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2x26 Km/h regel?

Themenstarteram 26. März 2013 um 10:49

Ist die Regel noch immer aktuell? Musste schon mal wer von euch den Lappen abgeben wegen dieser Regel? Ich wusste bis heute nix davon. :eek:

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von testmal

Zitat:

Muß man sich nun als Verkehrshindernis bewegen, weil es noch mehr dieser

fiesen Regelungen gibt?</blockquote>

Nö. Am Limit zu Fahren macht sicher kein Verkehrshindernis. Wer daraus ein Hindernis macht, sollte mal dringend über seine Fähigkeit, ein Fahrzeug sicher führen zu können nachdenken.

Moin,

Klar am Limit mit 50 km/h, einige machen es,

und bewegen sich mittlerweile mit 42....46 km/h durch den Stadtverkehr,

obwohl alles vor ihnen frei ist!

- Das nenn ich ein Verkehrshindernis!

Den letzten Satz ignorier ich garnicht, er ist total daneben.

schönen Gruß

Ich erzähle Dir mal ein Erlebnis vom letzten Wochenende. Das hättest Du sein können.

Ich war an der Ostsee, da war zwischen Bad Doberan und Rerik eine Straße, auf 80 begrenzt, hüglig und kurvig.. Vor mir fuhr ein Einheimischer mit nur ca. 65. Es war voll sonnig und die Straße trocken, alles frei. Von hinten näherte sich ein Fahrzeug mit ca. 90 Kmh, überholte sofort. Nach ca. 300 Metern sahen wir ihn wieder auf dem Acker stehend. Warum ?

Nach einem hohen kurzen Hügel ging es sofort in eine Kurve. Direkt in dieser Kurve, praktisch im Tal vor dem nächsten Hügel, war eine frische Scheewehe, der scharfe Wind hat den alten Schnee, der noch reichlich, lag auf die Straße geweht.

Für die ZGh war die Kurve nicht mehr befahrbar. Der Einheimische kannte bestimmt die Tücken dieser Strecke.

Es gibt immer genug Gründe die zugelassene Höchstgeschwindigkeit nicht zu fahren.

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Vor 3 Jahren galt sie noch. Ein Freund musste seinen Lappen deswegen abgeben.

Themenstarteram 26. März 2013 um 11:27

Das heißt sie gilt jetzt nicht mehr?

Nein das sollte es nicht heißen. Nach meinem Kenntnisstand gilt sie weiterhin.

Entschuldige das ich mich etwas missverständlich ausgedrückt habe.

Joa gilt immernoch gemäß §4 Regelfahrverbot Absatz 2 BKatV

" (2) Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht."

Zitat:

Original geschrieben von micci1

Das heißt sie gilt jetzt nicht mehr?

Das wäre das erste Mal, dass Strafen verringert würden. :D :eek:

Da stolpert man hier doch alle Nase lang drüber.

http://www.motor-talk.de/.../...ennzeichen-zu-wissen-t4449145.html?...

Zitat:

Original geschrieben von F-X5

Unglaublich was auf unseren Strassen so los ist! Hier wird wohl der Frust des langweiligen Lebens abgebaut!!!

Und wird dafür noch nicht einmal zur Rechenschaft herangezogen?!

Aber wer zweimal 26 in 365Tagen zu schnell ist bekommt den FS entzogen? Alles klar!!

Da scheint jemand genaueres zu wissen. :cool:

Zitat:

Aber wer zweimal 26 in 365Tagen zu schnell ist bekommt den FS entzogen? Alles klar!!

Das stimmt so nicht ganz.

1. Gilt das Der der 2x innerhalb eines Jahres von Rechtskraft 1. Verstoß bis Tattag 2. Verstoß erwischt wird zum Fußgänger befördert wird und

2. Wird nicht der Führerschein entzogen sondern ein Fahrverbot verhängt.

Im Übrigen kann eine Führerscheinbehörde auch bei min. 3x ab 21Netto/Jahr über Limit ein Fahrverbot verhängen, führt aber in der Regel eher zu einem saftig erhöhten Bußgeld.

 

Wie oft man zu Schnell unterwegs sein kann/ muß bis man überhaupt mal erwischt wird kann sich ja jeder mal am eigenen Vorbild ausrechnen.

