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3 mal A Verstoß in der Probezeit.

Themenstarteram 28. Juni 2018 um 16:59

Hallo liebe Community,

erstmal zu mir. Ich bin 22 Jahre alt und habe im August 2016 meinen Führerschein gemacht.

Nun habe ich mir ein neues Auto gekauft welches ich in Bayern abholen musste. (Komme aus Duisburg)

Auf dem Weg nach Hause bin ich 2 Mal geblitzt worden mit etwa 30 Minuten Unterschied.

Beim ersten waren es 141 kmh bei 100 und beim zweiten 129 bei 100.

Ein paar Wochen später bin ich das letzte mal geblitzt worden mit 83 bei 50.

Nun ist meine Frage was habe ich zu erwarten? Im Internet habe ich gelesen, dass bei zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Blitzern, nur das härtere Vergehen zählen soll.

Ich habe aber trotzdem 2 Bußgeldbescheide bekommen. Eine Anordnung zum Aufbauseminar ist noch nicht da, da alles innerhalb vom einem Monat passiert ist. Alles sehr ärgerlich gelaufen, weiß echt nicht mehr weiter.

Lg

Beste Antwort im Thema

vielleicht einfach mal die Geschwindigkeiten einhalten, dann ist man relaxt und cool. Wahrscheinlich wirst du bald wieder rad fahren dürfen, wenn du so weiter machst.

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vielleicht einfach mal die Geschwindigkeiten einhalten, dann ist man relaxt und cool. Wahrscheinlich wirst du bald wieder rad fahren dürfen, wenn du so weiter machst.

Unmittelbar sind nicht 30 Minuten. Hier könnte dir Vorsatz angelastet werden. Ein paar Wochen später wieder im Punktebereich unterwegs, damit dürftest du als "Raser" abgestempelt werden.

Dann darfst wohl ordentlich zahlen und wieder Radfahren.

Für solch ein Verhalten werden die meisten auch kein Verständnis haben.

am 28. Juni 2018 um 17:11

Im Sinne der Probezeit hast du bist jetzt nur einen Verstoß begangen, weil noch keine Maßnahmen angeordnet wurden. Für die restlichen Folgen gelten die Verstöße getrennt, also Bußgeld und Punkte jeweils für alle drei Verstöße, für den ersten Verstoß zusätzlich noch ein einmonatiges Fahrverbot.

Der erste und der zweite Verstoß würden nur dann als Tateinheit gewertet, wenn dazwischen kein neuer Tat- und Handlungsentschluss lag. Bei zwei Blitzern auf einer Länge von 100 Metern (sehr unrealistisch) könnte man das bejahen. Wie groß war denn der (räumliche/zeitliche) Abstand zwischen den beiden Blitzern? In der Regel wird Tateinheit da mit ziemlicher Sicherheit ausscheiden.

Edit: Ok, habe die 30 Minuten überlesen. Das ist viel zu lang, um noch von Tateinheit auszugehen.

Bei gröberen Verstößen hat der Regelbruch dagegen direkte Konsequenzen. Werden Führerscheinneulinge z. B. mit 21 km/h geblitzt, erhalten sie ein Bußgeld von 70 bis 80 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. In der Probezeit bleibt es allerdings nicht dabei. Hierbei handelt es sich nämlich um einen sogenannten A-Verstoß, eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. In der Folge wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet. Es gibt aber auch B-Verstöße, welche eine weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung darstellen. Gemeint ist hierbei beispielsweise der Handyverstoß, dem ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punktin der Probezeit folgen.

 

Zwei B-Verstöße wiegen so schwer wie ein A-Verstoß. Folglich wird die Probezeit erst beim zweiten B-Verstoß verlängert. Der erste hat also für die Fahrerlaubnis zunächst keine weiteren Konsequenzen.

