1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. 23 km/h zu schnell - Anhörung wegen einer Verkehrs[...]widrigkeit

23 km/h zu schnell - Anhörung wegen einer Verkehrs[...]widrigkeit

Themenstarteram 4. Februar 2015 um 21:36

Hallöchen an alle,

Ich melde mich mit einem etwas peinlichem Problem.

Vor knapp zwei Wochen wurde ich auf dem Weg nach Hause geblitzt.Um nicht zu Hause etwas kochen zu müssen,entschloss ich mich beim McDonalds etwas zu kaufen.

Auf dem Weg nach Hause, blitze es dann Rot auf. In diesem Moment jedoch, biss ich gerade in meinen Cheeseburger rein. Ich hielt den Burger samt Tüte vor mein Gesicht und hatte auch eine große Schwarze Cap auf. Da dachte ich mir schon wow muss ein vielsagendes Foto werden.

 

Heute kam jedoch ein Anhörungsbrief in dem 110€ von mir verlangt werden. Gratis dazu gibts einen Punkt.

Als Beweis wird das Foto angegeben, welches aber nicht beiliegt. Wie seht ihr meine Chancen und wie soll ich nun vorgehen?

Beste Antwort im Thema

@TE

Da Du noch ein jüngerer Mensch zu sein scheinst, erlaube ich mir mal ein paar kleine Anmerkungen:

Anhand Deiner Angaben gehe ich davon aus, dass Du innerorts zu schnell unterwegs warst. Zu Deinen Gunsten gehe ich weiter davon aus, dass es sich um ein 50km/h-Limit handelte. Wenn ich die Meßtoleranz dazrechne, warst Du innerorts somit mit mehr als 75km/h unterwegs, was etwa einer Geschwindigkeit von 20 Meter pro Sekunde entspricht. Noch dazu ist Dein Hunger so groß und Deine Zeit so knapp, dass Du nicht in Ruhe essen kannst, sondern dieses beim Fahren machen musst. Wie Du selbst schreibst, verdeckt der Burger nebst Tüte Dein Gesicht, was Dein Sichtfeld nochmal zusätzlich einschränkt. Zumindest eine Hand hast Du ebenfalls nicht am Lenkrad, vielleicht sogar beide Hände am Burger, gelenkt wird dann mit den Knien, wie ich es oftmals sehe. Die normale Reaktionszeit eines Kraftfahrers liegt bei einer guten Sekunde, so lange braucht man, bis man eine Situation erkennt und BEGINNT, die notwendigen Schritte einzuleiten. Heißt also, Kind läuft auf Straße, also Fuß vom Gas, wechseln auf Bremse, dann Schwellzeit, Ansprechzeit der Brremse,..., und die Gefahr ist hoffentlich überstanden. Bei Dir sieht es wie folgt aus: Da Du abgelenkt bist, ist Deine Reaktionszeit mindestens verdoppelt, wenn Du nicht gerade Superman bist, also 2 Sekunden. Dann bist Du noch deutlich schneller als erlaubt, nämlich fast 50% schneller.

Wie sähe es bei 50 km/h aus? Nach den einschlägigen Formeln und einer Sekunde Reaktionszeit legt das Fahrzeug in dieser Zeit 15 m zurück (Reaktionsweg). Dann beginnt die Gefahrenbremsung, der Bremsweg dürfte bei optimalen Bedingungen bei 12,5m liegen. Das bedeutet, dass nach insgesamt knapp 28m das Fahrzeug steht.

Nun das gleiche bei 75 km/h und verlängerter Reaktionszeit: Der Reaktionsweg liegt nun bereits bei 45m, und der Bremsweg verlängert sich auf ca. 28m, das macht zusammen ca. 73m.

Will heißen.Du hast bei dieser Geschwindigkeit von 75 km/h innerhalb der Ortschaft keine reale Chance, irgendetwas zu tun, um einen Unfall zu vermeiden.

Abschließend zu Deinen Fragen: Natürlich kann der Halter des Fahrzeugs, da wir in einem Rechtsstaat leben, alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen. Das wäre im Groben: Er braucht den zugesandten Anhörungsbogen nicht ausfüllen oder beachten, wenn er nicht will. Er braucht weder den Fahrer benennen noch sich sonst irgendwie äußern. Allerdings kann dann die Behörde, und das wird sie mit Sicherheit tun, gegen ihn einen Bußgeldbescheid erlassen. Dagegen kann er wiederum fristgerecht Rechtsmittel (Einspruch) einlegen. Diesen kann er begründen (oder es auch lassen). Er kann beispielsweise schreiben, dass er nicht der Fahrer war, er jedoch nicht bereit ist, den wahren Fahrer zu benennnen. Die Behörde kann dann je nach sportlichem Ehrgeiz den wahren Fahrer ermitteln, oder Dein Bruder kriegt halt 'ne Fahrtenbuchauflage. Oder der Bruder gibt für Dich den Verstoß zu, zahlt das Bußgeld und kassiert den Punkt. Es gibt viele Möglichkeiten.

