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2 Identische Fahrzeuge und Eintragungen übertragen? Gültig für den anderen?

BMW 3er E36
Themenstarteram 4. April 2014 um 18:39

Haber mir ein Sexy Cabrio gegönnt....Der Verkäufer hat mir einen Fahrzeugschein von seinem Identischem Fahrzeug mitgegeben wo alle Teile eingetragen waren und nun an meinem angebaut sind. Leider hat er es nicht umgetragen. Kann ich bei der Rennleitung einfach die beiden Scheine vorlegen oder muss ich nun eine Sonderabnahme machen?

Es geht um 325i Cabrio.

Was fraglich ist, 215/40R17 auf 8x17 und 245/35R17 10x17

Auspuffblende von AC Schnitzer...

 

Das steht alles im anderem Schein mit drin nur nicht im tatsächlichem Fahrzeug.... was nun?

Beste Antwort im Thema

Einfach mal ganz unverbindlich beim TÜV bzw. Dekra nachfragen, dann bist auch auf der sicheren Seite.

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Einfach mal ganz unverbindlich beim TÜV bzw. Dekra nachfragen, dann bist auch auf der sicheren Seite.

Zitat:

Original geschrieben von kollwenz

Haber mir ein Sexy Cabrio gegönnt....Der Verkäufer hat mir einen Fahrzeugschein von seinem Identischem Fahrzeug mitgegeben wo alle Teile eingetragen waren und nun an meinem angebaut sind. Leider hat er es nicht umgetragen. Kann ich bei der Rennleitung einfach die beiden Scheine vorlegen oder muss ich nun eine Sonderabnahme machen?

Es geht um 325i Cabrio.

Was fraglich ist, 215/40R17 auf 8x17 und 245/35R17 10x17

Auspuffblende von AC Schnitzer...

 

Das steht alles im anderem Schein mit drin nur nicht im tatsächlichem Fahrzeug.... was nun?

Soll das mit der Rennleitung und den beiden Farzeugscheinen ein Witz sein? mach davon dann bitte ein Handyvideo, ich möchte die Reaktion von denen sehen :D

nein im Ernst,Du brauchst für jede Veränderung an Deinem Fahrzeug Papiere(Gutachten),mit diesen dann ab zu TÜV und eintragen lassen.

Der Fahrzeugschein von einem identischen Fahrzeug nutzt Dir 0,0 denn das ist weder ein Gutachten noch stehen da die Auflagen drin die der TÜV bei der Abnahme zu prüfen hat.

Die Reifengröße kommt mir etwas komisch vor,ich fahre auf meinen 8x17 215/45R17,ich glaube das der Abrollumfang bei den 40ern nicht mehr passt,also kann es sein das der TÜV da ein "Tacho abrollen" verlangt um die Abweichung festzustellen,aber da kennen sich andere hier bestimmt besser aus.

Was genau wurde denn alles verändert bzw. rangeschraubt? Bilder wären auch nicht schlecht.

 

Gruß Matze

Der TÜV akzeptiert den Fahrzeugschein eines identisch veränderten Fahrzeugs zwecks Eintragung sehr wohl.....das wurde hier bereits mehrfach bei Rad/Reifen-Kombinationen gemacht,auch bei Usern ausm Syndikat ist das nicht unbekannt.

Macht die Überzeugungsarbeit gegenüber dem TÜVer manchmal einfacher,da ja schonmal alles eingetragen wurde,warum soll das also nicht wieder funzen?

 

Greetz

Cap

Zitat:

Original geschrieben von CaptainFuture01

Der TÜV akzeptiert den Fahrzeugschein eines identisch veränderten Fahrzeugs zwecks Eintragung sehr wohl.....das wurde hier bereits mehrfach bei Rad/Reifen-Kombinationen gemacht,auch bei Usern ausm Syndikat ist das nicht unbekannt.

Macht die Überzeugungsarbeit gegenüber dem TÜVer manchmal einfacher,da ja schonmal alles eingetragen wurde,warum soll das also nicht wieder funzen?

