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2 m Baustellendurchfahrt mit E Klasse verboten?

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 30. Juni 2010 um 12:25

Tja... die E Klasse hat inkl. Aussenspiegel 2.071 mm.

Somit ist doch klar eine Baustellendurchfahrt mit 2 m Breite oder einfach ausgedrückt die Nutzung der linken Spur nicht möglich?

Und nun?

Bleibt ja nur noch immer rechts auf der LKW Spur zu fahren.

Kann das wirklich sein? Gibt es da keine Tolleranzwerte?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 30. Juni 2010 um 13:14

"OLG BRANDENBURG vom 13.03.2008, 12 U 145/07

Haftungsquote bei Abkommen von der Fahrspur und Kollision mit einem

auf der Nachbarspur fahrenden, zu breiten Fahrzeug

Streift ein Lkw einen auf der Nachbarspur fahrenden verbotswidrig

zu breiten Pkw, beträgt die Haftungsquote für den Lkw 75% und für

den Pkw 25%. (Aus den Gründen: ...Dem Kläger ist demgegenüber ein

Verstoss des Zeugen St. gegen § 41 II Nr.6 Zeichen 264 StVO anzu-

lasten. Der vom Zeugen St. befahrene Fahrstreifen war an der Un-

fallstelle lediglich für Fahrzeuge mit einer Breite von maximal

zwei Metern frei gegeben. Die Gesamtbreite des Fahrzeugs des Kl.

betrug einschliesslich der Aussenspiegel 2,204 Meter, auch wenn die

im Fahrzeugschein eingetragene Breite über alles mit 1,904 Meter

angegeben ist. Die Verwaltungsvorschrift zu den Zeichens 264 und

265 sieht vor, dass bei Festlegung der entsprechenden Masse für

Breite bzw. Durchfahrtshöhe ein ausreichender Sicherheitsabstand zu

berücksichtigen ist. Eines Sicherheitsabstandes bedarf es, weil an-

sonsten immer die Gefahr besteht, dass zwei nebeneinander fahrende

Fahrzeuge sich berühren...). "

Tja...

"So hatte gerade mit einem Dienstststellenleiter der nächstgelegenen Autobahnpolizei telefoniert.

Von dort kam folgende Auskunft:

Für die schmale Fahrbahn bei Autobahnbaustellen ist die im KFZ-Schein eingetragene Breite maßgebend. Ein Q7 oder vergleichbare Fahrzeuge dürfen auf der linken Spur fahren solange die im Schein eingetragene Breite unter 2 Meter liegt, selbst wenn durch die Spiegel das Fahrzeug breiter ist. Die Fahrbahnbreite auf der linken Spur beträgt normalerweise 2,20 bis 2,25 Meter und mit den 20 bis 25 Zentimeter mehr wird den Spiegeln Rechnung getragen.

LG"

Einmal so einmal so...ich kenne auch einen andere Meinung einer Dienststelle...

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am 30. Juni 2010 um 12:31

Servus, ich denke dass fast jedes Auto ab Mittelklasse über 2m Breite mit Spiegeln hat...

Gruß Engelbert

Ich bin letzte Woche nach Hamburg und zurück gefahren.

Da gibts genügend Baustellen mit 2m Fahrstreifen und der S212 hatte da wunderbar drauf Platz ;)

Also nur keine Sorge :)

Gruß

Jonny

Themenstarteram 30. Juni 2010 um 12:40

Zitat:

Original geschrieben von EngelbertHumperdinck

Servus, ich denke dass fast jedes Auto ab Mittelklasse über 2m Breite mit Spiegeln hat...

Gruß Engelbert

Stimmt F10 2094 mm

Ja aber sorry wenn ich mit meinen PKW nicht in der Baustelle links fahren kann, dann habe ich ein Problem.

Auf der LKW Spur brauche ich ja Stunden länger...

Da verstehe ich dann die Autobauer nicht mehr.

Lieber einen kleinen Tick schmaler dafür aber für die Praxis gebaut.

