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2 Schäden innerhalb von 3 Wochen, Haftpfl. und TK, wie wird fiktiv abgerechnet?
Moin,
ich bin ein wenig irritiert, aber evtl. kann mir jemand helfen...
Mir ist Anfang Mai jemand vorne in meinen Wohnwagen gefahren. Entstanden ist ein Haftpflichtschaden, der in Zahlen lt- Gutachten so aussieht:
Lohnkosten ohne MwSt. 1.106,98 EUR
Nebenkosten ohne MwSt. 65,00 EUR
Lackierkosten ohne MwSt. 620,58 EUR
Ersatzteilkosten ohne MwSt. 840,45 EUR
Gesamtkosten ohne MwSt. 2.633,01 EUR
19.0% MwSt. 500,27 EUR
Gesamtkosten inkl. MwSt. 3.133,28 EUR
Zusammenfassung und Ergebnis:
Reparaturkosten ohne MwSt. 2.633,01 EUR, inkl. MwSt. 3.133,28 EUR
Merkantile Wertminderung 250,00 EUR
Abgerechnet wird fiktiv!
Ich habe noch keine Abrechnung und auch Zahlung der Gegnerversicherung erhalten.
Am 30.05. dann hat der Wohnwagen einen Hagelschaden erlitten. Der Wagen wurde vom selben Sachverständigen der Dekra begutachtet. Versichert ist der Wagen mit 150 Euro SB in der TK.
Zu diesem Zeitpunkt war der Wagen logischerweise mangels Zeit noch vom Unfallschaden unrepariert.
Vorschäden: Unreparierte Vorschäden: An dem Fahrzeug wurden, soweit ohne weitergehende Untersuchung
erkennbar, folgende unreparierte Vorschäden festgestellt: Bugblech VL eingedrückt.
So sieht es in Zahlen aus laut Gutachten:
Lohnkosten ohne MwSt. 2.901,41 EUR
Nebenkosten ohne MwSt. 65,00 EUR
Ersatzteilkosten ohne MwSt. 1.522,05 EUR
Gesamtkosten ohne MwSt. 4.488,46 EUR
19.0% MwSt. 852,81 EUR
Gesamtkosten inkl. MwSt. 5.341,27 EUR
Dazu wurde der Wert ermittelt, für mein Befinden zu niedrig (ist ein 2003er Hobby Prestige 610 UF):
Wiederbeschaffungswert: Es wurde eine Ermittlung des Fahrzeugwertes, bezogen auf den Zeitpunkt unmittelbar vor Schadeneintritt, durchgeführt. Unter Berücksichtigung von Fahrzeugalter, Zustand, Laufleistung und Sonderzubehör sowie aller wertbildenden Faktoren und der örtlichen Marktlage ermittelt sich ein Wiederbeschaffungswert in Höhe von
ohne MwSt 7.983,19 EUR
19% MwSt 1.516,81 EUR
inkl. MwSt 9.500,00 EUR
Restwert Gemäß vorliegendem Auftrag wurde der Restwert am regionalen und überregionalen Markt ermittelt. Als Restwert ergibt sich danach für das Fahrzeug in dem begutachteten Zustand ein Betrag von:
ohne MwSt. 4.638,66 EUR
19% MwSt. 881,34 EUR
inkl. MwSt. 5.520,00 EUR
Vor Verwertung des Fahrzeuges ist gemäß AKB die Weisung des Versicherers einzuholen.
Zusammenfassung und Ergebnis:
Reparaturkosten ohne MwSt. 4.488,46 EUR, inkl. MwSt. 5.341,27 EUR
Wiederbeschaffungswert 7.983,19 EUR 9.500,00 EUR
Restwert 4.638,66 EUR 5.520,00 EUR
Abzüge nfa Teile keine
Abzüge nfa Lackierung keine
Die Frage ist nun, was habe ich an Zahlung von der Teilkaskoversicherung zu erwarten unter Berücksichtigung des noch unreparierten Vorschadens und der SB in der TK?
Ich habe bereits eine Zahlung erhalten vom TK-Versicherer (für mein Befinden zu niedrig), aber keine Abrechnung. Daher frage ich, wie das errechnet worden sein soll...?...
Wer weiß Rat?
Was ist zu beachten?
Viele Grüße
Totti
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11 Antworten
Keiner einen Plan?
Normalerweise müsste doch der TK-Versicherer den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts und der Selbstbeteiligung vergüten...?...
Wer hat Ahnung?
Was wird Netto, was wird Brutto berücksichtigt?
Grüße
Totti
etwas undurchsichtig geschrieben. die tk zahlt den tk schaden abzüglich der selbstbeteiligung.
und frag mal bei deiner tk versicherung nach, anstatt sich hier auf kaffeesatzleserei zuverlassen. wer anders als deine versicherung weiß das sonst?
