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  5. 2 Jahre Vorbesitz Führerschein Klasse A2, zwischendurch Sperrfrist.

2 Jahre Vorbesitz Führerschein Klasse A2, zwischendurch Sperrfrist.

Themenstarteram 5. März 2018 um 23:06

Ich sag mal Moin !

Habe das Internet durchforstet, aber leider hilft Google nicht genau weiter.

Folgendes: bin 20 Jahre alt, habe im Mai vor 2 Jahren meinen A2 Führerschein erworben (Mai 16‘. Also wäre ich ja jetzt im Mai eigentlich berechtigt den A zu machen. Problem ist ein alkoholdelikt (ja ich weiß, dass ich dumm bin !). Führerschein wurde mir im September abgenommen, Sperrfrist noch bis August 18‘.

Kann ich, wenn ich ab August meinen Führerschein wieder habe (Wiedererteilung) dann meinen A machen oder wann kann ich dann den A machen?

Hoffe man versteht was ich meine und es gibt hier nette Leute, die einfach ja/ nein, weil... schreiben.

Gruß !

Beste Antwort im Thema
am 7. März 2018 um 5:49

Du bekommst im August nicht einfach den Lappen wieder. Du kannst die Wiedererteilung des Lappens beantragen. Dazu bekommst sicher Auflagen oder du musst neu machen. Ein MPU musst so oder so machen. Eventuell wird auch verlangt das du nachweisen musst das du trocken bist. Es wird Zeit und viel Geld kosten. Ich lehn mich mal aus dem Fenster und sage vorraus das du 2018 wahrscheinlich noch keinen Lappen haben wirst.

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am 6. März 2018 um 5:27

Nein da es kein Fahrverbot sondern ein Entzug der Fahrerlaubnis war hast du ja dein Führerschein nur 1 Jahr und 4 Monate im Besitz gehabt das heißt 8 Monate fehlen noch.

 

Ps welche strafe haste den bekommen warst du über 1.1 Promille unterwegs ?

 

Gruß

Noch dazu sollte erwähnt werden dass sich deine Probezeit von 2 auf 4 Jahre erhöht.

Themenstarteram 6. März 2018 um 9:21

Ok also wird genau die Zeit gerechnet, die ich den Führerschein besessen habe.

 

Ich habe eine entspannte Gerichtsverhandlung gehabt: über 1,6 Promille mit Unfall und Fahrerflucht: geringe Geldstrafe und nur 11 Monate Lappen weg.

 

Geringe Strafe für ein derartiges vergehen.

Und was draus gelernt, oder geht's weiter wie vorher?

Das wird er bei der MPU (evtl. doppelte Fragestellung) überzeugend erklären müssen.....

Zitat:

@Yamahadriver54 schrieb am 6. März 2018 um 10:21:53 Uhr:

...und nur 11 Monate Lappen weg.

Du meinst sicherlich, daß die Sperrfrist 11 Monate beträgt.

Die Fahrerlaubnis mußt du neu machen, die gibt es nicht automatisch zurück.

1,6 Promille + einen Unfall gehabt + Fahrerflucht begangen? - das alles in der Probezeit?

 

Bei mir hättest du die nächsten 5 Jahre unangekündigt pinkeln dürfen, dann den Lappen neu beantragen mit komplett neuen Prüfungen.

 

Oder gleich besser, nur noch Bus und Bahn.

Damit meine ich, man sollte dir den Führerschein erst wieder in 30 Jahren erlauben.

 

Übrigens, was du noch als „entspannte Gerichtsverhandlung“ betitelst, wird dir noch lange nachwirken. So soll es auch sein.

am 7. März 2018 um 5:49

Du bekommst im August nicht einfach den Lappen wieder. Du kannst die Wiedererteilung des Lappens beantragen. Dazu bekommst sicher Auflagen oder du musst neu machen. Ein MPU musst so oder so machen. Eventuell wird auch verlangt das du nachweisen musst das du trocken bist. Es wird Zeit und viel Geld kosten. Ich lehn mich mal aus dem Fenster und sage vorraus das du 2018 wahrscheinlich noch keinen Lappen haben wirst.

am 7. März 2018 um 12:00

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 6. März 2018 um 18:56:44 Uhr:

 

Bei mir hättest du die nächsten 5 Jahre unangekündigt pinkeln dürfen, dann den Lappen neu beantragen mit komplett neuen Prüfungen.

Oder gleich besser, nur noch Bus und Bahn.

Damit meine ich, man sollte dir den Führerschein erst wieder in 30 Jahren erlauben.

Und deswegen ist es gut, dass Leute wie Du nichts zu melden haben.

Das Profil des TEs ist nicht mehr aufrufbar und es wird angezeigt, dass er 0 Beitraege hat.

Geloescht worden?

Scheint wenig Sinn zu haben, hier noch weiter zu schreiben.

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 7. März 2018 um 13:12:32 Uhr:

Das Profil des TEs ist nicht mehr aufrufbar und es wird angezeigt, dass er 0 Beitraege hat.

Geloescht worden?

Scheint wenig Sinn zu haben, hier noch weiter zu schreiben.

So, wie manche hier loslegen, durchaus verständlich. :rolleyes: Er hatte doch bereits zu Beginn zugegeben, richtigen Bockmist gemacht zu haben. Warum noch auf ihn eindreschen?

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 7. März 2018 um 17:11:51 Uhr:

 

So, wie manche hier loslegen, durchaus verständlich. :rolleyes: Er hatte doch bereits zu Beginn zugegeben, richtigen Bockmist gemacht zu haben. Warum noch auf ihn eindreschen?

Sorry, das ist nicht nur Bockmist. Da gilt bei mir null Toleranz. Nur ein Alkohlvergehen... naja.

Nein, über 1,6 Promille, dann nen Unfall gebaut und zu guter letzt noch abgehauen.

 

Dann noch schreiben dass die Gerichtsverhandlung „entspannt“ war und sich darüber freuen wie glimpflich man davongekommen ist.

 

Da fruchtet nix meiner Meinung nach.

Zitat:

@Testatus schrieb am 7. März 2018 um 13:00:49 Uhr:

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 6. März 2018 um 18:56:44 Uhr:

 

Bei mir hättest du die nächsten 5 Jahre unangekündigt pinkeln dürfen, dann den Lappen neu beantragen mit komplett neuen Prüfungen.

Oder gleich besser, nur noch Bus und Bahn.

Damit meine ich, man sollte dir den Führerschein erst wieder in 30 Jahren erlauben.

Und deswegen ist es gut, dass Leute wie Du nichts zu melden haben.

Schade dass man das Verhalten des TE so herunterspielt. Wenn jemand selbstsicher und wiederholt alkoholisiert dein Kind über den Haufen fährt und dann noch abhaut, hast dann auch noch so viel Verständnis?

Deshalb sollte so etwas viel viel härter bestraft werden.

 

Wer das Geld hat sich 1,6 Promille anzusaufen, der hat auch das Geld für nen Taxi. Da geht einfach nix daran vorbei. Das ist eben kein jugendlicher Leichtsinn mehr. Da können andere dabei drauf gehen.

Da zuckt man nicht mit den Schultern und sagt „Glück gehabt“...

Ich will hier nichts verharmlosen und herunterspielen. Dazu ist die Tat viel zu gravierend. Aber der TE wird schon noch merken, welche Folgen das noch für ihn haben wird. Es ist nicht unsere Aufgabe, hier den Richter zu geben.

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