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27 km/h zu schnell in geschlossener Ortschaft

VW
Themenstarteram 12. April 2009 um 10:44

So ich habs geschafft!

Wurde innerort mit 27km/h zuviel fotografiert!

1ste Frage: - Fahrverbot?

Wenn ich mich richtig informiert habe nicht oder?

Letzter Verstoß war 2003 aber alles ohne Punke.

 

2te Frage: -Ausfüllen des Anhörungsbogens

Was muss ich ausfüllen, was nicht?

Was passiert, wenn ich mich als Verantwortlicher ankreuze?

Was passiert, wenn ich den Verstoß zugebe? (habe ich dann mit Vorsatz gehandelt?)

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25 Antworten
am 12. April 2009 um 10:52

Zitat:

Original geschrieben von vw_halter

So ich habs geschafft!

Wurde innerort mit 27km/h zuviel fotografiert!

1ste Frage: - Fahrverbot?

Wenn ich mich richtig informiert habe nicht oder?

Letzter Verstoß war 2003 aber alles ohne Punke.

 

2te Frage: -Ausfüllen des Anhörungsbogens

Was muss ich ausfüllen, was nicht?

Was passiert, wenn ich mich als Verantwortlicher ankreuze?

Was passiert, wenn ich den Verstoß zugebe? (habe ich dann mit Vorsatz gehandelt?)

Shit happens! Ich nenne das ICE-Zuschlag!

Gugst du hier: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,244772,00.html

Ich würde sagen, dass du damit locker in die Punkteränge kommst, aber nicht die Freuden des öffentlichen Personennahverkehrs kennen lernen darfst.

Zum Ausfüllen kann ich wenig sagen, nur dass Falschaussagen nicht gut kommen, wenn sie dir nachgewiesen werden können.

Gruß

'de King

Themenstarteram 12. April 2009 um 10:55

Ne Falschaussage will auch gar nicht machen.

Ist nur die Frage, ob die mir noch ein Vorsatz anhängen, wenn ich den Verstoß zugebe und sich dann die Strafe erhöhen könnte?!?

Zitat:

Original geschrieben von vw_halter

So ich habs geschafft!

Wurde innerort mit 27km/h zuviel fotografiert!

1ste Frage: - Fahrverbot?

Wenn ich mich richtig informiert habe nicht oder?

Letzter Verstoß war 2003 aber alles ohne Punke.

 

2te Frage: -Ausfüllen des Anhörungsbogens

Was muss ich ausfüllen, was nicht?

Was passiert, wenn ich mich als Verantwortlicher ankreuze?

Was passiert, wenn ich den Verstoß zugebe? (habe ich dann mit Vorsatz gehandelt?)

1.frage: kein fahrverbot, erst ab 31km/h ist der lappen weg.

mit ner saftigen geldstrafe wirst du nach dem neuen tatbestandskatalog aber rechnen müssen.

2. frage: alles ausfüllen, was erforderlich ist. den verstoß auf jeden fall zugeben, es macht keinen sinn zu leugnen, sonst haste bald die kollegen mit nem lichtbild vor der haustür stehen. auch wenn du den verstoß zugibst, hat dies wenig mit vorsatz zu tun. es gibt interessante erleuterungen dazu, das würde hier aber den rahmen sprengen...was wäre, wenn man sich morgens ins auto setzt und man vorsätzlich den ganzen tag das rotlicht mißachten würde? bekäme man durch das vorsätzlich "über-rot-fahren" nur einmal die strafe aufgebrummt-oder müßte man jeden verstoß gesondert sehen? in diesem fall, würde man bei jeden verstoß zur kasse gebeten. diesen fall gab es tatsächlich mal, der fahrer versuchte durch sein vorsätzliches handeln, es nur auf ein gemeinsames delikt ankommen zu lassen, der bgh entschied aber anders....

gruß von der polizei

am 12. April 2009 um 10:59

Zitat:

Original geschrieben von vw_halter

Ne Falschaussage will auch gar nicht machen.

Ist nur die Frage, ob die mir noch ein Vorsatz anhängen, wenn ich den Verstoß zugebe und sich dann die Strafe erhöhen könnte?!?

Nix zugeben einfach bezahlen mach ich andauernd so. (8mal)

Themenstarteram 12. April 2009 um 11:00

Zitat:

Original geschrieben von polizeibekannt

Zitat:

Original geschrieben von vw_halter

So ich habs geschafft!

Wurde innerort mit 27km/h zuviel fotografiert!

1ste Frage: - Fahrverbot?

Wenn ich mich richtig informiert habe nicht oder?

Letzter Verstoß war 2003 aber alles ohne Punke.

 

2te Frage: -Ausfüllen des Anhörungsbogens

Was muss ich ausfüllen, was nicht?

Was passiert, wenn ich mich als Verantwortlicher ankreuze?

Was passiert, wenn ich den Verstoß zugebe? (habe ich dann mit Vorsatz gehandelt?)

1.frage: kein fahrverbot, erst ab 31km/h ist der lappen weg.

mit ner saftigen geldstrafe wirst du nach dem neuen tatbestandskatalog aber rechnen müssen.

2. frage: alles ausfüllen, was erforderlich ist. den verstoß auf jeden fall zugeben, es macht keinen sinn zu leugnen, sonst haste bald die kollegen mit nem lichtbild vor der haustür stehen. auch wenn du den verstoß zugibst, hat dies wenig mit vorsatz zu tun. es gibt interessante erleuterungen dazu, das würde hier aber den rahmen sprengen...was wäre, wenn man sich morgens ins auto setzt und man vorsätzlich den ganzen tag das rotlicht mißachten würde? bekäme man durch das vorsätzlich "über-rot-fahren" nur einmal die strafe aufgebrummt-oder müßte man jeden verstoß gesondert sehen? in diesem fall, würde man bei jeden verstoß zur kasse gebeten. diesen fall gab es tatsächlich mal, der fahrer versuchte durch sein vorsätzliches handeln, es nur auf ein gemeinsames delikt ankommen zu lassen, der bgh entschied aber anders....

gruß von der polizei

Wird 100 € + 23,50 € kosten und 3 Punkte

Ist nicht ohne, aber noch schlimmer wäre Fahrverbot.

am 12. April 2009 um 11:00

wirst 3 punkte und ~100€ strafe bekommen, laufen musste nicht...einfach wenn der bescheid ankommt, geld überweisen, dann hat sich das gegessen denke ich...zumindest wars bei mir bisher immer so, hatte aber glücklicherweise noch nie punkte geschafft^^

Themenstarteram 12. April 2009 um 11:01

Zitat:

Original geschrieben von H.Chrizz

Zitat:

Original geschrieben von vw_halter

Ne Falschaussage will auch gar nicht machen.

Ist nur die Frage, ob die mir noch ein Vorsatz anhängen, wenn ich den Verstoß zugebe und sich dann die Strafe erhöhen könnte?!?

Nix zugeben einfach bezahlen mach ich andauernd so. (8mal)

Würde ich gerne, aber erst muss mal genau draufstehen, was es kostet, denn ich muss erst den Anhörungsbogen ausfüllen und dann bekomme ich wohl erst die Folgen schriflich!

Normal steht das in dem Brief, wo der Anhörungsbogen beiliegt.. ;)

Themenstarteram 12. April 2009 um 11:07

Zitat:

Original geschrieben von Eagle3386

Normal steht das in dem Brief, wo der Anhörungsbogen beiliegt.. ;)

Wäre schön wenn es da stehen würde.

Stehen nur Paragraphen:

§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.5 BKat

Zitat:

Original geschrieben von vw_halter

Zitat:

Original geschrieben von Eagle3386

Normal steht das in dem Brief, wo der Anhörungsbogen beiliegt.. ;)

Wäre schön wenn es da stehen würde.

Stehen nur Paragraphen:

§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.5 BKat

auch @eagle kann nicht alles wissen...

Zitat:

Original geschrieben von vw_halter

Wäre schön wenn es da stehen würde.

Stehen nur Paragraphen:

§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.5 BKat

Uih.. Aber gut, mein letzter Bogen handelte auch nur von 25 Euro - an die beiden Bögen mit 21+ km/h kann (will ;)) ich mich nicht mehr erinnern.. :D

Zitat:

Original geschrieben von polizeibekannt

auch @eagle kann nicht alles wissen...

Wohl wahr! ;)

Zitat:

Original geschrieben von vw_halter

So ich habs geschafft!

Wurde innerort mit 27km/h zuviel fotografiert!

1ste Frage: - Fahrverbot?

Wenn ich mich richtig informiert habe nicht oder?

Letzter Verstoß war 2003 aber alles ohne Punke.

 

2te Frage: -Ausfüllen des Anhörungsbogens

Was muss ich ausfüllen, was nicht?

Was passiert, wenn ich mich als Verantwortlicher ankreuze?

Was passiert, wenn ich den Verstoß zugebe? (habe ich dann mit Vorsatz gehandelt?)

Nur Angaben zur Person sind Pflicht. Niemand wird gezwungen sich selbst zu belasten.

am 12. April 2009 um 16:12

Bist Du gefahren und ist es Dein Fahrzeug gewesen?

Dann schmeiß den Wisch weg. Der Bussgeldbescheid kommt dann so oder so. Sparst Dein Porto und mit etwas Glück wird Dir der Bußgeldbescheid nicht in 3Monaten nach der Tat zugestellt und der Vorwurf ist dann verjährt.

Hat bei mir schon 1x geklappt.

Zitat:

Original geschrieben von Markenfrei

Bist Du gefahren und ist es Dein Fahrzeug gewesen?

Dann schmeiß den Wisch weg. Der Bussgeldbescheid kommt dann so oder so. Sparst Dein Porto und mit etwas Glück wird Dir der Bußgeldbescheid nicht in 3Monaten nach der Tat zugestellt und der Vorwurf ist dann verjährt.

Hat bei mir schon 1x geklappt.

Dito ^^

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