 

Greetz

Cap

Hallo Cap

das mag von TÜV zu TÜV unterschiedlich sein, das kann gut sein.

Ich habe des öfteren bei Eintragungen bei verschiedenen TÜV Stationen nebenbei schonmal danach gefragt und die Antwort war immer ziemlich die gleiche:

"das nutzt nix,woher sollen wir wissen was geprüft wurde?"

was die aber wahrscheinlich machen könnten wäre sich Intern die Unterlagen von Fahrzeug A wo es bereits eingetragen ist zu besorgen,die Eintragung/Dokumentation muss ja beim TÜV hinterlegt sein, das lohnt sich aber m.M.n. nur wenn keine Gutachten o.ä. auftreibbar sind weil der TÜV sich die Sucherei/Anforderung der Papiere sicher gut zahlen lässt.

Also als Anstoß oder so ist so ein Fahrzeugschein ev. hilfreich,als Grundlage für eine Eintragung aber Sinnlos.

Was ev. helfen kann weil Adresse und Name vom TÜV draufsteht sind die TÜV Bescheinigungen die man nach einer Eintragung vom TÜV bekommt,von diesen mache ich mir immer Kopien bevor ich die bei der Zulassungsstelle eintragen lasse,wenn der TE die ev. vom Vorbesitzer noch besorgen kann dann kann der "neue" TÜVie da unkompliziert anrufen und sich Infos bzw. Unterlagen zuschicken lassen,so wäre auf jeden Fall mein Herangehen in solch einer Situation.

Zudem sollten sich die Gutachten oder Vergleichsgutachten ja sicher auch schnell im Netz finden lassen,so das einer normalen Eintragung auch nichts im Wege steht.

 

Gruß Matze

Es ist sogar v. Prüfer z. Prüfer unterschiedlich. Bin v. ca. 3 Wochen bei der gleichen Prüfstelle gewesen und wollte meine alten Felgen aufn neuen Wagen eintragen lassen (beides E46-VFL). Die alte Eintragung meiner Felgen hatt ich auch dabei, war aber n anderer Prüfer diesmal. Er meinte, ich kann diese wieder einpacken denn es interessiere ihn nicht. Er hat sogar noch viel genauer hingeguckt als der andere Prüfer! ;)

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Feinstaubbomber

 

Der Fahrzeugschein von einem identischen Fahrzeug nutzt Dir 0,0 denn das ist weder ein Gutachten noch stehen da die Auflagen drin die der TÜV bei der Abnahme zu prüfen hat.

Jap, so sieht das aus!

Hat mir mein Prüfer erst die Tage genau so gesagt, wo ich meine Felgen eintragen lassen habe...

 

Zitat:

Die Reifengröße kommt mir etwas komisch vor,ich fahre auf meinen 8x17 215/45R17,ich glaube das der Abrollumfang bei den 40ern nicht mehr passt

Durfte mir deshalb auch neue Reifen kaufen!

Ok, die 215/40R17 waren eh fast platt, aber bei 40 spielte er nicht mit.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von CaptainFuture01

Der TÜV akzeptiert den Fahrzeugschein eines identisch veränderten Fahrzeugs zwecks Eintragung sehr wohl.....das wurde hier bereits mehrfach bei Rad/Reifen-Kombinationen gemacht,auch bei Usern ausm Syndikat ist das nicht unbekannt.

Macht die Überzeugungsarbeit gegenüber dem TÜVer manchmal einfacher,da ja schonmal alles eingetragen wurde,warum soll das also nicht wieder funzen?

 

Greetz

Cap

Soll aber dann nicht so ganz legal sein, weil der ja die Auflagen usw. nicht kennt.

Ich hab hinten 10mm Spurplatten, aber kein Gutachten dazu... der Prüfer also im Netz usw. was passenden gesucht, aber jedes mal fehlte das genau Datum des Gutachten, also bei FK angerufen... erst dann hat er sie mir eingetragen.

Ich hab ihn dann extra gefragt, wie das ausschaut, wenn ich 2015 die Felgenkombi so vom Touring auf die Limo übertragen will...

