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23km/h außerhalb geschlossener Ortschaft zu schnell-Weitere Kosten?

Themenstarteram 24. Oktober 2016 um 16:02

Hallo,

mir ist da ein kleines Missgeschick passiert.

Ich wurde mit 93km/h in einer 70 er Zone außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt (stationärer Blitzer).

Meine Stirn ist allerdings verdeckt und generell ist das Foto nicht sehr gut zu erkennen. Tatzeitpunkt liegt etwa 4 Wochen zurück. Erinnern kann ich mich nicht, beziehungsweise habe ich nicht mitbekommen das ich geblitzt worden bin.

Anhörungsbogen habe ich erhalten und meine Daten eingetragen, allerdings kein Schuldeingeständnis abgegeben.

Jetzt habe ich ein neues Schreiben erhalten, wo ich mitteilen soll wer der Fahrer war. (Fahreigenschaft)

Da sie mir noch kein Bußgeldbescheid geschickt haben, denke ich Sie sind sich nicht sicher ob wirklich ich es bin der gefahren ist.

Selbst belasten muss ich mich ja nicht, allerdings heißt es das weitere Ermittlungen eingeleitet werden, sollte ich den Fahrer nicht mitteilen.

Meine Frage nun:

Entstehen durch die zusätzliche Ermittlung weitere Kosten für mich?

Also wenn ich von meinem Recht gebrauch mache mich nicht selbst zu beschuldigen, entstehen mir extra Kosten durch die weiteren Ermittlungen?

Bisher drohen mir 70€ und 1 Punkt.

Liebe Grüße

Beste Antwort im Thema
am 24. Oktober 2016 um 17:09

Zitat:

@Luebecker220 schrieb am 24. Oktober 2016 um 18:58:34 Uhr:

Ich war mal 2 x im Jahr dran mit jeweils 21 km/h. Da kam Freude auf, da FS-Entzug drohte. Ein guter Anwalt half mir raus.

Märchenstunde?

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Auf jden Fall kannst du sicher sein das das Originalfoto wesentlich besser ist.

Wenn du keine weiteren Angaben machst musst du damit rechnen das in naher Zukunft nette freundliche Herren vor deiner Tür stehen und fragen ob du das auf dem Foto bist.

Bist du nicht da fragt man einfach bei den Nachbarn. :D

Themenstarteram 24. Oktober 2016 um 16:29

Ja das habe ich mir schon gedacht.

Mich interessiert ob mir durch diese Aktion weitere Kosten entstehen.

Es kommen noch 25 Euro Bearbeitungsgebühr dazu!

Gruß

Andi

Themenstarteram 24. Oktober 2016 um 16:53

Generell oder nur durch die weiteren Ermittlung zur Feststellung des Fahrers?

Ich frage, da ich in den 8 Jahren die ich fahre noch nie geblitzt worden bin. Also noch ganz jungfräulich was das angeht.

Bezahle, stecke die Faust in die Tasche und halt´s Maul.

Ich war mal 2 x im Jahr dran mit jeweils 21 km/h. Da kam Freude auf, da FS-Entzug drohte. Ein guter Anwalt half mir raus.

Die 25€ sind unabhängig von deiner Aussage, dass sind die Verwaltungsgebühren (sind auch pi mal Daumen, je nach Behörde auch etwas mehr oder weniger).

Dir entstehen selbstverständlich auch keine zusätzlichen Kosten durch die Warnehmung deiner Rechte.

am 24. Oktober 2016 um 17:09

Zitat:

@Luebecker220 schrieb am 24. Oktober 2016 um 18:58:34 Uhr:

Ich war mal 2 x im Jahr dran mit jeweils 21 km/h. Da kam Freude auf, da FS-Entzug drohte. Ein guter Anwalt half mir raus.

Märchenstunde?

Zitat:

@zille1976 schrieb am 24. Oktober 2016 um 19:09:37 Uhr:

Zitat:

@Luebecker220 schrieb am 24. Oktober 2016 um 18:58:34 Uhr:

Ich war mal 2 x im Jahr dran mit jeweils 21 km/h. Da kam Freude auf, da FS-Entzug drohte. Ein guter Anwalt half mir raus.

Märchenstunde?

Kein Märchen, leider Realität. Frage beantwortet?

Wiederholungstäter:

siehe

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2334#

Zitat:

@Luebecker220 schrieb am 24. Oktober 2016 um 19:21:34 Uhr:

Zitat:

@zille1976 schrieb am 24. Oktober 2016 um 19:09:37 Uhr:

 

Märchenstunde?

Kein Märchen, leider Realität. Frage beantwortet?

Wiederholungstäter:

siehe

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2334#

Doch Märchen, weil (wie im Link beschrieben) das erst ab 26km/h der Fall ist.

Gruß Metalhead

am 24. Oktober 2016 um 17:30

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 24. Oktober 2016 um 19:27:45 Uhr:

Zitat:

@Luebecker220 schrieb am 24. Oktober 2016 um 19:21:34 Uhr:

 

Kein Märchen, leider Realität. Frage beantwortet?

Wiederholungstäter:

siehe

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2334#

Doch Märchen, weil (wie im Link beschrieben) das erst ab 26km/h der Fall ist.

Gruß Metalhead

Rrrrrrichtiiiig :D

Aber ein stimmt. Der Anwalt ist gut. Lässt sich dafür bezahlen ein Fahrverbot abzuwenden welches nie zur Debatte stand :D

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 24. Oktober 2016 um 19:27:45 Uhr:

Zitat:

@Luebecker220 schrieb am 24. Oktober 2016 um 19:21:34 Uhr:

 

Kein Märchen, leider Realität. Frage beantwortet?

Wiederholungstäter:

siehe

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2334#

Doch Märchen, weil (wie im Link beschrieben) das erst ab 26km/h der Fall ist.

Gruß Metalhead

Eine kleine Anweisung zum Lesen der Internetseite:

man gebe in der Suchfunktion Beharrlichkeit ein (man kann innerhalb von Internetseite suchen!),

dann erhalte ich 21 Ergebnisse zu diesem Begriff.

Dort werdet ihr dann fündig, und wenn ihr meine Antwort gelesen hättet, dann steht dort Wiederholungstäter.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 24. Oktober 2016 um 19:30:22 Uhr:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 24. Oktober 2016 um 19:27:45 Uhr:

 

Doch Märchen, weil (wie im Link beschrieben) das erst ab 26km/h der Fall ist.

Gruß Metalhead

Rrrrrrichtiiiig :D

Aber ein stimmt. Der Anwalt ist gut. Lässt sich dafür bezahlen ein Fahrverbot abzuwenden welches nie zur Debatte stand :D

Der Anwalt war gut, in der Tat! Leider hat er seine Tätigkeit, wahrscheinlich wegen Reichtum des gewonnen Mandats, aufgegeben :D

Die Ermittlung ist im Preis mit drin. Allerdings müssen hier wohl Zweifel vorliegen, sonst wäre keine Fahreranfrage gekommen. Also abwarten und Tee oder Bier oder Sekt trinken.

am 24. Oktober 2016 um 17:45

Zitat:

@Luebecker220 schrieb am 24. Oktober 2016 um 19:36:04 Uhr:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 24. Oktober 2016 um 19:27:45 Uhr:

 

Doch Märchen, weil (wie im Link beschrieben) das erst ab 26km/h der Fall ist.

Gruß Metalhead

Dort werdet ihr dann fündig, und wenn ihr meine Antwort gelesen hättet, dann steht dort Wiederholungstäter.

Aber nicht ab 2x21 km/h sondern erst ab 2x26 km/h !!!

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