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225/40/ZR18 auf AudiA3 ???

Themenstarteram 22. Mai 2019 um 18:41

Moin,

ich möchte mir neue Reifen bestellen mit den Dimensionen 225/40/ZR18 für meine 18" S-Line Felgen. Wir haben bereits alle ABE-Auflagen durchgelesen und kontrolliert, jedoch steht in einigen Auflagen, dass man gucken muss, ob die Reifen genug Spielraum zum Radhaus und Kotflügel haben. Wir sind nun leider keine Mechaniker oder Autokenner und kennen auch niemanden, der sich damit auskennt. Nun ist die Frage, ob ich diese Reifen kaufen und montieren (natürlich mit Dekra-Eintragung) darf. Wäre ärgerlich, wenn ich sie kaufe und dann gesagt wird, dass es nicht erlaubt ist.

Weitere Informationen zu meinem Auto: Audi A3 1.6, BJ 2006, Modell 8P, Benziner, 102PS (75KW), aktuell 205/55/R16 Reifen montiert

Ich hoffe jemand von euch hat eine schnelle Antwort parat und kann mir helfen. :D

Liebe Grüße, Jessie

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Wir haben bereits alle ABE-Auflagen durchgelesen und kontrolliert, jedoch steht in einigen Auflagen, dass man gucken muss, ob die Reifen genug Spielraum zum Radhaus und Kotflügel haben.

Das muss nicht 'man' prüfen, sondern ein Sachverständiger. (TÜV, Dekra, …)

Wenn in in der letzten oder vorletzten Spalte A01 bzw. 11A steht, ist eine sofortige Abnahme fällig. (Z. B. wegen Karosserie-, Tacho- und /oder Fahrwerkssauflagen).

Gutachten zur ABE

ABE

Die Abnahmepflichtigen Karosserieauflagen:

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein

K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen

K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:3-Türer:-die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,-der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,-die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).5-Türer:-die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,-der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,-die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen)

K60) An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger um min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um ca. 3 mm.

 

Für die Einhaltung der anderen Auflagen bist du selbst verantwortlich. Also nachlesen.

21 weitere Antworten
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Geh zum Reifenfachhandel, der sollte nichts machen was nicht passt, sonst muss er geradestehen wenns nicht passt...

am 22. Mai 2019 um 18:53

Hoffentlich kommt der Wagen noch vom Fleck mit den Rädern.

Fahre 225 45 17 auf meinem 8p mit Sline Fahrwerk, passt ohne Karosse anzufassen.

Hängt aber natürlich auch von der ET ab.

Ab Werk verbaut Audi beim 8P folgende Räder:

7,5x18, et54 mit 225/40;

Also alles im grünen Bereich...................

Themenstarteram 23. Mai 2019 um 4:33

Guten Morgen,

Danke @onzlaught und @Cokefreak für die Antworten. Meine neuen Felgen haben eine ET von 35, mein Auto jedoch 42, das meinte meint mein Papa. Könnte es da Probleme geben?

Liebe grüße.

Guten Morgen zurück,

das wird nicht nur Probleme geben, sondern "fast unmöglich" sein.

Zum einen die Einpresstiefe: 19mm nach Außen gegenüber den Werksfelgen ist ne echte Hausnummer!

Wenn deine S-Line Felgen et35 haben, sind sie nicht vom A3. (sind es überhaupt Originalfelgen?)

Um welche Felgen handelt es sich? Fotos oder Daten sind hilfreich.

Je nach Felge, kann es sein, dass Du 225/40 nicht montieren darfst.

Grüße Cokefreak

am 23. Mai 2019 um 9:11

die 17er sind ganz nebenbei kostengünstiger und für die ps des TE die bessere wahl.

Habe eine alte Eintragung eines Vorbesitzers:

235/35R19 auf 8x19H2 ET 35.

Meines Wissens nach ohne irgendwelche Umbauten.

Die Räder habe ich zwar mitgekauft, bin sie aber nie gefahren.

Momentan fahre ich 225/45/17 auf 7,5x17 ET43 (SLine vom A4B6 glaub ich)

Eingetragen ist aber bis 235/45/17 auf ET43

P.S.

Wenn Deine Felgen von einem anderen Audi kommen:

Traglastbescheinigung mitnehmen für die Eintragung.

Themenstarteram 23. Mai 2019 um 11:11

Ich werde heute nachmittag mal zu ATU fahren und nachfragen. Ist natürlich ärgerlich, wenn es so ist. ??

Die Fotos sind von meinen neuen Felgen, die auf die neuen Reifen mit 225/40/zr18 sollen.

am 23. Mai 2019 um 11:27

Das sind Sonderräder von Ronal, keine Audi S-Line.

https://www.felgenshop.de/gutachten/882240

Unabhängig davon, was Dir der Verkäufer/ATU sagt, ist einzig relevant, was im Gutachten steht.

Durch Aussagen wie: „die verkaufen wir viel“ oder „passt schon“ solltest Du dich nicht täuschen lassen.

Im Gutachten steht auch der S3 8P, der sollte schon serienmässig tiefer sein als Deiner. Würde mich wundern wenn das nicht passt, zumal auch 235 mit gelistet sind.

P.S.

@ Fa Ronal

Ihr habt den 3,2quattro vergessen, laut dem Gutachten gibt es ab 184kW nur den S3, das stimmt so aber nicht.

Zitat:

Wir haben bereits alle ABE-Auflagen durchgelesen und kontrolliert, jedoch steht in einigen Auflagen, dass man gucken muss, ob die Reifen genug Spielraum zum Radhaus und Kotflügel haben.

Das muss nicht 'man' prüfen, sondern ein Sachverständiger. (TÜV, Dekra, …)

Wenn in in der letzten oder vorletzten Spalte A01 bzw. 11A steht, ist eine sofortige Abnahme fällig. (Z. B. wegen Karosserie-, Tacho- und /oder Fahrwerkssauflagen).

Gutachten zur ABE

ABE

Die Abnahmepflichtigen Karosserieauflagen:

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein

K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen

K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:3-Türer:-die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,-der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,-die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).5-Türer:-die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,-der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,-die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen)

K60) An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger um min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um ca. 3 mm.

 

Für die Einhaltung der anderen Auflagen bist du selbst verantwortlich. Also nachlesen.

Na das nenn ich mal Auflagen...........

Die Umbauarbeiten werden mehr Geld verschlingen, als der A3 wert ist.

Bin mal gespannt, was die "Fachkraft" bei ATU dazu sagt.

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