Es geht ja nicht um Platz haben sondern um ein klares Durchfahrverbot.

Wenn man dann einen Unfall hat wird es interessant...

Es gilt soweit mir bekannt ist die 2,0000 m Grenze was eigentlich Blödsinn ist, denn das Zeichen lautet 2m. D.h rein mathematisch müsste bis 2,4 m abgerundet werden?!

Mit der E-Klasse in Baustellen auf der schmalen, 2 Meter breiten, linken Spur zu fahren ist meiner Meinung nach kein Problem. Wer sein Auto ein bisschen einschätzen kann, kommt sicher und ohne Angstschweiß auf der Stirn an LKW oder sonstigen größeren Fahrzeugen vorbei.

 

Wenn das mit einem Audi Q7 klappt, klappt es auch mit einer E-Klasse.:)

 

 

 

Themenstarteram 30. Juni 2010 um 12:44

Zitat:

Original geschrieben von JWck

Mit der E-Klasse in Baustellen auf der schmalen, 2 Meter breiten, linken Spur zu fahren ist meiner Meinung nach kein Problem. Wer sein Auto ein bisschen einschätzen kann, kommt sicher und ohne Angstschweiß auf der Stirn an LKW oder sonstigen größeren Fahrzeugen vorbei.

Wenn das mit einem Audi Q7 klappt, klappt es auch mit einer E-Klasse.:)

Das ist Quatsch siehe oben. Baut ein LKW auch ohne deinen Einfluss auf der rechten Spur einen Unfall wird es interessant, wenn du gerade neben ihn warst.

Guck mal auf das COC-Papier. Dort steht die breite.

Auf meiner steht 1.856mm, d.h. mit eingeklappte Rückspiegel. (ist sonst auch 2.084mm breit)

Die 2m Durchfahrt wird nur ein Problem geben bei zusatz Rückspiegel für Wohnmobile und ähnliche.

Naturlich, wer mit solche Spiegel fährst hat meistens auch den Anhänger gekuppelt und ist sowieso zu breit :D

Gruß, Jeroen

Themenstarteram 30. Juni 2010 um 12:49

Zitat:

Original geschrieben von Jerre84

Guck mal auf das COC-Papier. Dort steht die breite.

Auf meiner steht 1.856mm, d.h. mit eingeklappte Rückspiegel. (ist sonst auch 2.084mm breit)

Die 2m Durchfahrt wird nur ein Problem geben bei zusatz Rückspiegel für Wohnmobile und ähnliche.

Naturlich, wer mit solche Spiegel fährst hat meistens auch den Anhänger gekuppelt und ist sowieso zu breit :D

Gruß, Jeroen

Ja da steht bei mir Breite 1.852 - 1.857 mm. Aber das Problem ist, dass anscheinend die Breite MIT Außenspiegel zählt und die liegt laut MB Homepage bei den oben genannten 2.071 mm.

Man kann doch nicht von einen Fahrzeugnutzer und/oder Halter erwarten, dass er alle Daten kennt und die Zulassungsbescheinigung falsche Werte enthält?!

EDIT: Kann mal bitte ein Mod das Thema in einen allgemeinerer Bereich stellen der diese Frage klären kann? Anscheinend ist das PKW übergreifend ein Problem.

Zitat:

Original geschrieben von NIUBEE

Zitat:

Original geschrieben von JWck

Mit der E-Klasse in Baustellen auf der schmalen, 2 Meter breiten, linken Spur zu fahren ist meiner Meinung nach kein Problem. Wer sein Auto ein bisschen einschätzen kann, kommt sicher und ohne Angstschweiß auf der Stirn an LKW oder sonstigen größeren Fahrzeugen vorbei.

 

Wenn das mit einem Audi Q7 klappt, klappt es auch mit einer E-Klasse.:)

Das ist Quatsch siehe oben. Baut ein LKW auch ohne deinen Einfluss auf der rechten Spur einen Unfall wird es interessant, wenn du gerade neben ihn warst.

Das ist erstmal kein Quatsch, sondern meine Erfahrung. Also immer halblang.