 

Kommt es in der der verlängerten Probezeit erneut zu einem Punkt bzw. einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen, erhalten die Betroffenen eine Verwarnung sowie eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung, welche sie aber freiwillig besuchen können. Der dritte A-Verstoß in der Probezeit führt zum Fahrerlaubnisentzug.

 

https://www.bussgeldkatalog.de/.../?...

am 28. Juni 2018 um 17:19

Dieses Abkupfern von fragwürdigen Websites bringt doch nichts. 80 % des Textes trifft auf den TO gar nicht zu.

Zitat:

@Sondom schrieb am 28. Juni 2018 um 18:59:45 Uhr:

Im Internet habe ich gelesen, dass bei zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Blitzern, nur das härtere Vergehen zählen soll.

Ich habe aber trotzdem 2 Bußgeldbescheide bekommen.

Das ist korrekt, da die Unmittelbarkeit in diesem Fall nicht gegeben ist.

Sagen wir mal, dass 20% des Inhaltes nicht auf den TE zutrifftt.

 

Probezeit

Während dieser 3x A Verstoß

Kein B Verstoß

Und die damit verbundenen Strafen.

am 28. Juni 2018 um 17:29

Zitat:

@Schubbie schrieb am 28. Juni 2018 um 19:26:59 Uhr:

Probezeit

Während dieser 3x A Verstoß

Nein, stimmt nicht. Oder ist zumindest sehr missverständlich formuliert. Der TO hat noch keine Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar bekommen. Damit ist er im Sinne der Probezeitmaßnahmen rechtlich so gestellt, als ob er erst einen A-Verstoß begangen hätte.

Es ist ratsam, die beiden ersten Verstöße mit einem taktischen Einspruch so lange zu verzögern, bis er auch den dritten Bescheid erhalten hat. Dann werden alle gleichzeitig eingetragen und er würde nicht als Wiederholungstäter bestraft.

ich würde einfach so weiterfahren, die MPU schaffst Du bestimmt.

am 28. Juni 2018 um 17:44

Zitat:

@Kai R. schrieb am 28. Juni 2018 um 19:37:16 Uhr:

Es ist ratsam, die beiden ersten Verstöße mit einem taktischen Einspruch so lange zu verzögern, bis er auch den dritten Bescheid erhalten hat. Dann werden alle gleichzeitig eingetragen und er würde nicht als Wiederholungstäter bestraft.

Meinst du die Erhöhung des Bußgeldes wegen Voreintragungen oder meinst du die Regel "2 x 26 km"? Für letztere reicht es aus, wenn man Kenntnis vom Verstoß hat (was schon nach der Zustellung des Bußgeldbescheides und nicht erst nach Eintritt der Rechtskraft der Fall ist).

Themenstarteram 28. Juni 2018 um 17:44

Vielen Dank schonmal für die schnellen Antworten!

Ich habe bis jetzt halt 3 Bußgeldbescheide hier liegen. In 2 Bescheiden steht dass jeweils ein Fahrverbot von einem Monat angeordert wird. Dies war aber in verschiedenen Bezirken. Wie lange dauert es bis die Post zum Aufbauseminar kommt ? Und womit muss ich letztendlich rechnen ? Einem Monat Fahrverbot, zwei Monaten Fahrverbot..?

Lg

2 verschiedene Verkehrsverstöße, 2x Fahrverbot. Warum sollte ein Fahrverbot unter den Tisch fallen? Die Vorschreiber haben doch was zu "Tateinheit" geschrieben und angemerkt, warum diese in Deinem Fall nicht gegeben ist.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 28. Juni 2018 um 19:37:16 Uhr:

Es ist ratsam, die beiden ersten Verstöße mit einem taktischen Einspruch so lange zu verzögern, bis er auch den dritten Bescheid erhalten hat. Dann werden alle gleichzeitig eingetragen und er würde nicht als Wiederholungstäter bestraft.

Dafür ist es jetzt wohl leider zu spät. Der TE hat bereits alle drei Bußgeldbescheide auf dem Tisch liegen.

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