Zitat:
Original geschrieben von habanos
etwas undurchsichtig geschrieben. die tk zahlt den tk schaden abzüglich der selbstbeteiligung.
und frag mal bei deiner tk versicherung nach, anstatt sich hier auf kaffeesatzleserei zuverlassen. wer anders als deine versicherung weiß das sonst?
Der TK-Versicherer hat aber nicht den TK-Schaden abzüglich der SB gezahlt, sondern weniger als die Hälfte.
Natürlich habe ich eine Aufstellung der Abrechnung angefordert, die habe ich aber nicht bisher. Lediglich einen Betrag x auf dem Konto.
Ich möchte vorbereitet sein, daher frage ich hier nach. Logisch, oder glaubst Du alles was Dir präsentiert wird?
Die fiktive Kaskoabrechnung dürfte sich auf EUR 3.980,- (Wiederbeschaffungswert minus Restwert) abzüglich vereinbarter Selbstbeteiligung belaufen. Bei dem Wiederbeschaffungswert ist der Altschaden sicherlich vom Sachverständigen berücksichtigt worden - er dürfte hier den Wiederbeschaffungswert eines beschädigten Fahrzeuges ermittelt haben.
Danke Dir, so hatte ich es mir auch ausgerechnet.
Der TK-Versicherer hat aber nur 2.313,19 EUR überwiesen. Ich habe weder ein Gutachten erhalten, noch ein Schreiben, noch sonst irgendwas. Nur platt den Betrag aufs Konto.
Ich habe gestern via Fax darum gebeten, mir eine detaillierte Übersicht der Schadenregulierung zu übersenden.
So, ich habe nun die Auflistung der Versicherung, ziemlich geil...
Die haben gerechnet:
Wiederbeschaffungswert gemäß Gutachten netto: 7.983,19 Euro
abzgl. Restwert gemäß Gutachten Brutto: 5.520,00 Euro
macht Fahrzeugschaden: 2.463,19 Euro
abzgl. SB 150 Euro
macht Auszahlung: 2.313,19 Euro
Frage ich mich, ist das kalkül?
Erstmal Einspruch eingelegt, das ist ein Privatwagen von einer Privatperson. Selbst als Gewerbetreibender wäre die Berechnung falsch...
Hallo,
so wie ich Deine Mitteilung gelesen habe wurde der Wiederbeschaffungswert des Wohnanhängers laut Gutachten mit 9.500 incl. , und mit 7.983,19 netto im Gutachten ausgewiesen.
Der Restwert wird mit 5.520 incl., respektive mit 4.638,66 netto angegeben.
Ausgezahlt hat Dir die Versicherung 2.313,19 Euro.
Sie hat hat Dir demnach den Wiederbeschaffungswert netto minus Restwert brutto minus der SB ausgezahlt. Dies ist nicht korrekt.
Auszahlen müsste sie Dir Wiederbeschaffungswert incl. minus Restwert incl. minus SB, also 3.830 EUR.
Die Versicherung versucht hier die Differenzbesteuerung in Ansatz zu bringen. Dies ist nicht korrekt. Du bist Privatmann und im Wiederbeschaffungswert bei einem Wohnanhänger aus 2003 dürfte maximal ein MWst-Anteil von 2,5 % enthalten sein.
Bei Kaskoschäden, und um den handelt es sich hierbei gibt es den Begriff der Differenzbesteuerung oder Regelbesteuerung nicht.
Als Privatmann kannst Du im Restwert keine Mwst. ausweisen, d.h. der Restwert ist mehrwertsteuerneutral mit 5.520,00 EUR zu sehen.
Gruss HCING
Hallo,
vielen Dank für Deine Einschätzung.
Ist die Gesetzeslage so aktuell, weißt Du das? Oder auf welchem Stand bist Du? Ich hörte nebenbei, daß es eine Änderung gab vor 2 oder 3 Jahren etwa.
Ist halt die Frage, wann es welche Änderung gab...
Viele Grüße
Totti
Es handelt sich hier um Vertragsrecht (Kaskoversicherung = AKB) und dort steht und sicherlich auch bei dir, dass im Falle eines (wirtschaftlichen) Totalschadens der Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwertes und der vereinbarten Selbstbeteiligung gezahlt wird. Die Mehrwertsteuer wird nur dann nicht erstattet, soweit Vorsteuerabzugberechtigung besteht.
Die Versicherung allerdings argumentiert anders, hat auch anders reguliert und beruft sich nicht auf die VB, sondern auf die Gesetzeslage in Deutschland...
Dann fordere doch mal deine Versicherung auf, dir die falsche Abrechnung sowie die "Gesetzeslage in Deutschland" schriftlich zu erläutern.