängern lässt.

2. Wenn Du den Führerschein machst, darfst Du den nicht nur gewerblich, sondern auch privat nutzen.

3. Sofern Du den Führerschein ab dem 10.09.2009 machst, musst Du zusätzlich die Berufskraftfahrerqualifikation machen, sofern Du den Führerschein gewerblich einsetzen möchtest. Diese ersparst Du Dir, wenn Du den Führerschein schon vorher machst. Allerdings musst Du alle fünf Jahre zur Weiterbildung. Das gilt auch, wenn Du den Führerschein schon vorher gemacht hast. Auch wenn Du die Weiterbildung mal nicht machst, verlierst Du nicht den Führerschein, sondern Du darfst den nur nicht mehr für'n gewerblichen Güterverkehr nutzen. Private und ausgenommen Fahrten, darfst Du trotzdem damit fahren, z. B. mit dem privaten großen Wohnmobil oder für's THW, die Feuerwehr oder ähnliches.

4. Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse C/CE hast Du keine Beschränkungen in Bezug auf die Tonnage. 40 t ist derzeit erlaubt, aber wenn Du einen Schwertransport mit 150 t fährst, brauchst Du dafür keinen anderen Führerschein. Da gilt auch der C/CE für.

5. Steuerlich absetzen kannst Du sowas regelmäßig nur, wenn das auch Deinem Unternehmenszweck dient. Als Selbstständiger (oder bist Du Gewerbetreibender?) wird das Finanzamt zu den Kosten der Lebensführung (§ 12 EStG) zurechnen, da Du ja damit keine Umsätze erzielst. Es gibt eigentlich nur eine Möglichkeit: Du fährst als Kraftfahrer für jemand anderes aushilfsweise auf Lohnsteuerkarte. Selbständig darfst Du nur dann fahren, wenn Du eine Lizenz für'n Güterkraftverkehr hast, selbst wenn Du nur als Fahrer selbständig bist! Das wird vermutlich zuviel sein, zudem entstehen damit auch enorme weitere Kosten, die Du vermutlich nicht reinholen kannst. Hast Du die Konstellation mit eine Fahrt auf Lohnsteuerkarte, dann kannst Du den Führerschein als Werbungskosten (§ 9 EStG) ansetzen, da Du den Führerschein zum Erwerb, zur Sicherung und zur Erhaltung von Einnahmen benötigst. Klar kannst Du die grds. schon vorher als Werbungskosten ansetzen, aber da wird das Finanzamt Dein Engagement in diese Richtung wissen wollen! Also sowas wie Bewerbung oder so. Auch wirst Du dann auch irgendwann mal tatsächlich Einnahmen erzielen müssen, wofür Du die Qualifikation brauchst. Was Dein Gewerbe/Deine Selbständigkeit anbelangt, müsste man wissen, ob Du Dir regulär einen Lohn zahlst oder ob Du einfach nur das Unternehmermodell nutzt.

Denke mal, dass damit die Fragen alle beantwortet sind.

Allzeit Gute Fahrt!

Themenstarteram 14. Oktober 2007 um 13:41

WOW! Danke für die Antworten!!! Jetzt bin ich mal echt aufgeklärt :D

am 14. Oktober 2007 um 14:28

sag ich doch chris is unser voll(doofie) :D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D

am 15. Oktober 2007 um 18:05

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrQG)

google mal dort findest du alles genau was du wissen willst

viel spass beim fs machen;-)

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