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2. Unfall Innerhalb 2 Monaten, Gutachten trotz Altschaden?

Themenstarteram 3. Januar 2014 um 14:16

Hallo zusammen,

Mitte November hatte ich einen unverschuldetet Unfall. Am Kreisverkehr hat mir einer die Vorfahrt genommen. Schaden bei mir vorne rechts, Kotflügel, Licht,Stoßstange und diverse Kleinteile.

Wiederbeschaffungswert 3.500 €

Reparaturkosten ohne MwSt. 2.000€

Es ging alles über einen Anwalt, am 18.12.13 bekam ich die 2.000 € von der Versicherung.

Da wir über Weihnachten in den Urlaub gefahren sind, wollte ich mein Auto nächste Woche, also Anfang Januar in die Werkstatt bringen um den Schaden reparieren zu lassen, in einer Freien Werkstatt.

Gestern Nachmittag hat mir wieder einer an einer Kreuzung die Vorfahrt genommen und ist mir frontal in die Beifahrertüre gefahren, war also wieder unverschuldet.

Am Dienstag habe ich Termin beim Gutachter, der wird den Altschaden vorne rechts aufnehmen.

Wird dann das beim neuen Wiederbeschaffungswert abgezogen, weil der Wagen war ja zum Zeitpunkt des Unfalls nicht "komplett".

Der neue Wiederbeschaffungswert wäre ja 3.500€ - 2.000€ = 1.500€

Restwert sind vielleicht noch 250€

Bei dem neuen Schaden gehe ich von einem Wirtschaftlichen Totalschaden aus, Türe, Säule, Rahmen etc.

Wie wird das dann gerechnet, ich wollte ja nächste Woche mein Auto zur Werkstatt bringen.

Nach der Reparatur wäre ja der Wiederbeschaffungswert wieder höher.

Mir gehts darum, das ich am Ende nicht nur 100 € bekomme und dann schauen kann wie ich den neuen Schaden richten lassen kann bzw. neues Auto kaufen kann, mit 100 €.

Oder habe ich in diesem Falle die absolute A* Karte gezogen und bin selber Schuld in die Weihnachtsferien gefahren zu sein und nicht in die Werkstatt?

Wäre super wenn sich jemand auskennt und Ahnung hat und mir sein Wissen mitteilen möchte ;-)

Gruß

Chris

Beste Antwort im Thema

au weia......

 

Was war da denn für ein Experte am Werk....:eek:

 

So ein Unfug!!

 

Natürlich muss hier ein Restwert ermitelt werden. Genau so wie ein nachvollziebarer WBW.

 

Den Rest hat KSV bereits richtig erläutert.

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Wieso meinst Du, dass der Wagen, der ohne Unfallschaden einen Wiederbeschaffungswert von 3500 Eur hatte, diesen Wiederbeschaffungswert auch mit einem unreparierten 2000 Euro Unfallschaden immernoch hat?

 

Der WBW wird deutlich geringer sein als nach dem ersten Unfall.

 

Warte das Gutachten ab.

Themenstarteram 3. Januar 2014 um 14:50

Das habe ich doch gar nicht gesagt:

"Der neue Wiederbeschaffungswert wäre ja 3.500€ - 2.000€ = 1.500€"

Die 3.500 € ist der ALTE Wiederbeschaffungswert ohne Unfall, den minus 2.000€ Reperatur aus 1. Unfall ergibt einen neuen Wiederbeschaffungswert von ca. 1.500 €.

 

Habe gedacht ich hätte es verständlich geschrieben...

Gruß

Chris

Welcher Restwert wurde im ersten Gutachten angegeben?

Der jetzige Wiederbeschaffungswert (vor dem zweiten Schaden) ergibt sich aus dem Restwert nach dem ersten Schaden zuzüglich der Handelspanne eines Händlers. Somit ist dieser vermutlich höher als von Dir geschätzt (bzw. versucht zu errechnen).

Themenstarteram 3. Januar 2014 um 15:30

Es wurde kein Restwert angegeben.

Wiederbeschaffungswert 3.500 €

Unter Berücksichtigung aller Wertbeeinflussenden Faktoren, sowie der durchzuführenden Instandsetzung, verbleibt an dem Fahrzeug nach erfolgter sach- und fachgerechter Reparatur voraussichtlich keine Wertminderung.

Der Wiederbeschaffungswert ( 3.500 €) wurde nur überschlägig ermittelt und ist zur Regulierung nicht geeignet.

Er soll lediglich die Reparaturwürdigkeit des Fahrzeugs darlegen.

Eine Schadenminderung ist durch eine Totalschadenabrechnung nicht zu erwarten.

Ich kenn mich mit sowas leider nicht aus, fahre seit 15 Jahren, waren die ersten 2 unverschuldetet Unfälle bei mir.

Ich hätte mein Auto gerne gleich reparieren lassen, nur kam der Urlaub dazwischen und die Werkstatt hatte erst wieder einen Termin im neuen Jahr.

au weia......

 

Was war da denn für ein Experte am Werk....:eek:

 

So ein Unfug!!

 

Natürlich muss hier ein Restwert ermitelt werden. Genau so wie ein nachvollziebarer WBW.

 

Den Rest hat KSV bereits richtig erläutert.

Zitat:

Original geschrieben von Hype1980

Es wurde kein Restwert angegeben.

Wiederbeschaffungswert 3.500 €

Der Wiederbeschaffungswert ( 3.500 €) wurde nur überschlägig ermittelt und ist zur Regulierung nicht geeignet.

Er soll lediglich die Reparaturwürdigkeit des Fahrzeugs darlegen.

Cool, der Gutachter hat einen Wiederbeschaffungswert nur überschlagsmäßig ermittelt der nicht zur Regulierung geeignet ist.

Immerhin legt dieser aber die Reparaturwürdigkeit des Fahrzeuges da.

Ein totaler Widerspruch oder besser gesagt in jeder Hinsicht anfechtbare Aussage.

Auf die Restwertermittlung verzichtet er gleich.

Überlege dir gut ob Du den Gutachter vom Erstschaden auch für den zweiten Schaden beauftragst.

Gruß

fordfuchs

 

Zitat:

Original geschrieben von Hype1980

"Der Wiederbeschaffungswert ( 3.500 €) wurde nur überschlägig ermittelt und ist zur Regulierung nicht geeignet.

Er soll lediglich die Reparaturwürdigkeit des Fahrzeugs darlegen."

Diese Bewertung hat für Unfall 1 so vollkommen ausgereicht.

Da nun nach Unfall 2 wohl ein Totalschaden abgerechnet wird muss nunmehr WBW und RW exakt ermittelt werden, danach wird die Abrechnung wie von dir schon aufgezeigt vorgenommen. Eigentlich relativ unproblematisch.

Warum das nicht der selbe Gutachter machen soll erschließt sich mir nicht, und wenn du auch mit deinem RA zurechtgekommen bist kann er auch gleich Unfall 2 abwickeln.

Zitat:

au weia......

Was war da denn für ein Experte am Werk....

So ein Unfug!!

Natürlich muss hier ein Restwert ermitelt werden. Genau so wie ein nachvollziebarer WBW.

@Dellenzähler: Danke, genau das hab ich auch gedacht

 

Zitat:

Original geschrieben von Göölf

Zitat:

Original geschrieben von Hype1980

"Der Wiederbeschaffungswert ( 3.500 €) wurde nur überschlägig ermittelt und ist zur Regulierung nicht geeignet.

Er soll lediglich die Reparaturwürdigkeit des Fahrzeugs darlegen."

Diese Bewertung hat für Unfall 1 so vollkommen ausgereicht.

Da nun nach Unfall 2 wohl ein Totalschaden abgerechnet wird muss nunmehr WBW und RW exakt ermittelt werden, danach wird die Abrechnung wie von dir schon aufgezeigt vorgenommen. Eigentlich relativ unproblematisch.

Warum das nicht der selbe Gutachter machen soll erschließt sich mir nicht, und wenn du auch mit deinem RA zurechtgekommen bist kann er auch gleich Unfall 2 abwickeln.

Hallo,

wenn Du einfach mal deine unqualifizierte Fresse hier halten würdest wäre es das Beste für dich und auch für uns.

Man oh man.

Selbst bei einem Reparaturschaden besteht die Option auf Totalschadensbasis abzurechnen und zwar dann, wenn der Reparaturaufwand höher ist als der Wiederbeschaffungsaufwand (WBW-RW).

Wie soll die Versicherung eine Abrechnung hier vornehmen, wenn der Restwert mal einfach so weg gelassen wird!?

Dann wird der Wiederbeschaffungswert nur überschlagsmäßig ermittelt und kann nicht mal zur Regulierung herangezogen werden.

Das sind die klassischen 0815 Gutachten und sowie es mir erscheint hat dieser Mann keine Ahnung von seinen Job.