 

 

Warum hätte man die Regelung auch abschaffen sollen? Sie hat sich schließlich bewährt.

Themenstarteram 26. März 2013 um 17:39

Es würde sich auch bewähren wenn bei jeder Geschwindigkeitsübertretung der Lappen gezwickt wird. :p

Dann gäbe es keine Temposünder mehr. :D:D

Zitat:

Original geschrieben von micci1

Es würde sich auch bewähren wenn bei jeder Geschwindigkeitsübertretung der Lappen gezwickt wird. :p

 

Dann gäbe es keine Temposünder mehr. :D:D

HI,

doch die gäbe es schon noch. Nur würden sie nicht mehr mitspielen dürfen.:D

Moorteufelchen

am 26. März 2013 um 21:30

Moin,

 

was es alles gibt, 2x26 km/h und der Lappen ist weg!

- Vorher noch nie gehört!

Bin in einem Jahr 1x mit 29 km/h (innerorts) und 4x mit 3...10 km/h

erwischt worden.

- Vielleicht hätte ein weiterer Verstoß unter 26 km/h auch zum Verlust grführt,

schon echt bedenklich, wenn man solche Regeln nicht kennt,

- und dann so einen Schrieb zugeschickt bekommt.

 

Muß man sich nun als Verkehrshindernis bewegen, weil es noch mehr dieser

fiesen Regelungen gibt?

 

schönen Gruß

am 26. März 2013 um 21:38

Das nun nicht gerade, aber vielleicht mal darüber nachdenken sein kindlich, pseudo-rebellisches Verhalten in den Griff zu bekommen und sich an Spielregeln halten!

 

Dass Sie Dir doch was können, hast Du ja mittels Überweisung der € festellen können....;)

 

 

Zitat:

Original geschrieben von testmal

 

Muß man sich nun als Verkehrshindernis bewegen, weil es noch mehr dieser

fiesen Regelungen gibt?

Was ist so schwer daran sich an die HÖCHSTgeschwindigkeiten zu Halten?

Da ist man noch lange kein Verkehrshinderniss (außer für möchtegern Wichtige, die immer zu spät los fahren und doch überpünktlich ankommen wollen)

Übrigends kann man auch durch permanentes Falschparken den Lappen verlieren.

Zitat:

Original geschrieben von testmal

Moin,

was es alles gibt, 2x26 km/h und der Lappen ist weg!

- Vorher noch nie gehört!

Dein Problem - die Gesetze stehen und Du kannst die alle im I-Net nachlesen.

Zitat:

Bin in einem Jahr 1x mit 29 km/h (innerorts) und 4x mit 3...10 km/h

erwischt worden.

- Vielleicht hätte ein weiterer Verstoß unter 26 km/h auch zum Verlust grführt,

schon echt bedenklich, wenn man solche Regeln nicht kennt,

- und dann so einen Schrieb zugeschickt bekommt.

Wäre - wegen anderer Regeln - theoretisch auch denkbar, wenn auch nicht wahrscheinlich.

Zitat:

Muß man sich nun als Verkehrshindernis bewegen, weil es noch mehr dieser

fiesen Regelungen gibt?

Nö. Am Limit zu Fahren macht sicher kein Verkehrshindernis. Wer daraus ein Hindernis macht, sollte mal dringend über seine Fähigkeit, ein Fahrzeug sicher führen zu können nachdenken.

 

am 26. März 2013 um 22:40

Zitat:

Muß man sich nun als Verkehrshindernis bewegen, weil es noch mehr dieser

fiesen Regelungen gibt?</blockquote>

Nö. Am Limit zu Fahren macht sicher kein Verkehrshindernis. Wer daraus ein Hindernis macht, sollte mal dringend über seine Fähigkeit, ein Fahrzeug sicher führen zu können nachdenken.

Moin,

 

Klar am Limit mit 50 km/h, einige machen es,

und bewegen sich mittlerweile mit 42....46 km/h durch den Stadtverkehr,

obwohl alles vor ihnen frei ist!

- Das nenn ich ein Verkehrshindernis!

Den letzten Satz ignorier ich garnicht, er ist total daneben.

 

schönen Gruß

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