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2022 Unfall, Versicherungswechsel wegen PKW Verkauf, nun Rückstufung
Guten Mittag zusammen,
folgender Sachverhalt.
Ich hab meinen Führerschein seit Dezember 2022 und seitdem auch ein Auto. Leider hatte ich 3 Tage nach dem Kauf direkt Mist gebaut und den über meine damalige Versicherung, die HUK, regeln lassen. Eingestuft wurde ich mit Klasse 0, und im Januar diesen Jahres bin ich auch in 0 geblieben.
Leider musste ich aus versch. Gründen mein altes Auto verkaufen, habe dann auch bei der HUK gekündigt und hab mir ein neues Auto gekauft und über die CosmosDirekt versichern lassen seit Mitte Juli. Mit Klasse 0, so hatte ich sie ja zuletzt.
Die Cosmos hat sich heute gemeldet, dass die HUK ihr nun alle Daten gemeldet hätte und ich nun zurückgestuft werde in die Klasse M. Laut einigen Recherchen online haben die den Beitrag aufgrund des Unfalls letzten Jahres wohl neu berechnet und das ist ja auch verständlich, wenn auch ärgerlich (statt 1900 Euro jährlich für Vollkasko 2550 Euro - aua. Und nein, ich kann diesen Beitrag nicht senken - familiär sieht es schwierig aus).
Meine blöde Frage ist jetzt, ob ich ab Januar bei weiterhin anhaltender Unfallfreiheit, dennoch mit einer besseren Einstufung, also in SF 0, rechnen kann? Denn die SF Klasse habe ich ja quasi seit Dezember letzten Jahres und zum 01.01. wird ja immer neu berechnet. Vielleicht hat hier dazu jemand eine Erfahrung.
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33 Antworten
Moin!
Seit wann besteht Dein Vertrag bei Cosmos und mit welcher Hauptfälligkeit?
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 5. September 2023 um 12:28:49 Uhr:
Moin!
Seit wann besteht Dein Vertrag bei Cosmos und mit welcher Hauptfälligkeit?
Ich bin seit dem 18. Juli 2023 dort versichert, Hauptfälligkeit wäre der 01.01. jeden Jahres. Zahle jetzt anteilig für dieses "halbe" Jahr.
Du hast augescheinlich bei der Cosmos deinen Vorvertrag zur Übernahme angegeben. Das hättest du nicht machen müssen (sollen) sondern einfach einen neuen Vertragsverlauf mit SF 0 beginnen. Das hätte dir die SF M erspart. Wenn du zum 1.1.24 bei der aktuellen Versicherung ein Versicherungsjahr voll hast und darin schadensfrei unterwegs warst, wird die SF um eine Stufe verbessert. Es könnte sein, dass dennoch eine neue Versicherung ohne SF-Übernahme sinnvoll wäre, nmlich dann wenn die neue ohne Angabe des Vorvertrages mit SF 1/2 anfangen würde. Rechne das einfach auf der website der gewünschten Versicherung mal durch.
Da er den Führerschein erst seit Dezember 2022 hat, wird er wahrscheinlich bei keinem Versicherer SF1/2 bekommen.
Das ist so korrekt, wenn du schadensfrei bleibst, kommst du am 01.01.24 in SF1
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. September 2023 um 13:20:08 Uhr:
Du hast augescheinlich bei der Cosmos deinen Vorvertrag zur Übernahme angegeben. Das hättest du nicht machen müssen (sollen) sondern einfach einen neuen Vertragsverlauf mit SF 0 beginnen. Das hätte dir die SF M erspart. Wenn du zum 1.1.24 bei der aktuellen Versicherung ein Versicherungsjahr voll hast und darin schadensfrei unterwegs warst, wird die SF um eine Stufe verbessert. Es könnte sein, dass dennoch eine neue Versicherung ohne SF-Übernahme sinnvoll wäre, nmlich dann wenn die neue ohne Angabe des Vorvertrages mit SF 1/2 anfangen würde. Rechne das einfach auf der website der gewünschten Versicherung mal durch.
Soweit wie ich das jetzt online geschaut habe mit den Versicherungen, muss ich bei allen meinen Vorversicherer und damit die SF Klasse angeben. Ich glaube also nicht, dass das funktioniert, aber danke trotzdem.
Die Angabe ist nur bei SF-Übernahme zwingend erforderlich. Sonst nicht.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 5. September 2023 um 13:33:41 Uhr:
Das ist so korrekt, wenn du schadensfrei bleibst, kommst du am 01.01.24 in SF1
Das wäre natürlich schön!
Ich habe das hier noch in den AGBs aufgesammelt: "I.3.4 Besserstufung bei Verträgen mit SF-Klassen ½, 0 oder M
Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Kalenderjahres
ununterbrochen bestanden, stufen wir Ihren Vertrag aus der SF-Klasse
½, 0 oder M bei schadenfreiem Verlauf in die SF-Klasse 1 ein."
Fraglich ist, ob die damit nur ihren Vertrag meinen oder ob allgemein der Versicherungsschutz gemeint ist. Entweder muss ich die harte Pille schlucken und für das nächste Jahr die 2500 Euro bezahlen, um dann ab 2025 besser eingestuft zu werden, oder es klappt doch schon zu 2024.
Oh man, immer das liebe Geld.
Brauchst Du zwingend Vollkasko? Vielleicht reicht Dir ja auch Teilkasko, dann würde der Beitrag vermutlich deutlich sinken.
Das ununterbrochen gilt immer nur für Neuverträge, da er ja schon im Dez22 den Beginn hatte und diese Zeit mitgenommen hat, kommt er am 01.01.24 in SF1.
Definitiv wäre das bei der HUK so, da er Ablauf 01.01. hat
Er kann ja an die Cosmos eine Mail schicken und dies anfragen
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 5. September 2023 um 14:14:32 Uhr:
Brauchst Du zwingend Vollkasko? Vielleicht reicht Dir ja auch Teilkasko, dann würde der Beitrag vermutlich deutlich sinken.
Das hatten mein Freund und ich auch schon überlegt, aber aktuell macht eine Vollkasko noch mehr Sinn. Nach 2 Jahren werde ich diese aber vermutlich in eine Teilkasko umändern.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 5. September 2023 um 14:14:43 Uhr:
Das ununterbrochen gilt immer nur für Neuverträge, da er ja schon im Dez22 den Beginn hatte und diese Zeit mitgenommen hat, kommt er am 01.01.24 in SF1.
Definitiv wäre das bei der HUK so, da er Ablauf 01.01. hat
Er kann ja an die Cosmos eine Mail schicken und dies anfragen
Das werde ich dann wohl mal tun müssen. Der Vertrag bei der HUK mit dem alten Karren lief ja nur bis Mitte Juli, dann kam ja das neue Auto bei der Cosmos.
Ich verstehe bei diesem Sachverhalt aber nicht, weshalb ihn die HUK ab 01.01.23 nicht in SF M eingestuft hat?
Kann das mir jemand erklären, weil der Unfall war ja wohl noch im Dez.22.
Also müsste er doch jetzt schon das ganze Jahr über für die SF M zahlen!?
Weil er keinen Ablauf 01.01. hatte, deshalb wäre er erst im Dezember 23 in die SF M bei der HUK gekommen.
Hätte er das neue Auto wieder bei der HUK versichert wäre er auch dann im Juli in die SFM eingestuft worden.
Die SF M hatte er schon seit dem 01.01.23, nur wird die bei unterjährigem Ablauf, immer erst zur Hauptfälligkeit wirksam