Da brauche ich keinen Gutachter hierfür. Sich ein paar Zahlen zusammenreimen kann auch eine Laie oder die Freunde bei Facebook.

Im Grunde ist eine Restwertermittlung nur dann nicht erforderlich, wenn die Reparaturkosten unterhalb 25 % vom Wiederbeschaffungswert liegen.

Aber ich sehe schon das ich nicht mehr auf den neusten Stand bin und meine Textbausteine im Gutachten nun aktualisieren muss.:D

Gruß

fordfuchs

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

wenn Du einfach mal deine unqualifizierte Fresse hier halten würdest ...

Mal ernsthaft, du hast doch einen Volltreffer abbekommen, oder ist das bei euch als Berufskrankeit anerkannt ?

 

Der Versicherung hat das Gutachten ausgereicht, dem beteiligten Anwalt auch und der Schaden wurde reguliert. Ende der Vorstellung.

Nur hier, wo keiner das Fahrzeug und Schaden gesehen hat und irgendwelche Begleitumstände kennt, da kommen die superschlauen Berufsrechthaber um die Ecke und wissen es besser.

Zitat:

Original geschrieben von Göölf

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

wenn Du einfach mal deine unqualifizierte Fresse hier halten würdest ...

Mal ernsthaft, du hast doch einen Volltreffer abbekommen, oder ist das bei euch als Berufskrankeit anerkannt ?

 

Der Versicherung hat das Gutachten ausgereicht, dem beteiligten Anwalt auch und der Schaden wurde reguliert. Ende der Vorstellung.

Nur hier, wo keiner das Fahrzeug und Schaden gesehen hat und irgendwelche Begleitumstände kennt, da kommen die superschlauen Berufsrechthaber um die Ecke und wissen es besser.

wenn Du einfach mal deine unqualifizierte Fresse hier halten würdest ... hier fehlt etwas hättest Du ruhig mit zitieren dürfen, denn das schreibe ich nicht nur weil mir langweilig.

Zudem dürfte es sich hier um einen Ford Fusion älteren Baujahres handeln, also Schnauze sonst Beule.

Der einzige wo hier einen Volltreffer nach dem anderen abliefert bist Du.

Mit so etwas kannst Du vielleicht die jungen Mädels imponieren, aber sicher nicht mich bzw. uns.

Deine Begleitumstände kenne ich inzwischen sehr gut, das kannst Du mir glauben.

Auf nähere Erläuterungen verzichte ich, denn das würde hier den Rahmen sprengen.

Ciao

fordfuchs

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Göölf

 

Nur hier, wo keiner das Fahrzeug und Schaden gesehen hat und irgendwelche Begleitumstände kennt, da kommen die superschlauen Berufsrechthaber um die Ecke und wissen es besser.

der einzige (Möchtegern) Besserwisser der hier rumstolpert, dass bist du Märchenonkel.

 

Abr das habe wir hier ja schon des öfteren zur Sprache gebracht.

 

In den Themen wo du dein arrogantes und rotziges Mundwerk aufmachst gibt es immer Unmut.

 

Hauptsache du schwafelst hier irgend etwas gelle? 

 

Die Regulierung des Schadenfalles hier hat rein gar nichts damit zu tun, ob das Gutachten fachlich richtig ist oder nicht.

 

Aber hier den Versuch zu unternehmen dir das zu erklären, wäre Perlen vor die Säue werfen.  

 

Und jetzt kanst du wieder mit deinem flachen Null Bezug zum Thema Geschwafel kommen.

 

Aber besser das, als hier mit Nullwissen zu versuchen falsche Aussagen für richtig darzustellen.

 

Und für weitere Beleidigungen -von deiner Seite- die du  hier ja immer so empört bei anderen anprangerst kannst du ja zur Abwechselung mal wieder deinen Zweitaccout benutzen du Möchtegern- Krankheitsanalytiker

 

 

ps. Denke an den Müll, nicht das du wieder Ärger mit deiner Mutti bekommst

 

Zitat:

Original geschrieben von KSV

Zitat:

au weia......

Was war da denn für ein Experte am Werk....

So ein Unfug!!

Natürlich muss hier ein Restwert ermitelt werden. Genau so wie ein nachvollziebarer WBW.

@Dellenzähler: Danke, genau das hab ich auch gedacht

das schlimme ist, dass hier solche Nullnummern wie Göölf mit Ihrem einfach nur dusseligen Gesülze hier  auch noch falsche Informationen streuen und sich gut dabei finden.....:rolleyes:

...

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