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20%iger Aufschlag bei der Hauptuntersuchung für 8-wochige TÜV-Überziehung...

Themenstarteram 2. Januar 2018 um 11:14

Ich hatte meine TÜV-Vorführung statt 10.2017 auf den heutigen Tag hinausgezögert, um die blaue 2020er Plakette zu erhalten.

Der TÜV-Ingenieur sagte mir, dass sich wegen der Überziehung der Grundpreis um 20% erhöht!

Der Aufpreis war es mir wert!

Da er aber auch nicht den Prüfungsumfang um 20% erhöhte, kommen mir die Erhöhung eher als willkürliche Strafsanktion vor?

Gibt es dafür eine bundeseinheitliche Verordnung?

Sprich, würde es sich bei der DEKRA / KUS genauso verhalten?

-:)

Grüssle

Nico

Beste Antwort im Thema

Die Plakettenfarbe muss zum Nagellack der Beifahrerin passen …

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Ja.

Da ja mit der Neureglung die Zweijahresfrist wieder ab dem Tag der Prüfung zählt, finde ich das nicht übertrieben. Somit macht es halt keinen Sinn, wenn da wieder wer durch Terminüberziehung versucht, mal alle acht bis zehn Jahre nen TÜV auszulassen. So muss man ihn trotzdem mizbezahlen. ;)

Kannst aber bei 12 mal um zwei Monate überziehen ohne Zuschlag dir eine Hauptuntersuchung sparen. Musst natürlich das Fahrzeug auch lange genug fahren, sind immerhin rund 26 Jahre.

Für mich macht das Überziehen um zwei oder mehr Monate eigentlich nur Sinn, wenn ich den Prüfmonat verlagern möchte. Mein Motorrad hatte EZ im Dezember, wurde als erst im Februar geprüft, und beim nächsten Mal im April und dann im Juni. Freut sich der Prüfer, der hat im Februar bei der Fahrt ganz schon gezittert - ohne Helm, Jacke, Handschuhe.

Zitat:

Für mich macht das Überziehen um zwei oder mehr Monate eigentlich nur Sinn, wenn ich den Prüfmonat verlagern möchte.

Mach ich ja zB. auch so.

Jenachdem wann das Fahrzeug auf mich zugelassen wurde, bzw. der eigentliche Termin dran wäre, entweder den ersten TÜV nach hinten verlagern, oder, wenn zu langer Zeitraum, wird er halt entsprechend früher gemacht.

Da ich ich die ersten zwei Monate im Jahr immer am ehesten Zeit dafür habe, wird das dann so eingetaktet.

Themenstarteram 2. Januar 2018 um 12:19

Ich wollte das Prüfjahr verlagern...-:)

Hat nun ja auch geklappt...!

Und warum ist das Prüfjahr so wichtig?

Zitat:

@princeton schrieb am 2. Januar 2018 um 12:14:20 Uhr:

Gibt es dafür eine bundeseinheitliche Verordnung?

Ja, die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Den Aufpreis bei einer Überziehung des HU-Termins findet man unter der Gebührennr. 413, Fußnote 8:

"Wird eine Hauptuntersuchung nach Nummer 2.2 der Anlage VIIIa StVZO nach Überschreitung des Vorführtermins um mehr als zwei Monate an einem Fahrzeug durchgeführt, ist die Gebühr für diese Untersuchung aus der Gebühr für die Hauptuntersuchung (Spalte 5) zuzüglich dem 0,2-Fachen dieser Gebühr zu bilden."

Die Plakettenfarbe muss zum Nagellack der Beifahrerin passen …

Zitat:

@AMenge schrieb am 2. Januar 2018 um 13:31:55 Uhr:

Und warum ist das Prüfjahr so wichtig?

Hm, weil man vielleicht schon weiß, das in spätestens 18 Monaten der nächste Fahrzeugwechsel dran ist?

Zitat:

@birscherl schrieb am 2. Januar 2018 um 13:48:15 Uhr:

Die Plakettenfarbe muss zum Nagellack der Beifahrerin passen …

Der war gut! :D :D :D

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 2. Januar 2018 um 13:50:17 Uhr:

Zitat:

@AMenge schrieb am 2. Januar 2018 um 13:31:55 Uhr:

Und warum ist das Prüfjahr so wichtig?

Hm, weil man vielleicht schon weiß, das in spätestens 18 Monaten der nächste Fahrzeugwechsel dran ist?

Die Logik erschliesst sich mir nicht.

Warum nicht?

In dem Fall erspart man sich den TÜV noch kurz vorm Fahrzeugwechsel, insbesondere wenn das Auto schon so alt ist, das es danach verschrottet wird.

Wegen zwei Monaten? Ist doch ne Milchmädchenrechnung.

Themenstarteram 2. Januar 2018 um 13:15

Verhält sich ähnlich wie mit meinem im Dezember gekauften Neufahrzeug...!

Den melde ich auch erst 2018 an...!

Da gibt es dann die 2021 Plakette und Pluspunkte beim Wiederverkauf...!

-:)

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