 

Es müsste im Falle eines Unfalls ja nachgewiesen werden, dass ich durch meine Spiegel einem LKW die entscheidenden Zentimeter Platz geraubt habe und er dadurch verunfallt ist. Dass das gelingt, halte ich für extrem schwierig bis unmöglich.

 

 

 

 

Themenstarteram 30. Juni 2010 um 13:02

Zitat:

Original geschrieben von JWck

Zitat:

Original geschrieben von NIUBEE

 

Das ist Quatsch siehe oben. Baut ein LKW auch ohne deinen Einfluss auf der rechten Spur einen Unfall wird es interessant, wenn du gerade neben ihn warst.

Das ist erstmal kein Quatsch, sondern meine Erfahrung. Also immer halblang.

Es müsste im Falle eines Unfalls ja nachgewiesen werden, dass ich durch meine Spiegel einem LKW die entscheidenden Zentimeter Platz geraubt habe und er dadurch verunfallt ist. Dass das gelingt, halte ich für extrem schwierig bis unmöglich.

Das war auch meine Erfahrung bis ich eines besseren belehrt worden bin.

Anscheinend steht auch die Breite in der Zulassungsbescheinigung OHNE Aussenspiegel drin.

D.h. wie sollte man nun erkennen, dass der PKW doch breiter ist?

Nicht jeder wird sämtliche technischen Daten der Bediehnungsanleitung durchlesen.

Soweit mir bekannt ist, ist man nur verpflichten die Daten der Zulassungsbescheinigung zu kennen, ich weiß es aber nicht im Detail.

http://www.autobild.de/.../...lten-in-autobahn-baustellen_1013998.html

Hmm... sieht so aus als ob alles mit Spiegeln zählt.

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=69391

Ich gehe immer davon aus das die Zulassungsbescheinigung richtig ist.

Ist eine gute Frage von dir, aber ich halt das COC für Wahrheit.

Genauso mit die Länge ... Ihre fahrzeug ist z.B. 5 meter lang. Wenn ein Schild zeigt das nur Fahrzeugen bis 5 meter vorbei fahren dürfen dann fährst du auch rum wegen die feste Anhängerkupplung der deines Fahrzeug mit etwa 20cm langer macht?

Ich verstehe auch das wird naturlich nicht das gleiche Problem geben als 2m Breite.

Für LKW's, Bussen u.s.w. die sind maximal 2.550mm breit, doch ohne Spiegel.

 

Aber wenn es wirklich die Breite mit Spiegel nicht die 2m überschreiten darf ... dann fahren nur noch Lupo's u.s.w. über das linke Spur :)

Gruß, Jeroen

Zitat:

Original geschrieben von NIUBEE

Zitat:

Original geschrieben von JWck

Mit der E-Klasse in Baustellen auf der schmalen, 2 Meter breiten, linken Spur zu fahren ist meiner Meinung nach kein Problem. Wer sein Auto ein bisschen einschätzen kann, kommt sicher und ohne Angstschweiß auf der Stirn an LKW oder sonstigen größeren Fahrzeugen vorbei.

Wenn das mit einem Audi Q7 klappt, klappt es auch mit einer E-Klasse.:)

Das ist Quatsch siehe oben. Baut ein LKW auch ohne deinen Einfluss auf der rechten Spur einen Unfall wird es interessant, wenn du gerade neben ihn warst.

Das wird es auch mit einem Mini. Dann lieber in der E-Klasse und mehr Knautschzone.