Ich würde jedoch, wenn ich den o.g. Bockmist schon verzapft habe, alles zugeben und zahlen, den Punkt kassieren UND es als Lehrgeld verbuchen und als Anlass nehmen, mein Fahrverhalten zu ändern.

Grüße der Gardiner

133 weitere Antworten
Ähnliche Themen
133 Antworten

Bezahlen und als Lehrgeld hinnehmen. Selbst wenn man Dich nicht erkennt, dann ist der Halter des Fahrzeuges verpflichtet den Fahrer zu benennen.

Ich würde da jetzt nicht allzu viel Stress machen, denn es wird alles nur noch unnötig teurer als es eh schon ist.

Da hast du wohl etwas durcheinandergebracht.

Entweder hast du einen Anhörungsbrief bekommen, um dich zur Sache zu äußern oder du hast direkt einen Bußgeldbescheid über 110 € erhalten. Beides zusammen ergibt keinen Sinn.

Themenstarteram 4. Februar 2015 um 21:43

Zitat:

@alsk1 schrieb am 4. Februar 2015 um 22:38:32 Uhr:

Bezahlen und als Lehrgeld hinnehmen. Selbst wenn man Dich nicht erkennt, dann ist der Halter des Fahrzeuges verpflichtet den Fahrer zu benennen.

Ich würde da jetzt nicht allzu viel Stress machen, denn es wird alles nur noch unnötig teurer als es eh schon ist.

Zufälligerweise bin ich nicht der Halter des Autos

Zitat:

Entweder hast du einen Anhörungsbrief bekommen, um dich zur Sache zu äußern oder du hast direkt einen Bußgeldbescheid über 110 € erhalten. Beides zusammen ergibt keinen Sinn.

Ersteres. Nur stand da schon der Betrag drauf

Zitat:

@marizz schrieb am 4. Februar 2015 um 22:43:01 Uhr:

 

Zufälligerweise bin ich nicht der Halter des Autos

Und wie kam dann der Brief an Dich?

Zitat:

@marizz schrieb am 4. Februar 2015 um 22:43:01 Uhr:

Zitat:

@alsk1 schrieb am 4. Februar 2015 um 22:38:32 Uhr:

Bezahlen und als Lehrgeld hinnehmen. Selbst wenn man Dich nicht erkennt, dann ist der Halter des Fahrzeuges verpflichtet den Fahrer zu benennen.

Ich würde da jetzt nicht allzu viel Stress machen, denn es wird alles nur noch unnötig teurer als es eh schon ist.

Zufälligerweise bin ich nicht der Halter des Autos

Naja wenn Du nicht der Halter bist, und trotzdem schon einen Anhörungsbogen bekommen hast, dann wissen die auch das Du es warst, da der Halter dich angegeben hat :rolleyes:

Nur 23Km/h zuschnell? Dafür 110€?

Zitat:

@marizz schrieb am 4. Februar 2015 um 22:43:01 Uhr:

 

Zufälligerweise bin ich nicht der Halter des Autos

Wenn Du direkt angeschrieben wurdest und selbst nicht Halter des Fahrzeugs bist, dann hat der Halter deinen Namen und Adresse schon weiter gegeben.

Was glaubst Du denn, wie die dich sonst anschreiben können?! :rolleyes:

Zitat:

@marizz schrieb am 4. Februar 2015 um 22:43:01 Uhr:

Zitat:

Entweder hast du einen Anhörungsbrief bekommen, um dich zur Sache zu äußern oder du hast direkt einen Bußgeldbescheid über 110 € erhalten. Beides zusammen ergibt keinen Sinn.

Ersteres. Nur stand da schon der Betrag drauf

Dann haben die auch ein hübsches Foto und können das ggf. mit dem Original vergleichen.

Meist reicht schon das hinterlegte Ausweisfoto beim Einwohnermeldeamt.

Ich hoffe, der Burger hat wenigstens geschmeckt, der wird ziemlich teuer... :)

 

Nachtrag: Kai war 'ne Minute schneller. :D

Zitat:

@ttru74 schrieb am 4. Februar 2015 um 22:47:11 Uhr:

Nur 23Km/h zuschnell? Dafür 110€?

Innerorts 80,-€ Bußgeld und 28,50,-€ Gebühren = 108,50 €, aufgerundet 110,-€

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit