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2Punkte durch alkohol am steuer und 1 Punkt für Geschwindigkeitsüberschreitung
Hallo; hab ne frage und zwar.
Im Dezember 2007 wurde ich mit 0,17 Promille erwischt nach ungefähr einen Monat habe ich Post bekommen, ich bekamm 150 Euro strafe mit Gebühren zusammen gerechnet und 2 punkte aber ein verbot oder was von Probezeit verlängerung hab ich nie was von gehört also sprich habe nie Post bekommen wo das drin stand. Jetzt ist mir im März 2008 ein dummer fehler passiert habe nicht aufgepasst und wurde mit 56 kmh inner 30ger Zone geblitzt jetzt meine Frage was wird auf mich zu kommen? Wäre cool wenn mir einer schnellstens helfen kann und mir meine frage beantworten kann. MFG Marcel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von aerox killer
Danke schonmal im vorraus. Also ich wurde geblitzt und bin direkt hin gefahren und habe nach gefragt es waren 56kmh ohne abzüge so nur mein problem ist das ich halz für das mit dem alkohol am steuer ja post gekriegt habe im januar und da stand ich muss ein bußgeld von 150 euro zahlen und habe 2 punkte dafür bekommen so aber bis heute ist noch nichts gekommen wo drin steht das ich nachschulung machen muss oder so. jetzt ist mir ja am 19.3 das mit dem blitzen passiert so dann hab ich ja gefragt wie teuer das wird der bulle meinte 50 euro 1 punkt bekomme ich und halt diese gebühren nur jetzt habe ich angst das ich mein lappen neu machen muss oder so weil halt diese 2 sachen passiert sind und ich hab halt noch nicht bescheid gekriegt wegen nachschulung für das mit den alkohol habe schiss das sich das irgendwie sammelt und die dann sagen der soll neuen führerschein machen oder so. bitte um antwort und danke nochmal gruss Marcel
1. Heißt es Führerschein , nicht Lappen.
2. Heißt es Polizei , nicht Bullen.
3. Hoffentlich musst Du eine Nachschulung machen ,noch besser,prüfen ob Du überhaupt geeignet bist, im Strassenverkehr teilzunehmen.
Dein Posting nach bestehen hier erhebliche Zweifel.
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37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von aerox killer
was wird auf mich zu kommen?
nachschulung mit probezeitverlängerung....
Zitat:
Original geschrieben von aerox killer
Wäre cool wenn mir einer schnellstens helfen kann und mir meine frage beantworten kann. MFG Marcel
Bußgeld: 60,00 Euro
Gebühren und Auslagen: 23,50 Euro
Punkte: 3 Punkte
Probezeitmaßnahmen: Ja
Fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen:
Schriftliche Anordnung mit darin enthaltener Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (Info) durch die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde sowie einmalige Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Die gebührenpflichtige Anordnung kann in der Praxis solange erfolgen, bis der Verstoß aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg getilgt wird.
Hinweis: Ein Geschwindigkeitsverstoß ist ein sog. schwerwiegender "A-Verstoß" im Sinne der Anlage 12 der FeV. Ab drei während der Probezeit begangener und hiernach jeweils rechtskräftig sanktionierter "A-Verstöße" muss die Fahrerlaubnis zwingend entzogen werden!
Hinweis: Bei nicht fristgerechter Teilnahme am angeordneten Aufbauseminar kommt es zwingend zum Entzug der Fahrerlaubnis!
Für Alkohol am Steuer innerhalb der Probezeit bzw. unter 21 Jahren sind als Sanktionen vorgesehen:
von 125 bis zu 1.000 Euro Bußgeld
zwei Punkte in Flensburg
Aufbauseminar
Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre
Zitat:
Original geschrieben von aerox killer
Hallo; hab ne frage und zwar.
Im Dezember 2007 wurde ich mit 0,17 Promille erwischt nach ungefähr einen Monat habe ich Post bekommen, ich bekamm 150 Euro strafe mit Gebühren zusammen gerechnet und 2 punkte aber ein verbot oder was von Probezeit verlängerung hab ich nie was von gehört also sprich habe nie Post bekommen wo das drin stand. Jetzt ist mir im März 2008 ein dummer fehler passiert habe nicht aufgepasst und wurde mit 56 kmh inner 30ger Zone geblitzt jetzt meine Frage was wird auf mich zu kommen? Wäre cool wenn mir einer schnellstens helfen kann und mir meine frage beantworten kann. MFG Marcel
Weißt du, dass es 56 waren, oder hast du diese vom Tacho abgelesen? Toleranz bereits abgezogen?
Normal sind es 60€ und 3 Punkte in Flensburg.
Ob in der Probezeit noch was dazukommt, hab ich keine Ahnung.
Zum Thema Alkohol:
Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze.
Verstöße dagegen werden mit 125 Euro, 2 Punkten
und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft.
Danke schonmal im vorraus. Also ich wurde geblitzt und bin direkt hin gefahren und habe nach gefragt es waren 56kmh ohne abzüge so nur mein problem ist das ich halz für das mit dem alkohol am steuer ja post gekriegt habe im januar und da stand ich muss ein bußgeld von 150 euro zahlen und habe 2 punkte dafür bekommen so aber bis heute ist noch nichts gekommen wo drin steht das ich nachschulung machen muss oder so. jetzt ist mir ja am 19.3 das mit dem blitzen passiert so dann hab ich ja gefragt wie teuer das wird der bulle meinte 50 euro 1 punkt bekomme ich und halt diese gebühren nur jetzt habe ich angst das ich mein lappen neu machen muss oder so weil halt diese 2 sachen passiert sind und ich hab halt noch nicht bescheid gekriegt wegen nachschulung für das mit den alkohol habe schiss das sich das irgendwie sammelt und die dann sagen der soll neuen führerschein machen oder so. bitte um antwort und danke nochmal gruss Marcel
meines wissens nach war es immer so, dass man grundsätzlich einen nachschulung machen muß, wenn man in der probezeit punkte einsammelt. hat sich das geändert?
nachschulung kostet aber erstmal nur ärgerliches geld und verlängert die probezeit. wenn man sie fristgerecht macht, ist der lappen nicht weg.
So leicht is das mit dem Lappen verlieren auch nich. Ein Kollege von mir hat schon 13 Punkte und is stolz drauf. Ich wüsste nich dass der seinen Wisch noch mal machen musste.
Zitat:
Original geschrieben von Cayman08
So leicht is das mit dem Lappen verlieren auch nich. Ein Kollege von mir hat schon 13 Punkte und is stolz drauf. Ich wüsste nich dass der seinen Wisch noch mal machen musste.
traurig genug, aber zwischen einem fahranfaenger in probezeit und danach ist zu unterscheiden.
Harry
Zitat:
Original geschrieben von aerox killer
Danke schonmal im vorraus. Also ich wurde geblitzt und bin direkt hin gefahren und habe nach gefragt es waren 56kmh ohne abzüge so nur mein problem ist das ich halz für das mit dem alkohol am steuer ja post gekriegt habe im januar und da stand ich muss ein bußgeld von 150 euro zahlen und habe 2 punkte dafür bekommen so aber bis heute ist noch nichts gekommen wo drin steht das ich nachschulung machen muss oder so. jetzt ist mir ja am 19.3 das mit dem blitzen passiert so dann hab ich ja gefragt wie teuer das wird der bulle meinte 50 euro 1 punkt bekomme ich und halt diese gebühren nur jetzt habe ich angst das ich mein lappen neu machen muss oder so weil halt diese 2 sachen passiert sind und ich hab halt noch nicht bescheid gekriegt wegen nachschulung für das mit den alkohol habe schiss das sich das irgendwie sammelt und die dann sagen der soll neuen führerschein machen oder so. bitte um antwort und danke nochmal gruss Marcel
1. Heißt es Führerschein , nicht Lappen.
2. Heißt es Polizei , nicht Bullen.
3. Hoffentlich musst Du eine Nachschulung machen ,noch besser,prüfen ob Du überhaupt geeignet bist, im Strassenverkehr teilzunehmen.
Dein Posting nach bestehen hier erhebliche Zweifel.
Danke an alle bis auf einen, wisst wen ich meine.
Naja werden sehn was passiert hauptsache mein FÜHRERSCHEIN ist nicht weg.
Mfg
Zitat:
Original geschrieben von Günnimatz
1. Heißt es Führerschein , nicht Lappen.
2. Heißt es Polizei , nicht Bullen.
3. Hoffentlich musst Du eine Nachschulung machen ,noch besser,prüfen ob Du überhaupt geeignet bist, im Strassenverkehr teilzunehmen.
Dein Posting nach bestehen hier erhebliche Zweifel.
Selten so einen herablassenden Mist gelesen... Du meinst hier aus ein paar Sätzen herauslesen zu können, ob jemand für die Teilnahme am Straßenverkehr geeignet ist?
Ich sehe schon: Fahranfänger, Jugendsprache und keine Reue (bei Ordnungswidrigkeiten, die außerhalb der Probezeit gar nicht geahndet werden bzw. bei Fehlern die jedem mal unterlaufen können!) = nicht geeignet. Aber da machst du es dir zu einfach mit deinen Klischees...
1. Heißt es Führerschein , nicht Lappen.
Nein Günnimatz, das heißt richtig Fahrerlaubnis und nicht Führerschein!
Zitat:
Original geschrieben von razor23
...bei Ordnungswidrigkeiten, die außerhalb der Probezeit gar nicht geahndet werden bzw. bei Fehlern die jedem mal unterlaufen können!
Ich denke "Alkohol am Steuer" ist keine OW die mal passieren kann! Sowas darf nicht passieren!!!
Zitat:
Original geschrieben von milliway42
Zitat:
Original geschrieben von razor23
...bei Ordnungswidrigkeiten, die außerhalb der Probezeit gar nicht geahndet werden bzw. bei Fehlern die jedem mal unterlaufen können!
Ich denke "Alkohol am Steuer" ist keine OW die mal passieren kann! Sowas darf nicht passieren!!!
Mit "Ordnungwidrigkeit die mal passieren kann" meinte ich die 26 km/h zu schnell. Denn wie schnell hat man ein 30er-Schild übersehen?
Alkohol am Steuer? 0,17 Promille liegen außerhalb der Probezeit deutlich unter den erlaubten 0,5 Promille - also kein Grund, sich hier künstlich aufzuregen...
Zitat:
Original geschrieben von Mensch_Maier
1. Heißt es Führerschein , nicht Lappen.
Nein Günnimatz, das heißt richtig Fahrerlaubnis und nicht Führerschein!
*Schäm* jo,Fahrerlaubnis.Unser alter Fahrlehrer bezeichnete diesen immer als
"berechtigt zum "führen"eines KFZs.
Gruß