Themenstarteram 30. Juni 2010 um 13:14

"OLG BRANDENBURG vom 13.03.2008, 12 U 145/07

Haftungsquote bei Abkommen von der Fahrspur und Kollision mit einem

auf der Nachbarspur fahrenden, zu breiten Fahrzeug

Streift ein Lkw einen auf der Nachbarspur fahrenden verbotswidrig

zu breiten Pkw, beträgt die Haftungsquote für den Lkw 75% und für

den Pkw 25%. (Aus den Gründen: ...Dem Kläger ist demgegenüber ein

Verstoss des Zeugen St. gegen § 41 II Nr.6 Zeichen 264 StVO anzu-

lasten. Der vom Zeugen St. befahrene Fahrstreifen war an der Un-

fallstelle lediglich für Fahrzeuge mit einer Breite von maximal

zwei Metern frei gegeben. Die Gesamtbreite des Fahrzeugs des Kl.

betrug einschliesslich der Aussenspiegel 2,204 Meter, auch wenn die

im Fahrzeugschein eingetragene Breite über alles mit 1,904 Meter

angegeben ist. Die Verwaltungsvorschrift zu den Zeichens 264 und

265 sieht vor, dass bei Festlegung der entsprechenden Masse für

Breite bzw. Durchfahrtshöhe ein ausreichender Sicherheitsabstand zu

berücksichtigen ist. Eines Sicherheitsabstandes bedarf es, weil an-

sonsten immer die Gefahr besteht, dass zwei nebeneinander fahrende

Fahrzeuge sich berühren...). "

Tja...

"So hatte gerade mit einem Dienstststellenleiter der nächstgelegenen Autobahnpolizei telefoniert.

Von dort kam folgende Auskunft:

Für die schmale Fahrbahn bei Autobahnbaustellen ist die im KFZ-Schein eingetragene Breite maßgebend. Ein Q7 oder vergleichbare Fahrzeuge dürfen auf der linken Spur fahren solange die im Schein eingetragene Breite unter 2 Meter liegt, selbst wenn durch die Spiegel das Fahrzeug breiter ist. Die Fahrbahnbreite auf der linken Spur beträgt normalerweise 2,20 bis 2,25 Meter und mit den 20 bis 25 Zentimeter mehr wird den Spiegeln Rechnung getragen.

LG"

Einmal so einmal so...ich kenne auch einen andere Meinung einer Dienststelle...

Dann stellt sich mir jetzt die Frage, warum dann auch in Autozeitschriften (bsp. ams) die Fahrzeugbreite immer ohne die Spiegel angeben wird, was auch irreführend ist, wenn die Spiegel zur Gesamtbreite zählen.

So ist ein BMW 5er F 10 dann eben wirklich " nur " 1,86m breit, eine E-Klasse 1,85m und zack sind sie linke-Spur-kompatibel.

 

Edit: Audi Q7 = 1,98 m.

Darf ich ihn jetzt links fahren oder nicht? Wohl eine klassische Grauzone.

am 30. Juni 2010 um 13:28

Die 2 m Maximalbreite ist, wie jeder weiß, nicht immer nur 2 m Breit, sonder meist mehr. Aber es gibt noch genügend Baustellenbereiche wo es sehr eng wird, da nicht genügend Ausweichfläche (Standstreifen) für die Baustellenfarhbahn zur Verfügung steht. Eine alte AB hat nur 3 m Fahrspuren und wenn überhaupt auch nur einen 3 m breiten Standstreifen, somit 9 m gesammt plus links und rechts der äußersten Markierungen.

Die Breite im Schein gibt eben nur die Minimalbreite wieder, welche eben nur mit angeklappten Spiegel möglich ist. So darf man zwar engstellen passieren (Tordurchfahrten, Fähre) aber sicherlich nicht auf der AB fahren. Und ja jeder Fahrer muß wissen wie breit sein Auto im "Fahrbetrieb" wirklich ist.

Also ansich dürften wir mit den wenigsten PKW auf der linken Baustellenspur fahren, geschweige den die ganzen Sprinter & Co. Aber da ja diese Spur zum Glück doch eben meist Breiter als 2 m ist, kann man sich auch mal nach links wagen. Aber der LKW hat echt nur 2,60! also der kommt schon deswegen immer mal wieder auf die Mittellinie. Aber auch auf der rechten Spur darf 80 km/h gefahren werden, und wenn nicht manche PKW fahren dort nur 70 fahren würden auch mehr Leute rechts fahren, denn die meisten LKW-Fahrer würde auch gern bis zum Begrenzer fahren.

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