Er meinte das ich dann wie jetzt, alle Unterlagen wieder mitbringen müsse...

 

am 5. April 2014 um 19:10

Ob der Prüfer den anderen Schein akzeptiert, hängt wohl von seiner Tagesform ab bzw. liegt das in seinem Ermessen. Gibt solche und solche.

Übrigens hab ich die 215/40 R17 auf 8,5" breiten Felgen eingetragen. Und das OHNE einen Tachoangleich machen zu MÜSSEN. Mich macht eher der 35er Querschnitt stutzig. Vor allem, weil die Abrolldifferenz zwischen VA und HA ziemlich groß ist. Da hat beispiels mein Prüfer stark drauf geachtet. Nicht dass es hinterher Probleme mit dem ABS gibt.

Gruß Gary

Zitat:

Original geschrieben von Garye36

... Mich macht eher der 35er Querschnitt stutzig. Vor allem, weil die Abrolldifferenz zwischen VA und HA ziemlich groß ist. Da hat beispiels mein Prüfer stark drauf geachtet. Nicht dass es hinterher Probleme mit dem ABS gibt.

Das ist so nicht richtig, denn sowohl ABS, als auch ASC bzw. ASC+T arbeiten mit den Raddrehzahlen, dabei ist aber der absolute Radumfang voellig unerheblich! - Denn, wenn nun ein Rad zum Blockieren neigt, dann wird auch nur dort vom ABS in den Bremsdruck eingegriffen, um das Rad weiter "rollen" zulassen :)

Themenstarteram 6. April 2014 um 14:31

Danke erstmal für die tollen Ideen... noch hat mich keiner angehalten und wenn, dann sage ich einfach, dass ich dachte, dass der Fahrzeugschein vom alten Identischen Fahrzeug zählt......

hier mal das Foto

1517525-314103638736656-60780040-n

Zitat:

Original geschrieben von kollwenz

... noch hat mich keiner angehalten und wenn, dann sage ich einfach, dass ich dachte, dass der Fahrzeugschein vom alten Identischen Fahrzeug zählt......

hier mal das Foto

lach, viel Glück bei der Masche und noch mehr wünsche ich Dir das nix passiert,denn dann wirds richtig lustig teuer für Dich :rolleyes:

 

Gruß Matze

ich schließe mich an..viel Glück.

Die Reifen hinten (auf dem Bild), naja...da musste wohl lange nach nem Prüfer suchen, gerade wo jetzt vollständige Abdeckung gefordert ist.

Mach mal nen Foto von der Rückseite...mus ja GREAT aussehen...

Punkteverdächtig.

Zitat:

Original geschrieben von altundgebraucht

....

Die Reifen hinten (auf dem Bild), naja...da musste wohl lange nach nem Prüfer suchen, gerade wo jetzt vollständige Abdeckung gefordert ist.

Mach mal nen Foto von der Rückseite...mus ja GREAT aussehen...

Punkteverdächtig.

Eine vollständige Radabdeckung ist nicht zwingend vorgeschrieben,da kommt es auf das Gutachten und die Art der Eintragung drauf an, so hat es mir ein TÜVie gerade erst bei meiner Einzelabnahme gesagt.

Wonach die jetzt aber scheinbar mehr schauen (und das begrüße ich sehr) ist der Restfederweg ;)

Wenn der TE mit dem Auto aufgehalten wird gibt das sicher nicht nur Punkts sondern auch eine Stilllegung vor Ort, alles andere würde mich zumindest sehr wundern.

In solchen Momenten wünsche ich mir mehr Kontrollen und härtere Strafen,hier im Viertel fahren noch schlimmere 3er Cabrios rum,aber ein Blick auf die Reifenflanken der hinteren Räder lässt hoffen das diese nicht mehr lange "fahren" ;)

Themenstarteram 6. April 2014 um 15:26

Der Wagen ist Tip Top.... Restfederweg 1 Zentimeter.

Kein aufschlagen des Reifens und wie gesagt, dass alles wurde beim baugleichen eingetragen.

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